
OLG Wien untersagt Flixbus Datenerfassung für Direktwerbung
Der Fernbusanbieter Flixbus erlitt vor dem Oberlandesgericht Wien eine herbe juristische Niederlage. Das Gericht erklärte die bisherige Praxis, dass nach der Eingabe der E-Mail-Adresse beim Buchungsvorgang zusätzlich zur Übermittlung der Fahrkarten auch Werbung zugeschickt wird, für unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verein für Konsumenteninformation hatte im Auftrag des österreichischen Sozialministeriums die Flix SE geklagt. Nach Eingabe der E-Mail-Adresse erscheint die Klausel, dass die E-Mail-Adresse dazu genutzt wird, den Kunden die Buchungsbestätigung sowie zusätzliche Angebote rund ums Reisen zu senden. Um dem Erhalt dieser E-Mails zu widersprechen, müssen Kundinnen und Kunden eine gesonderte Nachricht an die Flix SE schicken. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab der Unterlassungsklage statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Flix SE ist der größte Betreiber von Fernbusverbindungen in Europa. Weiters ist man unter anderem in Deutschland auch als privates Eisenbahnunternehmen tätig. Die Muttergesellschaft tritt seit einiger Zeit als „Flix“ auf. Für das Busangebot nutzt man die Marke „Flixbus“ und die Zugtickets werden als „Flixtrain“ vermarktet. Laut Verein für Konsumenteninformation ist bei Onlinebuchungen die Eingabe einer E-Mail-Adresse verbindlich. Unter dem Eingabefeld für die E-Mail-Adresse findet sich folgender Text: „Wir nutzen Deine E-Mail-Adresse, um Dir die Buchungsbestätigung sowie zusätzliche Angebote rund ums Reisen zu senden. Du kannst dem Erhalt dieser E-Mails jederzeit kostenlos widersprechen. Sende hierfür eine E-Mail an ‚unsubscribe(at)flixbus.com‘.“ Das OLG Wien gab der Klage des VKI statt und bestätigte gleich mehrere Gesetzesverstöße. Es liegt keine rechtskonforme vorherige Einwilligung zur Direktwerbung vor. Eine Einwilligung muss nämlich freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise





