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Frankfurt-Hahn: Insolvenzverwalter löst Vertrag mit Käufer auf

Der Flughafen Frankfurt-Hahn wird definitiv nicht an die Swift Conjoy GmbH gehen. Im Vorjahr ging das Unternehmen im Bieterprozess als Bestbieter hervor und erhielt den Zuschlag. Da der Kaufpreis trotz wiederholter Mahnung nicht überwiesen wurde, löste der Masseverwalter des Airports den Kaufvertrag auf. Nebst der Holdinggesellschaft des Nürnburgrings soll sich auch der türkische Flughafenbetreiber YDA für eine Übernahme des insolventen Airports interessieren. Ende dieses Monats will der Insolvenzverwalter den Gläubigerversammlungen die Angebote präsentieren und zur Abstimmung vorlegen. Es ist mit einer zeitnahen Entscheidung zu rechnen.

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OGH kassiert Corona-Klausel von Ruefa Reisen

Eine juristische Schlappe vor dem Obersten Gerichtshof hat die Verkehrsbüro-Tochter Ruefa Reisen erlitten. Eine Klausel, die das Rücktrittsrecht bei „künftigen coronabedingten Reisebeschränkungen“ ausschließen sollte, wurde vom österreichischen Höchstgericht gekippt. Eine im Jahr 2021 verwendete Klausel des Reiseveranstalters nahm Reisenden pauschal jegliche Möglichkeit, bei künftig auftretenden coronabedingten Reisebeschränkungen kostenlos zu stornieren. Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab der Klage des VKI statt und beurteilte die Klausel als gesetzwidrig. Das Urteil ist rechtskräftig. Dass sich das Verkehrsbüro-Konzernmitglied die nun gekippte Klausel hat einfallen lassen, dürfte nicht rein zufällig sein. Über einen längeren Zeitraum hinweg deckte Österreich inflationär zahlreiche Staaten mit Reisewarnungen ein und praktizierte selbst bürokratische und komplizierte Einreisebestimmungen. Es gab und gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass man Pauschalreisen im Falle einer behördlichen Reisewarnung kostenfrei stornieren oder umbuchen darf. Bislang war dies aber gelebte Praxis. Die kaum nachvollziehbaren und inflationär ausgesprochenen Reisewarnungen der Bundesregierung haben aber dazu geführt, dass viele Tour Operator nur noch dann gebührenfrei stornieren oder umbuchen lassen, wenn zuvor ein kostenpflichtiges Flex-Paket dazu gekauft wurde. Im Verfahren, das vor dem EuGH geführt wurde, ging es um diesen Passus, der sich in den AGB von Ruefa Reisen fand: „Stornierungen aufgrund von zukünftigen ‚coronabedingten‘ Reisebeschränkungen führen nicht mehr zu einem unentgeltlichen Rücktrittsrecht des Reisenden, da mittlerweile jedermann die Auswirkungen der COVID-19 bedingten Einschränkungen hinsichtlich der Reisefreiheit bekannt sein müssen. Das Rücktrittsrecht kommt nur bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen zum Tragen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bekannt gewesen sind. Sofern solche Umstände bereits bei der Buchung bekannt waren und sich

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Jazeera Airways reduziert München-Angebot

Die Billigfluggesellschaft Jazeera Airways verschiebt die Aufnahme der geplanten Nonstopverbindung zwischen Kuwait-Stadt und München. Neu soll erst ab Ende Juni 2023 geflogen werden. Die überarbeiteten Pläne des Carriers sehen vor, dass ab 22. Juni 2023 zweimal pro Woche geflogen werden soll. Gegenüber der ursprünglichen Ankündigung bedeutet dies nicht nur eine Verschiebung des Erstfluges, sondern auch eine Reduktion der Frequenzen. Die Durchführung soll an den Verkehrstagen Donnerstag und Sonntag erfolgen.

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Wizz Air bezahlte trotz Urteil nicht: Gerichtsvollzieher musste einschreiten

Die Billigfluggesellschaft Wizz Air hat am Luton Airport Besuch von einem Gerichtsvollzieher bekommen. Hintergrund ist, dass der Carrier Auslagen einer Familie trotz eines rechtskräftigen Urteils nicht erstattet hatte. Der Carrier hatte im Mai 2022 einen Flug von Luton nach Faro gestrichen, jedoch die Reisenden auf den Mehrkosten sitzen gelassen. Nach Angaben der betroffenen Familie soll es sich so zugetragen haben: Am Morgen des Abflugtages haben die Passagiere erfahren, dass ihr Flug nach Faro nicht stattfinden wird. Eine Ersatzbeförderung wurde seitens des Carriers nicht angeboten. Lediglich die Umbuchung auf andere Wizz-Air-Flüge wäre möglich gewesen. Für etwaige Mehrkosten wollte der Billigflieger laut den Betroffenen nicht aufkommen. Diese forderten Wizz Air dazu auf, dass diese die Kosten für alternative Flüge und Mehrkosten wie beispielsweise Transfers übernehmen soll. Über einen Monat nach der schriftlichen Einforderung der Auslagen in der Höhe von rund 4.500 Britischen Pfund gab es keine Rückmeldung seitens des Billigfliegers. Nun platzte dem Familienvater der Kragen und er reichte beim zuständigen Bezirksgericht Klage ein. Es erging auch ein Urteil und zwar ein so genanntes Versäumnisurteil, weil Wizz Air gar nicht auf das rechtliche Einschreiten reagiert habe. Mit einem rechtskräftigen Urteil in der Hand sollte es ja einfach sein die Fluggesellschaft zur Zahlung zu bewegen, aber nach über sieben Monaten hatte die Familie ihr Geld noch immer nicht auf dem Konto. Nun beantragten die Passagiere bei Gericht eine Exekution durch einen Gerichtsvollzieher. Dieser stattete dann dem Schalter am Flughafen London-Luton einen Besuch ab und soll damit gedroht haben, dass wenn nicht die sofortige

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Widerøe verschiebt Hamburg- und München-Flüge

Die norwegische Fluggesellschaft Widerøe verschiebt die Wiederaufnahme ihrer Routen ab Bergen nach Hamburg und München auf Anfang Juni 2023. Die bayerische Landeshauptstadt soll neu erst ab 5. Juni 2023 an Montagen und Freitagen angesteuert werden. Diese Strecke ist vorerst bis 1. September 2023 befristet. In die Freie und Hansestadt geht es ab 6. Juni 2023 an den Verkehrstagen Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag.

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Dank Schlupfloch: Russland will Leasinggebern Flugzeuge abkaufen

Mit Eintritt der Sanktionen gegen Russland wurde auch der Flugzeughandel mit russischen Fluglinien nahezu annulliert. Eine Ausnahmeregelung der EU-Sanktionen sorgte für die Anschaffung von zehn Boeing 777 seitens der Aeroflot. Das russische Kabinett gewährte den russischen Fluggesellschaften eine Summe von 300 Milliarden Rubel, umgerechnet circa 360 Milliarden Euro, mit denen die Anschaffung von Fliegern der Hersteller Boeing und Airbus erfolgen soll. Laut den Sanktionen sind russische Fluggesellschaften jedoch nicht dazu befugt, Flugzeuge westlicher Herkunft zu beschaffen. Eine Ausnahmeregelung, ausgehend von den EU-Sanktionen, soll von den Fluglinien in Betracht gezogen werden, um die Anschaffung weiterer Flugzeuge zu bewerkstelligen. Laut der Ausnahmeregelung können auch russische Fluggesellschaften, wenn alle Raten beglichen wurden, den Kauf der Flieger tätigen. Nach Tilgung sämtlicher Leasingraten sind also auch russische Fluggesellschaften wie Aeroflot in der Lage, Eigentum durch einen Kauf zu erlangen. Durch diese Regelung konnte die russische Fluggesellschaft Aeroflot 10 neue Boeing 777 durch Kauf für sich erlangen. Die Fluglinie plant künftig 21 weitere Flieger zu kaufen.

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Jetsmart will in kolumbianischen Markt eintreten

Nach der Bekanntgabe der Antragsgenehmigung auf Flüge nach Kolumbien seitens kolumbianischer Behörden, plant die chilenische Fluggesellschaft Jetsmart künftig auch Flüge nach Kolumbien anzubieten. Die Airline plant in der Zukunft Flüge in 27 kolumbianische Gebiete anzubieten, der Einstieg in den kolumbianischen Luftraumverkehr stellt sich durch den Wegfall der Fluglinie Viva Air als erheblich einfacher dar. Die Fluglinie Jetsmart plant die Übernahme und den Erwerb der Linie Ultra Air, da Potenzial und Vorteile im Markt von Kolumbien ersichtlich sind. Durch den Erwerb der Ultra Air soll der Einstieg in den kolumbianischen Markt bewältigt werden.

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Thailand: Drei neue Airlines sollen gegründet werden

Nach einem glorreichem Tourismusjahr 2019, dessen Entwicklung für die Betroffenen nicht absehbar war, wurde den thailändischen Behörden befohlen, Vorkehrungen zu treffen. Bis 2027 sollen 80 Millionen Touristen jährlich das Land bereisen, was das Land zu einer Vergrößerung des Flugangebots zwingt. Diese enorme Entwicklung des Tourismus konnte nicht vorgesehen werden, wodurch der Minister für Tourismus Ratchakitprakarn den Behörden den Befehl zum Treffen von Vorkehrungen gab. Diesem wird auch nachgekommen: im Luftraumverkehr sind aus thailändischer Sicht 27 Fluggesellschaften in der Branche tätig, drei weitere sollen im Jahr 2024 ihren Nischeneinstieg verkünden. Die Rede ist von Landarch Airlines, P80 Air und Really Cool Airlines. Landarch Airlines Die Fluggesellschaft Landarch Airlines soll künftig ihren Schwerpunkt auf Inlandsflüge setzen. Ab der Verkündung der Gründung der neuen Fluglinie sollen Flüge in die Städte Betong, Narrathiwas und Surat Thani dreimal täglich angeboten werden. Außerdem sollen ebenso Flüge nach Malaysia angeboten werden. Die Flotte soll aus fünf Cessna Caravans bestehen, die Inbetriebnahme der ersten beiden Modelle des Herstellers sollen noch im nächsten Jahr erfolgen, während die restlichen drei Flieger bis 2025 die Flotte ergänzen sollen. Den Sitz der Airline soll der Flughafen Hat Yai einnehmen. P80 Air Der Einstieg der Fluglinie P80 Air wird vom Eigentümer Prayudh Mahagitsir begleitet. Dieser plant den Einstieg in den Linienflugverkehr mit einer Investitionssumme von 55 Millionen Euro. Die Flotte soll zu Beginn vier Boeing 737-800 fassen, doch innerhalb von vier Jahren soll der Flottenbestand 20 Flugzeuge betragen. Really Cool Airlines Die Fluggesellschaft Really Cool Airlines wird das Ziel der Flüge nach Australien

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Cyprus Airways kündigt Zürich-Comeback an

Die Fluggesellschaft Cyprus Airways plant ab Ende Oktober 2023 wieder zweimal wöchentlich zwischen Larnaka und Zürich zu fliegen. In der kalten Jahreszeit will man pro Woche 51 Verbindungen zu 13 Destinationen anbieten. Die Zürich-Verbindung soll mit Wirksamkeit zum 29. Oktober 2023 reaktiviert werden. „Wir freuen uns sehr, unsere ständig wachsende Zahl an Destinationen, unseren Winterflugplan sowie den Verzicht auf die Buchungsgebühren bekannt zu geben“, so Paul Sies, Firmenchef von Cyprus Airways.

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Düsseldorf: Bundespolizei führte Großübung durch

In der vergangenen Woche hat die Bundespolizei auf dem Flughafen Düsseldorf eine schon länger geplante Großübung durchgeführt. Bei dieser waren rund 1.100 Beamte wechselweise im Einsatz. Das Training fand auf einem speziellen Bereich des Airports statt und hat den Flugbetrieb nicht beeinflusst. Der Schwerpunkt der Übung lag auf einem simulierten Einsatz bei lebensbedrohlichen Lagen. Dazu wurden auch Knall- und Schreigeräusche abgegeben. Auch wurden einige Teilnehmer speziell geschminkt, um verletzt zu wirken.

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