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Nigeria: Aero Contractors will am 5. Dezember 2022 wieder abheben

Die in Lagos ansässige Fluggesellschaft Aero Contractors wird eigenen Angaben nach am 5. Dezember 2022 den Flugbetrieb reaktivieren. Der Carrier befindet sich seit 30. Juli 2022 auf dem Boden, da es unter anderem an Ersatzteilen und Treibstoff mangelte. Aero Contractros ist die älteste noch existierende Fluggesellschaft in Nigeria. Die Airline litt massiv unter dem akuten Treibstoffmangel sowie der erschwerten Verfügbarkeit von Ersatzteilen für die Flotte. Unter anderem aus diesen Gründen musste man am 30. Juli 2022 den Flugbetrieb auf unbestimmte Zeit einstellen. Nun kündigte der Carrier die Wiederaufnahme der Linienflüge für den 5. Dezember 2022 an. Die Homepage und das Reservierungssystem wurden bereits reaktiviert. Der Carrier, der seit einigen Jahren unter der Verwaltung der staatlichen Asset Management Corporation of Nigeria steht, gibt sich zuversichtlich, dass man dauerhaft in der Luft bleiben wird. Laut CH-Aviation.com besteht die Flotte derzeit aus zwei de Havilland Dash 8-400, je einer Dash 8-200 und -300 und je einer Boeing 737-500 und -400. Welche dieser Flugzeuge ab 5. Dezember 2022 reaktiviert werden, teilte das Unternehmen allerdings nicht mit.

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China genehmigt Serienfertigung der Comac C919

Die Zivilluftfahrtbehörde der Volksrepublik China hat die Freigabe für die Massenproduktion der Comac C919 erteilt. Das entsprechende Zertifikat wurde laut lokalen Medien am 29. November 2022 ausgestellt. Damit ist die Commercial Aviation Corporation of China zur Serienfertigung des neu entwickelten Musters berechtigt. Bis zum Jahr 2030 sollen jährlich bis zu 25 Exemplare endmontiert und an Kunden ausgeliefert werden. Die C919 ist eines der ersten Verkehrsflugzeuge, das vollständig in der Volksrepublik China entwickelt wurde. Bislang konnte man diesen Narrowbody, der mit A320neo und B737-Max konkurriert, hauptsächlich im Inland absetzen. Allerdings hat man auch einige Bestellungen aus dem Ausland, vorwiegend aus dem asiatischen Raum, an Land gezogen. Die formelle Musterzulassung hat man bereits am 29. September 2022 erhalten.

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Staatliche Ghana Airlines geht mit Dash 8-400 und Dreamlinern an den Start

In Ghana wird unter dem Namen „Ghana Airlines“ eine neue staatliche Fluggesellschaft an den Start gebracht. Die Regierung gab vor wenigen Tagen bekannt, dass es sich um den endgültigen Markennamen handelt. Am künftigen Carrier ist Ashanti Airlines beteiligt. Dieses Unternehmen unterstützt derzeit das Verkehrsministerium beim Aufbau der neuen Fluggesellschaft. Momentan befindet man sich in der Endphase der Zulassungsphase. Die Regierung rechnet damit, dass AOC und Betriebsgenehmigung in Kürze erteilt werden können. Ashanti Airlines wurde im September 2022 im Rahmen einer Ausschreibung als strategischer Partner und Investor ausgewählt. Ebenfalls beworben haben sich unter anderem Ethiopian Airlines, Egyptair und die JNH Group. Man hat sich aber für eine „lokale Lösung“ entschieden, denn Ashanti Airlines ist ein Luftfahrtunternehmen mit Sitz in Ghana und befindet sich im Mehrheitseigentum von Osei Kwame Despite. Ghana hat seit etwa 12 Jahren keine staatliche Fluggesellschaft mehr. Ghana Airways ist im Jahr 2004 kollabiert und Ghana International Airlines hatte im Jahr 2010 ein vergleichbares Schicksal. Diesmal soll alles besser werden. Man plant zunächst mit einer Flotte, die aus Boeing 787 und de Havilland Dash 8-400 bestehen soll, an den Start zu gehen. Die Turbopropflugzeuge will man vorwiegend im Inland und in die Nachbarländer einsetzen. Derzeit ist vorgesehen, dass zunächst sechs Einheiten angeschafft werden sollen. Während der Dubai Airshow 2019 unterzeichnete die Regierung von Ghana eine vorläufige Bestellung von drei Boeing 787. Diese sind für den neuen Carrier bestimmt. Über mögliche Mittelstreckenmuster ist derzeit noch nichts bekannt.

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Australien: Flughafen-Feuerwehren drohen mit Streik

Am 9. Dezember 2022 könnte es zu massiven Einschränkungen im australischen Flugverkehr kommen, denn eine Gewerkschaft ruft die Feuerwehr-Mitarbeiter an insgesamt 27 Airports zu einem Warnstreik auf. Hintergrund ist, dass die United Firefighters Union of Australia der Ansicht ist, dass akuter Personalmangel herrschen soll. Mit den landesweiten Arbeitsniederlegungen will man ein Zeichen setzen und den Druck in Sachen Neueinstellungen erhöhen. Derzeit ist geplant, dass der Streik in der Zeit von 6 Uhr 00 bis 10 Uhr 00 über die Bühne gehen soll. Da eine einsatzbereite Feuerwehr Grundbedingung dafür ist, dass kommerzieller Flugbetrieb durchgeführt werden darf, geht die Gewerkschaft davon aus, dass während dem Arbeitskampf keine Flüge starten oder landen können. Zuvor wurden seitens Airservices Australia rund 100 Feuerwehrleute abgebaut. Während der Corona-Pandemie war man der Ansicht, dass dies aufgrund von Einsparungen notwendig ist und hoffte darauf, dass man die Betroffenen zu einem späteren Zeitpunkt wieder einstellen kann. Allerdings hatten die meisten kein Interesse mehr und haben sich anderweitig beruflich neu orientiert. Die Arbeitnehmervertreter warnen davor, dass an manchen Standorten die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr stark eingeschränkt sein soll.

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Bundesarbeitsgericht: Dauerhafte Versetzungen ins Ausland sind zulässig

Das deutsche Bundesarbeitsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten dauerhaft ins Ausland versetzen können, wenn im Arbeitsvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart ist. Ein Kapitän der Ryanair-Tochter Malta Air zog durch die Instanzen und unterlag. Besonders Billigfluggesellschaften öffnen und schließen häufig Bases. Dem betroffenen Personal werden oftmals Ersatzarbeitsplätze im Ausland angeboten bzw. wird die Versetzung angeordnet. Wer jedoch nicht umziehen möchte, riskiert den Job zu verlieren. Ein Malta-Air-Kapitän, der an eine Basis außerhalb Deutschlands versetzt werden sollte, wollte dies nicht hinnehmen und zog vor das Arbeitsgericht. Der Fall zog sich durch die Instanzen und wurde am Mittwoch vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt. Das Gericht urteilte, dass die Versetzung ins Ausland rechtmäßig ist, sofern im Arbeitsvertrag dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das gelte auch dann, wenn der Mitarbeiter dauerhaft außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden soll. Weiters stellten die Richter fest, dass das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht nur national, sondern auch international und somit auch an ausländischen Standorten gilt. Begründet wurde die Entscheidung auch damit, dass die gesetzliche Situation in Deutschland nicht vorsehen würde, dass dieses Weisungsrecht auf Arbeitsorte in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt ist. Der klagende Flugkapitän war in Nürnberg stationiert, jedoch wurde diese Basis geschlossen und in weiterer Folge erneut eröffnet. Letzterer Umstand spielte bei der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aber keine Rolle. Der Pilot sollte seinen Dienst in Bologna versehen, wogegen er klagte. Bereits in den Vorinstanzen unterlag der Flugzeugführer. Es handelt sich zwar um eine Einzelfallentscheidung, jedoch dürfte diese besonders in der Luftfahrt von besonderer Bedeutung sein.

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Air Serbia fährt Salzburg-Präsenz zurück

Die Fluggesellschaft Air Serbia hat am Samstag ihre Nonstop-Strecke zwischen Belgrad und Salzburg temporär eingestellt. Die vorläufige Wiederaufnahme erfolgt zum 24. Dezember 2022, jedoch ist am 14. Jänner 2023 schon wieder Schluss. Ursprünglich wollte der Carrier die Route durchgehend zweimal pro Woche bedienen. Offenbar hat man nicht ausreichend Buchungen an Land ziehen können, so dass man sich nun auf die Zeit zwischen Weihnachten und dem 14. Jänner 2022 beschränkt. Ab Anfang März 2023 will Air Serbia wieder bis zu dreimal wöchentlich zwischen Belgrad und Salzburg fliegen.

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FAA erteilt Ruanda Kategorie-1-Einstufung

Die U.S.-amerikanische Luftfahrtbehörde FAA hat das Sicherheitsrating der Republik Ruanda in die Kategorie 1 der internationalen Flugsicherheitsbewertung (IASA) angehoben. Dies ermöglicht es Carriern des ostafrikanischen Landes Nonstop-Flüge in die Vereinigten Staaten von Amerika aufzunehmen. „Mit einem Rating der Kategorie 1 sind ordnungsgemäß zugelassene ruandische Luftfahrtunternehmen berechtigt, die Vereinigten Staaten zu bedienen und uneingeschränkt Codesharing-Abkommen mit US-Luftfahrtunternehmen zu schließen“, so die FAA in einer Erklärung. „Die Standards werden von der ICAO, der technischen Agentur der Vereinten Nationen für die Luftfahrt, festgelegt“. Der nationalen Fluggesellschaft Rwandair ist es somit möglich künftig nonstop in die USA zu fliegen. Derzeit bedient man diesen Markt in Kooperation mit Qatar Airways, wobei man auf ein Codeshare-Abkommen zurückgreift. Seit 2. Dezember 2021 bedient man Nonstop-Flüge zum Hamad International Airport, wo die Passagiere auf Maschinen von Qatar Airways in Richtung USA umsteigen können. Weiters kooperiert man auch in Richtung New York, Washington D.C., Dallas und Los Angeles, London, Zürich und Madrid, Singapur, Kuala Lumpur und Bangkok. Dies folgt auch auf die Ankündigung von Qatar Airways, sich zu 49 % an RwandAir zu beteiligen.

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Beförderung verweigert: Lufthansa muss Maskenverweigerern 2,6 Millionen U.S.-Dollar zahlen

Für Lufthansa erweist sich der Umstand, dass man am 4. Mai 2022 insgesamt 128 Passagieren wegen Unstimmigkeiten über die Maskenpflicht die Beförderung verweigert hat, als äußerst teuer. Der Carrier muss jedem Passagier eine Entschädigung in der Höhe von rund 21.000 U.S.-Dollar bezahlen, somit insgesamt rund 2,6 Millionen U.S.-Dollar. Die Reisenden befanden sich auf Lufthansa-Flug LH401 auf dem Weg von New York JFK nach Frankfurt am Main. Dort sollten diese auf LH1334 nach Budapest umsteigen. Es handelte sich überwiegend um orthodoxe jüdische Reisende. Diesen wurde das Einsteigen in den Weiterflug verweigert, da sich aus Sicht des Lufthansa-Personals die Fluggäste nicht an die deutsche Maskenpflicht halten wollen. Der Vorfall führte auch dazu, dass die Bundespolizei dazu geholt wurde, jedoch war diese lediglich präsent und versuchte zwischen den Reisenden und dem Lufthansa-Bodenpersonal zu vermitteln. Den Reisenden wurde an Ort und Stelle mitgeteilt, dass sie „genau wüssten“ warum sie von der weiteren Beförderung ausgeschlossen wurden. Damit war nicht deren jüdischer Glaube gemeint, sondern der Umstand, dass viele keine Masken getragen haben. Darauf ging auch Konzernchef Carsten Spohr in einem nachträglichen Statement ein. Dennoch sorgte der Vorfall für internationales Aufsehen, denn es wurden auch jüdische Passagiere ausgeschlossen, die überhaupt nicht Teil der Reisegruppe waren. Lufthansa soll rein nach Namen und Aussehen entschieden haben, was dem Carrier heftige Kritik einbrachte. Die insgesamt 128 vom Flug ausgeschlossenen Personen wollten das fragwürdige Verhalten der Lufthansa nicht akzeptieren und sind gegen den Carrier vorgegangen. Nun willigte die größte Airline Deutschlands einem Vergleich ein. Dieser sieht vor, dass jeder ausgeschlossenen

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Maus in AUA-Business-Class-Catering gefunden

Während der Catering-Beladung von Austrian-Airlines-Flug OS175 wurde von der Besatzung eine lebendige Maus in einem Brotbehälter entdeckt. Diese und die betroffene Ware wurden nach Angaben der Fluggesellschaft umgehend entfernt. Die Maschine sollte in der Früh von Hamburg nach Wien fliegen. Während der Überprüfung der Cateringwaren für die Business-Class stellten die Flugbegleiter fest, dass sich in einem Schwarzbrotbehälter eine lebendige Maus befindet. Das Tier wurde umgehend dem Bodenpersonal übergeben. Die AUA bestätigte den Vorfall, über den zunächst die Kronen Zeitung berichtete, und erklärte, dass die betroffene Ware vorsorglich entsorgt wurde. Austrian Airlines leitet nun eine Überprüfung ein, die klären soll wie es beim Zulieferer dazu kommen konnte, dass trotz Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorschriften eine lebendige Maus als „blinder Passagier“ in die Waren gelangen konnte.

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Codeshare: IndiGo legt Code auf Turkish-Flüge ab Salzburg

In Kooperation mit Turkish Airlines wird IndiGo ab Frankreich und Österreich zusätzliche Reisemöglichkeiten nach Indien anbieten. Dies ermöglicht ein Codeshare-Abkommen mit dem türkischen Carrier. In Österreich ist dies bereits auf den Wien-Flügen möglich. Ab 1. Dezember 2022 wird der IndiGo-Code auch auf die Turkish-Airlines-Flüge ab Salzburg gelegt. Der Umstieg auf Maschinen der indischen Billigfluggesellschaft erfolgt dabei in Istanbul. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Reise in einer Boeing 777 von Turkish Airlines fortgesetzt wird, durchaus hoch, denn einigen Strecken kommen für Indigo Wetlease-Maschinen des türkischen Carriers zum Einsatz. Ebenso Teil der Codeshare-Kooperation sind Flüge nach Paris, Lyon, Nizza und Toulouse. In weiterer Folge soll der IndiGo-Code auf weitere Westeuropa-Strecken von Turkish Airlines gelegt werden.

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