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IATA-Chef: „Corona-Tests sind zu teuer!“

Corona-Testungen bringen viele Reiseerleichterungen mit sich. Doch andererseits können die Kosten dafür den Geldbeutel auch enorm belasten – und das tun sie auch! IATA-Chef Willie Walsh sieht nun die Regierungen in der Pflicht. Diese sollen im best-case die Kosten für vorgeschriebene CoV-Tests tragen und auch kostengünstigere Antigen-Schnelltests akzeptieren. Aufgrund der Delta-Variante gestatten viele Länder die Einreise nur mit gültigen PCR-Tests, die in der Regel wesentlich mehr kosten. Die Testkosten unterschieden sich von Land zu Land erheblich und hätten die Relation zu den tatsächlichen Kosten verloren, kritisiert Walsh. Dabei hebt er besonders Großbritannien negativ hervor. Die Kosten seien dort im besten Fall hoch und im schlimmsten Fall „erpresserisch“. 

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Ryanair kündigt Manchester-Flüge ab Salzburg an

Der Billigflieger Ryanair wird im Winterflugplan 2021/22 von Dublin, London-Stansted und Manchester aus nach Salzburg fliegen. Die beiden UK-Ziele werden im Zeitraum von 18. Dezember 2021 bis 26. März 2022 jeweils am Verkehrstag Samstag angeboten. Stansted ist als Ganzjahresstrecke angelegt und wird mehrmals wöchentlich bedient. Während der Wintersaison richten sich die Flüge primär an Wintersportler, die ihren Urlaub in den Schigebieten rund um Salzburg verbringen wollen. Die tatsächliche Umsetzung der saisonalen Strecken von UK in die Mozartstadt ist höchstwahrscheinlich von den weiteren Entwicklungen der Coronapandemie abhängig. Für Salzburg sind Flüge von Schifahrern generell von besonderer Bedeutung, denn der Airport macht den großteil des Jahresumsatzes in der kalten Jahreszeit. Der Winterflugplan 2020/21 war ein faktischer Totalausfall, da aufgrund der harten Einreise- und Quarantänebestimmungen nur wenige Maschinen in Salzburg gelandet sind.

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Nach Panne: Deutsche Apotheken können keine Impfzertifikate ausstellen

In Deutschland können Apotheken derzeit keine EU-Impfzertikate ausstellen. Hintergrund ist ein Softwareproblem beim Portal des Deutschen Apothekerverbands. Es wurde eine Schwachstelle gefunden, die es laut DAV zu untersuchen gilt. Im Gegensatz zu Österreich werden in Deutschland die Covid-Impfungen nicht automatisch in einem zentralen Register erfasst. Geimpfte können sich in Arztpraxen, Impfzentren und Apotheken gegen Vorlage ihres klassischen Impfpasses oder einer sonstigen Bescheinigung das EU-Zertifikat ausstellen lassen. Zahlreiche EU-Länder kritisieren die Vorgehensweise, da es zumindest in der Theorie möglich erscheint, dass gefälschte Impfpässe in digitale EU-Impfnachweise “legalisiert” werden könnten. Das Handelsblatt deckte auf, dass es sogar möglich war über einen Gastzugang, der zu Testzwecken auf eine fiktive Apotheke ausgestellt war, die begehrten EU-Zertifikate auszustellen. Nun reagiert die Standesvertretung und unterbricht temporär die Ausstellung der Nachweise in allen Apotheken. Wie lange dieser Zustand andauern wird? Das ist noch völlig offen. Auch das deutsche Bundesgesundheitsministerium bestätigte auf Anfrage, dass temporär die EU-Impfzertifikate nur in den Impfzentren sowie in Arztpraxen erhältlich sind. Der Zugang über das Portal, das die Apotheken bislang genutzt haben, wäre übergangsweise deaktiviert worden.

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Thailand erlaubt Inselhopping – unter bestimmten Bedingungen

Vom 1. August an erlaubt die thailändische Regierung im Rahmen des sogenannten Sandbox-Programms die Öffnung von sechs Weiteren Inseln. Grünes Licht erhielten am Donnerstag Koh Phi Phi, Koh Ngai und Koh Railay in der Provinz Krabi sowie Khao Lak, Koh Yao Noi und Koh Yao Yai in der Provinz Phang Nga, wie der-farang.com berichtet. Dabei sei vorgesehen, dass vollständig geimpfte ausländische Touristen erst nach sieben Tagen Aufenthalt auf Phuket und einem negativen Test in diese Ziele weiterreisen dürfen. Inselhopping ist also nicht bedingungslos möglich. 

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Deutschland steckt Kinder in Quarantäne – Geimpfte Eltern aber nicht

Ab 28. Juli 2021 können vollständig Geimpfte auch aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten kommend ohne Quarantäne nach Deutschland einreisen. Doch was ist mit deren Kindern, die in vielen Fällen altersbedingt gar keinen Zugang zu Impfungen haben? Diese müssen in Quarantäne, stellt das deutsche Bundesgesundheitsministerium klar. Das führt zum absurden Umstand, dass vollständig geimpfte Eltern nicht in Absonderung müssen, jedoch deren ungeimpfte Kinder schon. Welcher Impfstoff von der Quarantäne befreit, legt das Robert-Koch-Institut auf seiner Homepage fest. Daran haben sich die Gesundheitsämter der Bundesländer zu halten. Kinder unter sechs Jahren sind generell nicht testpflichtig, jedoch können die Ämter auch über diese eine Quarantäne verhängen. Das Bundesgesundheitsministerium verwendete dabei das Wording “Kinder sind damit grundsätzlich absonderungspflichtig”. Ab diesem Alter und für Jugendliche gelten die gleichen Bestimmungen wie für Erwachsene und zwar auch dann, wenn altersbedingung gar keine Impfung zugelassen ist. Das bedeutet, dass diese aus Virusvariantengebieten kommend in Quarantäne müssen, ihre vollständig geimpften Eltern jedoch nicht. Bei Hochinzidenzgebieten können Kinder und Jugendliche, die Corona durchgemacht haben, von den Erleichterungen für Genesene profitieren. Getestete können sich weiterhin nach fünf Tagen freitesten. Allerdings: Ist der junge Mensch weder geimpft, noch genesen, so hat er sich aus Virusvariantengebieten kommend 14 Tage in Quarantäne zu begeben und eine Möglichkeit des Freitestens gibt es nicht. Nochmals der Hinweis: Vollständig geimpfte Eltern müssen ab 28. Juli 2021 nicht mehr in Absonderung.

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Verspätung/Beschädigung: Air Baltic stellt Online-Service für Gepäck vor

Die lettische Fluggesellschaft führt ein neues Service ein. Die Kommunikation zwischen Fluggesellschaft und Passagier bei Fällen von verspätetem oder beschädigtem Gepäck soll künftig reibungsloser ablaufen. Dazu führt Air Baltic ein neues Internet-Tool ein, das den Kunden stets Auskunft darüber geben soll.  „Obwohl wir uns besonders um das Passagiergepäck kümmern und es in mehr als 98 Prozent der Fälle sicher und pünktlich sein Ziel erreicht, kann es manchmal zu Verspätung oder Beschädigung des Gepäcks kommen. In solchen Fällen sorgt unser Kundenservice-Team für professionelle Betreuung und kümmert sich um die Rückverfolgung und Zustellung des Gepäcks sowie die Erstattung der Kosten“, so Air Baltic-Chef Martin Gauss.

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Flughafen Wien AG hält Hauptversammlung online ab

Am 24. August 2021 wird die Flughafen Wien AG ihre heurige Hauptversammlung der Aktionäre abhalten. Aufgrund der Corona-Pandemie wird diese neuerlich als Online-Liveveranstaltung durchgeführt werden. Vorstand und Aufsichtsrat werden vom Office Park 4 aus den Teilhabern berichten. Die Flughafen Wien AG macht dabei von den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen, die es ermöglichen Hauptversammlungen online abzuhalten, gebrauch. Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft am 24. August 2021 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können. Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer Anwesenheit der Vorsitzenden des Aufsichtsrats, der Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 1300 Wien-Flughafen, Office Park 4, Verbindungsstrasse (Objekt 683), statt. Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 24. August 2021 ab ca. 10:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im Internet unterwww.viennaairport.com als virtuelle Hauptversammlung teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.

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Krank im Urlaub: Das gilt es zu beachten

Im Urlaub kann es manchmal ziemlich schnell gehen und das Hotelzimmer verwandelt sich in ein kleines Lazarett. Kleine Erkrankungen oder Verletzungen können die Freude an der schönsten Zeit des Jahres trüben. Doch sind damit auch die Urlaubstage “verbraten”? Nicht unbedingt, sagt die Arbeiterkammer Steiermark und verweist darauf, dass “Krank im Urlaub auch krank heißt”. AK-Arbeitsrechtsexperte Lukas Lecker erklärt dazu: “Die Erkrankung muss länger als drei Kalendertage dauern. Sie darf nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sein. Ich muss mich ärztlich krankmelden – direkt vor Ort und nicht erst zu Hause – und dazu die Erkrankung auch dem Arbeitgeber nach spätestens drei Tagen melden. Ist aufgrund der Schwere der Erkrankung eine rechtzeitige Meldung nicht möglich, so kann sie zum ehest möglichen Zeitpunkt nachgeholt werden. Unerlässlich ist auch die Krankenstandbestätigung. Sie ist bei Wiedereintritt des Dienstes unaufgefordert vorzulegen.“ Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass man am Urlaubsort einen Arzt aufsuchen muss und dieser die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen muss. Nur dann kann sich der Urlaub in einen Krankenstand wandeln. twas komplizierter wird es beim Urlaub im Ausland. Hier bedarf es im Krankheitsfall neben dem ärztlichen Zeugnis einer behördlichen Bestätigung, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Sie entfällt, wenn die Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus erfolgte. „Um lästige Formalitäten zu vermeiden, sollten Sie sich vor ihrem Auslandsurlaub erkundigen, ob die E-Card im Zielland gilt und ob weitere Unterlagen notwendig sind“, rät der Jurist. Je nach Land können auch Kosten entstehen, wie beispielsweise, dass die Behandlung zunächst selbst bezahlt

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Neuseeland: Kein quarantänefreies Reisen mehr mit Australien

Neuseeland macht einen Rückzieher: Das quarantänefreie Reisen zwischen Australien und dem eigenen Land wird ab Freitagabend erneut für mindestens acht Wochen ausgesetzt. Wie so oft in diesen Zeiten sei die hochinfektiöse Delta-Variante, welche sich in Australien zunehmends ausbreite, schuld daran. „Wir haben immer gesagt, dass sich unsere Reaktion mit der Entwicklung des Virus weiterentwickeln würde. Das ist keine Entscheidung, die wir leichtfertig getroffen haben, aber es ist die richtige Entscheidung, um die Neuseeländer zu schützen“, so Regierungschefin Jacinda Ardern.  Schon Ende Juni hatte Neuseeland diese Maßnahme ergriffen, damals aber nur für drei Tage. In Australien wurde nach einem starken Anstieg der Infektionszahlen in großen Teilen des Landes – in den Metropolen Sydney und Melbourne sowie dem Bundesstaat South Australia mit der Großstadt Adelaide – zuletzt wieder ein strenger Lockdown verhängt. Das berichtet der ORF.

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Russland: Vologda Air bestellt drei Il-114-300

Für die Neuauflage des Turbopropflugzeugs Il-114 hat sich nun auch die russische Fluggesellschaft Vologda Air Enterprise entschieden. Während der Luftfahrtmesse MAKS wurde die Unterfertigung eines Leasingvertrags mit der staatlichen GTLK kommuniziert. Die Illyushin Il-114 wurde von 1986 bis 2021 produziert. Obwohl die Maschine äußerst treibstoffsparend ist, war sie nie ein kommerzieller Erfolg. Nur 20 Exemplare wurden hergestellt und der einzige “größere” Operator Uzbekistan Airways flottete die letzten Exemplare im Jahr 2018 aus. Die Neuauflage soll als Il-114-300 an den Start gehen und ab 2023 in Luchowizy in Serienfertigung gehen. Bislang gelang es der UAC jedoch noch nicht Großbestellungen an Land zu ziehen. KrasAvia, Polar Airlines und nun auch Vologda Air Enterprise haben sich bereits öffentlich zu diesem Muster bekannt. Russland versucht die lokalen Fluggesellschaften mit Hilfe von Förderungen und günstigen Leasingangeboten zum Einsatz von Maschinen, die im Heimatland gefertigt werden, zu bewegen. Ein besonderes Augenmerk hat die Regierung auf die Muster SSJ-100, MS-21 und Il-114-300 geworfen. Daher ist damit zu rechnen, dass staatliche Leasinggesellschaften noch weitere Aufträge für die Neuauflage des zuvor glücklosen Turboprops vergeben haben.

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