Flugbeschränkungsgebiete über EM-Stadien eingerichtet: Drohnenflüge verboten

Print Friendly, PDF & Email

Während der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland werden über den Stadien an den Spielorten Flugbeschränkungsgebiete eingerichtet. Dies gab die Deutsche Flugsicherung bekannt. Das Verbot umfasst auch das Fliegen von Drohnen, ausgenommen sind lediglich Polizei und Rettungskräfte.

Die Maßnahme dient der Sicherheit von Spielern, Zuschauern und der allgemeinen Öffentlichkeit. Verstöße gegen das Drohnenverbot können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr gewertet werden. Laut Strafgesetzbuch drohen hierbei Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.

Zusätzlich zu den Drohnenverboten können, abhängig von der Sicherheitslage, auch weitere Flugbeschränkungen für die bemannte Luftfahrt aktiviert werden. Diese werden von der polizeilichen Bewertung der Gefährdungslage eines Spiels abhängig gemacht.

Die Fußball-EM findet vom 14. Juni bis 14. Juli 2024 in Deutschland statt. Bereits seit dem heutigen Freitag sind vorübergehende Kontrollen an allen deutschen Grenzen möglich. Diese Kontrollen, so das Bundesinnenministerium, sollen potenzielle Bedrohungen wie islamistischen Terror, Hooliganismus und Cyberangriffe frühzeitig erkennen und abwehren. Dabei sind auch Grenzübergänge zu Dänemark, Frankreich und den Benelux-Staaten betroffen.

Drohne (Foto: Pixabay).
Drohne (Foto: Pixabay).
Werbung