Windräder bei Nacht (Foto: Denny Müller/Unsplash).
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Österreich: Bundesrat winkt Novelle des Luftfahrtgesetzes durch

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Der Bundesrat hat grünes Licht für zwei Vorhaben der österreichischen Bundesregierung gegeben. Künftig sollen Flugplätze rund um die Uhr für Rettungsflüge genutzt werden können und Windräder müssen in der Nacht nicht mehr dauerhaft blinken, sondern nur noch bei Bedarf.

Eine Novellierung des Luftfahrtgesetzes sieht Änderungen bei der „Hindernisbefeuerung“ von Luftfahrthindernissen vor. Windräder und andere Anlagen müssen demnach künftig nachts nur noch bei Bedarf beleuchtet werden, also etwa wenn sich ihnen ein Flugobjekt nähert. Für die Umsetzung wird die Austro Control zuständig sein. Der militärische Flugverkehr erhält weiters eine Möglichkeit der Fernschaltung zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung. Ein weiterer Aspekt der Novelle sieht vor, dass es künftig möglich ist, Zivilflugplätze auch außerhalb der Betriebszeiten für den 24-Stunden-Rettungsflugbetrieb zu nutzen. Die Novelle passierte den Bundesrat mit Stimmeneinhelligkeit.

Mit der Novelle werde ein langer Wunsch der steirischen Landespolitik umgesetzt, begrüßte Christian Buchmann (ÖVP/St) die Novelle. Notarzthubschrauber seien ein wesentliches medizinisches Element für die Menschen in den Regionen, das ihnen nun auch verbessert in der Nacht zur Verfügung stehe.

Das nächtliche Dauerblinken der Windräder trage nicht zur Akzeptanz der Windkraft bei, befürwortete auch Adi Gross (Grüne/V) die Änderung, nicht zuletzt angesichts des sichergestellten hohen Sicherheitsniveaus und des überschaubaren bodennahen Flugverkehrs in der Nacht.

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