Die von Österreichs Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) im Juni 2020 angekündigten Mindestpreise sind nicht vom Tisch. Um das Thema wurde es seit einiger Zeit äußerst ruhig, jedoch erklärt ein Sprecher des Regierungsmitglieds, dass man die gesetzliche Grundlage derzeit finalisieren würde.
Rückblick: Rund um die Wiederaufnahme des Flugbetriebs nach dem ersten Corona-Lockdown kündigte Österreichs Verkehrsministerin Leonore Gewessler an, dass künftig Mindestpreise für Flugtickets gelten sollen. Damals nannte das Regierungsmitglied eine Summe von etwa 40 Euro oneway. Während Austrian Airlines das Vorhaben begrüßt, gab es heftige Kritik seitens Billigfliegern, aber auch seitens des damaligen Luftfahrtstaatssekretärs Magnus Brunner (ÖVP).
Gewessler wollte die Mindestpreise mit Wirksamkeit September 2020 einführen, jedoch ist es bislang dazu nicht gekommen. Der Koalitionspartner ÖVP äußerte wiederholt, dass man europarechtliche Bedenken haben. Mit Ausnahme von Austrian Airlines, die das Vorhaben ausdrücklich begrüßen, vertreten andere Fluggesellschaften die Ansicht, dass ein nationaler Alleingang nicht mit geltendem Europarecht in Einklang zu bringen ist. Beispielsweise haben sich Wizz Air und Ryanair schon früh gegen Mindestpreise positioniert. Die zuletzt genannte Billigfluggesellschaft vertritt die Ansicht, dass das Vorhaben Austrian Airlines und nicht das Klima schützen würde.
Abgesehen von ein paar Gerüchten, die unter anderem beinhaltet haben, dass eine Sondersteuer direkt an einem Schalter an einem Flughafen bezahlt werden müsste, wurde es um Gewesslers Leuchtturmprojekt „Mindestpreise für Flugtickets“ sehr ruhig. Fast hätte man den Eindruck haben können, dass das Thema still und heimlich im Sand verlaufen ist.
Ein Sprecher der Bundesministerin erklärte auf Anfrage gegenüber Aviation.Direct: „Das BMK finalisiert derzeit den Entwurf gegen die angesprochenen Billigtickets. Der Ticketpreis soll künftig mindestens die Höhe der Flughafenentgelte und Abgaben pro Passagier betragen, um einen Beitrag zu Kostenwahrheit im Flugverkehr zu leisten und künstlich erzeugte Nachfrage einzudämmen. Es handelt sich hierbei um eine europaweit völlig neue Maßnahme, für die es die sachlichen und rechtlichen Grundlagen besonders sorgfältig auszuarbeiten gilt“.
Nähere Einzelheiten sowie einen möglichen Zeitplan für die Umsetzung der umstrittenen Mindestpreise nannte der Medienreferent aber nicht. Zunächst soll es sich um einen Entwurf für die gesetzliche Grundlage handeln. Dieser wird dann zunächst im Kabinett behandelt und kann dann im weiteren Verlauf seinen Weg in den Nationalrat finden.
Deutschland verdient mit Lufthansa-Rettung Geld, Österreich nicht
Die ÖVP-Grünen-Regierung steht momentan aus einem gänzlich anderen Grund in der Kritik der Opposition. Im Zuge der Corona-Pandemie hat Austrian Airlines eine Subvention in der Höhe von 150 Millionen Euro sowie Kredite erhalten. Vorgeworfen wird der Staatsführung, dass diese im Gegensatz zu Deutschland Steuergeld ausgegeben habe. Das Darlehen wurde von der AUA bereits teilweise zurückgeführt.
Die Bundesrepublik konnte mit der milliardenschweren Stützung der Konzernmutter Geld verdienen. Diese Woche wurde unter anderem mitgeteilt, dass der Bund rund 760 Millionen Euro verdient habe. Die Summe ergibt sich aus Kreditzinsen, aber auch aus dem Verkaufserlös der Lufthansa-Aktien. Man stieg temporär als Teilhaber ein und hat nun alle Aktien verkauft und damit Geld verdient.
Österreich hat sich im Zuge der Rettung der Austrian Airlines keine Anteile gesichert, sondern nebst staatlich besicherten Krediten einen nichtrückzahlbaren Zuschuss in der Höhe von 150 Millionen Euro gewährt. Im Gegensatz zu Deutschland habe man, so Politiker der Opposition, einen schlechten Deal gemacht.