Beschlagnahmt

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Beschlagnahmt

Flughafen Wien: Zoll beschlagnahmt 7.000 Fälschungen aus Hongkong

Den am Flughafen Wien-Schwechat tätigen Zöllnern ist ein Großaufgriff gelungen, denn im März 2024 wurde eine aus 53 Kartons bestehende Warensendung beschlagnahmt, in der sich etwa 7.000 gefälschte Markenprodukte befunden haben sollen. Per Luftfracht kamen die Fälschungen aus Hongkong nach Wien. Von der österreichischen Hauptstadt aus sollten diese nach Polen weiterbefördert werden. Laut soll wurden unter anderem 3.691 Sonnenbrillen, 1.750 Smartphone-Hüllen, 1.261 Paar Schuhe, 150 Ladekabel sowie 50 Kopfhörer beschlagnahmt. Es habe sich um in der Volksrepublik China hergestellte Fälschungen von Markenprodukten gehandelt, so das Finanzministerium in einer Aussendung. „Produktpiraterie und damit die Verletzung von Urheberrechten ist kein Kavaliersdelikt. Fälschungen schädigen nicht nur unsere Wirtschaft, sondern stellen auch eine Gefahr für die Konsumentinnen und Konsumenten dar. Mit durchdachten Risikoanalysen und gezielten Kontrollen gelingen unserem Zoll regelmäßig auch große Aufgriffe wie dieser“, so Finanzminister Magnus Brunner. Derartige Großaufgriffe kommen in Österreich vergleichsweise selten vor. Sowohl die Hersteller als auch die Händler von Produktfälschungen wissen sehr genau über welche Routen ihre Sendungen geleitet werden können, um möglichst nicht beschlagnahmt zu werden. Sobald die Produkte in der EU eingetroffen und „durchgewunken“ wurden oder aber nicht von Zöllnern als Fälschungen erkannt wurden, ist es oftmals sehr schwierig diese nachträglich noch aufzufinden. Es gilt als offenes Geheimnis, dass diese häufig in Logistikzentren großer Versandhändler landen und von dort aus im Auftrag chinesischer Händler im Rahmen so Fulfillment-Aufträge an Endkunden verschickt werden. Den großen Handelsplattformen ist dieses Problem durchaus bekannt und man reagiert auch auf Meldungen von Kunden, Behörden und Markeninhabern, jedoch wird immer wieder kritisiert,

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Boston: U.S.-Zoll findet vier Affenschädel in Gepäckstück

Am Flughafen Boston haben Beamte der U.S.-amerikanischen Zollbehörde einen ungewöhnlichen Aufgriff gemacht: In einem Gepäckstück eines Reisenden, der mit einem Delta-Flug über Paris aus der Demokratischen Republik Kongo gekommen ist, wurden Affenköpfe und weitere mumifizierte Körperteile der Tiere gefunden. Der Vorfall ereignete sich laut Mittelung der CBP am 8. Jänner 2024 auf dem Flughafen Boston (Logan). Der Reisende soll U.S.-amerikanischer Staatsbürger sein und ist über Paris-Charles de Gaulle zurück in die USA geflogen. Er befand sich an Bord von Delta-Flug 225. Es wurde eine routinemäßige Kontrolle der Gepäckstücke vorgenommen. Die Aufmerksamkeit auf den Koffer, in dem sich die verstörenden Gegenstände befunden haben, lenkte ein speziell ausgebildeter Hund der Zollbehörde. Dieser schlug Alarm und die Beamten haben dann beschlossen, dass der Koffer genauer unter die Lupe genommen wird. Zunächst wurde der Passagier aufgefordert dieses auf das Röntgengerät zu legen. Laut CBP soll der Fluggast zunächst angegeben haben, dass er lediglich getrockneten Fisch dabei haben soll, jedoch keine illegalen Dinge. Das Durchleuchten des Gepäckstücks zeigte dann, dass er tatsächlich ein bisschen getrockneten Fisch dabei hatte, jedoch staunten dann die Beamten nicht schlecht: Mehrere Affenschädel sowie weitere mumifizierte Körperteile dieser Tiere wurden sichtbar. Der Passagier wurde dann aufgefordert seinen Koffer zu öffnen und dann sahen die Beamten den wahren Inhalt. Laut CBP-Mitteilung waren vier Affenschädel sowie dehydrierte Körperteile dieser enthalten. Die Zollbehörde hielt Rücksprache mit der Seuchenbehörde CDC und dann wurden Beschlagnahme und Vernichtung angeordnet. Die Zollbehörde führte weiters aus, dass so genanntes „Buschfleisch“ ein hohes Gesundheitsrisiko darstellen würde. Es wäre kaum verarbeitet

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Kanada: Volga-Dnepr Airlines will beschlagnahmte An-124 „freiklagen“

Die Frachtfluggesellschaft Volga-Dnepr Airlines setzt sich der Pfändung einer Antonov An-124 auf dem Flughafen Toronto juristisch zur Wehr. Eine entsprechende Klage gegen den Staat Kanada wurde bei einem Bundesgericht eingebracht. Die betroffene Maschine ist kurz vor dem Beginn der Sanktionen, die Kanada als Reaktion auf den kriegerischen Überfall der Russischen Föderation gegen die Ukraine ausgesprochen hat, auf dem kanadischen Airport gelandet. Es wurde behördlich untersagt, dass dieses Flugzeug das Staatsgebiet verlassen darf. Mit anderen Worten: Der Frachter wurde an die Kette gelegt. Später hat die Regierung Kanadas beschlossen, dass diese Antonov An-124 beschlagnahmt und an die Ukraine übergeben wird. Volga-Dnepr Airlines setzt sich dieser Maßnahme mittels einer Klage zur Wehr. Ziel des Rechtsmittels ist, dass ein kanadisches Gericht feststellt, dass die Vorgehensweise der Regierung unzulässig ist und das Frachtflugzeug an den Carrier zurückgegeben wird und ausgeflogen werden darf. Vor Gericht argumentiert man unter anderem, dass man ein privates Unternehmen ist und im Zusammenhang mit dem Einmarsch in die Ukraine überhaupt keine Rolle gespielt habe. Auch betont man, dass man für die Söldnerarmee Wagner keinerlei Dienstleistungen erbracht habe. Volga-Dnepr Airlines deutet Wertverlust an Die RA-82078 befindet sich seit dem 27. Feber 2022 auf dem Flughafen Toronto (Pearson) und darf das Land nicht verlassen. Die kanadische Regierung hat beschlossen, dass die Maschine beschlagnahmt und an die Ukraine übergeben wird. Es ist unklar inwieweit der Frachter derzeit flugfähig ist, denn in der Klageschrift behauptet Volga-Dnepr Airlines, dass dem Zeitpunkt, zu dem der Jet an die Kette gelegt wurde, keinerlei Wartungsarbeiten vorgenommen werden durften.

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Dubai: Leasinggeber lässt Spicejet-Flug umleiten und Boeing 737-800 pfänden

Der indischen Billigfluggesellschaft Spicejet wurde am 30. November 2023 auf Betreiben eines Leasinggebers ein Mittelstreckenjet des Typs Boeing 737-800 auf dem Flughafen Dubai-World Central gepfändet. Die Maschine wurde im Landeanflug umgeleitet.  Das Flugzeug war unter der Flugnummer SG15 von Ahmedabad aus kommend auf dem Weg nach Dubai International (DXB). Betroffen ist die Boeing 737-800, die zuletzt als VT-SLM registriert war. Wenige Minuten vor der planmäßigen Landung erhielten die Piloten die Anweisung stattdessen am kleineren World-Central-Flughafen zu landen. Die Umleitung wurde von der Flugsicherung verfügt, denn nach der Landung gab es unliebsamen Besuch vom Gerichtsvollzieher von Vertretern der Leasinggesellschaft.  Damit die Passagiere von der Pfändung möglichst nichts mitbekommen, hat man zunächst die Reisenden aussteigen lassen. Anschließend betraten ein Vollstreckungsbeamter der Vereinigten Arabischen Emirate und Vertreter von Carlyle Aviation Partners die VT-SLM. Dem diensthabenden Kapitän wurde dann erklärt und mittels amtlicher Dokumente belegt, dass die Maschine hiermit beschlagnahmt ist.  Während die Billigfluggesellschaft Spicejet es vorzieht zu diesem Vorfall lieber zu schweigen, bestätigt man seitens des Lessors zumindest, dass besagtes Flugzeug auf Antrag der Leasinggesellschaft am Flughafen Dubai-World Central sichergestellt wurde. Das Flugzeug ist seit 30. November 2023 auf diesem Airport abgestellt. Bedingt durch den Wegfall der Kapazität musste Spicejet einige Flüge streichen.  Der indische Carrier gilt als finanziell angeschlagen und ist immer wieder mit Leasinggebern, aber auch Flugzeugbauern, bezüglich Zahlungen im Streit. Wiederholt wurden Konkursanträge gegen Spicejet eingebracht, jedoch kam es bislang zu keiner Verfahrenseröffnung, weil dann stets Last-Minute-Einigungen erzielt werden konnten. Vor einiger Zeit sorgte man für Aufsehen, denn man hat

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St. Petersburg: Russland beschlagnahmt Fraport-Anteil am Flughafen Pulkovo

Der börsennotierte Flughafenbetreiber hat den Minderheitsanteil, den man an der Betreibergesellschaft des Airports St. Petersburg-Pulkovo gehalten hat, bislang nicht verkauft. Nun kommt Russlands Präsident Wladimir Putin zuvor, denn er hat den Einzug angeordnet. Das bedeutet konkret, dass die Fraport AG enteignet werden soll. Ein entsprechendes Dekret soll laut russischen Medien von Putin bereits unterschrieben und auf den Weg gebracht worden sein. Der Politiker begründet die Vorgehensweise unter anderem damit, dass Fraport in einem „unfreundlichen Staat“ ansässig wäre und es „unfreundliche Handlungen einiger ausländischer Staaten und internationaler Organisationen“ gegeben habe. Die genaue Bedeutung ist für Fraport noch offen, denn der Konzern erklärte zunächst, dass man die Informationen noch verifizieren müsse. Gleichzeitig verweist man darauf, dass die Beteiligung seit dem Beginn des Angriffskrieges gegen die Ukraine „ruhend gestellt“ worden wäre. Noch ist unklar was dies für die Zukunft bedeutet. Die Fraport AG stand immer wieder im Kreuzfeuer der Kritik deutscher Medien, weil man ich nicht sofort aus Russland zurückgezogen hat. Dahinter steckt aber nicht wirklich „Unwille“, sondern dass man in langfristige Verträge involviert war. Es ist anzunehmen, dass ein sofortiger Ausstieg möglicherweise Schadenersatzforderungen aus Russland hätte auslösen können. Wegen der Sanktionen wäre auch der Kreis möglicher Käufer sehr klein. Es ist kein Einzelfall, dass die russische Regierung Unternehmen unter Zwangsverwaltung stellt. Dabei muss es sich nicht unbedingt um Eigentum oder Beteiligungen von Firmen, die in „unfreundlichen Staaten“ ansässig sind, handeln. Es ist auch vorgekommen, dass Inhaber enteignet wurden, weil sie aus wirtschaftlichen Gründen Werke schließen wollten und/oder Stellen abbauen wollten. Was den

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Italien: Staatsanwaltschaft beschlagnahmt 780 Millionen Euro bei Airbnb

In Italien wurden Airbnb, einem Vermittler von Privatunterkünften, rund 780 Millionen Euro auf Anordnung der Staatsanwaltschaft von Mailand beschlagnahmt. Dahinter steckt, dass so hohe Steuerrückstände eingetrieben werden sollen, denn die lokalen Behörden vertreten die Ansicht, dass der Vermittler diese zu bezahlen habe. In vielen Ländern und Städten ist Airbnb, das bei Kunden und Vermietern durchaus beliebt ist, massiv umstritten. Einerseits regt sich Widerstand seitens Betreibern kommerzieller Unterkünfte wie Hotels und Pensionen, aber auch seitens der Städte selbst. Die Hintergründe sind vielfältig, jedoch dürften es einige massiv übertrieben haben. Vielerorts wurden eigens Wohnungen gekauft bzw. angemietet, um sie kurzzeitig über Airbnb an Touristen zu vermieten. Für die Eigentümer liegt der Vorteil auf der Hand: Gegenüber einer regulären Monatsmiete lässt sich über die Vermittlung über Airbnb wesentlich mehr verdienen. Allerdings stehen diese Unterkünfte dann nicht auf dem regulären Wohnungsmarkt, der in einigen Städten durchaus prekär ist, zur Verfügung. Weiters werfen sowohl Politiker als auch die Lobby der Hoteliers vor, dass Steuern und Abgaben hinterzogen werden sowie sich die Privaten zahlreiche behördlichen Auflagen ersparen würden. Viele Städte haben bereits die Vermietung über Airbnb und andere Portale massiv eingeschränkt und führen mitunter scharfe Kontrollen durch. Punktuell ist es auch schon zum kompletten Verbot der touristischen Privatvermietung ohne behördliche Genehmigung gekommen. In Italien liefert sich Airbnb seit vielen Jahren einen juristischen Streit, bei dem es primär darum geht wer Steuern und eventuelle Ortstaxen einzuheben und abzuführen hat. Ein Gesetz aus dem Jahr 2017 sieht vor, dass genau das Airbnb machen muss. Dagegen leistet man vor

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Sommer 2023: Hochsaison für den Zoll am Flughafen Wien

In den Sommermonaten waren besonders viele Reisende am Flughafen Wien unterwegs. Für die Beamten der österreichischen Zollverwaltung war dies wieder Hochsaison, denn viele Passagiere hatten Gegenstände dabei, die zollpflichtig waren bzw. gar nicht eingeführt werden dürfen. Nicht jeder Fluggast ist vorsätzlich ein Schmuggler, denn manchmal ist es auch nur bloße Unwissenheit. Doch diese schützt nicht vor Strafe. Jene, die mit Vorsatz der Abgabenhinterziehung unterwegs waren, wussten wohl sehr genau, dass zum Beispiel die Überschreitung der Freimenge bei Zigaretten angemeldet werden muss. Wer korrekterweise den roten Kanal wählt, die Waren anmeldet und den Zoll bezahlt, kommt günstig davon. Geht man aber durch den grünen Weg und wird erwischt, dann kommt eine mitunter empfindlich teure Strafe dazu. Die österreichische Zollverwaltung präsentiert eine durchaus positive Bilanz für die Sommermonate Juni bis August 2023. Am Flughafen Wien wurden jeweils 19.028 Reisende kontrolliert und im Reiseverkehr 29.043 Kontrollen durchgeführt, was zu 1.495 Feststellungen führte. Auch die mobilen Kontrolleinheiten leisteten mit insgesamt 764 Einsätzen und 70.877 Kontrollen umfangreiche Arbeit. Ein Hauptaugenmerk lag im Bereich der Produktpiraterie: Hier stellten die Zöllnerinnen und Zöllner Waren im Gesamtwert von über 14 Millionen Euro sicher. Es handelt sich unter anderem um 1.480 Kleidungsstücke, 1.217 Mobiltelefone und ähnliches sowie 26.460 Schuhe. Auch 11.186 Stück persönliches Zubehör im Wert von 11.106.640 Euro wurden festgestellt. Im Rahmen der Cash-Control-Aktivitäten wurden insgesamt 49 Aufgriffe getätigt und Bargeldmengen von insgesamt 835.289,40 Euro sichergestellt. Diese intensiven Kontrollen sind nicht nur eine Maßnahme gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung, sondern auch gegen die Finanzierung illegaler Aktivitäten. Zudem wurden sechs

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Flughafen Wien: Zoll beschlagnahmt 21.744 Produktfälschungen

Den am Flughafen Wien-Schwechat tätigen Zöllnern ist neuerlich ein großer Aufgriff gefälschter Markenware gelungen. In insgesamt sechs Sendungen, die in Hongkong abgeschickt wurden, fanden sie Beamten nicht weniger als 21.744 mutmaßlich gefälschte Markenprodukte. Die Luftfrachtsendungen waren in 344 Kartons aufgeteilt und sollten von Hongkong über Wien nach Polen gehen. Handys, Zubehör, Kopfhörer und Uhren Im Einzelnen wurden festgestellt: 8.214 Kopfhörer von Marken wie Apple oder Bose, 20 Computerchips, 48 Handys, unter anderem der Marken Apple, Google und Samsung, 10.435 Handycover, 201 Handyteile, 1.185 Ladegeräte, 509 Smart-Watches und 70 Speicherkarten festgestellt. Neben Elektronik und Mobiltelefonen fanden die Zöllnerinnen und Zöllner in den Boxen außerdem 476 Schlüsselanhänger, 10 Taschen, 2 Paar Sportschuhe und 110 Stück an Verpackungsmaterial. In der Sendung befanden sich auch 466 Uhren, darunter mutmaßliche Fälschungen der Marken Cartier, Bulgari und Hublot. Die betroffenen Waren wurden vorübergehend beschlagnahmt. Die Rechtsinhaber der mutmaßlich gefälschten Markenprodukte wurden bereits informiert und entsprechende rechtliche Schritte werden eingeleitet. „Dieser Aufgriff zeigt die wichtige Arbeit und wertvolle Rolle des Zolls für die österreichische Wirtschaft sowie den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Solche Aktionen unterstreichen das kontinuierliche Engagement unserer Zöllnerinnen und Zöllner im Kampf gegen Produktpiraterie“, so Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP).

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Verweis auf Abkommen mit UdSSR: Volga-Dnepr will beschlagnahmte An-124 einklagen

Die russische Fluggesellschaft Volga-Dnepr Airlines will sich gegen die Beschlagnahme der Antonov An-124 mit der Registrierung RA-82078, die formell im Juni 2023 vollzogen wurde, zur Wehr setzen. Dazu beruft man sich auf ein Abkommen zwischen der Sowjetunion und Kanada. Die kanadische Regierung hat die am 27. Feber 2022 in Toronto gelandete RA-82078 über einen längeren Zeitraum an die Kette legt. Aufgrund der Sanktionen, die als Reaktion auf den kriegerischen Überfall Russlands gegen die Ukraine eingeführt wurden, durfte die Maschine das Staatsgebiet nicht mehr verlassen. Später hat dann die Regierung beschlossen, dass die An-124 beschlagnahmt und an die Ukraine übergeben wird. Die formellen Beschlüsse dazu hat man im Juni 2023 gefasst. Das will Volga-Dnepr Airlines aber nicht auf sich sitzen lassen: „Es sei daran erinnert, dass die Fluggesellschaft im Auftrag der kanadischen Regierung einen humanitären Flug mit 475 Kubikmetern/60.900 kg COVID-19-Testkits aus China durchführte“. Aufgrund eines Notams, in dem die kanadische Regierung russischen Carriern die Nutzung ihres Luftraums untersagt hat, konnte man Toronto nicht mehr verlassen. Mit dem Umstand, dass das Flugzeug beschlagnahmt wurde und an die Ukraine übergeben werden soll, ist gar nicht glücklich. In einem offiziellen Schreiben verweist man auf den Artikel 9 des Abkommens vom 20. November 1989, das zwischen der Sowjetunion und Kanada abgeschlossen wurde. Man will auf Grundlage dieser bilateralen Vereinbarung ein Schiedsverfahren einleiten, das zum Ziel hat, dass das Flugzeug binnen sechs Monaten zurückgegeben wird oder aber der Wert ersetzt wird. Der Grund warum sich Volga-Dnepr Airlines auf ein Abkommen, das mit dem nicht mehr

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Kuala Lumpur: B777 von Pakistan International Airlines erneut gepfändet

Am 29. Mai 2023 gab es für die Piloten von Pakistan-International-Airlines-Flug PK894 nach der Landung in Kuala Lumpur eine böser Überraschung. Aufgrund eines Gerichtsbeschlusses wurde die AP-BMH an die Kette gelegt. Dies hatte zur Folge, dass der Rückflug nach Islamabad zunächst gestrichen werden musste, denn die Boeing 777-200 durfte das Staatsgebiet von Malaysia vorläufig nicht mehr verlassen. Es ist nicht das erste Mal, dass diese Maschine beschlagnahmt wird, denn bereits im Jahr 2021 wurde diese aufgrund eines Gerichtsbeschlusses in Kuala Lumpur an die Kette gelegt. Hinter der gerichtlichen Maßnahme steckt, dass PIA und der Leasinggeber der AP-BMH einen heftigen juristischen Streit austragen. Das Portal Arynews berichtet, dass der Lessor behauptet, dass rund vier Millionen Euro an Leasingraten offen sein sollen. Seitens PIA wird diese Summe nicht kommentiert. Der Carrier hat im Anschluss an den Vorfall die Boeing 777-200 mit der Registrierung AP-BHX aus Karatschi einfliegen lassen. Diese brachte dann – mit 13 stündiger-Verspätung – die betroffenen Fluggäste nach Islamabad.

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