
Verbraucherschützer fordern kostenfreien Kabinenkoffer, Airlines wehren sich
Die Auseinandersetzung um die Mitnahme von Handgepäck im Flugzeug hat eine neue Dimension erreicht. Verbraucherschutzverbände aus ganz Europa, angeführt vom deutschen Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), ziehen vor Gericht, um Fluggesellschaften zu zwingen, ihren Passagieren mehr kostenfreien Platz für ihr Handgepäck in der Kabine zu gewähren. Die Airlines, allen voran die Billigfluggesellschaften, beharren jedoch auf ihren restriktiven Regelungen und argumentieren mit der Effizienz des Betriebs und der Freiheit, Tarife nach dem Baukastenprinzip zu gestalten. Im Kern geht es um die Auslegung von EU-Vorschriften und die Frage, was als „angemessenes Handgepäck“ gilt. Die Airlines nutzen den Platz über den Sitzen zunehmend als Einnahmequelle, während Verbraucherverbände dies als „Kostenfalle“ für ahnungslose Reisende anprangern. „Kostenfalle“ Handgepäck: Die rechtliche Auseinandersetzung Der vzbv hat gemeinsam mit europäischen Partnern eine Offensive gegen die Handgepäckpolitik der Fluggesellschaften gestartet. Die Verbraucherschützer argumentieren, daß die derzeitigen Regelungen, bei denen oft nur eine kleine Tasche kostenfrei mitgenommen werden darf, nicht den Erwartungen und Bedürfnissen der Reisenden entsprechen. Ramona Pop, Vorständin des vzbv, spricht von „Kostenfallen“, die insbesondere Passagiere treffen, die erst am Flugsteig bemerken, daß ihr Gepäck zu groß ist, und dann teure Aufpreise zahlen müssen. Die EU-Gesetzgebung bleibt bei der Definition von „angemessenem Handgepäck“ vage, und genau diese Unbestimmtheit machen sich die Airlines zunutze. Der vzbv fordert, daß neben einer kleinen persönlichen Tasche auch ein Rollkoffer mit den empfohlenen Maßen des Airline-Weltverbands IATA (bspw. 55x40x20 cm, was einer Außenlänge von 115 cm entspricht) kostenfrei in die Kabine mitgenommen werden darf. Rollkoffer in dieser Größe werden seit Jahren als Handgepäck verkauft,







