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Airbus schafft Verfahren über Korruption aus der Welt

Airbus hat sich mit den Strafbehörden in Frankreich auf die Zahlung einer Millionensumme verständigt, um einer möglichen Verfolgung wegen Korruptionsverdachts in Libyen und Kasachstan zu entgehen. Das Pariser Strafgericht habe die Vereinbarung, die die Zahlung von 15,8 Millionen Euro vorsieht, bestätigt, wie das deutsche Luftfahrtportal Aero berichtet. Bei den möglichen Korruptionsfällen habe es sich um Verkäufe von Flugzeugen, Hubschraubern und Satelliten in Libyen und Kasachstan zwischen 2006 und 2011 gehandelt. Diese Fälle seien bei Ermittlungen zu Korruptionsvorwürfen aufgetaucht, wegen denen Airbus in einer 2020 getroffenen Vereinbarung in Frankreich bereits eine Buße von knapp 2,1 Milliarden Euro gezahlt hatte. Mit einer beispiellosen Milliardenstrafe hat Airbus damals langjährige Korruptionsermittlungen in drei Ländern beendet. Zusammen 3,6 Milliarden Euro zahlte der europäische Flugzeugbauer in Frankreich, Großbritannien und den USA.

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Easyjet stationiert weitere Flieger in Belfast und Manchester

Der Low-Budget-Carrier wird im nächsten Sommer sein Flugangebot ab Manchester und Belfast erweitern und neue Flugverbindungen ins Programm nehmen. In Manchester wird Easyjet einen zusätzliche A320 Neo stationieren, es ist das 21. Flugzeug am Airport. Gleichzeitig verkündet die Airline die Aufnahme von Flügen nach Murcia (Spanien) ab dem 2. Mai 2023. Die spanische Universitätsstadt wird zweimal wöchentlich, jeweils dienstags und samstags, mit Manchester verbunden. Auch in Belfast wird Easyjet eine weitere A320 Neo stationieren, es ist das achte Flugzeug am Airport. Die Maschine werde mit dem 3. Juni 2023 beginnend Fluggäste ab Belfast nach Rhodos befördern, wie das Onlineportal Travelweekly berichtet. Die beliebte griechische Insel wird zweimal wöchentlich, ebenfalls dienstags und samstags, angeflogen.

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Flughäfen in Deutschland: Weniger Passagiere, etwas mehr Fracht

Die Erholung der Passagiernachfrage an den deutschen Flughäfen verharrt bei knapp drei Vierteln des Vorkrisenniveaus: Gegenüber dem Vormonat September hat sich die Anzahl der Reisenden um knapp 180.000 reduziert und summiert sich auf 17,65 Millionen an- und abfliegende Passagiere. Insgesamt 17,65 Millionen Fluggäste nutzten die deutschen Flughäfen im Oktober, wie der Flughafenverband ADV in einer Aussendung mitteilt. Im Vergleich zum Oktober 2021 stieg das Aufkommen um 39,4 Prozent. Die Zahl der gewerblichen Flugbewegungen lag mit 156.003 Starts und Landungen um 14,5 Prozent über dem Vorjahreswert, gegenüber 2019 wurden knapp drei Viertel der gewerblichen Flüge durchgeführt. Damit wurden von Januar bis Oktober an den deutschen Airports mehr als 140,35 Millionen Fluggäste gezählt, zum Vorkrisenniveau fehlen aber noch 34,9 Prozent. Das absolute Cargo-Aufkommen legt zum Vormonat September weiter zu. Die 431.736 t bedeuten dennoch einen Rückgang um 8,3 Prozent im Vergleich zum Oktober 2021, gegenüber dem Vorkrisenniveau 2019 beträgt das Wachstum aber 2,9 Prozent. Im Vergleich zum Vergleichsmonat des Vorjahres sinken die Einladungen um 5,3 Prozent, auch die Ausladungen verringern sich um 11,6 Prozent. In der kumulierten Betrachtung des Jahres 2022 entwickelte sich das Cargoaufkommen mit -4,9 Prozent auf 4.218.634 Tonnen – zum Vorkrisenniveau 2019 bedeutet dies immerhin ein Wachstum in Höhe von 6,0 Prozent und zusätzliche knapp 240.000 t.

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Flixbus will unbedingt in deutsches 49-Euro-Ticket

In Deutschland befindet sich als Nachfolger des Neun-Euro-Tickets eine Netzkarte um 49 Euro pro Monat in Planung. Im Gegensatz zum österreichischen Klimaticket soll diese neuerlich nur im Regionalverkehr gelten. Flixbus erhielt zunächst einen Korb, jedoch lässt das Unternehmen nicht locker. Firmenchef Schwämmlein erhöht den Druck auf die deutsche Politik und fordert vehement, dass Fernbusverkehre Teil des geplanten 49-Euro-Tickets sein müssen. Er argumentiert auch damit, dass einige Regionen mit Bussen wesentlich besser angebunden sind als mit der Bahn. Die deutsche Politik hingegen will derzeit daran festhalten, dass Fernverkehre von der Netzkarte ausgeschlossen sind, was im Vergleich mit dem österreichischen Klimaticket eine wenig nachvollziehbare „deutsche Regelung“ ist.

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Bundesarbeitsgericht: Dauerhafte Versetzungen ins Ausland sind zulässig

Das deutsche Bundesarbeitsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten dauerhaft ins Ausland versetzen können, wenn im Arbeitsvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart ist. Ein Kapitän der Ryanair-Tochter Malta Air zog durch die Instanzen und unterlag. Besonders Billigfluggesellschaften öffnen und schließen häufig Bases. Dem betroffenen Personal werden oftmals Ersatzarbeitsplätze im Ausland angeboten bzw. wird die Versetzung angeordnet. Wer jedoch nicht umziehen möchte, riskiert den Job zu verlieren. Ein Malta-Air-Kapitän, der an eine Basis außerhalb Deutschlands versetzt werden sollte, wollte dies nicht hinnehmen und zog vor das Arbeitsgericht. Der Fall zog sich durch die Instanzen und wurde am Mittwoch vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt. Das Gericht urteilte, dass die Versetzung ins Ausland rechtmäßig ist, sofern im Arbeitsvertrag dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das gelte auch dann, wenn der Mitarbeiter dauerhaft außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden soll. Weiters stellten die Richter fest, dass das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht nur national, sondern auch international und somit auch an ausländischen Standorten gilt. Begründet wurde die Entscheidung auch damit, dass die gesetzliche Situation in Deutschland nicht vorsehen würde, dass dieses Weisungsrecht auf Arbeitsorte in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt ist. Der klagende Flugkapitän war in Nürnberg stationiert, jedoch wurde diese Basis geschlossen und in weiterer Folge erneut eröffnet. Letzterer Umstand spielte bei der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aber keine Rolle. Der Pilot sollte seinen Dienst in Bologna versehen, wogegen er klagte. Bereits in den Vorinstanzen unterlag der Flugzeugführer. Es handelt sich zwar um eine Einzelfallentscheidung, jedoch dürfte diese besonders in der Luftfahrt von besonderer Bedeutung sein.

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OVG lehnt Klagen gegen BER-Anflugrouten ab

Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und eine Anrainerin haben gegen nächtliche Flugrouten am Flughafen Berlin-Brandenburg geklagt. Das zuständige Oberverwaltungsgericht hat dieser nicht stattgegeben. Das OVG Berlin-Brandenburg vertritt die Ansicht, dass es keine alternativen Anflugrouten geben würde, die bezüglich der Lärmverteilung deutlich günstiger für die Kläger wären. Konkret ging es um den Westbetrieb auf der Startbahn Nord. Eine ordentliche Revision an das Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

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EuGH: Verhandlungsauftakt über Hahn-Subventionen

Seit Mittwoch wird vor dem Europäischen Gerichtshof in Sachen der Beihilfen, die das Land Rheinland-Pfalz an den Regionalflughafen Frankfurt-Hahn überwiesen hat, verhandelt. Mit einem Urteil ist aber erst in einigen Monaten zu rechnen. In gewisser Weise könnte der Ausgang des Verfahrens C-466/21P auch nur symbolische Bedeutung haben, denn jene Betreibergesellschaft, an die die Subventionen geflossen sind, befindet sich in einem Insolvenzverfahren. Somit dürfte es für das Land kompliziert werden die Zuschüsse zurückzufordern. Der Käufer von Assets, die auf eine neue Firma übertragen werden sollen, hatte bis zuletzt den Kaufpreis nicht überwiesen.

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FairPlane: Nicht auf Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung verzichten

Im Jahr 2022 hat der Flugbetrieb nach den von Corona geprägten Jahren wieder an Fahrt aufgenommen. Vor der Corona Pandemie waren Ankunftsverspätungen von mehr als drei Stunden meist der Grund für Ärger auf Flugreisen. Im Jahr 2022 war die Annullierung das am häufigsten auftretende Problem. Zahlreiche Flüge wurden kurzfristig gestrichen. Leidtragende waren die Reisenden. In der FairPlane Gesamtbetrachtung der Problem Flüge im Zeitraum Jänner bis November 2022 waren 50,38 Prozent der Flüge annulliert und 35,57 Prozent der Flüge mehr als drei Stunden verspätet. Verpasste Anschlussflüge betrugen 8,21 Prozent, Umgeleitete Flüge 3,98 Prozent und Überbuchungen 1,85 Prozent. Passagierrechte und Ansprüche bei kurzfristigen Annullierungen Wenn die Fluglinie den Passagier weniger als 14 Tage vor dem Abflug über die Annullierung informiert, kann ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung (EU261/2004) bestehen. Die Höhe der Zahlung liegt zwischen 250, 400 oder 600 Euro und richtet sich nach der Länge der Flugstrecke. Der von der Annullierung betroffene Passagier hat zusätzlich zu der Ausgleichszahlung einen Anspruch auf : Ticketkostenrückerstattung, eine Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder einen Rückflug zum ersten Abflugort. Wird eine alternative Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen von der Fluglinie nicht angeboten, kann selbst eine Ersatzbeförderung gebucht werden. Die Fluglinie sollte man vorab informieren und das auch dokumentieren. Die Kosten des Ersatzfluges muss das Luftfahrtunternehmen tragen. Während der Wartezeit auf einen Ersatzflug muss die Fluglinie Betreuungsleistungen erbringen: Speisen, Getränke, Unterbringung in einem Hotel, Fahrt vom und zum Flughafen. Meist erhalten betroffene Passagiere Gutscheine von der Airline. Müssen diese Ausgaben selbst bezahlt werden, können die Ausgaben bei der Fluglinie zur Erstattung eingereicht werden. Daher sollten alle

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Seychellen lockern Einreisebestimmungen

Die Seychellen lockern zum 1. Dezember ihre Einreisebestimmungen. Ab kommendem Donnerstag benötigen Reisende keinen Nachweis für eine Corona-Impfung und keinen negativen Testbescheid mehr, um das Inselparadies im Indischen Ozean betreten zu dürfen. Demnach entfällt die bisherige Vorgabe, entweder einen Corona-Impfpass nachzuweisen oder einen negativen Test vorzulegen, der beim Abflug nicht älter als 72 Stunden (PCR-Test) beziehungsweise 24 Stunden (Antigen-Schnelltest) sein darf. Sie galt für alle Reisenden ab zwölf Jahren. An zwei Corona Einreisebestimmungen halten die Seychellen jedoch noch fest. So ist es nach wie vor nötig, vor dem Reiseantritt eine elektronische Einreisegenehmigung zu beantragen. Dies erfolgt entweder über eine mobile App oder die offizielle Website der seychellischen Regierung. Darüber hinaus müssen Einreisende eine gültige Auslandskrankenversicherung nachweisen, die auch Infektionen mit COVID-19 abdeckt. Das berichtet Check24.

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SZG: Air Serbia streicht fast alle Winter-Flüge

Air Serbia reduziert den Winter-Flugverkehr zwischen Belgrad und Salzburg drastisch. Ursprünglich sah der Plan anders aus: die serbische Fluggesellschaft wollte das beliebte Skigebiet in Österreich eigentlich den ganzen Winter über zweimal pro Woche mit Belgrad verbinden. Nun wurde die Strecke am vergangenen Samstag vorerst vom Programm genommen. Bis zum 23. Dezember 2022 bleibt das auch so. Ab Heiligabend heben zweimal wöchentlich wieder Maschinen nach Salzburg ab – aber auch nur für kurze Zeit. Mit 14. Januar 2023 wird der Betrieb wieder eingestellt. Erst ab März 2023 soll wieder regulär geflogen werden, wie das Onlineportal Ex-Yu-Aviation berichtet.

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