Deutschland

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Ab 15. Oktober: Deutschland schickt mit negativem Test in Quarantäne

Wer sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss in Deutschland ab 15. Oktober 2020 fünf Tage in Quarantäne und das unabhängig davon, ob man einen negativen PCR-Test vorweisen kann oder nicht. Die Luftverkehrsbranche läuft gegen die geplante Regelung Sturm, denn ein nochmals signifikanter Nachfrageeinbruch wird befürchtet. Dazu passt auch, dass das deutsche Robert-Koch-Institut Städte, Bundesländer, Regionen und ganze Staaten nach nicht nachvollziehbaren Kriterien zum Risikogebiet erklärt und das sehr gerne auch über Nacht, so dass Passagiere kalt erwischt werden und keinerlei Möglichkeit zur Vorbereitung haben. Ungeachtet dessen, dass viele Städte in Deutschland die RKI-Risikomarke von 50 positiv getesteten auf 100.000 Einwohner massiv überschreiten, gilt für das Ausland diese starre Marke. Dabei werden andere Kriterien überhaupt nicht berücksichtigt. Beispielsweise hinterfragt man nicht wie viele Testungen eigentlich durchgeführt wurden. Zwar behauptet das deutsche Außenministerium, dass die Reisewarnungen behutsam ausgesprochen werden, jedoch zeigt die Praxis, dass man die Diktate des Robert-Koch-Instituts eins zu eins übernimmt. Das hat zur Folge, dass Airlines, die Deutschland anfliegen oder dort ihre Homebase haben, befürchten, dass es sehr bald überhaupt keine Strecken gibt, die Reisende ohne Schikanen bei der Rückkehr nutzen können. Der momentane Plan sieht vor, dass Passagiere, die aus Risikogebieten nach Deutschland einreisen fünf Tage in Quarantäne müssen und das auch dann, wenn ein negativer PCR-Befund vorliegt. Innerhalb dieser fünf Tage besteht obendrein noch eine Testpflicht, wobei die Kosten dem Vernehmen nach künftig selbst getragen werden müssen. Es sei denn man hat Symptome und bekommt eine behördliche Testung angeordnet. Ebenfalls ab 15. Oktober 2020 – sofern

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Deutschland hebt Iran-Bann auf

Die Bundesrepublik Deutschland gestattet es Fluggesellschaften wieder in den Iran zu fliegen. Der aufgrund der Corona-Pandemie ausgesprochene Bann wurde seitens des Bundesgesundheitsministeriums aufgehoben. Mit einem großen „Andrang“ seitens der Airlines ist allerdings nicht zu rechnen. Da der Iran ein so genannter Drittstaat ist, gelten besonders strenge Einreise- und Quarantänebestimmungen. Diese können von vielen Reisenden nur schwer bis gar nicht erfüllt werden. Daher ist nicht damit zu rechnen, dass die pausierenden Flugverbindungen zwischen dem Iran und der Bundesrepublik in großem Stil wieder aufgenommen werden. Allenfalls eine einstellige Anzahl von Umläufen pro Woche erscheint realistisch.

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AUA kürzt Deutschland- und Schweiz-Flugplan

Mangels Nachfrage, die durchaus auch den zahlreichen Reisewarnungen geschuldet ist, kürzt Austrian Airlines das Flugangebot nach Deutschland und in die Schweiz. Teilweise nimmt man Frequenzen zurück, setzt auf kleineres Fluggerät oder aber führt Verbindungen mit Zwischenstopp durch. Nach Angaben des Unternehmens soll vorerst das Angebot in die Schweiz und nach Deutschland gekürzt werden. Derzeit ist nicht vorgesehen, dass Strecken gänzlich eingestellt werden, jedoch werden die Verkehrsflugzeuge der Austrian Airlines diese weniger häufig bedienen. Insbesondere in die Schweiz plant der Carrier mit kleineren Maschinen. Die Ziele Leipzig und Nürnberg werden künftig in der Form Wien-Leipzig-Nürnberg-Wien angeflogen. Die Maßnahmen sollen vorerst bis Ende Oktober 2020 gelten. Ob es auch zu Kürzungen in Richtung der Niederlande und Belgien kommen wird, ist noch offen. Eine Entscheidung ist laut Austrian Airlines noch nicht gefallen, man beobachtet derzeit die Lage.

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Deutschland: Neue Corona-Regeln doch erst ab November

Die neuen Corona-Regelungen der Deutschen Bundesregierung für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten lassen weiter auf sich warten. Wie das Nachrichtenmagazin „Reisevor9“ berichtet, sollen diese doch erst nach den Herbstferien zum Tragen kommen. Begründet wird diese Rolle rückwärts mit Verzögerungen bei der Digitalisierung der Einreiseformulare. Dieses Problem könne erst zum 1. November behoben werden – einen Monat nach eigentlichem Startschuss der adaptierten Test- und Quarantäneregeln. Bis dahin könne man den unangenehmen Gang in die Selbstisolation noch durch kostenlose PCR-Testungen nach der Landung verhindern.  Vor wenigen Wochen hatten Bund und Länder beschlossen, dass Rückkehrer aus Risikogebieten sich definitiv fünf Tage lang isolieren müssen – erst dann besteht die Möglichkeit, die Quarantäne durch eine negative Testung vorzeitig zu beenden. Wer sich dafür zu schade ist, darf zwei Wochen nicht aus dem Haus.

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Stellenabbau: Airbus und IG Metall verhandeln

Am heutigen Donnerstag starten die Tarifverhandlungen zwischen dem europäischen Flugzeugbauer Airbus und der Gewerkschaft IG Metall. Der Konzern beabsichtigt angesichts der aufgrund der Corona-Pandemie stark gesunkenen Nachfrage rund 3.000 Stellen in Deutschland zu streichen. Allein im Werk Hamburg-Fuhlsbüttel sind etwa 2.325 Jobs betroffen. IG Metall hält den Stellenabbau für nicht notwendig und plädiert dafür, dass Airbus auf Kurzarbeit setzen solle. Daher werden vor dem Hotel, in dem die Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft stattfinden auch Protestaktionen durchgeführt. In den letzten Wochen organisierten IG Metall und Betriebsrat wiederholt ähnliche Veranstaltungen. Das Ziel der Arbeitnehmervertreter ist die Verhinderung der bevorstehenden Kündigungen.

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Im Oktober: Lufthansa Group will Schnelltests einführen

Mittlerweile dürfte zahlreichen Politikern verschiedener EU-Länder klar geworden sein, dass das momentane System der Reisewarnungen, Einreisebeschränkungen und Quarantänepflichten der gesamten Transport- und Tourismusbranche nach und nach das Überleben unmöglich macht. Deutschland prüft nun die Einführung von Schnelltests, die beispielsweise vor jedem Abflug durchgeführt werden, könnten. Mittlerweile sind auf dem Markt sehr zuverlässige Antigen-Tests erhältlich. Diese liefern binnen etwa 15 Minuten ein Testergebnis. Fällt dieses negativ aus, so kann der Passagier fliegen. Ist es positiv, so obliegt es den Gesundheitsbehörden gegebenenfalls weiter Maßnahmen zu veranlassen. Die IATA drängt mittlerweile auf eine solche Lösung. Beispielsweise könnte im Zuge der Sicherheitskontrolle ein Corona-Schnelltest durchgeführt werden. Dies würde Einreise- und Quarantänebeschränkungen obsolet machen. In Deutschland ist das Projekt mittlerweile so weit fortgeschritten, dass die Lufthansa Group darüber spricht, dass im Laufe des Oktobers derartige Schnelltests vor jedem Abflug eingeführt werden könnten. Man befindet sich bereits in intensiven Verhandlungen mit dem Pharmakonzern Roche und will Antigen-Tests für die Flugbegleiter anschaffen. Dies berichtet Reuters. Auf offizieller Ebene finden intensive Verhandlungen zwischen Bund und Ländern statt. Ebenfalls Teil dieser ist, dass der Einsatz in Alten- und Betreuungsheimen angedacht ist. Besucher und Personal würden täglich getestet werden, was letztlich zu mehr Sicherheit für die Bewohner führen soll. Die Luftfahrt hofft freilich darauf, dass Corona-Schnelltests so schnell wie möglich, optimalerweise weltweit, vor jedem Abflug eingeführt werden. Gleichzeitig versucht man Gespräche zu führen, die in eine Kostenübernahme durch die Staaten münden sollen. Dabei haben manche Anbieter schlagkräftige Argumente, denn wenn es so weiter geht wie jetzt, dann droht vielen Airlines

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PNR-Datenweitergabe: Deutschland droht Ärger aus Brüssel

Wozu müssen derzeit bei der Einreise in viele Länder Formulare ausgefüllt werden? Diese Frage stellen sich Flugreisende durchaus häufig, denn bedingt durch die Fluggastdatenverordnung haben die Behörden ohnehin Zugriff auf eine äußerst umfangreiche und umstrittene Datensammlung. Doch ausgerechnet der Datenschutz ist hier ein Hindernis und bringt Deutschland jetzt sogar Ärger aus Brüssel ein. Die so genannte PNR-Datenbank wurde zur Erleichterung der Verfolgung von grenzüberschreitenden Strafdelikten ins Leben gerufen. Eigentlich sollten auf diese nur Exekutivbehörden Zugriff haben und da die entsprechende EU-Verordnung ohnehin massiv umstritten war und ist, wurde immer wieder beteuert, dass auch sonst niemand auf die Datensammlung zugreifen darf. Deutschland bedient sich nun den in den PNRs gespeicherten Datensätzen und leitet diese an regionale Gesundheitsbehörden weiter. Diese Praxis wird von der EU-Kommission scharf kritisiert. Die Verordnung sieht schlichtweg nicht vor, dass Informationen aus der Passenger-Name-Record-Datenbank an die lokalen Gesundheitsbehörden weitergeleitet werden dürfen. Aus diesem Grund lassen die meisten EU-Staaten Formulare ausfüllen oder gar eine Online-Vorab-Anmeldung durchführen. Deutschland setzt war auch auf Papierkram, jedoch kontrolliert diesen bislang niemand an Ort und Stelle. Das will Innenminister Horst Seehofer nun ändern und die Bundespolizei dazu anhalten die Richtigkeit der Daten auf den Formularen zu prüfen. Doch die Weitergabe der PNR-Daten an die im Regelfall in den Landratsämtern und/oder Rathäusern angesiedelten Gesundheitsbehörden, sehen Oppositionspolitiker, die EU-Kommission und Datenschützer äußerst kritisch. Im Extremfall könnte der Bundesrepublik Deutschland sogar ein teures Vertragsverletzungsverfahren blühen. Die Rechtsgrundlage für die momentane Praxis fehlt vollständig. Auch ist nicht auszuschließen, dass Privatpersonen sogar Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung geltend machen könnten

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Friedrichshafen braucht fast 30 Millionen Euro

Der Flughafen Friedrichshafen unterstreicht seine wichtige Bedeutung für die Bodensee-Region mit einem Gutachten, das von der Kanzlei Roland Berger, erstellt wurde. Dieses ist seit Anfang Juni 2020 damit beauftragt eine Studie zur Zukunft des Airports zu erstellen. Dabei sollte grundsätzlich die Nachhaltigkeit und damit die künftige Entwicklung der Verkehre in Friedrichshafen geprüft werden. Der besondere Fokus lag darauf, strategische Handlungsoptionen und den damit zusammenhängenden Finanzbedarf zu evaluieren und grundsätzlich zu prüfen, ob der Flughafen in seiner bestehenden Form wirtschaftlich zu betreiben ist. Diese ambitionierte und komplexe Untersuchung wurde in der kurzen Zeitspanne bis zur Gesellschafterversammlung Ende August 2020 intensiv bearbeitet. Das klare Ergebnis wurde mit einer eindeutigen Empfehlung den Gremien der FFG – Aufsichtsrat und Gesellschaftern – vorgelegt. Die Ergebnisse und Beschlussempfehlungen müssen nun in den Gremien der wichtigen Gesellschafter des Flughafens vorgestellt, diskutiert und beschlossen werden. Zum Auftakt dazu diente eine gemeinsame Informationsveranstaltung von Gemeinderat und Kreistag, die gestern stattfand. Die Analysen und Untersuchungen von Roland Berger waren trotz des engen Zeitplans sehr tiefgreifend und umfassend. Die Ergebnisse lauten wie folgt: Der Flughafen hat bereits in der Vergangenheit Krisen und Rückschläge (Airline Insolvenzen etc.) gut gemeistert. Die konstante Nachfrage nach Flugleistungen beträgt belastbar rund eine halbe Million (500.000) Passagiere. Die Erholung des Flugverkehrs wird je nach Verlauf der Pandemie nur zögerlich verlaufen. Maßnahmen zur Verbesserung des operativen Jahresergebnisses (EBITDA) werden ergriffen. Dabei handelt es sich um eine Optimierung des heutigen Status Quo im Bereich Aviation. Der bestehende Verkehrsmix von Geschäftsreiseverkehr, Touristik und VFR (Visiting Friends and Relatives) ist gezielt

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Gulf Air setzt auf Recaro-Sitze

Recaro Aircraft Seating konnte einen weiteren Großauftrag an Land ziehen: Gulf Air lässt die A321neo-Flotte mit Sitzen des deutschen Herstellers ausstatten. Der Carrier erwartet die Übernahme von insgesamt 29 Maschinen dieses Typs. Gulf Air ist die nationale Fluggesellschaft von Bahrain. Vor längerer Zeit handelte es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen Bahrain, Katar, Abu Dhabi und Oman. Die Partner trennten sich im Laufe der Zeit und brachten ihre eigenen Airlines in die Luft. Verblieben ist Bahrain. Der Carrier bestellte übrigens auch neun Maschinen des Typs A321LR.

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Köln/Bonn rechnet erst ab 2026 mit Wachstum

Kölns Flughafenchef Johann Vanneste rechnet damit, dass frühestens im Jahr 2026 das Passagieraufkommen des Vorjahres wieder erreicht werden kann. Auch ist er der Ansicht, dass die Quarantänebestimmungen auf die Nachfrage wie ein zweiter Lockdown wirken. Im Interview mit der Rheinischen Post erklärte der Direktor des Flughafens Köln/Bonn auch, dass der Umstand, dass viele Geschäftsreisen durch Telefon- und Videokonferenzen ersetzt wurden, eine äußerst nachteilige Auswirkung auf die Nachfrage hat. Den Anteil der Passagiere, die aus geschäftlichen Gründen mit Flugzeugen reisen, beziffert Vanneste mit 30 Prozent.

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