Einreisebestimmungen

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Einreisebestimmungen

Sebastian Kurz hält neuerdings nichts von Landeverboten

Der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sorgt mit Äußerungen, die er am Montag getätigt hat, nicht nur für zusätzliche Verwirrung, sondern fährt Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) direkt vor den Bug. Beispielsweise sagte der Regierungschef, dass Landeverbote unsinnig sind, denn die Fluggäste würden auf Umsteigeflüge über andere Staaten ausweichen. Die Anordnung, dass Passagierflüge, die im Vereinigten Königreich bzw. Südafrika gestartet sind, wurde von Anschober unterschrieben und erst kürzlich verlängert. Dass diese Maßnahme wenig sinnvoll ist, wurde in der Branche öfters diskutiert, denn ein simpler Umstieg in einem anderen Land führt dazu, dass die Reisenden nicht mehr vom Bann erfasst sind. Bundeskanzler Sebastian Kurz fuhr nun seinem Gesundheitsminister öffentlich verbal vor den Bug und bezeichnete den Bann als „nur bedingt sinnvoll“, denn die Fluggäste würden in der Praxis auf Umsteigeflüge über andere Länder ausweichen, so dass die Landeverbote „unsinnig“ sind. Bemerkenswert ist allerdings, dass Kurz als Regierungschef äußerst häufig in die Ressorts seiner Minister eingreift und entsprechende „Anpassungen“ ganz nach seinen Wünschen und Vorstellungen vornehmen lässt. Insbesondere im Gesundheitsressort ist dies mittlerweile an der Tagesordnung. Dass Kurz, der die Landeverbote offensichtlich zunächst mitgetragen hatte, diese nun kritisiert, mutet absurd an. Es war der österreichische Bundeskanzler selbst, der die Bevölkerung hinsichtlich der „weihnachtlichen Einreisebestimmungen“ belogen hatte. In einer Pressekonferenz versicherte er, dass diese nur bis zum 10. Jänner 2021 gelten würden. Bekanntermaßen wurde nach diesem Datum gar eine Verschärfung verordnet, wobei der Text von Anschober unterschrieben wurde. Doch genau bei diesem Thema wird es noch absurder, denn ausgerechnet Sebastian Kurz, der noch vor

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Deutschland: Viele Passagiere ohne Einreiseanmeldung oder mit Fake-Daten

Die Bundesrepublik Deutschland scheint ein Problem mit den elektronischen Einreiseanmeldungen zu haben, denn laut Bundespolizeipräsidium sollen etwa 13 Prozent der Reisenden im Flugverkehr diese fehlerhaft oder gar nicht ausfüllen. Dies bestätigte die Exekutive gegenüber der DPA. Die Dunkelziffer dürfte jedoch noch deutlich höher liegen, denn systematische Kontrollen finden bei Ankünften aus der Schengen-Region nicht statt. Lediglich stichprobenartig führen die Beamten der Bundespolizei Überprüfungen statt. Im Zeitraum von 8. November 2020 bis inklusive 10. Jänner 2021 gab es 185.800 elektronische Einreiseanmeldungen. Bei 24.540 Stück wurden laut DPA Mängel festgestellt oder aber war diese überhaupt nicht vorhanden. Deutschland verlangt, dass bei einem Aufenthalt in einem vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebiet diese Anmeldung online ausgefüllt werden muss. In Ausnahmefällen kann eine so genannte Ersatzmitteilung auf Papier befüllt werden. Damit nehmen es aber offensichtlich viele Reisende nicht sonderlich genau. Die vormaligen „Aussteigekarten“ machten es den Behörden auch nicht gerade einfacher, denn oftmals wurden diese mit Fakedaten befüllt. Allerdings mangelt es in Deutschland an systematischen Kontrollen.

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USA: Einreise künftig nur mit negativem Testergebnis

Die Vereinigten Staaten verschärfen die Einreisebestimmungen erneut. Denn ab dem 26. Jänner benötigt jeder Flugreisende einen negativen Covid-19-Test. Dieser muss fortan innerhalb von drei Tagen vor Abflug gemacht werden, wie die Gesundheitsbehörde CDC mitteilt. Die Einhaltung kontrollieren sollen die jeweiligen Fluggesellschaften. An Bord darf nur, wer ein gültiges Attest vorzeigen kann. Die Behörde empfiehlt zudem, sich in den drei bis fünf Tagen nach Einreise erneut testen zu lassen und sich sieben Tage lang nicht nach draußen zu begeben, heißt es in der Travel Weekly. „Tests schließen nicht alle Risiken aus“, erklärte CDC-Direktor Robert Redfield. „Aber in Kombination mit einer Heim-Quarantäne und alltäglichen Vorsichtsmaßnahmen wie dem Maskentragen und Abstandhalten können sie das Reisen sicherer machen.“

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Jet2 stellt den Flugbetrieb bis Ende März 2021 ein

Die britische Jet2 stellt aufgrund der von der Regierung des Vereinigten Königreichs erlassenen Reisebeschränkungen den Flugbetrieb ein. Das Unternehmen kündigte an, dass die nicht ganz freiwillige Pause bis zum 25. März 2021 andauern soll. Auch die Pauschalreiseangebote von Jet2 Holidays sind betroffen. Die Maßnahmen der britischen Regierung sind derzeit bis Mitte Feber 2021 befristet. Die Fluggesellschaft rechnet jedoch offensichtlich mit einer Verlängerung. Für Reisen nach dem 26. März gab Jet2 bekannt, dass ein Update veröffentlicht werden soll, sobald ein klareres Bild der Ereignisse vorliegt. Es ist die zweite durch die Pandemie verursachte vollständige Einstellung des Flugbetriebs von Jet2. Der Carrier hat alle Flugzeuge zwischen dem 17. März und dem 15. Juli 2020 vier Monate lang am Boden gelassen.

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Neue Anschober-Verordnung macht grenzüberschreitenden Paaren das Leben zur Hölle

Der österreichische Gesundheitsminister Rudolf Anschober veröffentlichte am Dienstag die jüngste Verschärfung der Einreisebestimmungen. Dies enthält für Personen, die nahe Angehörige oder Lebens- bzw. Ehepartner im Ausland haben, eine drastische Verschärfung. Das Wort „Wiedereinreise“ wurde gestrichen. Das hat fatale Folgen, denn bislang waren Personen, die im Rahmen eines regelmäßigen Pendlerverkehrs, also mindestens einmal pro Monat, enge Familienangehörige oder ihren Lebens- oder Ehepartner besucht haben, von der Quarantänepflicht ausgenommen. Nun schafft Anschober (Grüne) einen besonders absurden Umstand, der nachstehend dargestellt wird. Angenommen ein Mann wohnt in Österreich und seine Lebenspartnerin in Deutschland. Bislang konnten diese sich aufgrund des § 8 Abs. 2 Z. 4 beiderseitig quarantänefrei besuchen. Voraussetzung dafür war, dass dies mindestens einmal pro Monat stattfindet und bei der Kontrolle glaubhaft gemacht wird. Nun tritt der vollkommen weltfremde und absurde Umstand ein, dass die Frau aufgrund der Rechtslage in Deutschland und dem jüngsten Wurf von Rudolf Anschober ihren Partner in Österreich quarantänefrei besuchen darf, nicht jedoch umgekehrt. Der Mann müsste nach der Rückkehr aus Deutschland in Österreich eine zehntägige Quarantäne antreten. Das bewirkt dieser klitzekleine Satz, den der grüne Minister um Bundesgesetzblatt veröffentlicht hat: „In § 8 Abs. 2 Z 2, 3 und 4 entfällt jeweils die Wortfolge ‚oder Wiedereinreise’“. Verpflichtende Einreiseanmeldung landet direkt beim örtlichen Gesundheitsamt Ab Freitag ist – wie berichtet – eine elektronische Einreisevoranmeldung verpflichtend. Laut Verordnungstext werden dabei die nachstehenden Daten, die 28 Tage lang gespeichert werden sollen, abgefragt: „(1) Personen, die nach Österreich einreisen, sind verpflichtet, vor der Einreise durch Registrierung folgende Daten gemäß § 25a

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Großbritannien verschärft Einreise-Regeln

In Großbritannien tobt die Corona-Pandemie trotz Lockdown mit unverminderter Intensität. Nun hat die britische Regierung härtere Einreisebestimmungen erlassen. Die kürzlich festgestellte Virus-Variante sorgt im Vereinigten Königreich derzeit für Furore. Besonders in London mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 1.000 auf 100.000 Einwohner wird das Gesundheitssystem auf die Probe gestellt. Diese Umstände zwingen die Regierung zum Handeln: Vorrausichtlich ab Donnerstag ist die Einreise nur noch mit einem negativen Corona-Test möglich – dieser darf demnach bei Verlassen des Herkunftslandes höchstens 72 Stunden alt sein. Außerdem werden touristische Reisen untersagt. Ausgenommen von der Testpflicht seien nach derzeitigem Kenntnisstand Kinder unter elf Jahren, berichtet das Nachrichtenportal Reisevor9. Reisende aus Österreich müssen sich in eine zehntägige Heimquarantäne begeben. Darüber hinaus gilt die Pflicht, seine Kontaktdaten vor der Einreise elektronisch bekanntzugeben. Für Einreisen nach England (Schottland, Wales und Nordirland sind ausgenommen) besteht die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Isolierung zu befreien, sofern ein COVID-19-Test zu diesem Zeitpunkt negativ ausfällt. Wer einen kürzeren Aufenthalt als zehn Tage im Vereinigten Königreich plant, für den dauert die Quarantäne bis zum Ende des geplanten Aufenthalts. Heißt: Man kann die Quarantäne durch Ausreise vorzeitig beenden. Hierzulande gilt bis mindestens 24. Jänner ein Landeverbot für Flüge aus Großbritannien.

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Einreise: Deutschland anerkennt Antigen-Tests

Die Bundesrepublik Deutschland anerkennt nun auch Antigen-Testergebnisse für die Einreise aus so genannten Risikogebieten. Die Regierung verlangt seit 11. Jänner 2021, dass ein negativer Coronatest-Befund vorgelegt werden muss, der nicht älter als 48 Stunden ist. Alternativ kann die Untersuchung auch unmittelbar nach der Einreise vorgenommen werden. Deutschland führt damit eine Testpflicht ein. Diese entbindet jedoch nicht vom Antritt einer zehntägigen Quarantäne, aus der man sich frühestens am fünften Tag „freitesten“ kann. Es gibt je nach Bundesland auch einige Ausnahmen, die eine test- und quarantänefreie Einreise gestatten können. Das Robert-Koch-Institut definiert die in Deutschland für die Einreise anerkannten Untersuchungsmethoden wie folgt: PCR, LAMP, TMA sowie Antigen. Zu den Schnelltests schreibt das RKI: „Antigen-Teste zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 werden grundsätzlich aus allen Ländern anerkannt, sofern sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien für die Güte von SARS-CoV-2-Ag-Schnellteste erfüllen. Hierzu zählen Teste, die eine ≥80 Prozent Sensitivität und ≥97 Prozent Spezifität, verglichen mit PCR-Tests, erreichen“. Die Republik Österreich anerkennt seit 19. Dezember 2020 die – im direkten Vergleich mit PCR – wesentlich günstigeren Schnelltests für die Einreise. Allerdings entbindet auch in Österreich ein negativer Befund derzeit nicht von einer Quarantäne, aus der man sich frühestens nach fünf Tagen auf eigene Kosten freitesten kann. Es gibt auch einige Ausnahmen, die ohne Test und Quarantäne einreisen dürfen. Die Regierung kündigte allerdings auch an, dass die umstrittene Einreiseverordnung nochmals verschärft werden soll.

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Ab Freitag: Österreich startet verpflichtende Online-Einreiseanmeldung

Am Freitag, den 15. Jänner 2021, führt Österreich eine verpflichtende Einreise-Voranmeldung ein. Diese muss über das Internet getätigt werden und nennt sich in der österreichischen Amtssprache „Pre-Travel-Clearance“. Diese muss von jedem Reisenden, unabhängig davon, ob man aus einem „Risikogebiet“ kommt oder nicht, ausgefüllt werden. Bei der Einreise nach Österreich ist dann eine Sendebestätigung, die man nach dem elektronischen Abschicken des Formulars erhält, in Papierform oder auf einem Smartphone bzw. Tablet-PC mitzuführen und auf Verlangen eines Kontrollorgans vorzuweisen. Ob es Strafen bei Missachtung gibt, ist noch unklar. Die Regierung führt die „Voranmeldung“ offiziell zur Verbesserung des so genannten Contact-Tracings ein. Man hofft aber eher darauf, dass man im Luftverkehr Personen, die aus einem „Risikogebiet“ kommen, aber in einem „Nicht-Risikoland“ umgestiegen sind, ausfindig machen zu können, um diese in Quarantäne stecken zu können. Da setzt die Regierung aber voraus, dass die Einreisewilligen ehrliche Angaben machen, denn defacto lässt es sich insbesondere innerhalb der Schengenregion mangels Passstempel nur schwer kontrollieren, ob die Person auch tatsächlich mindestens zehn Tage lang in einem „Nicht-Risikoland“ war. Die Bestimmungen, die am 19. Dezember 2020 in Kraft getreten sind, sollen unverändert bleiben. Die Regierung unter Führung von Bundeskanzler Sebastian Kurz hat also erneut die Bevölkerung belogen, denn zugesichert wurde, dass die Zwangsquarantäne nur während der Weihnachtszeit bis inklusive 10. Jänner 2021 gelten soll. Davon ist nun keine Rede mehr und war es übrigens auch in Form der Verordnung nie. Man will auch Länder wie Irland und Uruguay von der Liste der „sicheren Staaten“ schmeißen. Im Gegenzug sollen aber

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Reisen soll erst nach Pfingsten richtig losgehen

Urlaubsreisen in den Osterferien werden aus Sicht des Tourismusbeauftragten der deutschen Bundesregierung, Thomas Bareiß, wegen der Pandemie weiterhin nur sehr eingeschränkt möglich sein. „Ich glaube, dass Reisen etwas ist, das die nächsten zwei, drei Monate noch sehr schwer vorstellbar ist“, sagte er heute in der Sendung „Frühstart“ von RTL und ntv. Mit Besserung rechne er erst im zweiten Vierteljahr. „Ab den Pfingstferien wird es wieder besser. Und ich hoffe, dass dann der Sommer ein ganz großer Reisezeitraum wird.“ Für den Sommer erwartet  Bareiß hingegen, dass Urlaub nicht nur in Deutschland, sondern – je nach Lage – sogar im fernen Ausland möglich sein könnte, berichtet der ORF.  Doch vor den ganzen Lockerungen plant die Regierung allerdings eine Verschärfung der Einreise-Regeln für Reiserückkehrer aus Gebieten mit besonders hohen Fallzahlen oder Coronavirus-Mutationen. Eine Änderung der entsprechenden Verordnung könnte das Kabinett am Mittwoch beschließen, so Bareiß. So gilt weiterhin eine Quarantänepflicht bei der Rückkehr aus Ländern oder Regionen mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Eine zusätzliche Testpflicht soll es dazu für die Einreise aus Hochrisikogebieten mit mehr als 200 neuen Fällen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen geben.

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Dänemark schottet sich komplett ab

Von jeglichen Reisen ins Ausland wird den Dänen wegen Sorgen vor mutierten Varianten des Coronavirus sowie der Corona-Lage weltweit nunmehr abgeraten. Sogar Dienstreisen bleiben bis auf Weiteres untersagt. Das gab Außenminister Jeppe Kofod auf einer Pressekonferenz in Kopenhagen bekannt. Die Botschaft ist klar: Kein Bürger soll das skandinavische Land verlassen. Noch sollen ausländische Gäste einreisen. Damit werden die Reisebeschränkungen erneut ausgeweitet. Nur noch Menschen mit einem triftigen Grund und einem negativen, maximal 24 Stunden alten Corona-Test würden ins Land gelassen, berichtet fvw.de. Als triftige Gründe gelten etwa Besuche naher Angehöriger. Ein Studium oder Au-pair-Aufenthalt würde hingegen nicht mehr reichen, um in das Land zu dürfen. Für Einwohner der Grenzregionen in Deutschland und Schweden sowie den Warentransport und Transitverkehr sollen aber Ausnahmen gelten. Die verschärften Corona-Maßnahmen gelten in Dänemark zunächst bis zum 17. Januar. Die nächste Zeit werde entscheidend dabei sein, die Infektionsausbreitung zu verringern, heißt es dabei aus Regierungskreisen. Man sei letztlich besonders besorgt, dass ansteckendere Virus-Varianten nach Dänemark eingeschleppt werden. Die zunächst in England aufgetretene Corona-Mutation ist bereits einige Dutzend Mal im Land nachgewiesen worden. 

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