Einreisebestimmungen

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Einreisebestimmungen

Nichts mit „bis 10. Jänner 2021“ – Einreiseverordnung soll nochmals verschärft werden

Kann man den Informationen, die Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Innenminister Karl Nehammer (ÖVP), Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) während ihrer regelmäßigen, gemeinsamen Pressekonferenzen verlautbaren, überhaupt noch ansatzweise vertrauen? Alle vier haben betont, dass die „Weihnachtseinreise-Verordnung“ bis inklusive 10. Jänner 2021 gelten solle. Als die Verordnung dann wenige Tage vor dem Inkrafttreten vorgelegen ist, staunten viele nicht schlecht: Vom 10. Jänner 2021 war nichts zu lesen. Vielmehr ist in dem Text, der von Rudolf Anschober unterzeichnet ist, der 31. März 2021 als Ablaufdatum zu lesen. Selbiges Datum findet sich auch in den Informationen, die das Gesundheitsministerium an Airlines und Bodenabfertiger übermittelt hat. Im NOTAM, das für die Luftfahrt verbindlich ist, wird der 15. März 2021 als „Verfallsdatum“ genannt. Also kursieren drei unterschiedliche Termine wie lange die „Anti-Weihnachten-Verordnung“ gelten soll. Da ist es dann nur noch das Tüpfelchen auf dem „i“, dass das Anschober-Ministerium, das Anfragen ansonsten fast in Lichtgeschwindigkeit beantwortet, auf Fragen überhaupt nicht reagiert hat. Gefragt wurde das Gesundheitsministerium unter anderem, ob die Verordnung – wie von Bundeskanzler, Innenminister, Vizekanzler und Gesundheitsminister angekündigt – bis 10. Jänner 2021 gelten wird und was eigentlich danach kommt. Antworten gab es allerdings keine. Das dürfte auch seinen sehr guten Grund haben, denn mittlerweile will Österreichs Regierung nichts mehr von einer „Weihnachtsverordnung“ wissen, sondern will die massiv umstrittene Verordnung nochmals verschärfen. Das bedeutet konkret: Kommende Woche soll ein neuer Text herausgegeben werden und Reisende müssen sich abermals auf zusätzliche Schikanen einstellen. Laut Innenminister Karl Nehammer würde man mit dem Antritt

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Passagiere: Corona verlangt mehr Sorgfalt

In diesen Tagen heißt es mehr denn je: Einreisebestimmungen beachten! Immer mehr Fluggäste bekommen es am eigenen Leib zu spüren. Mit der Corona-Pandemie häufen sich Rückweisungen am Schalter – damit endet die Reise bereits vor Antritt. Denn noch nie zuvor änderten sich Einreisebestimmungen so häufig. Da blickt keiner mehr recht durch. Interessiert aber die Airlines nicht: Wer nur unvollständige Dokumente für die Einreise ins Zielland vorweisen kann, der wird in aller Regel auch nicht in den Flieger gelassen. „Der Fluggast ist für die Erfüllung der Einreisebestimmungen verantwortlich“, betont die Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi aus Berlin gegenüber Airliners.  Generell gilt aber: Die Fluggesellschaft sei verpflichtet zu prüfen, ob ein Passagier die Einreisebestimmungen erfülle, erklärt Fischer-Volk. Wenn das nicht der Fall ist, verweigert die Airline die Beförderung. Das gilt nicht erst seit den verschärften Bestimmungen vieler Länder als Reaktion auf die Pandemie. Ein abgelaufener Reisepass oder ein fehlendes Visum waren beispielsweise immer schon Gründe, weshalb Reisende einen Flug gar nicht erst antreten durften. Also: Vor dem Rausgehen lieber noch einmal die Reisedokumente checken!

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Schnelltests: AUA entscheidet im Jänner 2021 über neues Konzept

Seit 15. Dezember 2020 führt Austrian Airlines keine verpflichtenden Antigen-Schnelltests mehr durch. Bis dahin testete das Lufthansa-Konzernmitglied ein solches Verfahren auf Flügen von/nach Hamburg sowie Berlin. Über eine mögliche Fortführung ist noch keine Entscheidung gefallen. Eine Sprecherin erklärt dazu gegenüber Aviation Direct: “Der Probebetrieb für die Antigen-Schnelltests auf unserer Strecke nach Hamburg ist seit 15. Dezember abgeschlossen. Aktuell sind wir gerade dabei die Erkenntnisse sowie das Kundenfeedback auszuwerten, um daraus das weitere Testkonzept zu gestalten. Rund 600 Personen haben wir während der Testphase in Wien getestet (inkludiert die Flüge nach Berlin & Hamburg). Aus dem Kundenfeedback geht auf jeden Fall hervor, dass der Test so kurz vor dem Abflug das subjektive Sicherheitsgefühl gesteigert hat. Der einfache Registrierungsprozess und der leichte Zugang zum Testzentrum im Terminal wurde von den Kunden ebenfalls sehr geschätzt.” Der “Knackpunkt” so genannten “Tested Flights” war, dass diese den Passagieren keine Einreiseerleichterungen brachten. Deutschland pocht auf PCR-Befunde und auch diese befreien nicht von einer Quarantäne. Österreich anerkennt erst seit dem 19. Dezember 2020 die Ergebnisse von Antigen-Schnelltests, modifizierte jedoch die Einreiseverordnung dahingehend, dass aus fast allen Ländern der Welt kommend eine Quarantäne angetreten werden muss. Zwar gibt es sowohl in der Bundes- als auch in der Alpenrepublik zahlreiche Ausnahmen, doch können auch diese Fälle nicht von verpflichtenden Antigen-Schnelltests vor jedem Abflug profitieren. Offensichtlich fehlt in Europa der politische Wille ein Verfahren, das Austrian Airlines bis zum 15. Dezember 2020 getestet hat, anzuerkennen. Zu sehr ist man damit beschäftigt nach Möglichkeit alle Reisen zu unterbinden. Dafür spricht auch

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Ryanair: Allenfalls eine halbe Million Passagiere im Feber und März 2021

Der irische Billigflieger Ryanair kürzt aufgrund der Coronapandemie den Flugplan weiter zusammen. Besonders stark wirkt sich das in Irland und dem Vereinigten Königreich aus, denn dort wird das Angebot defacto komplett eingestellt. Die Änderungen sollen mit 21. Jänner 2021 umgesetzt werden. Der Carrier begründet den Schritt mit den zum Teil enorm scharfen Einreise- und Quarantänebestimmungen, die sich negativ auf die Nachfrage auswirken. Einen Zeithorizont für die Wiederaufnahme jener Routen, die nun pausiert werden sollte, nannte das Unternehmen nicht. Die Maßnahme solle solange andauern bis die Bestimmungen wieder gelockert oder aufgehoben werden. Ryanair rechnet im Jänner 2021 mit etwa 1,25 Millionen Passagieren. Für Feber und März 2021 ist die Prognose finster. Allenfalls eine halbe Million Reisende werde man haben, so das Unternehmen.

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Qantas peilt internationales Comeback für Juli 2021 an

Das australische Oneworld-Mitglied Qantas gibt sich zuversichtlich, dass ab 1. Juli 2021 wieder internationale Flüge nach Downunder möglich sein werden. Der Carrier nahm den Verkauf für die Ziele Los Angeles, Singapore, Hongkong, San Francisco, Tokio, London, Dallas und Johannesburg auf. Qantas leidet besonders stark unter den enorm scharfen Einreise- und Quarantänebestimmungen, die seitens der Regierung Australiens im Kampf gegen das Coronavirus erlassen wurden. Bis mindestens 17. März 2021 sind internationale Reisen weitgehend verboten. Nur wenige Personengruppen dürfen einreisen. Lediglich in Richtung Neuseeland gibt es bereits Lockerungen. Das Management des Oneworld-Mitglieds setzt laut lokalen Medienberichten darauf, dass bis Mitte 2021 eine gewisse Durchimpfungsrate erreicht ist, so dass der internationale Flugbetrieb reaktiviert werden kann. Der Carrier kündigte bereits gegen Jahresende 2020 an, dass nur Passagiere, die eine Impfung nachweisen können, befördert werden. 

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Ab Montag: Deutschland verschärft die Einreisebestimmungen

Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel kündigte am Dienstagabend an, dass die Einreisebestimmungen weiter verschärft werden sollen. Kommt man aus einem “Risikogebiet” kommend in der Bundesrepublik Deutschland muss künftig ein negativer Coronatest vorgelegt werden. Alternativ kann dieser – sofern eine entsprechende Infrastruktur vorhanden ist – auch unmittelbar nach der Einreise auf eigene Kosten absolviert werden. Auch wenn das Ergebnis negativ ist, muss eine zehntägige Quarantäne angetreten werden. Diese kann frühestens nach fünf Tagen durch einen neuerlichen Test, der ebenfalls selbst bezahlt werden muss, beendet werden, vorausgesetzt dieser ist negativ. Merkel äußerte sich nicht dazu, ob künftig auch die wesentlich günstigeren Antigen-Tests anerkannt werden. Bislang pocht die Bundesrepublik auf negative PCR-Befunde. Österreich akzeptiert seit dem 19. Dezember 2020 auch Schnelltest-Ergebnisse. Der deutsche Luftfahrtverband BDL kritisiert die Ankündigung, dass in der Bundesrepublik künftig doppelt getestet werden soll. Besonders der Umstand, dass die neue Regelung schon am Montag in Kraft treten soll, würde Passagieren und Fluggesellschaften jegliche Möglichkeit der Vorbereitung nehmen.

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Salzburg muss sich „definitiv“ Geld am Kapitalmarkt besorgen

Die momentane Winterperiode 2020/21 ist für den Flughafen Salzburg besonders schwierig, denn normalerweise macht der zweitgrößte Airport den Großteil des Jahresumsatzes in der kalten Jahreszeit. Wintersportler aus dem Ausland sind heuer allerdings die absolute Ausnahme, denn beiderseitige Einreise- und Quarantänebestimmungen sowie geschlossene Hotels und Pensionen wirken sich massiv negativ auf die Nachfrage aus. Salzburg-Chefin Bettina Ganghofer beschreibt die Situation gegenüber den Salzburger Nachrichten wie folgt: Im Jahr 2019 konnte der Airport trotz fünfwöchiger Pistensperre 1,7 Millionen Passagiere abfertigen. 75 Prozent davon entfielen auf das erste Quartal. Für 2020 rechnet die Managerin mit allenfalls 700.000 Reisenden und zwar auch nur, weil Jänner und Feber 2020 in Österreich noch weitgehend von der Corona-Pandemie verschont geblieben sind. „Einen Rückgang von rund 80 Prozent an Passagieren und Fliegern kann man nicht mehr schönreden, es ist schrecklich”, so Ganghofer gegenüber den Salzburger Nachrichten. “Selbst mit einer ,kleinen‘ Wintersaison im Februar und März wird diese absolute Hauptsaison so weit hinter den üblichen Entwicklungen zurückbleiben, dass auch das Geschäftsjahr 2021 nur als bitter zu bezeichnen sein wird. Wir werden uns definitiv am Kapitalmarkt Geld besorgen müssen“. Derzeit ist nicht absehbar, dass im Winter 2021 eine zumindest kurze Schisaison mit internationalen Gästen starten könnte. Im unwahrscheinlichen Fall, dass sich die Einreise- und Quarantänebestimmungen beiderseits lockern sollten, ist davon auszugehen, dass potentielle Passagiere ihren Wintersporturlaub bereits “abgehakt” haben. Bleibt also nur die Hoffnung, dass die Gäste in der nächsten Saison wiederkommen. Für den Flughafen Salzburg ist die Situation fatal, denn der Löwenanteil des Umsatzes wird in den Monaten Jänner,

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Türkei verlangt ab sofort negativen PCR-Befund

Die Türkei verlangt seit 28. Dezember 2020 von allen Passagieren, die auf dem Luftweg einreisen wollen, die Vorlage eines negativen PCR-Befunds, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ab 30. Dezember 2020 wird diese Regelung auch auf den Land- und Seeweg ausgedehnt. „Jetzt haben wir auf Ersuchen des türkischen Gesundheitsministeriums eine PCR-Testanforderung bei der Einreise ab dem 28. Dezember als Teil des Kampfes gegen Covid-19. Alle Passagiere müssen ein PCR-Zertifikat vorlegen, das maximal 72 Stunden vor dem Check-In ausgestellt wurde”, schreibt Turkish-Airlines-Chef Bilal Eksi in einer ersten Reaktion auf seinem Social-Media-Account. Personen mit Wohnsitz in der Türkei können die Testung umgehen, werden jedoch dann unverzüglich unter Quarantäne gestellt. Die Regelung soll bis mindestens 1. März 2021 gültig sein. Die Regierung behält sich im Bedarfsfall eine Verlängerung vor. Zuletzt wurden unter anderem Verbindungen aus dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden behördlich untersagt.

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Deutschland vor Abschaffung der Quarantäne

Deutschland hat offenbar erkannt, dass die seit 8. November 2020 praktizierte „Zwangsquarantäne“ nicht praktikabel ist. Nun beabsichtigt die Bundesrepublik eine Testpflicht einzuführen, wobei alternativ auch der Nachweis von Antikörpern oder eine bereits erfolgte Impfung anerkannt werden sollen. Vorgesehen ist, dass Personen, die aus „Risikogebieten“, die sich außerhalb der Schengen-Zone befinden, bereits vor der Einreise die Nachweise vorlegen müssen. Dies könnte im Zuge der so genannten „elektronischen Einreiseanmeldung“ erfolgen. Innerhalb des Schengen-Raums können die Dokumente innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise an das jeweilige Gesundheitsamt übermittelt werden. Die neue Regelung sieht vor, dass die Quarantänepflicht dann entfällt. Wer jedoch nichts vorlegen kann, darf in Zukunft nicht mehr in die Bundesrepublik Deutschland befördert werden. Im vorliegenden Entwurf ist explizit die Rede von PCR-Tests, so dass zumindest momentan nicht daran gedacht wird Antigen-Tests als Alternative anzuerkennen. Das kann sich jedoch noch ändern. Es ist derzeit noch völlig unklar wann die geplante Verordnung, die zwar zu mehr Bürokratie, jedoch zu einfacherem Reisen führen wird, erlassen wird. Die Bildzeitung schreibt, dass dies im Laufe des Jänners 2021 geschehen soll. Auch findet sich diese Information im vorliegenden Entwurf der so genannten Musterverordnung, da die Details dann die jeweiligen Bundesländer erlassen müssen.

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Kurz: „Kostenlose Antigen-Tests für den Urlaub“

Am Freitag verkündete Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) einen neuerlichen Lockdown für die Alpenrepublik. Diesen wird man gegen Ende durch „Freitesten“ verlassen können. Dazu will die Regierung in Kooperation mit den Ländern und dem Bundesheer aufbauen eine engmaschige Testinfrastruktur. Eine Aussage des Politikers ist allerdings verwunderlich, denn er hob hervor, dass man dort künftig auch Testungen für Reisen machen lassen kann. „Jeder wird überall in der Nähe eine Teststation haben, wo man sich kostenfrei testen lassen kann. Viele Länder verlangen für die Einreise ein negatives Testergebnis und man kann sich vor einer Reise dann kostenlos ganz in der Nähe testen lassen“, so Kurz während einer Pressekonferenz. „Wenn man also einen für in den Urlaub fliegen braucht, kann man den schnell und gratis bekommen.“ Bislang propagierte Österreichs Regierung stets, dass nicht notwendige Auslandsreisen unterlassen werden sollen. Ein Verbot hierfür gab es nie, jedoch kommen die beiderseitigen Einreise- und Quarantänebestimmungen bei vielen potentiellen Zielen einem „Defacto-Verbot“ gleich. Die Aussage des Sebastian Kurz, dass die künftigen Testmöglichkeiten auch kostenlos vor Urlaubsreisen in Anspruch genommen werden können, um im Zielland Einreiseerleichterungen zu bekommen, ist daher eine 180-Grad-Kehrtwende seiner bisherigen Äußerungen. Die Angelegenheit hat dennoch einen Haken: Die Regierung beabsichtigt Antigen-Schnelltests durchzuführen. Zwar anerkennt Österreich seit 19. Dezember 2020 die Ergebnisse dieses Testtypus für die Einreise in die Alpenrepublik, jedoch pocht die überwiegende Mehrheit der Staaten weiterhin auf negative PCR-Befunde. Das hat zur Folge, dass die Antigen-Ergebnisse für Reisende wertlos sind, wenn der Zielstaat auf PCR pocht. Auch gilt es zu erwähnen, dass viele Länder

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