Einreisebestimmungen

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Einreisebestimmungen

Deutschland macht die Kanaren schon wieder zum Risikogebiet

Die Bundesrepublik Deutschland erklärt die kanarischen Inseln schon wieder zum so genannten „Risikogebiet“. Das hat für Personen, die über Weihnachten/Neujahr einen Urlaub dort verbringen wollen, Konsequenzen: Bei der Rückkunft droht Zwangsquarantäne. Deutschland steckt sämtliche Personen, die sich in einem „Risikogebiet“ aufgehalten haben, zehn Tage in Quarantäne. Frühestens am fünften Tag kann man sich jedoch mittels PCR-Test, der auf eigene Kosten gemacht werden muss, „freitesten“. Das Robert-Koch-Institut teilte mit, dass ab Sonntag die kanarischen Inseln wieder als „Risikogebiet“ geführt werden. Damit ganz Spanien auf Deutschlands „roter Liste“.

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IATA will „digitalen Reisepass“ vorantreiben

Der Weltluftfahrtverband IATA treibt angesichts der Coronakrise eine Art „Reisepass“ in elektronischer Form voran. In einer App sollen die Passdaten sowie Corona-Impf- und Testnachweise gespeichert werden. Mittels eines QR-Codes sollen Kontrollen einfach gestaltet werden. Ziel des Vorstoßes ist es, dass die Quarantänebestimmungen zahlreicher Staaten zu Fall gebracht werden. Auch wird damit argumentiert, dass mittels dieser elektronischen Lösung die Kontakte an den Flughäfen weiter reduziert werden. Dies soll zur Verhinderung von Ansteckungen beitragen. Die IATA will dies der Politik „schlüsselfertig“ liefern und hat bereits eine App entwickelt, die in Kürze in Kooperation mit British Airways auf Praxistauglichkeit getestet wird. Geplant ist, dass diese dann im ersten Quartal 2021 allgemein zur Verfügung steht. Der Weltluftfahrtverband will die App auch Fluggesellschaften, die nicht der IATA angehören, zur Verfügung stellen. Man gibt sich zuversichtlich, dass die Regierungen vieler Staaten diese digitale Lösung akzeptieren werden.

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Österreichs „Anti-Weihnachten-Verordnung“ hat kein Ablaufdatum

Die Republik Österreich anerkennt ab 19. Dezember 2020 auch negative Antigen-Befunde bei der Einreise. Das ist auch so ziemlich die einzige gute Neuigkeit, die aus der am Dienstag veröffentlichten Verordnung hervorgeht. Im Gegensatz zu den Ankündigungen von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hat diese nämlich kein „Ablaufdatum 10. Jänner 2021“, sondern ist unbefristet. Damit ist keinesfalls gewährleistet, dass ab 11. Jänner 2021 wieder die „alten“ Regeln gelten. Zuletzt stellte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) die „Drohung“ in den Raum, dass die „Anti-Weihnachten-Verordnung“ länger als ursprünglich angekündigt in Kraft bleiben könnte. Der Text, der im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, hat im Gegensatz zu den vorangegangenen Verordnungen kein Ablaufdatum. Die meisten Personen werden nicht unter Ausnahmen fallen und sind daher von der Verschärfung der Einreisebestimmungen betroffen. Diese sehen vor, dass wenn man sich in Ländern, die nicht auf der Anlage „A“ genannt sind, aufgehalten hat, eine zehntägige Quarantäne eingehalten werden muss. Freitesten ist frühestens ab Tag Fünf möglich. Neu ist lediglich, dass anstatt dem teuren PCR-Test auch der wesentlich günstigere Antigen-Schnelltest als Alternative genutzt werden kann. Ohne Quarantäne darf man nur noch einreisen, wenn man sich zuvor in einem der nachstehenden Länder aufgehalten hat: Australien, Finnland, Irland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay, Vatikan. Ist das nicht der Fall, so blüht Quarantäne. Es sei denn man fällt unter besondere Personengruppen, für die es Ausnahmen gibt. Für diese entfällt die Absonderung, wenn ein negativer PCR- oder Antigen-Befund vorgelegt werden kann, der nicht älter als 72 Stunden ist. Wird die Testung erst

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Griechenland führt neue Corona-Regeln ein

Griechenland befindet sich seit nunmehr sechs Wochen im Lockdown. Während diese Maßnahmen pünktlich zur Weihnachtszeit ein wenig aufgelockert werden, verlängert die Regierung die Beschränkungen für den Flugverkehr abermals. Buchhandlungen und körpernahe Dienstleister, wie etwa Friseure, konnten bereits gestern unter Einhaltung von strenger Hygienevorschriften öffnen. Bei anderen kleinen Geschäften geht das Land einen eigenen Weg: Das Prinzip „Click Away“ gilt bereits seit dem Wochenende und wurde entwickelt, um einen Ansturm zu vermeiden. Dabei werden die Produkte vorab entweder online oder ganz klassisch im Schaufenster ausgewählt und reserviert. Dann kann der Einkauf zu einer bestimmten Zeit abgeholt werden. So wolle man das Infektionsgeschehen minimieren. Trotz dieser Lockerung ist Vorsicht geboten. Denn wer in das Urlaubsland einreisen möchte, der muss wie gewohnt einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht länger als 72 Stunden alt ist. Nicht nur das, bei der Ankunft muss zusätzlich dazu ein Corona-Schnelltest durchgeführt werden. Die Quarantäne erspart man sich dadurch nicht, immerhin wird sie ab dem 18. Dezember von zehn auf drei Tage verkürzt. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem Land die Ankömmlinge nach Griechenland reisen: Die dreitägige Pflichtquarantäne gilt sowohl für Anreisen aus EU-Länder als auch aus Drittstaaten. Die neue Regelung gilt vorerst bis zum 7. Jänner. Die Einschränkungen im Luftverkehr in Griechenland bleiben weiterhin in Kraft. So ist es nun bis mindestens 7. Jänner 2021 verboten, ohne triftigen Grund Flugreisen zwischen den einzelnen Verwaltungsregionen zu unternehmen. Als Gründe werden Reisen zum eigenen Hauptwohnsitz, Familienvereinigungen, Dienstreisen und Flüge aus gesundheitlichen Gründen anerkannt. Internationale Flüge zwischen Griechenland und der Türkei sowie

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Malta setzt Deutschland auf die „Amber List“

Nach Österreich landete nun auch die Bundesrepublik Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg, die Schweiz und die Niederlande auf die so genannte „Amber List“. Das hat zur Folge, dass bei der Einreise ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden muss. Alternativ kann vor Ort eine Testung vorgenommen werden, jedoch muss bis zum Vorliegen eines Befunds eine Absonderung eingehalten werden. So dies nicht gewünscht ist, muss eine 14-tägige Quarantäne eingehalten werden. Malta sondert sämtliche Personen mit einem positiven Testergebnis in eine spezielle Einrichtung ab. Die Ausreise kann erst nach Genesung erfolgen.

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Kanaren: Einreise wieder mit Schnelltest-Befund möglich

Zwischen der Regionalregierung der Kanaren und der spanischen Zentralregierung in Madrid tobt seit einigen Wochen ein Machtkampf bezüglich Antigen-Schnelltests. Zuerst haben die Inseln diesen anerkannt, dann fuhr Madrid darüber und schrieb vor, dass nur PCR-Tests erlaubt sind. Nun setzten sich die Kanaren aber durch. Konkret bedeutet das, dass die Regionalregierung ab Donnerstag wieder die Einreise gegen Vorlage eines Antigen-Befunds gestattet. Weiterhin erlaubt bleibt aber auch ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Neu ist allerdings, dass auch Inlandsreisende, die beispielsweise auf dem Festland wohnen und auf den Inseln Urlaub machen, zumindest einen negativen Antigen-Befund vorlegen müssen. Die Regionalregierung will damit die Einschleppung des Coronavirus aus anderen Regionen Spaniens vermeiden und so den Tourismus, der ohnehin nur an einem seidenen Faden hängt, schützen.

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Aeroflot setzt A330 planmäßig nach Belgrad ein

Die russische Fluggesellschaft Aeroflot rechnet mit einer besonders hohen Nachfrage auf der Strecke Moskau-Belgrad. Daher werden ab 12. Dezember 2020 bis inklusive 16. Jänner 2021 Langstreckenjets des Typs Airbus A330-300 eingesetzt. Die Maschinen sind mit 296 Sitzplätzen bestuhlt. Die zweite wöchentliche Rotation, die jeweils an Donnerstagen angeboten wird, soll mit Airbus A321 bedient werden. Diese bieten 183 Passagieren Platz. Hintergrund der Maßnahme dürfte sein, dass serbische Staatsbürger vergleichsweise einfach in die Russische Föderation einreisen dürfen. Die Verlage eines negativen PCR-Tests genügt. Selbiges gilt umkehrt auch für Russen in Serbien. Voraussetzung ist aber, dass die Flugverbindungen von Aeroflot oder Air Serbia genutzt werden.

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Situation in den Bundesländern ist Vorbote für Wien

Noch vor wenigen Wochen sah es in Graz ganz gut aus, denn KLM nahm Amsterdam wieder auf und Austrian Airlines bediente wieder die Nonstop-Strecken nach Düsseldorf und Stuttgart. Doch das war nur ein kurzes Intermezzo. Mittlerweile gibt es nur noch die Anbindung an das AUA-Drehkreuz Wien. Die verschärften Einreise- und Quarantänebestimmungen, die Deutschland per 8. November 2020 in Kraft gesetzt hat, sind ein guter Ausblick darauf was unter Umständen auch in Wien bevorstehen könnte. Die Bundesländerflughäfen traf es schon wesentlich früher knüppelhart, denn Linz und Klagenfurt sind derzeit komplett ohne Linienfüge. In Graz, Salzburg und Innsbruck sieht es nur minimal besser aus: Innsbruck und Graz haben nur noch Anbindungen an das AUA-Drehkreuz Wien, die noch dazu nur noch sporadisch bedient werden, da Austrian Airlines streckennetzweit äußerst häufig Flüge kurzfristig streicht. Ab Salzburg gibt es nur noch wenige Umläufe pro Woche nach Düsseldorf. Zwar sind diverse Wiederaufnahmen angekündigt, doch war zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt, dass Innenminister Karl Nehammer ab 19. Dezember 2020 die Einreise nach Österreich zu einem „großen Mühsal“ machen will und die Regierung sämtliche Personen zehn Tage in Quarantäne stecken will. Freitesten ist frühestens nach fünf Tagen möglich. Dies dürfte sich extrem nachteilig auf die Nachfrage im Flugverkehr auswirken. Daher bleibt es abzuwarten welche Strecken, die unter anderem Lufthansa, Eurowings und Austrian Airlines für die Weihnachtszeit zur Wiederaufnahme angekündigt haben, tatsächlich reaktiveren. In erster Linie trifft es dann wieder mal die Bundesländerflughäfen, denn werden die dortigen Ankündigungen nicht umgesetzt, so bleibt es beim Minimalbetrieb. Graz und Innsbruck

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Griechenland führt 10-tägige Quarantäne ein

Griechenland verschärft ab 18. Dezember 2020 die Einreisebestimmungen drastisch. Unabhängig von der Herkunft müssen Passagiere eine zehntätige Quarantäne antreten. Die Maßnahme ist vorerst bis inklusive 7. Jänner 2021 befristet. Wer nach Griechenland einreisen möchte, muss einiges beachten: Nebst dem elektronischen PLF-Formular („QR-Code“) muss ein negativer PCR-Befund, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, mitgeführt werden. Zusätzlich muss unmittelbar nach der Ankunft am Flughafen ein Antigen-Schnelltest absolviert werden. Im Anschluss ist eine zehntätige Quarantäne anzutreten. An den Landgrenzen wird die Einreise verweigert, wenn der Schnelltest positiv ausfällt. Auf dem Luftweg erfolgt eine sofortige Absonderung.

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November: Ryanair hatte nur noch zwei Millionen Passagiere

Die Ryanair Group erlitt im November 2020 einen starken Passagierrückgang. Im direkten Vergleich mit Oktober 2020 halbierte sich die Anzahl der beförderten Passagiere. Gruppenweit wurden zwei Millionen Reisende gezählt. Betrachtet man die Fluggastzahlen der Ryanair Group, so ist seit der Ausweitung des Flugbetriebs im Juli 2020 zu erkennen, dass es bis inklusive August 2020 einen Aufwärtstrend gab. Man zählte im genannten Einzelmonat sieben Millionen Passagiere. Dies dürfte primär damit zusammenhängen, dass Juli und August traditionelle Urlaubsmonate sind, aber auch mit dem simplen Umstand, dass im Sommer die Einreise- und Quarantänebestimmungen verschiedenster Staaten eher locker waren. Der erste „Knick“ ist bei Ryanair unmittelbar nach der Verschärfung der Anti-Reise-Regelungen diverser Länder zu sehen. Im September 2020 hatte man nur noch 5,1 Millionen Passagiere an Bord. Dieser Abwärtstrend setzte sich im Oktober 2020 (4,1 Millionen Fluggäste) fort und fand im November 2020 mit zwei Millionen Reisenden den vorläufigen neuen Tiefpunkt. Ein spannender Umstand am Rande ist, dass Ryanair seit November 2020 die Auslastung nicht mehr kommuniziert. Das ist keine Neuigkeit, denn bereits während dem ersten Lockdown sowie im Mai und Juni 2020 wurde diese Zahl verschwiegen. Der Konzern führte jedoch während der gesamten „Flugpause“ ein Minimalprogramm, das seinen Schwerpunkt im Verkehr zwischen Irland und dem Vereinigten Königreich hatte, durch. In den genannten Fluggastzahlen ist die Beförderungsleistung der Töchter der Ryanair Holdings plc zusammengerechnet. Diese sind: Ryanair DAC, Ryanair UK, Buzz, Malta Air und Lauda Europe. Die österreichische Laudamotion stellte Mitte Oktober 2020 den Flugbetrieb ein und soll gänzlich geschlossen werden. Als Nachfolger wurde

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