Einreisebestimmungen

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Einreisebestimmungen

Zypern verschärft die Einreisebestimmungen

Mit Wirksamkeit zum 6. Feber 2021 verschärft Zypern die Einreisebestimmungen. Personen, die aus Ländern der Kategorie kommen, müssen eine dreitägige Quarantäne einhalten und danach auf eigene Kosten einen weiteren PCR-Test absolvieren. Wie gehabt ist auch weiterhin die Einreiseanmeldung („Cyprus Flight Pass“) notwendig. Auch die Vorlagepflicht eines negativen PCR-Tests, der bei der Ankunft nicht älter als 72 Stunden sein darf, bleibt bestehen. Zypern stuft die Herkunftsländer in drei Kategorien ein. A bedeutet, dass kein PCR-Test erforderlich ist, B hat zur Folge, dass bei der Ankunft ein negativer Befund vorlegt werden muss und anschließend eine dreitägige Quarantäne mit anschließender Testpflicht einzuhalten muss. Ist der Staat in C eingestuft, so ist eine Einreise nur in bestimmten Ausnahmefällen erlaubt. Österreich und die Schweiz sind derzeit als C eingestuft, Deutschland als B. Nützliche Links: Cyprus Flight Pass Einstufung der Länder

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Kuba verhängt Quarantäne für Einreisende

Kuba verschärft die Einreise-Bestimmungen. Reisende werden ab dem 6. Februar für bis zu einer Woche unter Quarantäne gestellt. Das kündigte die Regierung nun an. Außerdem kommt es auch für den Flugverkehr knüppeldick. Denn Flüge aus den Vereinigten Staaten und einigen anderen Ländern werden auf nicht mehr als einen pro Woche und Fluggesellschaft zurückgeschraubt. Einreisende würden bereits bei der Ankunft einen negativen Test nachweisen müssen, wie abouttravel.ch berichtet. Als wenn das nicht genug wäre, müssen Flugreisende im Anschluss einen weiteren Corona-Test über sich ergehen lassen. Zudem müssen Touristen auf eigene Kosten ein Hotel aufsuchen, bis das Testergebnis feststeht. In einigen Resorts, die von der Bevölkerung isoliert sind, seien lockerere Regeln möglich.

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Österreich-Einreise: Verschärfungen, aber Freitesten bleibt doch

Österreichs Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) gab am Mittwochabend die neue Einreiseverordnung, die ab 10. Feber 2021 gelten wird heraus. Diese stimmt zumindest in Teilen nicht mit der Ankündigung von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) überein. So sagte der zuletzt genannte Politiker am Dienstag in einer Tonlage, die an einen Sheriff in einem Westernfilm erinnert, dass künftig kein Freitesten mehr möglich ist und die zehn Tage Quarantäne abzusitzen sind. Davon ist in der Verordnung des Rudolf Anschober nichts mehr zu lesen. Auch in einer Aussendung stellt das Gesundheitsministerium klar, dass auch weiterhin Freitesten nach fünf Tagen möglich ist. Die Verordnung kann hier nachgelesen werden. Einreiseverbot für UK-Bürger Bürger des Vereinigten Königreichs dürfen künftig nicht mehr nach Österreich einreisen. Es bestehen einige wenige Ausnahmen, beispielsweise für Geschäftsreisende. Staatsangehörige von EU-Ländern dürfen jedoch weiterhin aus UK kommend in die Alpenrepublik einreisen. Dazu schreibt das Gesundheitsministerium: „Aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wird die Einreise aus besagtem Staatsgebiet jener aus einem Drittstaat gleichgestellt. Das bedeutet: Die Einreise ist grundsätzlich untersagt, davon ausgenommen sind etwa EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, beruflich Reisende oder Studierende“. Von den Verschärfungen generell nicht erfasst sind laut Ministerium: „Für Einreisende aus Ländern mit geringen Infektionszahlen (angeführt in Anlage A) gibt es weiterhin keine Einreisebeschränkungen, sofern sie sich in den vergangenen 10 Tagen durchgehend in diesen Ländern oder in Österreich aufgehalten haben. Weiterhin befinden sich die folgenden Staaten in der Anlage A: Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan (Japan entfällt)“. Gibt es besondere Ausnahmen? Ja.

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Israel: Frankfurt einzige aktive Flugverbindung

Israel geht in der Corona-Krise entschieden vor, der Flughafen Ben Gurion bei Tel Aviv ist seit einigen Tagen für Passagiere eine No-go-Area. Das Kabinett hat aber nun eine Ausnahme vorgesehen: tägliche „Rettungsflüge“ nach Frankfurt am Main. Die Flüge werden von der Fluggesellschaft Israir durchgeführt. Denn dutzende Staatsbürger würden noch im Ausland festsitzen. Umgekehrt müssten auch mindestens genauso viele Menschen ins Ausland reisen, so die Tagesschau. „Rettungsflüge“ dürfen aber nur von einem kleinen Kreis gebucht werden. Ein- und Ausreisen sind nur für dringende Angelegenheiten wie Beerdigungen oder medizinische Behandlungen vorgesehen. Darüber hinaus muss jedes Ticket zuerst durch das Komitee der Regierung genehmigt werden. Der größte Airport Deutschlands zählt zu den bedeutendsten Drehkreuzen weltweit, trotz Pandemie heben täglich Flugzeuge zu internationalen Zielen ab.

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Air Astana verlegt Flüge von Amsterdam nach Frankfurt

Der kasachischen Air Astana sind die Vorgaben der niederländischen Regierung offensichtlich zu kompliziert. Der Carrier fliegt ab Mittwoch ab Atyrau, sondern nach Frankfurt am Main. Damit reagiere die Fluggesellschaft auf Restriktionen in den Niederlanden. Ab dem größten Airport Deutschlands will Air Astana künftig fünf wöchentliche Rotationen auf anbieten. Die von Amsterdam-Schiphol abgezogenen Flüge sollen jeweils am Verkehrstag Mittwoch mit Airbus A321 durchgeführt werden.

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Ungarn: Grenzen bleiben bis mindestens 1. März 2021 dicht

Ungarn verlängert die schon seit September 2020 andauernde Abschottung bis mindestens 1. März 2021. Abgesehen von Staatsbürgern und Personen mit Wohnsitz in diesem Land gestaltet sich die Einreise durchaus umständlich. Zwar gibt es zahlreiche Ausnahmen, jedoch trifft die Grenzpolizei häufig Einzelfallentscheidungen. Am Flughafen Budapest muss ein neues Quarantäne-Formular bei der Kontrolle abgegeben werden. Dieses kann unter diesem Link heruntergeladen werden. Die bloße Durchreise durch Ungarn ist auf speziellen Transitkorridoren möglich. Sofern man nicht unter eine Ausnahme fällt, die von der Quarantäne befreit ist, muss eine zehntägige Quarantäne angetreten werden. Diese kann verkürzt werden, wenn innerhalb von fünf Tagen im Abstand von 48 Stunden zwei PCR-Tests in ungarischen Laboren vorgenommen werden. Sofern bei der Einreise bereits ein negativer PCR-Befund, der im Schengen-Gebiet, in den USA oder in Kanada ausgestellt wurde, vorgelegt werden kann, wird dieser anerkannt und in Ungarn muss dann nur eine Testung vorgenommen werden. Der Befund muss jedoch und englischer oder ungarischer Sprache abgefasst sein. Eine Liste der in ungarischen Labore, die über eine Zulassung verfügen, ist unter diesem Link bereitgestellt. Mit Stand 2. Feber 2021 sind folgende Personengruppen von der Test- und Quarantänepflicht ausgenommen, sofern entsprechende Nachweise vorgelegt werden können: Güterverkehr Geschäftsreisende Grenzpendler, maximal 30 Kilometer Radius, maximal 24 Stunden Aufenthalt ungarische, polnische, tschechische und slowakische Staatsangehörige im Reiseverkehr zwischen diesen Ländern Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen Personen, die beim Grenzübertritt glaubhaft nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten vor dem Grenzübertritt bereits an COVID-19 erkrankt waren Die ungarischen Behörden bieten Personen, die unter keine Ausnahme fallen,

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Österreich: Künftig kein Freitesten aus der Quarantäne

Österreich schafft in Kürze die Möglichkeit, dass man sich nach der Einreise nach fünf Tagen aus der Quarantäne „freitesten“ kann ab. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) kündigte an, dass die „vollen zehn Tage plus Test eingehalten werden müssen“. Auch soll die Anzahl der Ausnahmen zurückgefahren werden. Dies trifft in erster Linie Pendler, denn diese müssen künftig einmal pro Woche einen negativen Testbefund vorweisen. Das kann wahlweise eine Antigen- oder PCR-Testung sein. „Pendler müssen sich künftig auch registrieren“, so Nehammer. „Die permanenten Kontrollen an den Grenzen zu Tschechien, Ungarn, Slowenien und zur Slowakei bleiben aufrecht. Besonders in Tschechien ist die Situation sehr angespannt“. Laut dem Regierungsmitglied wurden seit 19. Dezember 2020 rund drei Millionen Kontrollen durchgeführt. Rund 200.000 Personen wurden dadurch unter Quarantäne gestellt. „Die Bundesländer fordern vermehrt Unterstützung durch die Polizei bei der Kontrolle, ob die Quarantäne eingehalten wird, an“, erklärt Nehammer, der auch erhöhte Strafen bei der Missachtung der Corona-Maßnahmen der Bundesregierung in Aussicht stellt. „Jeder, der einreist muss einen negativen Test vorweisen und danach zehn Tage in Quarantäne gehen. Besondere Berufsgruppen wie Pendler sowie Pendler müssen einen negativen Testbefund vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf“, erklärt Innenminister Nehammer. Nähere Details und insbesondere wann Rudolf Anschober (Grüne) die adaptiere Einreiseverordnung in Kraft treten wird, gab Innenminister Nehammer nicht bekannt. In der Vergangenheit ist es wiederholt vorgekommen, dass der Verordnungstext stark von den Ankündigungen der Regierungsmitglieder abgewichen ist. Daher ist es für Reisende und Pendler äußerst ratsam sich ab Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt intensiv mit der Verordnung vertraut zu

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Österreich lockert, aber unklare Einreiseverschärfungen

Die Republik Österreich führt in Kürze neue Einreisebestimmungen ein. Laut Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) sollen primär Pendler betroffen sein. Diese müssen in Zukunft einmal pro Woche einen negativen Corona-Test vorlegen. Beide gaben sich in der Pressekonferenz äußert wortkarg was sich generell ändern wird. Kurz sprach davon, dass das „Grenzregime nachgeschärft werden muss“ und man verhindern möchte, dass „Mutationen eingeschleppt werden.“ Man könne es nicht komplett verhindern, jedoch zumindest den „Zeitpunkt nach hinten verschieben“. Die Mutationen und deren schnelle Ausbreitung wären eine große Herausforderung. Kein Wort sagte der österreichische Bundeskanzler darüber was sich konkret verschärfen wird. Im Inland wird man nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab 20 Uhr 00 praktizieren. Ludwig hat kein Verständnis für „Golfspielen in Südafrika“ Gesundheitsminister Anschober ging lediglich auf die Pendler ein und kündigte an, dass diese in Zukunft einmal pro Woche einen negativen Testbefund vorlegen müssen. Auch soll es „in wesentlichen Bereichen Personen, die aus Ländern kommen, in denen die Mutationen stark aufgetreten sind“ betreffen. Welche Staaten damit gemeint sind oder welche Auswirkungen das für Reisende haben wird, sagte der grüne Politiker nicht. Er verwies darauf, dass auch „in Teilen von Österreich die britische und südafrikanische Mutation bereits auftreten“ und man dort „sehr sehr konsequent und kompromisslos handeln werden.“ Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) fügte hinzu, dass er kein Verständnis für Menschen habe, die nach „Südafrika fliegen, um dort Golf zu spielen und gleichzeitig andere Menschen einem nicht kalkulierbaren Risiko aussetzen“. Einzelheiten zu den neuen Einreiseverschärfungen soll Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) am Dienstag ab

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Genf: Swiss setzt Point-to-Point-Strecken aus

Die Lufthansa-Tochter Swiss reduziert den Flugbetrieb eigenen Angaben nach auf ein „absolutes Minimum“. Primär ist das Angebot ab Genf betroffen, aber auch in Zürich wird das Angebot wieder zurückgefahren. Als Begründung für die Maßnahme gibt der Carrier an, dass die am 27. Jänner vom Bundesrat angekündigten Verschärfungen in Sachen Einreise und Quarantäne zu einem starken Rückgang der Nachfrage geführt haben. Daher wird man den Flugbetrieb in Genf bis zumindest Ende Feber 2021 auf ein „absolutes Minimum“ reduzieren. Die Lufthansa-Tochter betont allerdings, dass man sich zu diesem Standort bekennt. Swiss ist ab Genf im Point-to-Point-Segment tätig und kritisiert auch, dass es an diesem Airport bis dato noch keine Corona-Teststation gibt. Aufrechterhalten bleiben bis Ende Feber 2021 die Zubringer zu den Drehkreuzen Zürich und Frankfurt am Main. So will die Lufthansa-Tochter sicherstellen, dass die Westschweiz nicht gänzlich „abgehängt“ wird. „Genf ist und bleibt für Swiss ein äußerst bedeutender Standort. Sobald es die Rahmenbedingungen zulassen und die Nachfrage nach Flugreisen wieder steigt, werden wir unser Angebot ab Genf, wie auch ab Zürich, wieder sukzessive ausbauen“, sagt erklärt der neue Swiss-Chef Dieter Vranckx. Am Drehkreuz in Zürich kann aufgrund von Zubringer- und Frachtflügen ein Großteil der angebotenen kontinentalen und interkontinentalen Strecken aufrechterhalten werden. Dennoch wird das bereits stark verringerte Flugangebot per 1. Februar 2021 nochmals reduziert. Swiss hat damit im Februar nur noch 10 Prozent des Flugprogramms von 2019 im Angebot.

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British Airways testet „digitalen Reisegesundheitspass“

Der „digitale Reisegesundheitspass“ soll bei der britischen Fluggesellschaft über die App Verifly eingeführt werden. Erste Tests sollen demnach in den nächsten Tagen durchgeführt werden.  Als erste Fluggesellschaft des Vereinigten Königreichs macht British Airways von dem eGesundheits-Pass Gebrauch. Mithilfe der App namens Verifly würden Fluggästen in Zukunft Testbescheinigungen und erforderliche Reisedokumente auf dem persönlichen mobilen Gerät bereitstellt, berichtet cyprus-mail.com. Hierfür arbeite die Airline mit der US-amerikanischen Fluggesellschaft American Airlines zusammen. Erste Tests sollen dann ab dem 4. Februar und vorerst auf allen transatlantischen Flugverbindungen zwischen London und den USA passieren. Die Nutzung der App sei für Passagiere optional, sodass die Bereitstellung der für Check-in und Einreise erforderlichen Dokumente auch weiterhin regulär am Schalter erfolgen kann.

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