
Änderungen der EU-Fluggastrechteverordnung: Ein Schritt zurück für Reisende?
Seit mehr als 20 Jahren schützt die EU-Fluggastrechteverordnung (EU-VO 261/2004) Passagiere vor den Unannehmlichkeiten, die durch verspätete oder annullierte Flüge entstehen. Doch nun stehen Änderungen der Verordnung zur Diskussion, die laut Experten weitreichende Folgen für die Rechte der Verbraucher haben könnten. Insbesondere eine geplante Anpassung der Entschädigungsregelungen für Flugverspätungen sorgt für Kontroversen. Die EU-Fluggastrechteverordnung gewährte bislang finanzielle Ausgleichszahlungen für Passagiere, die von einer Verspätung von mehr als drei Stunden betroffen waren. Je nach Länge der Flugstrecke konnten Reisende Entschädigungen in Höhe von 250, 400 oder 600 Euro erwarten. Doch in den Reformvorschlägen, die von der Europäischen Kommission und der polnischen EU-Ratspräsidentschaft vorgelegt wurden, zeichnen sich gravierende Änderungen ab. So könnte eine Verspätung erst ab fünf, neun oder sogar zwölf Stunden eine Entschädigung auslösen, je nach Flugdistanz und Zielort. Diese Anpassungen könnten für viele Passagiere das Aus für ihre Ansprüche bedeuten, da viele Verspätungen künftig nicht mehr unter die bisherigen Entschädigungsregelungen fallen würden. Die vorgeschlagenen Änderungen im Detail Die derzeitige Regelung der EU-Fluggastrechte sieht Entschädigungszahlungen vor, wenn ein Flug mehr als drei Stunden verspätet ist. Je nach Entfernung des Flugs variiert die Höhe der Entschädigung. Für Flüge mit einer Strecke von bis zu 1.500 Kilometern stehen Passagieren 250 Euro zu, bei einer Flugstrecke von bis zu 3.500 Kilometern sind es 400 Euro und für Flüge über 3.500 Kilometern 600 Euro. Diese Entschädigungen gelten sowohl für Flüge innerhalb der EU als auch für internationale Flüge, solange die Verspätung mindestens drei Stunden beträgt. Die Reformvorschläge beinhalten jedoch eine drastische Verschiebung der Entschädigungsgrenzen. So








