
Lufthansa-Streik: Diese Rechte stehen Passagieren zu
Zusätzlich zu den Zugführern streikt nun auch Airline-Personal: Das Bodenpersonal der Lufthansa legt nach einem Aufruf der Gewerkschaft Verdi von Donnerstag bis Samstag früh ihre Arbeit nieder. Fluggäste müssen sich auf Ausfälle und Verspätungen einstellen. Der Streik reiht sich in einen bereits länger schwelenden Arbeitskampf bei der Lufthansa ein. Um Unsicherheiten bei den Reisenden zu vermeiden, klärt Fluggastrechteexpertin Nina Staub von AirHelp Fluggäste über ihre Rechte auf: „Viele Reisende aus Deutschland werden ab morgen ihre gebuchten Flüge nicht wie geplant antreten können. Bei Verspätungen von über drei Stunden oder Ausfällen haben sie jedoch Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro. Dafür haben wir bei AirHelp vor drei Jahren gesorgt. In einem Rechtsstreit konnten wir die Richter des Europäischen Gerichtshof davon überzeugen, dass Fluggesellschaften für angekündigte wie unangekündigte Streiks ihres Personals haften und ihre Kundinnen und Kunden bei Problemen entsprechend entschädigen müssen. Da in diesem Fall das Bodenpersonal selbst streikt, liegt der Streik im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft. Demnach sind betroffene Passagiere entschädigungsberechtigt.” Staub ergänzt: „Die von Flugausfällen betroffenen Fluggäste haben Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Inlandsflüge können optional auf ein Bahnticket umgebucht werden. Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Um die Erstattung ihrer Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn







