
OGH kassiert Corona-Klausel von Ruefa Reisen
Eine juristische Schlappe vor dem Obersten Gerichtshof hat die Verkehrsbüro-Tochter Ruefa Reisen erlitten. Eine Klausel, die das Rücktrittsrecht bei „künftigen coronabedingten Reisebeschränkungen“ ausschließen sollte, wurde vom österreichischen Höchstgericht gekippt. Eine im Jahr 2021 verwendete Klausel des Reiseveranstalters nahm Reisenden pauschal jegliche Möglichkeit, bei künftig auftretenden coronabedingten Reisebeschränkungen kostenlos zu stornieren. Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab der Klage des VKI statt und beurteilte die Klausel als gesetzwidrig. Das Urteil ist rechtskräftig. Dass sich das Verkehrsbüro-Konzernmitglied die nun gekippte Klausel hat einfallen lassen, dürfte nicht rein zufällig sein. Über einen längeren Zeitraum hinweg deckte Österreich inflationär zahlreiche Staaten mit Reisewarnungen ein und praktizierte selbst bürokratische und komplizierte Einreisebestimmungen. Es gab und gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass man Pauschalreisen im Falle einer behördlichen Reisewarnung kostenfrei stornieren oder umbuchen darf. Bislang war dies aber gelebte Praxis. Die kaum nachvollziehbaren und inflationär ausgesprochenen Reisewarnungen der Bundesregierung haben aber dazu geführt, dass viele Tour Operator nur noch dann gebührenfrei stornieren oder umbuchen lassen, wenn zuvor ein kostenpflichtiges Flex-Paket dazu gekauft wurde. Im Verfahren, das vor dem EuGH geführt wurde, ging es um diesen Passus, der sich in den AGB von Ruefa Reisen fand: „Stornierungen aufgrund von zukünftigen ‚coronabedingten‘ Reisebeschränkungen führen nicht mehr zu einem unentgeltlichen Rücktrittsrecht des Reisenden, da mittlerweile jedermann die Auswirkungen der COVID-19 bedingten Einschränkungen hinsichtlich der Reisefreiheit bekannt sein müssen. Das Rücktrittsrecht kommt nur bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen zum Tragen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bekannt gewesen sind. Sofern solche Umstände bereits bei der Buchung bekannt waren und sich







