Österreich

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Ab Mittwoch: Flughafen-Supermärkte haben wieder länger offen

Der österreichische Handelskonzern Spar wird ab 19. Mai 2021 die an Flughäfen und Bahnhöfen unterhaltenen Filialen wieder zu den regulären Öffnungszeiten offenhalten. Bislang gab es aufgrund der Anordnungen der Bundesregierung Einschränkungen. Beispielsweise in Wien und Graz befinden sich Spar-Supermärkte in den Terminals. Diese hatten – für Airports ungewöhnlich – wegen der Corona-Notmaßnahmen-Verordnungen der Regierung stark reduzierte Öffnungszeiten. Damit soll am Mittwoch Schluss sein, so dass Beschäftigte und Reisende auch zu später Stunde wieder einkaufen können. Spar teilte weiters mit, dass auch alle anderen Filialen wieder zu den regulären Öffnungszeiten zurückkehren werden. Unverändert bleibt die von der Bundesregierung vorgegebene FFP2-Maskenpflicht.

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Niederösterreich startet kostenlose PCR-Tests

Nach Wien startet auch Niederösterreich in Kooperation mit Lead Horizon und der Rewe Group kostenlose PCR-Gurgeltests. Zunächst führt man in Zwettl ein Pilotprojekt durch, bei dem 1.500 Personen teilnehmen können. Laut der Tageszeitung Kurier ist der Startschuss für den Versuch in Zwettl bereits am Dienstag. Genau wie in Wien werden die Kits in Filialen von Bipa ausgegeben. Die Rückgabe kann in fast allen Geschäften der Rewe Group (Merkur, Bipa, Billa, Billa Plus, Penny, etc.) sowie an Tankstellen mit „Merkur Inside“ oder „Billa-Shop“ in Einwurfboxen erfolgen. Das Ergebnis soll bei Abgabe vor 9 Uhr 00 binnen 24 Stunden per E-Mail übermittelt werden. Das auswertende Labor Lifebrain setzt dabei die RT-PCR-Technologie ein. Die Befunde sind auf Deutsch und Englisch verfügbar. Niederösterreich plant in naher Zukunft diese PCR-Kits im ganzen Bundesland anzubieten. Vorerst testet man aber in Zwettl die Abläufe. Einen genauen Zeitpunkt für die Ausdehnung auf ganz Niederösterreich gibt es noch nicht. Sobald auf das ganze Gebiet ausgedehnt ist, wird man auch in den Bipa- und Billa-Filialen am Flughafen Wien Schwechat und möglicherweise auch in der Tankstelle Einwurfboxen vorfinden. Derzeit ist das aber noch Zukunftsmusik. Dennoch können ankommende Passagiere bereits jetzt in den Genuss eines kostenfreien PCR-Testkits kommen. Dieses kann an der Kasse des Bipa-Geschäfts in der Ankunftszone des Terminals 3 abgeholt werden. Laut einem Sprecher der Rewe Gruppe muss die Rückgabe aber in Wien in eine Einwurfbox in Geschäften der Rewe Group oder in Tankstellen der Marken BP (mit „Merkur Inside), Shell (mit „Billa“) oder Jet (mit „Billa“) erfolgen. Nähere Informationen

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Einreise nach Österreich: Diese Regeln gelten ab 19. Mai 2021

Am Montagabend veröffentlichte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) die neuen Einreisebestimmungen für Österreich. Diese treten am Mittwoch um Mitternacht in Kraft und werden bis vorläufig 30. Juni 2021 gelten. Bis dahin wird man evaluieren, ob danach noch Einschränkungen notwendig sein werden. „In vielen Staaten gehen die Infektionszahlen zurück, daher können wir parallel zu den Öffnungsschritten im Land auch Erleichterungen bei der Einreise nach Österreich umsetzen. Dreh- und Angelpunkt auch dieser Verordnung ist der 3-G-Nachweis: Für jede Art der Einreise ist der Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung Voraussetzung. Als Impfnachweis werden all jene Impfungen anerkannt, die von der EMA zugelassen wurden oder den entsprechenden Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen haben. Bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten ist zudem eine Quarantäne anzutreten, für Virusvariantenstaaten gelten nochmals strengere Regeln“, so Mückstein in einer Erklärung. Die jüngste Novelle der Einreiseverordnung sieht drei neue Kategorien vor: 1. Einreise aus Staaten mit geringem Infektionsgeschehen (Anlage A): 3-G-Regel, keine Quarantäne Diese Staaten sind auf der Anlage A zusammengefasst; berücksichtigt werden sowohl EU-/EWR-Staaten als auch Drittstaaten mit niedriger Inzidenz. Aus diesen Ländern ist jede Art der Einreise – auch zu touristischen Zwecken – möglich. Für die Einreise ist ein aktueller 3-G-Nachweis erforderlich. Kann dieser nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden, ein Test nachzumachen. Als Impf-Nachweis zählt ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Dokument (z.B. gelber Impfpass) über eine Impfung, die von der EMA zugelassen wurde oder den EUL-Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen hat. Als Genesungszertifikat gilt eine ärztliche oder behördliche Bestätigung (z.B. Absonderungsbescheid) in

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Salzburg: Wizz Air verschiebt Comeback erneut

Die Billigfluggesellschaft Wizz Air hat die Wiederaufnahme der für Salzburg geplanten Flüge neuerlich nach hinten verschoben. Dabei handelt es sich um ein altbewährtes Muster, das der Billigflieger seit dem temporären Rückzug aus der Mozartstadt, der sang- und klanglos erfolgte, immer wieder praktiziert. Im Sommer des Vorjahres kündigte Wizz Air einige Strecken ab Salzburg an, jedoch wurden nur wenige aufgenommen und anschließend aufgrund der Einreise- und Quarantänebestimmungen wieder eingestellt. Beispielsweise St. Petersburg wurde bis dato kein einziges Mal bedient. Seither verschiebt der Lowcoster die angekündigten Salzburg-Flüge in regelmäßigen Abständen stets um ein paar Wochen. Die Präsenz in der Mozartstadt soll kleiner ausfallen, denn mit Ausnahme von Varna wurden die Balkan-Ziele gänzlich gestrichen. An St. Petersburg, Kiew-Schuljany und eben der bulgarischen Küstenstadt hält Wizz Air fest. Die neuen Aufnahmetermine sind mit Stand 17. Mai 2021: Varna: 28. Juni 2021, 2x wöchentlich Kiew-Schuljany: 14. Juni 2021, 2x wöchentlich St. Petersburg: 04. Juli 2021, 2x wöchentlich Im Gegensatz zu Wien unterhält Wizz Air in Salzburg keine Basis. Sämtliche Flüge werden von anderen Bases heraus in die Mozartstadt „herein“ durchgeführt. Weiters beschäftigt man in Salzburg auch kein eigenes Personal, so dass die Verschiebungen – zumindest in Österreich – keine personellen Auswirkungen nach sich ziehen. Das gilt jedoch nicht für Wien-Schwechat, wo man Flugzeuge stationiert hat und auch eigene Mitarbeiter beschäftigt.

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Reiselockerungen: Flughafen Wien rät zum Ticketkauf

Der Flughafen Wien-Schwechat empfiehlt in einer Aussendung, dass Passagiere, die einen Sommerurlaub beabsichtigen, jetzt ihre Tickets oder Pauschalreisen buchen sollten. Der Airport verweist auch darauf, dass viele Länder nach und nach ihre Einreise- und Quarantänebestimmungen lockern. Beliebte europäische Urlaubsländer lockern ihre Reisebestimmungen – Airlines und Reiseveranstalter bieten günstige Angebote und hohe Flexibilität bei der Buchung – Mit richtiger Vorbereitung entspannt einreisen – Flughafen Wien bietet günstige COVID-19-Tests mit schnellem Ergebnis Rechtzeitig vor Beginn der Pfingstferien lockern zahlreiche Urlaubsländer ihre Einreisebestimmungen. So ist künftig die Einreise nach Italien, Kroatien, Griechenland und Spanien für österreichische Touristen mit Impf- oder negativem Testnachweis gänzlich quarantänefrei: Griechenland: Die Einreise für Touristen ist derzeit ohne Quarantänepflicht möglich, vorzuweisen ist bei der Einreise ein Impf- oder negativer Testnachweis (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden), sowie ein Einreiseformular, das vorab am besten online auszufüllen ist. Spanien: Die Einreise für Touristen ist derzeit ohne Quarantänepflicht möglich, vorzuweisen ist bei der Einreise ein Impf- oder negativer Testnachweis (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden), sowie ein Einreiseformular, das vorab am besten online auszufüllen ist. Kroatien: Die Einreise für Touristen ist derzeit ohne Quarantänepflicht möglich, vorzuweisen ist bei der Einreise ein Impf- oder negativer Testnachweis (PCR- oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden), sowie ein Einreiseformular, das vorab am besten online auszufüllen ist. Italien: Ab 16. Mai ist die Einreise für Touristen ohne Quarantänepflicht möglich, vorzuweisen ist bei der Einreise ein Impf- oder negativer Testnachweis (PCR- oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden), sowie ein Einreiseformular, das vorab am besten online auszufüllen

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Wien: Neue zentrale Siko wartet auf die Eröffnung

Die Terminals 1, 1A und 2 des Flughafens Wien-Schwechat sind seit Mitte März 2020 geschlossen. Der Grund für die Maßnahme war simpel: Binnen weniger Tage brach aufgrund der Corona-Pandemie, die „Nebeneffekte“ wie Flug- und Einreiseverbote sowie einen Lockdown hatte, so extrem ein, dass am größten Airport gähnende Leere herrschte. Zwar konnte sich Wien-Schwechat zumindest ein wenig erholen, doch das Aufkommen ist noch immer auf äußerst niedrigem Niveau. Derzeit wird ausschließlich das Terminal 3 für Passagierflüge genutzt und dieses ist nicht einmal annähernd an der Kapazitätsgrenze. Es wird sich in den nächsten Wochen – besonders während der Sommerferien – zeigen, ob die Reiseerleichterungen (Stichwort: Grüner Pass) zu einem Anziehen der Nachfrage und damit der Auslastung des Flughafens Wien-Schwechat führen werden. Bereits vor der Pandemie wurde die Renovierung des Terminals 2, das seit einigen Jahren keine Check-In-Dienstleistungen mehr angeboten hat, begonnen. Es handelt sich um das älteste der vier Abfertigungsgebäude und zumindest eine Zeit lang stand gar der Abriss im Raum. Doch: Warum ein Terminal, in dem enorm viel Luftfahrtgeschichte steckt abreißen, wenn man es auch umbauen und damit für die nächsten Jahrzehnte „fit“ machen kann? Gesagt und getan, aber mitten in der Hochphase der Renovierung kamen Corona und die damit verbundene Schließung aller Abfertigungsgebäude, ausgenommen Terminal 3 sowie General Aviation. Für die Bauarbeiter dürfte das gar nicht so störend gewesen sein, denn ganz ohne auf Fluggäste Rücksicht nehmen zu müssen, verwandelte sich das Terminal 2 in die künftige zentrale Sicherheitskontrolle. Im Obergeschoss werden neue Lounges auf Reisende warten, jedoch ist dies

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Österreich: Mückstein erleichtert die Einreise aus Deutschland

Österreichs Gesundheitsminister hat eine Sonderbestimmung erlassen, die Einreisen aus der Bundesrepublik Deutschland kommend deutlich erleichtert. Diese ist ein Vorgriff auf die bevorstehenden Reiseerleichterungen, die ab 19. Mai 2021 gelten sollen. Die nunmehrige Lockerung für Personen, die aus Deutschland kommen, ist bereits in Kraft. Konkret sieht der neue Paragraph 4a der Einreiseverordnung vor, dass Personen, die sich in den letzten zehn Tagen ausschließlich in Österreich oder Deutschland aufgehalten haben und ein ärztliches Attest, ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder ein Genesungszertifikat vorweisen können, von der Quarantäne befreit sind. „Kann weder ein ärztliches Zeugnis noch ein Testergebnis, ein Impfzertifikat oder ein Genesungszertifikat vorgewiesen werden, ist unverzüglich, jedenfalls binnen 24 Stunden nach der Einreise, ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 durchführen zu lassen. Die Kosten für den Test sind selbst zu tragen. Das negative Testergebnis ist bei einer Kontrolle vorzuweisen“, sieht die Verordnung von Wolfgang Mückstein (Grüne) vor. Bezüglich der Gültigkeit von Impfungen ist in der Verordnung festgehalten, dass nur „zentral zugelassene Impfstoffe“ anerkannt werden. Gemeint ist damit die EMA-Zulassung, so dass beispielsweise Sputnik V und Sinopharm derzeit ausgeschlossen sind. Weiters wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: „Für die Einreise nach § 4a und § 6a Abs. 1a ist einem ärztlichen Zeugnis nach Abs. 1 und einem Testergebnis nach Abs. 2 ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes ärztliches Zeugnis nach Anlagen C oder D oder Impfzertifikat über die Impfung mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 gleichgestellt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese

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Mit strengen Auflagen: Wien öffnet die Besucherterrasse

Ab 21. Mai 2021 ist die Besucherterrasse am Flughafen Wien-Schwechat wieder täglich von 13 Uhr 00 bis 19 Uhr 00 geöffnet. Aufgrund der geltenden COVID-19-Schutzmaßnahmen gelten auf der Besucherterrasse eine FFP2-Maskenpflicht, ein Mindestabstand von zwei Metern und eine maximale Anzahl von 80 Personen. Für den Zutritt auf die Besucherterrasse muss ein negativer Test, das Impfzertifikat oder ein Immunstatus-Nachweis vorgelegt werden. Im Health Center Vienna Airport können Besucher einen Antigen-Schnelltests mit einem Ergebnis innerhalb kurzer Zeit machen, die Kosten für den Test sind im Besucherwelt-Ticket enthalten. Informationen zu den Öffnungszeiten und dem Angebot im Health Center Vienna Airport unter www.healthcenterairport.com. Zur Eröffnung gibt es ein besonderes Highlight: Alle Besucher können am 21. Mai 2021 mit dem Terrassenticket vergünstigt mit dem Birdly abheben und virtuell New York oder andere Städte wie ein Vogel aus der Luft erkunden. VIScope-Erlebnisfernrohre neues Highlight auf der Terrasse Um das Flughafen-Geschehen im beeindruckenden 270-Grad-Panorama noch besser betrachten zu können, gibt es ab sofort zwei VIScope-Erlebnisfernrohre, die außerdem auch interessante Zusatzinfos rund um den Airport vermitteln. Das gesamte Angebot der Besucherwelt am Flughafen Wien wird voraussichtlich im Juni wieder zur Verfügung stehen. Mehr Informationen zur Besucherwelt Flughafen Wien unter www.viennaairport.com/besucherwelt.

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EuGH: Harte Landungen sind keine Unfälle

Harte Landungen können sowohl für das Fluggerät als auch für die Insassen durchaus unangenehm sein. Eine Reisende, die im Jahr 2014 eine solche miterlebt hat, zog mit dem Argument, dass sie dadurch einen Bandscheibenvorfall erlitten hat, vor Gericht. Der Fall zog sich durch alle Instanzen und ist nun vor dem Obersten Gerichtshof anhängig. Die Dame fordert eine Summe in der Höhe von etwa 70.000 Euro und unterlag bislang in allen Instanzen der Airline. Diese haben unter anderem auf Grundlage des Abkommens von Montreal entschieden, dass kein Unfall vorlag. Daher kann kein Schadenersatzanspruch gegenüber der Fluggesellschaft abgeleitet werden. Der Oberste Gerichtshof legte dem Europäischen Gerichtshof Fragestellungen vor. Dabei handelt es sich um so genannte Vorab-Entscheidungen, die Gerichte in besonders kniffligen Fragen gelegentlich beim europäischen Höchstgericht anfordern. Der EuGH entschied, dass es sich eben nicht um einen Unfall handelte, da kein Pilotenfehler vorgelegen habe. Das Begehren der Dame wäre eine unverhältnismäßige Erweiterung der Unfalldefinition im Sinne des Abkommens von Montreal. Laut Europäischem Gerichtshof kommt es darauf an, ob es sich bei einer „harten Landung“ um einen Unfall handelt oder nicht. Kann man keinen Pilotenfehler und auch keine technischen Mängel feststellen, scheide die Annahme, dass es sich um einen Unfall handeln würde, aus. Der EuGH ist der Ansicht, dass im konkreten Fall alles im Rahmen einer üblichen Landung, die durchaus mal härter ausfallen kann, geblieben ist. Der Oberste Gerichtshof hat nun das letzte Wort und muss über das Rechtsmittel der Klägerin entscheiden.

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Wien: Zoll vereitelte „Bargeld-Export“ eines Steuerschuldners

Ein Reisender, der am 7. Mai 2021 von Wien-Schwechat nach Kairo fliegen wollte, wurde vom österreichischen Zoll um 97.510 Euro erleichtert. Pikant an der Sache: Laut Aussendung der Behörde soll der Mann in Österreich Steuerschulden in der Höhe von rund 100.000 Euro gehabt haben. Das Finanzministerium erklärt, dass der Passagier vor dem Abflug am Gate im Rahmen einer Stichprobenkontrolle von Zöllnern kontrolliert wurde. Dabei wurde er insbesondere nach Bargeld befragt und gab an, dass er 3.000 Euro cash dabei habe. Die Beamten waren offensichtlich misstrauisch und kontrollierten den Reisenden genauer. Im Zuge der Amtshandlung gab der Mann dann plötzlich an, dass er 70.000 Euro dabei habe. Letztlich fanden die Zöllner stolze 97.510 Euro in bar. Diese sollen in Sparkassen-Umschlägen verpackt gewesen sein. Aufgeteilt war das Bargeld in einer Bauchtasche sowie im Handgepäcksstück des Reisenden. 100.000 Euro Steuerschulden beim Finanzamt, 97.510 vom Zoll gestellt Das Geld wäre teils privates Vermögen, teils Erlöse seiner drei Firmen, wie der in der Transport- und Immobilienbranche tätige Unternehmer bekannt gab. Er wolle damit Waren für eben diese Firmen ankaufen. Die Ermittlungen der Zöllner ergaben, dass das Steuerkonto der Transportfirma einen Saldo von rund 100.000 Euro auswies. Auch den Kollegen des betrieblichen Veranlagungsteams der zuständigen Dienststelle Graz-Stadt des Finanzamts Österreich war der Mann bekannt – er machte regelmäßig den Vorsteuerabzug geltend. Überdies arbeitete er oftmals mit Bauunternehmen zusammen, die ebenfalls auffallend hohe Steuerrückstände aufwiesen. In Zusammenarbeit der beteiligten Finanz- und Zollstellen erging kurzfristig der Vollstreckungsauftrag der Steuerschuld des Finanzamtes an die Zollstelle. 90.900 Euro des mitgeführten

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