
Insolvenz von FTI Touristik GmbH: Was Reisende jetzt wissen müssen
Die Nachricht über die Insolvenz der FTI Touristik GmbH, dem drittgrößten Pauschalreise-Anbieter in Europa, hat viele Reisende in Unsicherheit versetzt. Betroffen sind sowohl deutsche als auch österreichische Kunden, die Reisen und Dienstleistungen bei FTI und deren Marken, darunter BigXtra GmbH sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper, gebucht haben. Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Rechte und Möglichkeiten der Betroffenen beleuchtet. Die Insolvenz der FTI Touristik GmbH betrifft nicht nur deutsche, sondern auch österreichische Reisende. Die Zweigniederlassung von FTI in Österreich hat Reisen für den deutschen Veranstalter vermittelt. ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner erklärt, dass auch österreichische Kunden von der Insolvenz betroffen sind, da der deutsche Veranstalter die Reisen voraussichtlich nicht mehr durchführen kann. Wichtig zu wissen ist, dass bereits geleistete Zahlungen für Pauschalreisen über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert sind und zurückerstattet werden. Situation für aktuell Reisende Für Reisende, die sich derzeit im Urlaub befinden und FTI als Veranstalter gewählt haben, versucht das Unternehmen, die Reisen planmäßig fortzusetzen. Sollte dies nicht möglich sein, muss eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert werden. Hierfür ist der Deutsche Reisesicherungsfonds zuständig. Reisende können in Notfällen die Telefonnummer des Fonds unter +49 (0)89 710 45 14 98 kontaktieren. Es ist ratsam, alle zusätzlichen Kosten, die aufgrund der Insolvenz entstehen, wie etwa für die Rückreise, gut zu dokumentieren und die Rechnungen aufzubewahren. Geplante Reisen in den nächsten Tagen Für Reisen, die in den kommenden Tagen starten sollen, gibt es eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass diese nicht stattfinden werden. Betroffene Kunden werden von








