Reiseveranstalter

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Pauschalreisen: Welche Reisewarnung gilt? – AK klagt

Bucht man online oder offline eine Pauschalreise, so kann es auch bei bekannten Marken dazu kommen, dass eine Leistung eines ausländischen Reiseveranstalters gekauft wird. Das führte aufgrund der inflationären Reisewarnungen zu Problemen und zwar insbesondere dann, wenn die österreichische Regierung eine solche ausgesprochen hatte, beispielsweise die deutsche jedoch nicht. Die Arbeiterkammer Österreich strebt nun eine Musterklage an. Die Konsumentenschützer konnten zwar erfolgreich für zwei Frauen, die aufgrund einer österreichischen Reisewarnung ihren Trip storniert haben, jedoch der deutsche Veranstalter der Ansicht war, dass nur deutsche Reisewarnungen zählen würden, intervieren, doch dabei belässt man es nicht. „Die Rechtslage ist hier nicht ganz klar: Ausländische Reiseveranstalter orientieren sich oftmals nicht an den Reisewarnungen des österreichischen Außenministeriums, sondern an jenen des Außenamtes im Land ihres Firmensitzes. Die AK hat deshalb eine Musterklage zur Klärung der Rechtslage eingebracht“, so die Arbeiterkammer Oberösterreich in einer Aussendung. Reise wurde vor der Pandemie in Österreich gebucht Hintergrund: Im vergangenen Februar – noch vor Auftauchen des Coronavirus in Österreich – hatte eine Oberösterreicherin für sich und ihre Tochter eine Pauschalreise nach Portugal gebucht. Die Reise sollte Anfang September stattfinden – unmittelbar vor der Abreise stornierten die beiden Frauen aufgrund einer Reisewarnung der Stufe 6 des österreichischen Außenministeriums für Portugal. Sie hatten bereits bei der Buchung eine Anzahlung von 364 Euro geleistet, der Gesamtpreis betrug 1.039 Euro. Der deutsche Reiseveranstalter lehnte eine kostenlose Stornierung ab, weil das Auswärtige Amt in Deutschland für die konkrete Region in Portugal keine Reisewarnung ausgesprochen hatte, und schickte den Konsumentinnen eine Stornorechnung über den Restbetrag

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Alltours: Gratis-Umbuchungen für Sommer-Urlauber

Bei dem Reiseveranstalter Alltours können Urlauber jetzt Pauschalreisen im Sommer noch bis 14 Tage vor Abreise ohne Gebühren umbuchen – wenn sie früh genug gebucht haben.  Das Angebot gelte für Buchungen von „Alltours-Klassik“-Reisen seit dem 17. September 2020 und bis zum 15. März 2021, teilt der Reiseveranstalter mit. Weiterhin können Buchungen für den Sommer, die bis zum 15. März getätigt wurden, noch bis zu diesem Stichtag kostenlos storniert werden – so war es auch bisher. Bislang galt bei Alltours aber, dass klassische Pauschalreisen für die Sommersaison von Anfang April bis Ende Oktober lediglich bis Mitte März gebührenfrei umbuchbar waren – und nicht bis zwei Wochen vor Reiseantritt. Mit kulanten Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen wollen die Reiseveranstalter derzeit Kunden zum Buchen bewegen und ihnen mehr Sicherheit und Flexibilität bieten. Reisende sollten im Hinterkopf behalten, dass sie ohnehin kostenlos von einer Pauschalreise zurücktreten dürfen, wenn diese zum Zeitpunkt der Stornierung absehbar erheblich beeinträchtigt sein wird – zum Beispiel durch starke Corona-Einschränkungen am Urlaubsziel.

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Nach Reiserücktritt: Tui muss zurückzahlen

Während im Corona-Jahr die Flugaktivitäten in den Keller sanken, kam es vor Gericht zu regelrechten Klagewellen gegen die Fluggesellschaften. Denn manche wollten stornierte Reisen nicht zurückerstatten. Damit kamen nur wenige Unternehmen durch. Den Reiseveranstalter Tui brachte erst eine Klage zum Einlenken. Zwei Konsumenten hatten bei der TUI Deutschland GmbH eine Pauschalreise nach Ägypten – bestehend aus einer Nilkreuzfahrt und einen Hotelaufenthalt – um etwa 4.500 Euro gebucht. Die Reise sollte am 22. März 2020 beginnen. Aufgrund der zunehmend drastischen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie stornierten sie die Reise zehn Tage vor Antritt. Der Reiseveranstalter zahlte allerdings lediglich einen Teil der Kosten zurück. Die Rückerstattung von rund 3.000 Euro wurde abgelehnt. Die Konsumenten wandten sich in der Folge hilfesuchend an den Verein für Konsumenteninformation. Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums den Restbetrag für die Konsumenten ein. Bevor es zu einem Urteilsspruch kam, lenkte TUI Deutschland ein und ersetzte den Konsumenten den gesamten Betrag. „Verbraucher können von einer Pauschalreise zurücktreten, wenn am Bestimmungsort unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Und zwar ohne Zahlung von irgendwelchen Stornokosten“, so Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. „Dass TUI Deutschland im genannten Fall eine kostenlose Stornierung verweigerte, ist aus rechtlicher Sicht völlig unverständlich und nicht zu rechtfertigen.“

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Tui Österreich: Kinder reisen vergünstigt mit

Der Reiseveranstalter Tui Österreich bietet bis 18. Jänner 2021 für Buchungen von Sommerurlauben eine Sonderaktion für Kinder an. Bei Eigenanreise sind diese kostenfrei dabei. Handelt es sich um Pauschalreisen mit Flug, so wird eine Gebühr ab 149 Euro fällig. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Hotelanlagen, die von der Tui Group selbst betrieben werden. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt allerdings sieben Tage, so dass Kurzurlaube nicht erfasst sind. Der Konzern weist in einer Aussendung darauf hin, dass bis 14 Tage vor Abflug die Reise kostenfrei storniert oder umgebucht werden kann. Weiters ist laut Tui ein sogenannter “Covid Protect-Reiseschutz” ohne Aufpreis inkludiert. Die Kinderaktion hat folgende Einschränkungen: “Die Sparpreise gelten für mindestens ein Kind im Alter von 2 bis 11 Jahren bei einer Zimmerbuchung mit mindestens zwei Vollzahlern für den Sommer 2021. Die TUI Kinderpreise sind von 6. bis 18. Jänner 2021 in ausgewählten Hotels buchbar und gelten nach Verfügbarkeit für Reisen von mindestens einer Woche für Aufenthalte von 1. April bis 31. Oktober 2021.”

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Altenrhein: Peoples stellt Sommerflugplan 2021 vor

Die österreichische Regionalfluggesellschaft Peoples wird im Sommerflugplan 2021 in Kooperation mit High-Life-Reisen und Rhomberg-Reisen wieder zahlreiche Ferienflüge anbieten. Neu ist, dass die drei Anbieter mit einem Schulterschluss gemeinsam auftreten werden. Die Urlaubsziele Menorca, Kalabrien, Korsika, Kefalonia, Epirus & Lefkas stehen bei Rhomberg Reisen im Programm. Im Auftrag von High Life fliegt Peoples nach Sardinien, Mallorca, Kroatien, Ibiza und Neapel. Pauschalreisen können in Reisebüros gebucht werden. Mit Ausnahme der Ziele Ibiza und Neapel sich Tickets auch über die Homepage von Peoples erhältlich. Die beiden Reiseveranstalter aus dem Vorarlberg sowie der Flughafen St.Gallen-Altenrhein und die Fluglinie Peoples bewerben gemeinsam mit dem Slogan «Flüg mit üs» Feriendestinationen im Mittelmeerraum. Mit vereinten Kräften soll dafür gesorgt werden, dass nächstes Jahr Flugreisen an die beliebten Urlaubsziele wieder möglich sind. „Die nächsten Monate werden sicherlich nochmals eine große Herausforderung, für uns alle. Die außerordentlich gute Zusammenarbeit mit unseren Partnern sowie das Vertrauen und die Treue unserer Kunden, lässt uns zuversichtlich nach vorne blicken“, so Thomas Krutzler, CEO Peoples Air Group.

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TUI: Ein weiteres Hilfspakets nicht ausgeschlossen

Beim gebeutelten Reiseveranstalter TUI brodelt mal wieder die Gerüchteküche. Offenbar befindet sich das Management in Gesprächen über weitere Staatshilfen, nachdem schon drei Milliarden Euro vom Bund locker gemacht wurden. Auch andere Mittel zur Kapitalbeschaffung sind denkbar. Zurzeit würden Verhandlungen zur mittlerweile dritten Finanzspritze laufen. Diese sei auch dringend notwendig. Denn dem Konzern würde aufgrund eines monatlichen Mittelabflusses „im niedrigen bis mittleren dreistelligen Millionenbereich“ spätestens an Ostern das Geld ausgehen, wie das Nachrichtenportal Reisevor9 berichtet. Im schlimmsten Fall könnten dann auch zahlreiche Hotels, Fluggesellschaften und andere Partner mit ins Verderben gezogen werden. Dieses Szenario wolle der Bund verhindern. Darüber hinaus möchte TUI-Chef Friedrich Joussen keine weiteren Optionen ausschließen. Möglich wären Teilverkäufe von Vermögenswerten, die ebenfalls Liquidität in die Kasse spülen könnten. Mehr oder minder konkret handele es sich dabei um Hotels oder auch Grundstücke, die zur Disposition stehen könnten. Möglicherweise wird es sogar auf Unternehmensbereiche hinauslaufen. Außerdem könnte TUI einen Teil der Vermögenswerte in Immobilienfonds einbringen. Über diesen könnte der Konzern zumindest die operative Kontrolle über die Liegenschaften bewahren. Die positive Nachricht: Es liegen viele Alternativmöglichkeiten auf dem Tisch. 

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Griechenlands Hotelbetriebe kritisieren TUI

Normalerweise zahlt das Reiseunternehmen den Hotels 60 Tage nach der Abreise der Gäste ihr Geld aus. Dieses Zahlungsziel stößt bei den Hoteliers nicht gerade auf Ansehen, benötigen sie doch gerade jetzt in den schwierigen Zeiten von Corona schnellstmöglich Kohle. Reiseveranstalter TUI soll jetzt den Bogen komplett überspannt haben: Der Konzern habe Vertragsänderungen vorgelegt, aufgrund derer die griechischen Hotelpartner bis März 2021 auf ihr Geld für Leistungen in diesem Jahr warten müssten. Und das kann sich die Branche nicht leisten. Während ein Betroffener die Vereinbarung mit dem vorerst geretteten Reiseveranstalter sofort beenden möchte, bringt eine Partei in Griechenland sogar die Politik ins Spiel. Diese soll Druck auf TUI ausüben. Das umstrittene Unternehmen habe auch Stellung dazu bezogen. Man habe einen großen Teil der Zahlungen für den Sommer 2020 bereits beglichen. Mit einer „kleinen Prozentzahl“ von Hotelpartnern in Griechenland und Spanien habe man Gespräche aufgenommen, um Zahlungsziele zu diskutieren und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu erörtern, wie reisevor9.de berichtet.

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Spanische Regierung macht den Kanaren einen Strich durch die Rechnung

Wir befinden uns mitten in der zweiten Welle. Zahlreiche europäische Länder haben deswegen beschlossen, eine Testpflicht einzuführen, um das Risiko „importierter“ Covid-19-Ansteckungen zu minimieren. Darunter zählt jetzt auch Spanien: Ab dem 23. November müssen Einreisende aus Risikogebieten zwingend ein negatives PCR-Testergebnis vorzeigen. Andere Testverfahren sind nach dem Wortlaut der Regelung unzulässig. Und genau hier scheiden sich die Geister. Denn kurz vor der Entscheidung der spanischen Zentralregierung führten auch die Kanarischen Inseln eine Testpflicht ein. Diese sollte ab dem 14. November gelten. Und sie ist weiter gefasst als die Verordnung der Regierung, denn die kanarische Lösung lässt auch die Verwendung von Corona-Schnelltests zu. In Vorfreude auf diese Vorschrift würden Reiseveranstalter wie TUI oder FTI ihren Kunden Schnelltests anbieten, wie reisevor9.de berichtet. Diese Handhabe wird wohl ab dem 23. November eingestellt, spätestens da sollten Reisebüros den Kanaren-Urlaubern zum PCR-Test raten.

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Deutschland: Verbraucherzentrale fordert Ende der Vorkasse bei Flugtickets

Deutsche Konsumentenschützer unternehmen einen neuen Anlauf die bisherige Verkaufspraxis bei Flugtickets zu ändern. Der Chef des des Bundesverband Verbraucherzentrale fordert, dass Flugscheine erst wenige Tage vor Abflug bezahlt werden müssen. Vor einigen Jahren unternahm die Konsumentenschutzorganisation bereits einen ähnlichen Anlauf und argumentierte damit, dass die Vorauskasse bei Tickets gegen das Prinzip Ware gegen Geld verstoßen würde. Geklagt wurden einige Airlines, jedoch unterlag die Verbraucherzentrale. Das Höchstgericht argumentierte damit, dass ein günstigerer Preis bei langfristiger Buchung mit Vorauszahlung die Praxis rechtfertigen würde. Gegenüber der Rheinischen Post führte Vebraucherzentrale-Chef Müller aus, dass die Fluggesellschaften während der Corona-Krise das Gesetz missachtet haben und so gravierende Nachteile für Konsumenten entstanden sind. Diese müssten mehrere Monate auf die Erstattung ihrer Tickets warten und in vielen Fällen ist unklar, ob jemals eine Rückzahlung erfolgen wird. Das Verhalten der Airlines bezeichnete Müller als “peinlich und skandalös” und verweist darauf, dass viele Anbieter milliardenschwere Staatshilfe erhalten haben. Die Anzahl der Beschwerden über Reiseveranstalter und Fluggesellschaften wäre in diesem Jahr massiv gestiegen. Man habe bundesweit bereits 80.000 Fälle. Dieser Wert liegt – so Müller – um das Zwanzigfache über dem Vorjahreswert. Die überwiegende Mehrheit betrifft bis dato nicht geleistete Rückzahlungen für Tickets und Reisen, die aufgrund der Coronakrise nicht angetreten werden konnten und obendrein der Anbieter die Durchführung selbst abgesagt hatte. Der Bundesverband Verbraucherzentrale forderte zahlreiche Fluggesellschaften, Reisebüros und Tour Operator zur Unterlassung der Vorkasse-Praxis, aber auch zur Einhaltung des Gesetzes und somit zur Rückzahlung der Kundenforderungen auf. Unter anderem gegen Tui, Easyjet, Condor und Eurowings zog man sogar

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EU-Generalanwalt: Reiseveranstalter haften für Vergewaltigungen durch Hotelpersonal

Der EU-Generalanwalt vertritt die Ansicht, dass Reiseveranstalter für Vergewaltigungen, die durch das Personal von Hotels begangen werden, zur Haftung herangezogen werden können. Unter der Geschäftszahl C‑578/19 wird derzeit vor dem EuGH ein entsprechender Fall verhandelt. Klägerin ist eine Britin, die sich auf einer Pauschalreise in Sri Lanka befand. Dort wurde sie vom Elektriker des Hotels vergewaltigt. Zurück in UK reichte sie Klage gegen den Tour Operator ein. Das britische Höchstgericht legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor. Generalanwalt Maciej Szpunar gab am Dienstagnachmittag sein Schlussstatement ab und vertritt die Rechtsansicht, dass Reiseveranstalter für Vergewaltigungen, die von Hotelpersonal begangen werden, haften. Hierbei verweist der Jurist auch darauf, dass davon auszugehen ist, dass wenn ein Hotelangestellter im Dienst ist und sogar Uniform trägt, dass davon auszugehen ist, dass die Verpflichtungen aus dem Pauschalreisevertrag erfüllt werden. Bezüglich der Vergewaltigung: Der Generalanwalt sagte dazu, dass es sich nicht um ein Ereignis handelt, das “trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehbar oder abwendbar war”. Anders ausgedrückt: Der Reiseveranstalter soll für den sexuellen Übergriff haften und schadenersatzpflichtig werden. Häufig folgen die Richter des EuGH dem Antrag des Generalanwalts, sind jedoch in ihrem Urteil völlig frei und unabhängig. Das europäische Höchstgericht teilte noch keinen Termin für die Verkündung des Urteils mit.

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