Deutsche Konsumentenschützer unternehmen einen neuen Anlauf die bisherige Verkaufspraxis bei Flugtickets zu ändern. Der Chef des des Bundesverband Verbraucherzentrale fordert, dass Flugscheine erst wenige Tage vor Abflug bezahlt werden müssen.
Vor einigen Jahren unternahm die Konsumentenschutzorganisation bereits einen ähnlichen Anlauf und argumentierte damit, dass die Vorauskasse bei Tickets gegen das Prinzip Ware gegen Geld verstoßen würde. Geklagt wurden einige Airlines, jedoch unterlag die Verbraucherzentrale. Das Höchstgericht argumentierte damit, dass ein günstigerer Preis bei langfristiger Buchung mit Vorauszahlung die Praxis rechtfertigen würde.
Gegenüber der Rheinischen Post führte Vebraucherzentrale-Chef Müller aus, dass die Fluggesellschaften während der Corona-Krise das Gesetz missachtet haben und so gravierende Nachteile für Konsumenten entstanden sind. Diese müssten mehrere Monate auf die Erstattung ihrer Tickets warten und in vielen Fällen ist unklar, ob jemals eine Rückzahlung erfolgen wird. Das Verhalten der Airlines bezeichnete Müller als “peinlich und skandalös” und verweist darauf, dass viele Anbieter milliardenschwere Staatshilfe erhalten haben.
Die Anzahl der Beschwerden über Reiseveranstalter und Fluggesellschaften wäre in diesem Jahr massiv gestiegen. Man habe bundesweit bereits 80.000 Fälle. Dieser Wert liegt – so Müller – um das Zwanzigfache über dem Vorjahreswert. Die überwiegende Mehrheit betrifft bis dato nicht geleistete Rückzahlungen für Tickets und Reisen, die aufgrund der Coronakrise nicht angetreten werden konnten und obendrein der Anbieter die Durchführung selbst abgesagt hatte.
Der Bundesverband Verbraucherzentrale forderte zahlreiche Fluggesellschaften, Reisebüros und Tour Operator zur Unterlassung der Vorkasse-Praxis, aber auch zur Einhaltung des Gesetzes und somit zur Rückzahlung der Kundenforderungen auf. Unter anderem gegen Tui, Easyjet, Condor und Eurowings zog man sogar vor Gericht. Die Urteile stehen allerdings noch aus.