Reiseveranstalter

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Condor fliegt nach Beirut und Sulaimaniyya

Condor fliegt pünktlich zu den Pfingstferien ab Düsseldorf in die libanesische Hauptstadt Beirut sowie nach Sulaimaniyya in der Autonomen Region Kurdistan im Irak. Nach Beirut geht es ab dem 21. Mai immer dienstags, freitags und samstags, nach Sulaimaniyya dienstags und freitags. Eingesetzt wird ein Airbus A320. „Condor übernimmt Flüge von Düsseldorf nach Beirut und Sulaimaniyya und ermöglicht so Urlaub bei der Familie und Freunden im Libanon und in der Region Kurdistan im Irak. Gerade durch den Lockdown haben Freunde und Familien sich lange nicht sehen können und wollen zusammen Urlaub machen“, so Ralf Teckentrup, CEO von Condor. „Unseren Flugplan erweitern wir so um zwei stark nachgefragte Zielen im Nahen Osten und bieten Reisebüros und Spezialveranstaltern Verkaufsmöglichkeiten für ihre Kunden für gemeinsame Zeit mit ihrer Familie.“ Tickets gibt es schon ab 179,99 Euro pro Person und Strecke.

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Sommerurlaub: Flex-Reiseangebote richtig buchen

Trotz unsicherer Corona-Lage buchen viele Menschen schon jetzt ihren Sommerurlaub. Dabei muss einiges beachtet werden. „Wir sehen anhand der Suchen auf unserem Buchungsportal, dass die Lust und Hoffnung auf den Sommerurlaub 2021 trotz allen Schwierigkeiten groß ist“, erklärt Christoph Heinzmann von Holiday Check. Mit Abstand am stärksten nachgefragt seien dabei Angebote mit kostenfreien Stornierungsmöglichkeiten. Und das ist auch ratsam. Denn Reisende müssen besonders in diesen Zeiten auf alle Gegebenheiten gefasst sein. Flexible Angebote lassen sich mit Aufpreisen in der Spanne von 39 Euro bis hin zu 3 Prozent des Reisepreises finden. Die kostenfreie Stornierung ist meist bis zu 14 Tage vor Abreise möglich. „Bei der Flex-Option von Holiday Check Reisen kann der Urlauber ohne Aufpreis sogar bis zu sechs Tage vor Abreise kostenfrei stornieren. Auch die Anzahlung entfällt“, heißt es in der Aussendung.  Auch Flex birgt Risiken: Rundum sorglos nur mit Corona-Schutz  Doch: So großartig Angebote mit flexiblen Stornobedingungen auch sind, eine vollständige Absicherung vor allen Eventualitäten gibt es nur in Kombination mit einer Reiserücktrittsversicherung und einem Covid-Schutz. Denn auch Flex-Angebote können nicht bis zum letzten Tag vor der Abreise kostenfrei storniert werden. Tritt im Zeitraum zwischen Ablauf der gebührenfreien Stornierungsfrist und der Abreise noch etwas Unvorhergesehenes ein, fällt nicht nur der Urlaub aus, sondern es wird auch ein Großteil des Reisepreises fällig.  Daher ist es wichtig, auch nach Buchung von Flex-Angeboten eine entsprechende Reiseversicherung abzuschließen.Unerlässlich dabei: ein umfassender Covid-Schutz. Denn viele Reiserücktrittsversicherungen greifen nicht vollumfänglich im Pandemie- oder Quarantänefall. „Keiner kann mit Sicherheit sagen, dass er vom Corona-Virus nicht betroffen sein wird.

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ÖAMTC: „Kunden müssen auf ihr Recht bestehen“

Gebucht war eine einwöchige Pauschalreise im August 2020. Vier Wochen vorab wurde sie vom Veranstalter storniert.  Die Kunden forderten daraufhin die Retournierung ihres Geldes – bislang vergeblich. In der Rechtsberatung des Mobilitätsclubs treten immer wieder derartige Fälle auf, bei denen die Reiseveranstalter das Geld nicht refundieren, obwohl die Reise von deren Seite abgesagt wurde oder das kostenlose Storno seitens der Reisenden berechtigt war. „Die Veranstalter argumentieren nämlich immer wieder damit, dass die Fluggesellschaft ihren Teil des Reisepreises noch nicht an sie rückerstattet hätte – und eine Auszahlung an die Kunden könne erst im Anschluss daran erfolgen“, so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Sie stellt klar: „Dieses Argument ist rechtlich jedoch vollkommen irrelevant. Für die Erbringung der geschuldeten Leistungen, inklusive des Fluges, ist rein der Reiseveranstalter verantwortlich und auch haftbar.“  Der Veranstalter ist nach dem Pauschalreisegesetz klar zur unverzüglichen Rückzahlung, längstens aber binnen 14 Tagen, verpflichtet. „Dass diese Frist gerade im letzten für die Branche so herausfordernden Jahr teilweise nicht eingehalten werden konnte, dafür hat der Mobilitätsclub Verständnis. Aber dass die Kunden vom Veranstalter ihre Gelder so rasch wie möglich zurückerhalten müssen, steht außer Frage. Es kann nicht sein, dass Kunden oft monatelang hingehalten werden – und ihnen bewusst die Unwahrheit gesagt wird“, macht die Juristin deutlich.  Auch Reisebüros und Buchungsplattformen würden teilweise ähnlich agieren. Sie sind aus rechtlicher Sicht zwar keine Schuldner, nehmen aber zumeist die Funktion des Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters ein – demzufolge müssen auch sie die zu Unrecht einbehaltenen Kundengelder rasch zurückzahlen. Reisende sollten sich daher nicht vertrösten lassen, sondern auf ihr Recht

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Crif-Bürgel: Reisebranche steht vor einer Pleitewelle

In Deutschland sollen rund 1.800 Unternehmen aus der Reisebranche akut insolvenzgefährdet sein. Die Anzahl der Reiseveranstalter und –büros, die vor der Pleite stehen sollen, ist laut der Wirtschaftsauskunftei Crif-Bürgel um 31 Prozent gestiegen. Der Gesamtanteil der touristischen Unternehmen mit akuten Finanzproblemen soll laut der Analyse bei etwa acht Prozent liegen. Die Auskunftei nahm eigenen Angaben nach die Liquidität von etwa 22.600 Vermittlern und Tour Operators unter die Lupe. Crif-Bürgel rechnet damit, dass der Anteil der insolvenzgefährdeten Betriebe in dieser Branche auf rund zehn Prozent ansteigen wird. Im Jahr 2020 mussten laut der Wirtschaftsauskunftei deutlich mehr Firmen aus dieser Branche den Gang zum Konkursrichter antreten. So stieg die Anzahl der Insolvenzfälle auf 150 an. Im Jahr 2019 sollen es 83 Pleiten gewesen sein.

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TUI kann Kapitalfluss bremsen

Der von der Corona-Pandemie gebeutelte Reisekonzern muss im ersten Geschäftsquartal 2020/21 erneut den Rotstift ansetzen. Der operative Verlust fiel jedoch geringer aus als von Experten befürchtet. Wie Vorstandschef Fritz Joussen am Morgen mitteilte, verlor das Urlaubsunternehmen zwischen Oktober und Dezember durchschnittlich rund 300 Millionen Euro pro Monat. Angekündigt worden waren zuvor zwischen 400 und 450 Millionen Euro. „Mit strikter Kostendisziplin und der mit Hochdruck vorangetriebenen Neuausrichtung des Konzerns ist es gelungen, den Verlust im abgelaufenen Quartal zu reduzieren“, so Joussen. Dank der inzwischen begonnen Impfkampagnen und mehr Covid-19-Schnelltests ist der Konzern zuversichtlich, dass ein Ende des Stillstands im Tourismus möglich ist. Eine Prognose für das laufende Jahr traut sich die TUI AG aber noch nicht zu.  In den drei Monaten per Ende Dezember brachen die Erlöse wegen der weltweiten Reisebeschränkungen um 88 Prozent auf 468,1 Millionen Euro ein. Das bereinigte Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag bei minus 698,6 Millionen Euro, nach minus 146,7 Millionen im Vorjahresquartal. Der Konzernverlust weitete sich auf 813,1 Millionen von 105,4 Millionen Euro aus. Den Aktionären sei dabei ein Verlust von 802,9 Millionen Euro zuzurechnen, berichtet das Handelsblatt. Die Führungsetage blickt optimistisch in die Zukunft. Denn die Sommersaison kann den Angaben zufolge vom sehr zügigen Impfverlauf im wichtigen TUI-Markt Großbritannien profitieren. Für den Sommer 2021 verzeichnet TUI bislang insgesamt 2,8 Millionen Buchungen, das entspricht rund 56 Prozent der Buchungen zum vergleichbaren Zeitpunkt für den Sommer 2019. Die Kapazität für das Sommerprogramm 2021 entspricht weiterhin rund 80 Prozent des Programms vom Sommer 2019. „Der britische Mark hat für unser Unternehmen eine besondere

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Reisewarnungen halten dem Oberverwaltungsgericht stand

Zwei Afrika-Reiseveranstalter haben gegen die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für Mauritius, Namibia, die Seychellen, Ruanda und Tansania geklagt. Doch die Begründungen lassen zu wünschen übrig. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geht mit der Meinung des Verwaltungsgerichts, das die Klagen der Veranstalter Akwaba Travel und Elangeni African Adventures bereits im Juli vergangenen Jahres zurückgewiesen hatte, einher und bestätigt dessen Entscheidung nun endgültig. Die klagenden Parteien sahen sich durch die Warnungen unter anderem in ihrer beruflichen Freiheit eingeschränkt. Die Richter erklärten nun, ein Eingriff in die Berufsfreiheit liege nicht vor, weil die Reisewarnung sich nicht gegen konkrete Anbieter von Reisen wende, sondern lediglich durch Informationen zu Reiseländern eine eigenständige Entscheidung potenzieller Reisender ermöglichen solle. Auch eine Ungleichbehandlung könnten die Reiseveranstalter nicht geltend machen, da die Beschränkung auf außereuropäische Reiseziele allein auf ihrer eigenen unternehmerischen Entscheidung beruhe. Damit würden den Reiseanbietern die Hände gebunden. Denn das Urteil sei nicht mehr anfechtbar, berichtet reisevor9.de.

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Reisesicherungsfonds steht in den Startlöchern

Pauschalreise-Urlauber sollen in Zukunft über einen eigenen Reisesicherungsfonds abgesichert werden. Das geht aus dem nun vorliegenden Referentenentwurf hervor. Die Neuregelung soll die bisherige Absicherung über Versicherer und Kreditinstitute ablösen. Die Insolvenzsicherung soll über einen zentralen Reisepreissicherungsfonds organisiert werden, der mindestens in der Aufbauphase einer strengen staatlichen Aufsicht unterliegt, aber von der Reisewirtschaft selbst als GmbH verantwortet werden kann. Zudem soll ein Beirat aus Vertretern von Bund, Ländern, Touristik und Verbrauchern darüber wachen, dass die jeweiligen Interessen berücksichtigt werden, ausdrücklich auch jene von kleinen und mittelgroßen Veranstaltern. Die Regelung sollte eigentlich bereits im November 2020 in Kraft treten. Doch die Corona-Krise bremste die zuständigen Behörden aus. Der nun vorgelegte Entwurf sei mit den ebenfalls beteiligten Ministerien für Wirtschaft und für Finanzen sowie dem Bundeskanzleramt abgestimmt, wie fvw.de berichtet. Das Zielkapital des Fonds wird in dem Entwurf auf 750 Millionen Euro festgesetzt, die bis Ende 2026 erreicht sein müssen.

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Air Corsica fliegt für Rhomberg nach Calvi

Der Reiseveranstalter Rhomberg Reisen bietet im Sommerflugplan 2021 die Destination Calvi ab Salzburg und Wien an. Die Charterflüge nach Korsika werden heuer mit von Air Corsica betriebenen Airbus A320 durchgeführt. Es sind sowohl Pauschalreisen als auch Flugtickets beim Veranstalter erhältlich. Die Verbindung soll im Zeitraum von 2. Mai bis Anfang Oktober 2021 bedient werden. Ab Memmingen und Altenrhein hat Rhomberg Reisen ebenfalls Calvi im Angebot. Ab diesen beiden Airports kommt der Embraer 170 der österreichischen Regionalfluggesellschaft Peoples zum Einsatz.

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Hotelplan beendet „schlimmstes Jahr“ seiner Geschichte

Wie für viele auch lief das vergangene Jahr für Hoteplan nicht sonderlich rund.  Das Schweizer Reiseunternehmen erlebte das schlimmste Jahr seiner fast 86-jährigen Geschichte. In Zahlen ausgedrückt: Die Reisetochter der Migros erzielte einen Nettoumsatz von 732 Millionen Schweizer Franken (minus 38,4 Prozent). Damit nicht genug hat das Unternehmen auch angekündigt, bis Ende Februar 75 der 86 Filialen in der Schweiz dicht zu machen. Das berichtet die Blick. Grund für die Schliessungen sei die Homeoffice-Pflicht. Und der Umstand, dass in der Reisebranche einfach wenig los sei. Aber: Bei den Konkurrenten Tui und Kuoni bleiben die Filialen bis auf Weiteres geöffnet. Um weiterhin mit Kunden in Kontakt in persönlichen Kontakt zu bleiben, hat der Reiseveranstalter elf sogenannte Hub-Filialen eingereicht. Diese sind: Genève Balexert, Bulle, Lugano, Thun Oberland, Schönbühl, Buchs AG, Steinhausen, Glattzentrum in Wallisellen ZH, Abtwil sowie Tourisme Pour Tous Sion und Signature Voyages Lausanne.

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Pauschalreisen: So können Sie kostenlos stornieren!

Das junge Pauschalreisegesetz (PRG) war im Jahr 2020 so omnipräsent wie schon lange nicht mehr. Doch was ist eine Pauschalreise und was muss eintreten, dass man vom Pauschalreisevertrag – bestenfalls kostenlos – zurücktreten kann? Pauschalreisen erfreuen sich großer Beliebtheit. Denn Reiseveranstalter bieten „Rundum-Sorglos-Pakete“ an, wo man selber keinen Finger mehr rühren muss – einfach nur ab in den Urlaub. Das wichtigste vorab: Die österreichische Rechtsgrundlage kann unter diesem Link eingesehen werden und jene, die in Deutschland gilt, unter diesem Link. Die EU-Richtlinie findet sich hier. Der Reisende bucht also verschiedene, miteinander zusammenhängende Leistungen, wie beispielsweise die Unterbringung in einem Hotel und die Beförderung zum Zielort, zu einem Gesamtpreis bei nur einem Reiseveranstalter. Damit hat er auch nur einen Vertragspartner – und den Vorteil, dass Rechtsstreitigkeiten einfacher zu lösen sind, da sich das Gericht nicht mit mehreren Parteien auseinandersetzen muss. Wann und unter welchen Umständen kann man kostenfrei stornieren? Was aber, wenn der Reiseantritt nachweislich Gefahren mit sich bringt oder die Reise gar nicht durchführbar ist? Die Lösung findet man im Gesetz: Das Pauschalreisegesetz (PRG) sieht ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Reisenden vor, „wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, welche die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen“ (§ 10 Abs. 2). Es müssen also Gegebenheiten auftreten, die man weder kontrollieren noch verhindern hat können. Diese müssen sich auch unmittelbar auf die Pauschalreise auswirken und die gebuchten Leistungen erheblich beeinträchtigen. Regelmäßig trifft dies also bei Grenzschließungen, Flughafensperren oder – in letzter Zeit oft in

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