Ryanair

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Berlin: Ryanair plant 45 Sommer-Ziele

Bedingt durch die – zumindest offiziell – temporäre Schließung des BER-Terminals 5 („Ex-Schönefeld“) zogen auch die Billigfluggesellschaften Ryanair und Wizz Air in den im Oktober 2020 eröffneten Neubau um.  Der irische Lowcoster ist der Ansicht, dass man Reisenden nun ein „neues und effizientes Erlebnis im T1 bieten kann“. Ryanair plant laut Mitteilung im Sommerflugplan 2021 rund 45 Destinationen ab Berlin-Brandenburg anzubieten. „Wir freuen uns sehr, unseren Flugverkehr in Berlin in das neue Gebäude am Terminal 1 des Flughafens Berlin Brandenburg zu verlegen. Ryanair-Kunden können die gleichen fantastischen, günstigen Tarife und die gleiche praktische Lage in einem neuen Terminal, in dem man sich leicht zurechtfindet, genießen. Nachdem wir bereits seit mehr als 15 Jahren Flüge von Berlin an den Flughäfen Schönefeld und Tegel angeboten haben, freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mit dem Flughafen Berlin Brandenburg in den kommenden Jahren“, so Sprecherin Tanja Ehrlich.

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Ryanair: Gericht in Portugal kassiert Flugbegleiter-Kündigungen

Der irische Billigflieger Ryanair kassierte in Portugal eine heftige Schlappe vor dem Arbeitsgericht, denn die massenhaft ausgesprochenen Kündigungen wurden für unwirksam erklärt. Als Kläger trat die Flugbegleitergewerkschaft SNPVAC auf. Betroffen sind die Bases in Lissabon und Porto. Das Gericht verurteilte den Billigflieger zur Wiederbeschäftigung aller gekündigten Flugbegleiter. Allerdings steht Ryanair noch ein Rechtsmittel zu und es gilt als wahrscheinlich, dass der Lowcoster in Berufung gehen wird. Die Gewerkschaft SNPVAC erklärte in einer Stellungnahme, dass die im Jänner 2021 schlagend gewordenen Kündigungen vom Gericht als unwirksam und illegal befunden wurden. Das Unternehmen habe die im Arbeitsgerecht vorgesehenen Verfahren missachtet. Zuvor erklärte ein Gericht in Maia die Kündigung von neun Flugbegleitern für unwirksam und ordnete die Wiedereinstellung an. Betroffen waren in diesem Fall Kabinenmitarbeiter in Porto.

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Wien-Rom: Ryanair und Wizz Air vor doppeltem Preiskampf

Die Billigfluggesellschaften Ryanair und Wizzair planen einen harten Preiskampf zwischen Wien und Rom. Vor einiger Zeit kündigte der ungarische Lowcoster an, dass nicht nur der Flughafen Fiumicino, sondern auch Ciampino ab der österreichischen Hauptstadt angeflogen werden soll. Ryanair zieht nach und will die Strecke „doppeln“. Rom verfügt über zwei Airports: Den Großflughafen FIumicino, der sich ein wenig weiter als der kleinere Ciampino Airport von der Innenstadt entfernt befindet. Die beiden Billigflieger wollen künftig ab Wien beide Airports Roms ansteuern. Ob hierfür überhaupt ein Bedarf vorhanden ist, wird sich zeigen. Jedenfalls ist es ein Indiz dafür, dass der Preiskampf fortgeführt werden werden soll. Dies setzt allerdings voraus, dass Ryanair nicht zuvor Lauda Europe aus Wien abzieht. Ein Blick auf den überwiegend von Lauda Europe, Buzz und Malta Air durchgeführten Ryanair-Sommerflugplan ab Wien zeigt, dass der Konzern massiv ausgedünnt hat. Viele Destinationen werden erheblich später als zuletzt angekündigt aufgenommen. Auch beliebte Ferienstrecken wie Ibiza sind erst unmittelbar zum Beginn der Sommerferien in Wien und Niederösterreich zur Reaktivierung vorgesehen. Generell lässt sich zusammenfassend feststellen, dass im März und April nur sehr wenige Strecken reaktiviert werden sollen. Anschließend folgen drei Wellen: Anfang Mai, Anfang Juni und Anfang Juli. Die Frequenzen sind – ähnlich wie bei Wizz Air – zu Beginn sehr gering. Der Corona-Pandemie sind aber auch viele Strecken komplett zum Opfer gefallen. Entweder wurden diese nie aufgenommen, beispielsweise Türkei-Routen, Beirut und zusätzliche Ukraine-Ziele oder wurden nicht mehr reaktiviert, beispielsweise Stuttgart, Agadir und Marrakesch. Ryanair-Sommerflugplan ab Wien:(Stand: 24. Feber 2021) Destination Frequenz buchbar ab

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Dublin: Ryanair-737-800 warnte vor Feuer, das keines war

Am Sonntag musste Ryanair-Flug FR205 aufgrund einer Feuerwarnung einen Notruf absetzen. Die Boeing 737-800 mit der Registrierung EI-DWD befand sich auf dem Weg von London-Stansted nach Dublin. Das Flugzeug konnte sicher landen. Der Carrier spricht in einer Stellungnahme von einem “kleinen technischen Problem”. Der 13 Jahre alte Mittelstreckenjet hob um 10 Uhr 18 GMT in Stansted ab. Der Flug verlief rund eine Stunde lang völlig problemlos, ehe nach der Landung folgender Funkspruch abgesetzt wurde: “Mayday, Mayday, Mayday. Ryanair Eight Bravo. Wheel well fire indication request fire service. Just stopped on the runway”. Anschließend bat der Flugzeugführer um Auskunft, ob der Tower Feuer oder Rauch sehen könnte. Dieser antwortete “Negative”. Lediglich am Ende des Bremsvorgangs wäre leichter Rauch sichtbar gewesen. Das Warnsystem der Boeing 737-800 warnte die Piloten vor einem möglichen Brand im Bereich des Fahrwerks. Diese wurde von den Flugzeugführern sehr ernst genommen, so diese in einem weiteren Funkspruch die Feuerwehr mit Nachdruck anforderte und auch darauf hinwies, dass man dringend darum bittet, dass eine Sichtkontrolle vorgenommen wird, um sicher zu gehen, dass eben kein Feuer ausgebrochen ist. Andernfalls werde man die Evakuierung einleiten. Das Team der Feuerwehr des Flughafens Dublin war rasch vor Ort und gab Entwarnung, denn auch mit einer speziellen Wärmebild-Kamera konnte man nichts feststellen. Die Triebwerke wurden abgestellt und eine Sichtkontrolle direkt am Fahrwerk ergab ebenfalls, dass weder Hitze- noch Feuerentwicklung vorhanden ist. Die Maschine wurde anschließend zur Parkposition geschleppt und die wenigen Passagiere konnten die Boeing 737-800 normal verlassen. Laut Feuerwehr bestand keinerlei Gefahr für

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Ryanair verkürzt kostenlosen Online-Check-In-Zeitraum

Ohne Ankündigung hat die Billigfluggesellschaft Ryanair die maximale Vorlaufzeit, in der der verpflichtende Web-Check-In öffnet, von 48 auf 24 Stunden verkürzt. Möchte man die Bordkarte früher aufs Smartphone oder zum Selbstausdrucken erhalten, so ist eine kostenpflichtige Sitzplatzreservierung notwendig. Ryanair und andere Billigfluggesellschaften lassen den Internet-Check-In beim Kauf einer Sitzplatzreservierung schon einige Wochen vor dem Abflug zu. Das ermöglicht Reisenden, dass sie beispielsweise auf eine Urlaubsreise ihre Bordkarten für den Hin- und Rückflug zu Hause ausdrucken können oder aber auf das Smartphone laden können. Wer jedoch nicht für die optionale Reservierung eines Wunschsitzes bezahlen möchte, kann jetzt nur noch ab 24 Stunden vor dem Abflug einchecken. Der Billigflieger pocht auf den Internet-Check-in und verlangt am Flughafen eine Gebühr von 55 Euro, wenn der Schalter ohne den Ausdruck oder Barcode auf dem Smartphone aufgesucht wird. Hat man den Prozess abgeschlossen, jedoch die Bordkarte vergessen, so werden für den Ausdruck am Schalter stolze 20 Euro fällig.  Gerichte untersagten Check-In-Gebühren Immer wieder beklagen Passagiere, dass sie während ihrem Urlaub keine Möglichkeit hatten den Internet-Check-in zu nutzen. Dies ist jedoch nur bei wenigen, die über kein Smartphone verfügen tatsächlich begründet. Allerdings ist die Höhe der Check-In-Gebühr absurd hoch, wie auch der Oberste Gerichtshof in Sachen der Tochter Laudamotion festgestellt hat. Ein deutsches Gericht erklärte diese bei Ryanair in erster Instanz für unzulässig. Problematisch erweist sich für viele Passagiere immer wieder, dass in Urlaubsländern wie Marokko keine Handy-Bordkarten akzeptiert werden. Das liegt nicht an Ryanair, sondern an den lokalen Vorschriften, die auf Papier-Bordkarten pochen. Hotelgäste können

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Staatshilfen: EU-Gericht weist erste Ryanair-Klagen ab

Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair erlitt vor dem Gericht der Europäischen Union eine Schlappe. Die Vorstufe des EuGH entschied, dass die Genehmigung der staatlichen Beihilfen für SAS und Air France rechtmäßig ist. Die Klage des Lowcosters richtete sich gegen das grüne Licht der EU-Kommission. Das EU-Gericht, das seinen Sitz in Luxemburg hat, folgte der Argumentation von Ryanair, dass diese Hilfsmaßnahmen nur Carriern, die im jeweiligen Land ihren Sitz haben, nicht. „Die Ausweitung dieser Behilfe auf Unternehmen, die nicht in Frankreich ansässig sind, hätte es im Gegensatz dazu nicht möglich gemacht das Ziel zu erreichen, den wirtschaftlichen Schaden der in Frankreich tätigen Fluggesellschaften so präzise und ohne das Risiko einer Überkompensation auszugleichen”, so das Gericht. Auch im schwedischen Fall wurde die Klage von Ryanair abgewiesen. In einer ersten Reaktion nimmt der irische Billigflieger die Entscheidung zunächst zur Kenntnis. Man schreibt jedoch, dass man sich eine Berufung an den Europäischen Gerichtshof vorbehält, da sowohl in Schweden als auch in Frankreich der Zugang zu den Beihilfen an Airlines, die ihren Sitz im jeweiligen Land haben, vorbehalten sind. Der Carrier schreibt auch, dass die Angelegenheit nun an den EuGH verwiesen werde. Ryanair stellt Irland als armes Land dar In einer Aussendung erklärt ein Ryanair-Sprecher: „Eine der größten Errungenschaften der EU ist die Schaffung eines echten Binnenmarktes für den Luftverkehr, der auf dem Prinzip einer gemeinsamen EU-Luftfahrtlizenz beruht – eine für jede Fluggesellschaft. Eine Staatsangehörigkeitsbedingung in einem staatlichen Beihilfesystem ist eindeutig nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar. Ryanair ist eine wirklich europäische Fluggesellschaft. Wir haben kein reiches

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Lauda-Leiharbeitsfirma Crewlink: Wer nicht arbeitet, verdient mehr Geld

Knapp über die Hälfte des fliegenden Personals der Lauda-Europe-Basis Wien ist über die österreichische Zweigniederlassung der Leiharbeitsfirma Crewlink beschäftigt. Diese befindet sich – im Gegensatz zur Fluggesellschaft – seit November 2020 in Kurzarbeit. Somit trägt das Arbeitsmarktservice Niederösterreich den Großteil der Lohnkosten. Die Ryanair Group schoss sich in Sachen Kurzarbeit in Österreich sprichwörtlich selbst ins Knie, denn nach einer regelrechten Seifenoper konnte diese bei Laudamotion eingeführt werden, ehe man diese beendete, um Druck bezüglich der Durchsetzung des gewünschten neuen Kollektivvertrags machen zu können. Der KV wurde nie formell abgeschlossen und unmittelbar nach der Schutzfrist erhielten viele Laudamotion-Mitarbeiter die Kündigung. Crwlink war im Frühjahr nicht in Kurzarbeit Bedingt dadurch, dass der Flugbetrieb inklusive Personal auf die neugegründete maltesische Lauda Europe Ltd. übertragen wurde, ist diese nicht zur Inanspruchnahme der Kurzarbeit berechtigt. Das ergibt sich aus der gesetzlichen Lage, denn ein Unternehmen muss mindestens ein Jahr auf dem Markt bestehen, um von dieser staatlichen Beihilfe profitieren zu können. Die Personalleasingfirma Crewlink konnte im Frühjahr keine Kurzarbeit bewilligt bekommen, da man erst im Herbst 2019 mit der österreichischen Zweigniederlassung aktiv wurde. Unmittelbar nachdem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt waren, wurde diese Maßnahme beim Leiharbeitsunternehmen eingeführt. Die Ryanair Basis Wien, die mit Jahresende geschlossen wurde, bekam übrigens die Kurzarbeit nicht bewilligt, weil man eben weniger als ein Jahr in Österreich tätig war. Unter dem Aspekt, dass mehr als die Hälfte des fliegenden Personals über Crewlink beschäftigt ist und aufgrund der staatlichen Unterstützungsmaßnahme der Großteil der Lohnkosten vom Arbeitsmarktservice Niederösterreich getragen werden, erscheint das Rundschreiben von Lauda-Europe-Geschäftsführer

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Lauda in Wien: Nur noch fünf A320 – jeder zweite Job akut in Gefahr

Einige Wochen war es bei der Ryanair-Tochter Lauda Europe ruhig, doch nun sorgt ein internes Rundschreiben, das von Geschäftsführer David O’Brien unterfertigt ist, wieder für Wirbel: Der Airline-Chef informierte die Belegschaft, dass Verhandlungen mit dem Flughafen Wien gescheitert sind. Eingangs schreibt der O’Brien, der auch Geschäftsführer der Konzernschwester Malta Air ist sowie dem Vorstand von Ryanair angehört: „Ich muss leider mitteilen, dass die Verhandlungen von Ryanair mit dem Flughafen Wien über ein Programm zur Wiederherstellung und zum Wachstum des Verkehrs bisher erfolglos waren.“ In Wien sollen ab dem Sommerflugplan 2020 maximal fünf Maschinen betrieben werden. Personal beschäftigt man allerdings für deutlich mehr Flugzeuge. Aus dem vorliegenden Rundschreiben geht auch hervor, dass ein möglicherweise heftiger Stellenabbau nicht ausgeschlossen werden kann. Den will man zwar vermeiden, jedoch wird die Schuld hier für – mal wieder – bei der Regierung, Austrian Airlines und beim Flughafen Wien gesucht. Jeder zweite Arbeitsplatz steht auf der Kippe „Der Flughafen Wien, einer der teuersten Flughäfen im Netz der Ryanair-Gruppe, ist in jüngster Zeit noch teurer geworden nachdem die österreichische Regierung beschlossen hat die Steuern auf europäischen Kurzstrecken zu erhöhen und gleichzeitig die Steuern auf Langstrecken zu senken. Die Austrian-Airlines-Zubringerflüge sind komplett von der Ticketsteuer befreit. Vor kurzem hat die österreichische Regierung vorgeschlagen den Fluggesellschaften das Recht auf Preisfreiheit („Mindestpreis“) zu verweigern, um den Wettbewerb mit der vom Staat geretteten Lufthansa-Tochter AUA zu erschweren“, so David O’Brien weiters. „Angesichts dieser steigenden Kosten in Wien und der Marktmanipulation durch die österreichische Regierung kann die Ryanair-Gruppe nicht in der Lage

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Ryanair: 700 Strecken angekündigt – wohin weiß man aber nicht…

Die Ryanair Goup kündigte am Donnerstag an, dass für den Winterflugplan 2021/22 bereits 700 Verbindungen zur Buchung freigegeben wurden und wie immer eine Aktion mit günstigen Tickets gestartet wurden. Doch eine ganz simple Frage wollte der Carrier nicht beantworten. Gefragt wurde der Billigflieger welche Ziele ab Österreich und Deutschland im Winterflugplan 2021/22 angeboten werden. Die Destinationen nannte Ryanair nicht, übermittelte jedoch nachstehendes Statement: „Dies ist eine erste Ankündigung mit einer Auswahl der beliebtesten Winterrouten von Ryanair. Wir schlüsseln die Zahlen nicht nach Märkten oder Regionen auf, da diese Flugpläne nicht vollständig sind und in den kommenden Wochen/Monaten weitere Strecken hinzukommen werden. Die Verbindungen sind auf der Website Ryanair.com verfügbar.“ Mit anderen Worten: Ryanair weiß offenbar noch gar nicht wohin man im Winter 2021/22 tatsächlich fliegen wird und hütet sich lieber davor konkrete Ziele zu nennen. Nichts ist leichter als eine Route rasch von der eigenen Homepage zu löschen. Der Mitbewerber Wizz Air kündigte vor wenigen Tagen konkrete Routen an. Somit entsteht der nicht unbegründete Eindruck, dass der irische Lowcoster einfach „irgendwie“ nachziehen wollte. Wer bucht jetzt eigentlich für den Winter? Die berechtigte Folgefrage, die sich durchaus stellt: Warum sollten Passagiere genau jetzt Flugtickets für den Winter buchen, wenn noch nicht einmal ansatzweise klar ist, ob und wenn ja wie man Urlaube im Sommer 2021 verbringen kann? Anders ausgedrückt: Die Ankündigungen beider Anbieter dürften wohl eher Versuche sein ein paar wenige Vorausbuchungen bzw. die damit verbundenen Ticketgelder in die Kasse zu bekommen. Es ist aber nicht anzunehmen, dass die vergünstigten Flugscheine

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Eskalation: Lauda verweigert wieder Mitflug – NOTAM missachtet

Am Sonntag haben Ryanair und die durchführende Tochtergesellschaft Lauda Europe erneut zahlreichen Passagieren die Beförderung auf Flug FR500 von Wien nach Palma de Mallorca verweigert. Wie bereits am Freitag behauptete man schon wieder, dass RNA-PCR-Labortests in Spanien nicht zur Einreise berechtigten und pochte auf RT-PCR-Befunde. Das Außenministerium Spaniens bestätigte gegenüber Aviation Direct, dass RNA-PCR-Labortests, die in der Europäischen Union ausgestellt wurden, zur Einreise berechtigen, sofern diese das „Ablaufdatum“ nicht überschritten haben. Es werden RT-PCR, RT-LAMP, TMA und andere molekularbiologische Verfahren, darunter eben auch RNA-PCR, anerkannt. Ergebnisse von Schnelltests und andere Testmethoden, die nicht einheitlich in der EU standardisiert sind, berechtigen nicht zur Einreise. Weiters wurde auf die unmissverständlichen Darstellungen auf den Homepages des Gesundheitsministeriums und auf der behördlichen Homepage, auf der die Einreiseanmeldung getätigt werden muss, verwiesen. “The required SARS-CoV-2 AIDT will be the PCR (COVID-19 RT-PCR) and other molecular viral RNA detection techniques with equivalent reliability for the detection of SARS-CoV-2. In this regard, Transcription-Mediated Amplification (TMA) and Reverse Transcriptase LoopMediated Isothermal Amplification (RT-LAMP) tests are also accepted. Other diagnostic tests such as rapid serology tests, rapid antigen detection tests or high performance serological tests (ELISA, CLIA, ECLIA) will not be admissible, as long as their harmonized use is not accepted across the European Union”, schreibt das spanische Gesundheitsministerium in einem offiziellen FAQ, das unter diesem Link heruntergeladen werden kann. Auf der behördlichen Seite, auf der die verpflichtende Einreiseanmeldung getätigt werden muss, ist ebenfalls ausdrücklich festgehalten, dass nicht nur RT-PCR akzeptiert wird: „Ab dem 23. November 2020 müssen alle

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