Ryanair

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Passagier nach „Bombenscherz“ am Malta Airport mit Bewährung davongekommen

Ein 24-jähriger Mann ist am Malta International Airport nach einem „Bombenscherz“ gegenüber einem Bodenmitarbeiter mit einer bedingten Entlassung davongekommen. Der slowenische Zusteller Jure Virant wartete letzte Woche darauf, einen Ryanair-Flug nach Zagreb zu besteigen, als es zu dem Vorfall kam. Der Fall unterstreicht die strikten Sicherheitsvorschriften im Luftverkehr, die selbst unbedacht geäußerte Bemerkungen ernst nehmen. Der Vorfall ereignete sich, als ein Bodenmitarbeiter Virant bat, sein Gepäck in die Größenmessvorrichtung zu legen. Nachdem festgestellt wurde, daß die Tasche „übergross“ war, sollte Virant eine zusätzliche Gebühr von sechzig Euro entrichten. Er argumentierte, daß er mit derselben Tasche von Zagreb aus gereist sei und keine Gebühr zahlen musste. Obwohl er schließlich einwilligte zu zahlen, fragte die Mitarbeiterin, während sie einen Anhänger an der Tasche befestigte, ob Elektronik in der Tasche sei. Virant antwortete darauf: „Da ist eine Bombe.“ Obwohl er laut eigener Aussage sofort klarstellte, daß es ein Scherz sei und Überwachungsbilder ihn lachend zeigten, informierte die Mitarbeiterin ihre Vorgesetzten sowie die Flughafensicherheit und die Polizei. Sie gab später an, beim Hören des Wortes „Bombe“ „ängstlich“ gewesen zu sein. Die Sicherheitsbehörden reagierten umgehend. Das Gepäck war bereits vor dem Vorfall einmal durchleuchtet worden und wurde danach ein zweites Mal überprüft. Solche Äußerungen, selbst wenn sie als Witz gemeint sind, werden an Flughäfen weltweit äußerst ernst genommen. Die Luftfahrtbranche ist nach mehreren Terroranschlägen in der Vergangenheit auf höchste Wachsamkeit bedacht, und jeder Hinweis auf eine Bedrohung löst umfangreiche Sicherheitsprotokolle aus, unabhängig von der Absicht des Äußernden. Nach Berücksichtigung der Umstände des Falles wurde der

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Kroatische Regierung bereitet neue PSO-Ausschreibung für Inlandsflugrouten vor

Die kroatische Regierung bereitet eine neue Ausschreibung für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (Public Service Obligation, PSO) vor, um die Finanzierung heimischer Flugrouten nach dem Auslaufen der aktuellen Verträge am 28. März 2026 zu sichern. Die sogenannten PSO-Regelungen ermöglichen die Bereitstellung europäischer Mittel für unrentable, zumeist inländische Flugstrecken, die jedoch für die wirtschaftliche Entwicklung der jeweiligen Region als unerlässlich erachtet werden. Der vorangegangene Zuschlag im November 2021 vergab die millionenschweren Aufträge für zwölf inländische Routen an Croatia Airlines und Trade Air, welche historisch die einzigen Empfänger staatlicher Fördermittel für Inlandsflüge waren. Mit einem neuen Ausschreibungsverfahren wird Ende 2025 oder Anfang 2026 gerechnet. Zu den Routen, die derzeit als PSO-Dienste aufrechterhalten und kompensiert werden, gehören Verbindungen wie Dubrovnik-Zagreb, Split-Zagreb, sowie verschiedene Routen, die Städte wie Zadar, Pula, Brač, Osijek und Rijeka anbinden. Es gibt jedoch Bestrebungen, die Liste der PSO-Routen zu überarbeiten. So argumentiert der Flughafen Rijeka, daß seine begrenzte Einbeziehung in das derzeitige System die regionale Konnektivität untergrabe und sein Potential zur Entwicklung ganzjähriger Flugdienste einschränke. Gleichzeitig werden Fragen aufgeworfen, ob Flüge von Zagreb nach Split und Dubrovnik tatsächlich unrentabel sind und somit den PSO-Richtlinien entsprechen. Die Diskussion um die Anpassung des Streckennetzes spiegelt die Bemühungen wider, die Effizienz und den Nutzen der Subventionen zu optimieren. Die irische Fluggesellschaft Ryanair, die bereits Basen in Zagreb, Dubrovnik und Zadar unterhält, hat ihr Interesse bekundet, an der kroatischen PSO-Ausschreibung teilzunehmen und gegebenenfalls Inlandsflüge im Land aufzunehmen. Ryanair kündigte eine eingehende Analyse der Ausschreibungsbedingungen an und erklärte, die Entscheidung werde primär von den

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Spanisches Verbraucherministerium weitet Ermittlungen gegen Billigfluggesellschaften aus

Das spanische Verbraucherministerium hat seine Untersuchungen gegen Billigfluggesellschaften ausgeweitet und ein Verfahren gegen eine sechste Airline wegen umstrittener Gebührenpraktiken eingeleitet. Im Zentrum der Kritik stehen zusätzliche Kosten für größeres Handgepäck, die Sitzplatzwahl und den Ausdruck von Bordkarten. Des Weiteren wird den Fluggesellschaften vorgeworfen, keine Barzahlungen am Check-in-Schalter oder für Einkäufe an Bord zu akzeptieren. Dieser jüngste Schritt folgt auf bereits verhängte Strafen in Höhe von insgesamt 179 Millionen Euro gegen fünf andere Fluggesellschaften. Während drei dieser Airlines – Ryanair, Norwegian Air und Vueling – die Strafen erfolgreich vor Gericht ausgesetzt haben, bleibt der Konflikt zwischen Verbraucherschutz und den Geschäftsmodellen der Billigflieger eine zentrale Herausforderung für die Luftfahrtindustrie und die Reisenden in Europa. Der Kern der Kontroverse: Gebühren für vermeintliche Basisleistungen Die Praxis, für Dienstleistungen, die einst als integraler Bestandteil eines Flugtickets galten, zusätzliche Gebühren zu erheben, hat sich in den letzten Jahren bei vielen Billigfluggesellschaften etabliert. Das spanische Verbraucherministerium nimmt diese Geschäftsmodelle nun verstärkt ins Visier. Konkret geht es um folgende umstrittene Gebühren: Ein weiterer Kritikpunkt des Ministeriums ist die Weigerung einiger Airlines, Barzahlungen an Check-in-Schaltern oder für Bordkäufe zu akzeptieren. Dies schließt bestimmte Bevölkerungsgruppen aus, die keine Kreditkarte besitzen oder lieber mit Bargeld bezahlen möchten, und schränkt die Wahlfreiheit der Konsumenten ein. Verhängte Strafen und juristische Auseinandersetzungen Das spanische Verbraucherministerium hat bereits gegen fünf Fluggesellschaften Strafen in Höhe von insgesamt 179 Millionen Euro verhängt. Die betroffenen Airlines sind Ryanair, Norwegian Air, Vueling (eine IAG-Tochtergesellschaft), Easyjet und die private Airline Volotea. Der juristische Kampf um diese Strafen ist jedoch noch

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Ryanair fordert Rücktritt von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen

Die Fluggesellschaft Ryanair hat heute EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zum Rücktritt aufgefordert, sollte sie nicht bereit sein, den aus Ryanairs Sicht gescheiterten europäischen Flugsicherungsdienst zu reformieren. Anlaß ist ein erneuter Streik französischer Fluglotsen am Donnerstag, dem 3., und Freitag, dem 4. Juli 2025, der zu massiven Störungen im europäischen Luftverkehr führt. Ryanair wirft von der Leyen vor, in ihrer sechsjährigen Amtszeit keinerlei Maßnahmen zur Reform des Dienstes ergriffen zu haben, wodurch jedes Jahr die Reisepläne tausender EU-Bürger beeinträchtigt würden. Ryanair kritisiert, daß der aktuelle Streik der französischen Fluglotsen angeblich aus Protest gegen „Personalmangel“ abgehalten werde, aber paradoxerweise dieses Problem nur weiter verschärfe. Wie bereits in der Vergangenheit schütze die französische Regierung mit ihrer Mindestbetriebsregelung primär inländische Flüge, während ein unverhältnismäßig hoher Anteil an Überflügen gestrichen werde. Dies betrifft zehntausende Passagiere, die gar nicht Frankreich direkt zum Ziel haben, sondern lediglich den französischen Luftraum auf dem Weg zu anderen europäischen Destinationen überqueren. Die Fluggesellschaft betont, daß die Europäische Kommission die Pflicht habe, den Binnenmarkt für Luftverkehr zu schützen und sicherzustellen, daß der Luftraum über Frankreich offen bleibe, um unnötige Streikfolgen für den Durchreiseverkehr zu vermeiden. Michael O’Leary, der Geschäftsführer von Ryanair, äusserte sich scharf zur Situation. Er hob hervor, daß über 400 Ryanair-Flüge und mehr als 70.000 Passagiere durch die Streiks beeinträchtigt würden, obwohl 350 dieser Flüge reine Überflüge seien, die von der EU-Kommission geschützt werden könnten. O’Leary bemängelt, daß von der Leyen sich öffentlich zur Wichtigkeit von „Wettbewerbsfähigkeit“ bekenne, wie im sogenannten Draghi-Bericht gefordert, aber bei Streiks abtauche. Er

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EU-Parlament fordert kostenloses Handgepäck: Ryanair reagiert mit moderaten Anpassungen

Die Diskussion um kostenpflichtiges Handgepäck bei Flugreisen erreicht einen neuen Höhepunkt: Das Europäische Parlament und verschiedene Verbraucherschutzorganisationen drängen auf eine verbindliche Gesetzgebung, die Fluggesellschaften dazu verpflichten soll, ein kleines Handgepäckstück stets kostenfrei zu befördern. Im Lichte dieser Forderungen hat die irische Billigfluggesellschaft Ryanair angekündigt, ihre Bestimmungen für kostenfrei mitgeführtes Handgepäck anzupassen. Künftig sollen Passagieren etwas großzügigere Maße zugestanden werden, ein Schritt, der von Branchenbeobachtern als Reaktion auf den zunehmenden politischen und verbraucherschutzrechtlichen Druck gewertet wird. Die Frage nach einheitlichen und fairen Gepäckregeln bleibt ein zentrales Thema für Millionen von Flugreisenden in Europa. Der Druck aus Brüssel: Eine lange Debatte um Gepäckgebühren Die Praxis vieler Fluggesellschaften, insbesondere der sogenannten Billigflieger, für die Mitnahme von Handgepäck zusätzliche Gebühren zu verlangen, ist seit Jahren ein Dorn im Auge vieler Verbraucher und politischer Entscheidungsträger. Während traditionelle Fluggesellschaften oft ein kleines Handgepäckstück – und manchmal sogar einen kleinen Rollkoffer – im Flugpreis inkludieren, haben Airlines wie Ryanair oder Wizz Air oft nur ein sehr kleines persönliches Gepäckstück (oft eine Handtasche oder einen kleinen Rucksack) kostenfrei zugelassen, das unter den Vordersitz passen mußte. Größere Handgepäckstücke oder Rollkoffer, die in die Gepäckfächer über den Sitzen passen würden, waren in der Regel nur gegen Aufpreis erhältlich. Diese Praxis führte zu intransparenten Preisen und Verwirrung bei den Reisenden, die oft erst am Flughafen mit unerwarteten Zusatzkosten konfrontiert wurden. Im Jahre 2014 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits entschieden, daß für Handgepäck keine zusätzliche Gebühr erhoben werden darf, sofern es „angemessenen Vorgaben“ hinsichtlich Größe und Gewicht entspricht. Trotz dieses Urteils

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Ryanair fordert EU-Maßnahmen gegen französische Fluglotsenstreiks

Die Fluggesellschaft Ryanair hat die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, dringend aufgefordert, Maßnahmen zur Reform der Flugsicherungsdienste in der Europäischen Union zu ergreifen. Anlass ist ein weiterer Streik der französischen Flugsicherung, der am Donnerstag und Freitag (3. & 4. Juli) zu 170 Flugstreichungen bei Ryanair führte und über 30.000 Passagiere beeinträchtigte. Diese Streichungen fallen erneut mit dem Beginn der europäischen Sommerferien zusammen, einer der verkehrsreichsten Reisezeiten des Jahres. Die Auswirkungen des Streiks beschränken sich nicht nur auf Flüge von und nach Frankreich, sondern betreffen auch alle Überflüge über französischem Luftraum.2 Ryanair kritisiert das anhaltende Versäumnis Frankreichs, Überflüge während nationaler Flugsicherungsstreiks zu schützen. Dies führt dazu, daß die Mehrheit der betroffenen Passagiere nicht direkt Frankreich ansteuert, sondern lediglich französisches Gebiet überfliegt, beispielsweise auf dem Weg von Grossbritannien nach Griechenland oder von Spanien nach Irland. Die Fluggesellschaft argumentiert, daß der europäische Luftraum nicht wiederholt lahmgelegt werden dürfe, nur weil französische Fluglotsen „Freizeitstreiks“ abhalten. Michael O’Leary, der Geschäftsführer von Ryanair, äusserte sich kritisch zur Situation. Er bezeichnete es als inakzeptabel, daß europäische Familien durch streikende französische Fluglotsen in Geiselhaft genommen werden und Flüge auf dem Weg zu ihrem Reiseziel gestrichen oder verspätet sind. Er forderte Ursula von der Leyen auf, dringend Reformen der EU-Flugsicherung anzustossen. Konkret schlägt Ryanair zwei Maßnahmen vor: erstens, die vollständige Besetzung der Flugsicherungsdienste für die erste Welle täglicher Abflüge und zweitens, den Schutz von Überflügen während nationaler Flugsicherungsstreiks. Laut Ryanair könnten diese beiden einfachen, aber wirkungsvollen Reformen 90 Prozent aller Flugsicherungs-bedingten Verspätungen und Flugstreichungen beseitigen. Dies würde

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Sicherungslandung in Bari unterbricht Flugbetrieb am Wochenende

Ein Flug der Tuifly (Flugnummer X3 4429) von Korfu nach Düsseldorf mußte am Samstag, dem 28. Juni 2025, auf dem Flughafen Bari eine Sicherheitslandung absolvieren. Über der Adria hatte der Pilot des Boeing 737-800 (Registrierung D-ABMV) einen Luftnotfall erklärt. Das Flugzeug landete um 12:39 Uhr Ortszeit sicher, Personen kamen bei dem Vorfall nicht zu Schaden. Nach der Sicherheitslandung wurde der Flugbetrieb am Flughafen Bari für mehrere Stunden eingestellt, was zu erheblichen Störungen im südlichen Europa führte. Bodenpersonal führte Inspektionen und Sicherheitsprüfungen durch, während die Luftfahrtbehörden mit den Ermittlungen zum Vorfall begannen. Die vorübergehende Schließung eines solchen zentralen Flughafens in der Hochsaison verdeutlicht die Anfälligkeit der Fluginfrastruktur bei ungeplanten Ereignissen. Die Betriebseinstellung hatte weitreichende Folgen: Flüge von Ryanair aus Rom, Patras und Budapest wurden verzögert oder umgeleitet. Eine Maschine von Red Sea Airlines aus Sharm el-Sheikh mußte nach Neapel ausweichen, und der Budapest-Flug von Wizz Air war ebenfalls von Verzögerungen oder Umleitungen betroffen. Flughäfen in Neapel und Brindisi mußten umgeleitete Flugzeuge aufnehmen, und die Flugverkehrskontrolle in ganz Italien war gefordert, die Auswirkungen abzufedern. Der Vorfall störte die Reisepläne Hunderter von Passagieren mitten in der sommerlichen Hochsaison. Bari ist ein wichtiger Knotenpunkt für Reisen nach Apulien und an die Adriaküste und spielt eine maßgebliche Rolle im italienischen Tourismussektor. TUI reagirte eigenen Angaben zufolge schnell, um die Sicherheit der Passagiere zu gewährleisten, und leitete eine Untersuchung der mutmaßlichen technischen Ursache ein. Die italienische Zivilluftfahrtbehörde prüft Daten und Aufzeichnungen, um die genaue Ursache zu ermitteln. Der Flugbetrieb in Bari wurde mittlerweile wieder aufgenommen, jedoch

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Ryanair erweitert Streckennetz ab Göteborg Landvetter

Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair erweitert ihr Angebot am Flughafen Göteborg Landvetter um zwei neue Flugstrecken. Ab dem 26. Oktober nimmt die Airline eine zweimal wöchentliche Verbindung nach Porto in Portugal auf, die jeweils mittwochs und sonntags bedient wird. Nur zwei Tage später, ab dem 28. Oktober, folgt eine weitere neue Route nach Malta, welche dienstags und freitags geflogen wird. Beide Strecken werden mit Flugzeugen des Typs Boeing 737 bedient. Mit diesem Ausbau reagirt Ryanair auf die steigende Nachfrage nach internationalen Reisen von und nach Schweden. Göteborg Landvetter, der zweitgrößte Flughafen Schwedens, ist ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt für den Flugverkehr im westlichen Teil des Landes. Die neuen Verbindungen sollen sowohl schwedischen Reisenden neue Urlaubs- und Städtetripmöglichkeiten eröffnen als auch den Tourismus nach Schweden fördern. Ryanair ist seit vielen Jahren am Flughafen Göteborg präsent und baut ihre Kapazitäten dort kontinuierlich aus. Die Aufnahme von Porto in das Streckennetz von Ryanair bietet Reisenden direkten Zugang zu einer der kulturell reichsten Städte Portugals, bekannt für ihren historischen Stadtkern, der zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört, und den Portwein. Malta, eine Inselnation im Mittelmeer, ist ebenfalls ein beliebtes Reiseziel, das mit seiner Geschichte, den Stränden und dem milden Klima Urlauber anzieht. Die Erweiterung des Angebots von Billigfluggesellschaften ist ein Zeichen für die Erholung und das Wachstum im europäischen Luftverkehr. Diese strategische Entscheidung von Ryanair unterstreicht die Bedeutung des skandinavischen Marktes für die irische Airline. Durch die gezielte Hinzufügung von Routen zu beliebten Urlaubszielen und Städten versucht Ryanair, ihre Marktanteile in Nordeuropa weiter auszubauen. Für den Flughafen Göteborg

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Flughafen Klagenfurt sichert ganzjährige Anbindung nach London

Der Flughafen Klagenfurt ist durch die Partnerschaft mit der Fluggesellschaft Ryanair ganzjährig an London angebunden, eine der wichtigsten europäischen Metropolen. Diese Verbindung bietet sowohl eine attraktive Reisemöglichkeit für Städtereisen und Wochenendaufenthalte nach London als auch ein großes Potential für den Tourismus in Kärnten, britische Gäste anzuziehen. London-Stansted ist damit für Kärnten ein wichtiger Zugang zum britischen Quellmarkt. Die direkte Flugverbindung nach London-Stansted stellt für den Kärntner Tourismus eine erhebliche Chance dar. Maximilian Wildt, Geschäftsführer am Flughafen Klagenfurt, äußerte sich zuversichtlich, daß die perfekten Flugzeiten, insbesondere am traditionell starken Anreisetag Samstag, ideale Voraussetzungen für skibegeisterte Gäste aus Großbritannien schaffen. Man erwarte, daß die Skigebiete, Hoteliers und Touristiker in ganz Kärnten dieses Potential im kommenden Winter nutzen werden, um Besucher für Wochenaufenthalte oder Kurztrips anzuziehen. Die Verbindung ermöglicht es, den Kärntner Wintertourismus gezielt zu stärken und neue Gästegruppen zu erschließen. London selbst ist auch in der kalten Jahreszeit eine Reise wert und bietet Besuchern zahlreiche Attraktionen. Ob Herbstferien an der Themse, festliche Weihnachtsbeleuchtung, weltberühmte Kunst- und Kulturstätten oder die typisch britische Pubkultur – die Stadt begeistert mit Highlights wie dem Winter Wonderland im Hyde Park, kostenlosen Museen wie dem British Museum und dem Natural History Museum. Stimmungsreiches Einkaufen in der Oxford Street und klassische West-End-Musicals machen die britische Hauptstadt zu einem idealen Ziel für einen Winter-Städtetrip. Auch der Afternoon Tea oder gemütliche Pub-Besuche laden zum Genuß des englischen Lebensgefühls ein. Reisende, welche über London hinaus andere Städte und Regionen in Großbritannien erkunden möchten, profitieren von der Nähe des Flughafens London-Stansted zur Hauptstadt

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Notlandung eines Privatflugzeuges am Klagenfurt Airport: Pilot unverletzt

Am Freitag, dem 27. Juni 2025, kam es am Klagenfurt Airport zu einer Notlandung eines Privatflugzeuges, die glimpflich verlief. Der Pilot blieb bei dem Vorfall, der durch ein Fahrwerksproblem ausgelöst wurde, unverletzt. Um 14:25 Uhr erhielten die Flugsicherungsstelle Klagenfurt und die Betriebsleitung des Flughafens die Information, daß ein Privatflugzeug des Typs Bücker 133 C Jungmeister eine Notlandung in Klagenfurt ansetzen müsse. Daraufhin wurden umgehend die Einsatzkräfte der Flughafenfeuerwehr Klagenfurt in Alarmbereitschaft versetzt. Ein angefordertes Rettungsfahrzeug des Roten Kreuzes sowie die Polizei waren in kürzester Zeit vor Ort. Die Landung des Privatflugzeuges, das mit nur einer Person – dem Piloten – besetzt war, erfolgte um 14:59 Uhr. Dem Piloten gelang es dabei, einen größeren Schaden am Flugzeug zu vermeiden. Infolge des Vorfalls mußte der Flughafen für den gesamten Flugverkehr für 33 Minuten gesperrt werden. Die Rettungskette funktionierte nach Angaben der Flughafenleitung einwandfrei, und es wurde den beteiligten Einsatzorganisationen für die ausgezeichnete Zusammenarbeit gedankt. Bereits um 15:32 Uhr konnte der reguläre Betrieb am Klagenfurt Airport wieder aufgenommen werden, wodurch größere Beeinträchtigungen des Flugplans vermieden wurden. Der Flughafen Klagenfurt ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt für die Region Kärnten. Er ist durch Austrian Airlines ganzjährig mit bis zu 13 wöchentlichen Direktflügen an das Drehkreuz Wien angebunden, wodurch über 80 Ziele weltweit erreichbar sind. Zusätzlich bieten SkyAlps Flüge nach Hannover, Eurowings nach Köln und Ryanair ganzjährig nach London-Stansted sowie saisonal nach Alicante und Palma de Mallorca an. Auch Charterflüge zu griechischen Inseln wie Paros und Naxos sind im Sommer im Programm.

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