Ryanair

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Linz: Gerichtsvollzieher pfändet Boeing 737 von Ryanair

Ein außergewöhnlicher juristischer Vorgang hat am Flughafen Linz-Hörsching für Aufsehen gesorgt und die operative Routine der irischen Fluggesellschaft Ryanair unterbrochen. Aufgrund einer seit fast zwei Jahren ausstehenden Entschädigungszahlung sah sich ein staatlicher Exekutor dazu veranlasst, eine Pfändungsmarke, im Volksmund auch Kuckuck-Pickerl genannt, direkt an einem Flugzeug des Unternehmens anzubringen. Der Fall wurzelt in einer massiven Flugverspätung aus dem Jahr 2024, die für eine Passagierin und ihre Begleitung zu erheblichen Mehrkosten führte. Da die Fluggesellschaft trotz rechtskräftiger Urteile und mehrfacher Zahlungsaufforderungen die Forderung nicht beglich, griff die Justiz zu diesem drastischen Mittel der Zwangsvollstreckung. Während die Airline eine physische Beschlagnahmung der Maschine bestreitet, verdeutlicht der Vorfall die zunehmende Härte, mit der Fluggastrechte gegen Billigfluganbieter durchgesetzt werden. Hintergründe einer langjährigen Forderung Die juristische Auseinandersetzung begann im Sommer 2024. Eine Reisende und zwei Begleitpersonen wollten von Linz aus in den Urlaub nach Mallorca starten, als ihr Flug eine Verspätung von über 13 Stunden verzeichnete. Nach den Bestimmungen der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 steht Passagieren bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine pauschale Entschädigung zu, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Im vorliegenden Fall mussten die Betroffenen zudem auf einen Alternativflug umsteigen, was zusätzliche Kosten für neue Tickets sowie Verpflegung und Kommunikation verursachte. Inklusive der über die Monate aufgelaufenen Zinsen und der Kosten für die Rechtsverfolgung summierte sich die Forderung schließlich auf exakt 890 Euro. Dass ein international agierender Konzern wegen eines im Vergleich zu den Betriebskosten marginalen Betrages eine Pfändung riskiert, wird von Rechtsexperten oft als taktische Verzögerungsstrategie gewertet. Viele Fluggesellschaften spekulieren darauf, dass

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Ryanair verzeichnet deutliches Passagierwachstum im Februar 2026

Die irische Fluggesellschaft Ryanair hat im Februar 2026 einen signifikanten Anstieg ihrer Passagierzahlen gemeldet. Mit rund 13,3 Millionen beförderten Gästen konnte die Airline ein Plus von sechs Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat erzielen, in dem 12,6 Millionen Reisende registriert wurden. Trotz der Ausweitung des Flugangebots auf knapp 75.000 durchgeführte Flüge blieb der Sitzladefaktor mit 92 Prozent auf einem stabilen Niveau. Diese Entwicklung unterstreicht die anhaltend hohe Nachfrage im europäischen Billigflugsegment, wobei das Unternehmen insbesondere von einer starken Buchungslage auf Strecken in Richtung Südeuropa und zu Städtezielen profitierte. Im rollierenden Zwölfmonatszeitraum bis Ende Februar 2026 erreichte Ryanair ein Rekordergebnis von insgesamt 207,6 Millionen Passagieren. Dies entspricht einer Steigerung von fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, als die Marke von 198,8 Millionen Gästen erreicht wurde. Der durchschnittliche Sitzladefaktor über das gesamte Jahr hinweg stabilisierte sich bei 94 Prozent. Branchenexperten führen diesen Zuwachs auch auf die fortschreitende Flottenmodernisierung zurück, bei der vermehrt größere Maschinen vom Typ Boeing 737-8200 „Gamechanger“ zum Einsatz kommen, die über eine höhere Sitzplatzkapazität verfügen und damit die Effizienz pro Flugbewegung steigern. Zusätzliche Marktanalysen verdeutlichen, dass Ryanair trotz anhaltender Herausforderungen in der europäischen Luftfahrt, wie etwa Lieferverzögerungen bei neuen Flugzeugen und personellen Engpässen bei der Flugsicherung, seine Marktanteile weiter ausbauen konnte. Besonders in Märkten wie Italien, Spanien und Polen festigte die Fluggesellschaft ihre Position durch die Eröffnung neuer Basen und die Aufstockung bestehender Frequenzen. Analysten weisen darauf hin, dass die Strategie, durch aggressive Preisgestaltung auch in der Nebensaison hohe Auslastungsraten zu generieren, im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld weiterhin erfolgreich bleibt und das

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Gerichtliche Einigung im Konflikt zwischen Ryanair und eDreams

Die irische Fluggesellschaft Ryanair hat vor dem High Court in Irland eine verbindliche Zusage des spanischen Online-Reisebüros (OTA) eDreams erwirkt. In dem gerichtlichen Beschluss verpflichtet sich eDreams dazu, jeglichen direkten und indirekten Zugriff auf das Buchungssystem „Travel Agent Direct“ (TAD) von Ryanair einzustellen. Das Reiseportal muss zudem unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass beauftragte Subunternehmer oder Dritte das System der Fluggesellschaft unbefugt nutzen. Dieser juristische Erfolg folgt auf eine Blockadeaktion Ryanairs aus der Vorwoche, mit der Versuche unterbunden werden sollten, Flugpreise über externe Schnittstellen unrechtmäßig abzugreifen. Der Rechtsstreit zwischen dem Billigflieger und dem Vermittlungsportal schwelt bereits seit Jahren und wird in mehreren europäischen Ländern geführt. Ryanair wirft eDreams vor, durch sogenanntes Screenscraping Preise zu manipulieren und Kunden mit versteckten Gebühren zu belasten. Auch europäische Regulierungsbehörden und Gerichte befassten sich zuletzt kritisch mit den Geschäftspraktiken der Spanier. So verhängte die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM ein Bußgeld in Höhe von neun Millionen Euro, da das Abomodell „eDreams Prime“ als irreführend eingestuft wurde. In Deutschland bestätigte das Landgericht Hamburg, dass Preisdarstellungen des Portals Verbraucher täuschen könnten, was bereits zu empfindlichen Ordnungsgeldern führte. Während Konkurrenten wie Booking.com, Lastminute oder Kiwi mittlerweile offizielle Partnerschaftsabkommen mit Ryanair unterzeichnet haben und deren Schnittstellen (API) direkt nutzen, verweigert eDreams laut Ryanair-Angaben bisher die Übernahme der geforderten Transparenzstandards. Die Fluggesellschaft bietet Reiseportalen den kostenfreien Zugriff auf ihre Tarife an, sofern diese auf zusätzliche Servicegebühren verzichten und die Kommunikation direkt zwischen Airline und Passagier ermöglichen. Ryanair-Marketingchef Dara Brady betonte, dass der aktuelle Gerichtsbeschluss ein wichtiger Schritt sei, um Passagiere vor

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Ryanair plant Flottenexpansion am Flughafen Warschau-Modlin

Der irische Billigflieger Ryanair hat eine weitreichende Ausweitung seines operativen Betriebs am Flughafen Warschau-Modlin angekündigt. Durch die Stationierung von insgesamt sieben Flugzeugen wird die Präsenz der Fluggesellschaft an diesem Standort verdoppelt. Diese Entscheidung folgt auf monatelange Verhandlungen mit der Flughafenleitung über Gebührenstrukturen und Infrastrukturausbau. Mit der Aufstockung der Flotte reagiert Ryanair auf die kontinuierlich steigende Nachfrage im polnischen Markt, der sich zu einem der wichtigsten Wachstumstreiber für den Low-Cost-Sektor in Mittelosteuropa entwickelt hat. Zusätzliche Marktanalysen verdeutlichen, dass dieser Expansionsschritt eng mit dem strategischen Ziel verknüpft ist, Marktanteile gegenüber dem staatlichen Konkurrenten LOT Polish Airlines sowie dem Mitbewerber Wizz Air zu sichern. Warschau-Modlin dient Ryanair als primäre Basis für den Großraum Warschau, da die Betriebskosten hier deutlich unter denen des zentralen Chopin-Flughafens liegen. Branchenexperten weisen darauf hin, dass die Verdoppelung der stationierten Maschinen auch die Einführung zahlreicher neuer Flugverbindungen sowie eine Frequenzerhöhung auf bestehenden Routen nach Westeuropa und in den Mittelmeerraum zur Folge haben wird. Die Investition in den Standort Modlin ist zudem ein Signal an die regionale Politik und die Flughafenbetreiber, die notwendigen Modernisierungsarbeiten am Terminal und an den Start- und Landebahnen voranzutreiben. Ryanair macht seine Kapazitätszusagen oft von effizienten Abfertigungsprozessen und niedrigen Entgelten abhängig. Durch die Stationierung von sieben festen Flugzeugen entstehen zudem zahlreiche neue Arbeitsplätze für Piloten, Kabinenpersonal und Bodenverkehrsdienste in der Region Masowien. Der Flughafen rechnet infolge dieser Maßnahme mit einem signifikanten Anstieg des jährlichen Passagieraufkommens. Hintergrund dieser Entwicklung ist auch die allgemeine Erholung des osteuropäischen Luftverkehrsmarktes. Während viele nationale Fluggesellschaften noch mit Restrukturierungen beschäftigt sind, nutzen

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Massive Abfertigungsverzögerungen am Flughafen Lanzarote führen zu Passagierstrands

Am vergangenen Mittwoch kam es am Flughafen César Manrique–Lanzarote zu einem folgenschweren Zwischenfall für Fluggäste der Fluggesellschaft Ryanair. Insgesamt 89 Passagiere, die nach Bristol reisen wollten, verpassten ihren Flug FR4756, da sie aufgrund massiver Warteschlangen an der Passkontrolle nicht rechtzeitig das Boarding-Gate erreichten. Da das Vereinigte Königreich kein Mitglied des Schengen-Raums ist, müssen Reisende in diesem Bereich ihre Pässe stempeln lassen, was zu einer Überlastung der Kontrollstellen führte. Trotz der hohen Zahl an festsitzenden Personen entschied sich die Fluggesellschaft gegen eine Wartezeit und hob mit einer Verspätung von 46 Minuten ab, nachdem das Gepäck der betroffenen Passagiere in einem fast einstündigen Prozess wieder entladen worden war. Dieses Ereignis reiht sich in eine Serie von Abfertigungsproblemen am Flughafen Lanzarote ein, die besonders Passagiere aus Nicht-EU-Staaten betreffen. Bereits im Februar 2025 kam es zu ähnlichen Szenarien, als die zeitgleiche Landung von 17 Maschinen aus Nicht-Schengen-Ländern die Kapazitäten der Grenzpolizei sprengte. Lokale Wirtschaftsvertreter, darunter José Valle von der Handelskammer Lanzarote, hatten bereits im Sommer 2025 vor personellen Engpässen und einer unzureichenden Infrastruktur gewarnt. Die Situation wird durch die Einführung des digitalen EU-Einreise- und Ausreisesystems (EES) zusätzlich verschärft, da die digitale Erfassung biometrischer Daten die Bearbeitungszeit pro Passagier deutlich erhöht. Branchenexperten sehen in dem harten Vorgehen von Ryanair auch eine Reaktion auf den anhaltenden Streit zwischen der Airline und dem spanischen Flughafenbetreiber AENA. Hintergrund sind erhöhte Flughafengebühren, gegen die Ryanair-Chef Michael O’Leary seit geraumer Zeit protestiert. Das strikte Festhalten an Slot-Zeiten, auch wenn dabei fast hundert Passagiere am Boden bleiben, verdeutlicht den wirtschaftlichen Druck

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Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für Ryanair-Piloten in Deutschland

Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair plant ab April 2026 eine einschneidende Änderung der Dienstplanstruktur für ihr in Deutschland stationiertes Cockpitpersonal. Nach dem Auslaufen des aktuellen Tarifvertrages Ende März soll das bisherige Modell von fünf Arbeitstagen und vier freien Tagen (5/4) durch einen 5/3-Rhythmus ersetzt werden. Diese Maßnahme reduziert die Erholungszeit der Piloten rechnerisch um 25 Prozent. Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) kritisiert diesen Schritt scharf und bezeichnet ihn als beispiellos innerhalb des Konzerns. Laut internen Betriebshandbüchern der Fluggesellschaft galt die bisherige Regelung als die am wenigsten ermüdende Variante für das Personal, während das neue Modell das Risiko von Langzeitermüdung deutlich erhöhe. Der Konflikt schwelt vor dem Hintergrund schwieriger Tarifverhandlungen. Die Piloten fordern einen umfassenden Inflationsausgleich, um die Kaufkraftverluste seit dem letzten Abschluss im Jahr 2018 auszugleichen. In den vergangenen acht Jahren summierten sich die Gehaltsanpassungen lediglich auf rund fünf Prozent, was angesichts der hohen Inflationsraten der letzten Jahre eine reale Lohnsenkung bedeutete. Die Gewerkschaft wirft dem Ryanair-Management vor, die Verschlechterung der Dienstpläne als gezieltes Druckmittel einzusetzen, um die Belegschaft zur Annahme eines aus ihrer Sicht unzureichenden Tarifangebots zu bewegen. Die VC betont, dass es sich bei ihren Forderungen nicht um überproportionale Erhöhungen, sondern um die Wiederherstellung des ursprünglichen Reallohnniveaus handelt. Branchenexperten beobachten die Situation mit Sorge, da Ryanair in der Vergangenheit bereits mehrfach durch harte Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmervertretern aufgefallen ist. Deutschland ist für den Billigflieger ein strategisch wichtiger Markt mit großen Basen an Flughäfen wie Berlin-Brandenburg, Köln/Bonn und Hahn. Eine Ausweitung der Flugstunden pro Pilot bei gleichzeitig verkürzten Ruhezeiten könnte zwar

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Brüsseler Gericht bestätigt Handgepäckrichtlinie von Ryanair als rechtmäßig

Das Brüsseler Unternehmensgericht hat in einem nun rechtskräftigen Urteil die Handgepäckbestimmungen der Fluggesellschaft Ryanair als vollständig vereinbar mit dem EU-Recht bestätigt. Die belgische Verbraucherschutzorganisation Test Achats verzichtete am 26. Februar 2026 auf eine Berufung gegen die Entscheidung vom Vormittag des Vormonats. Das Gericht stellte fest, dass die Praxis der Fluggesellschaft, nur ein kleineres Handgepäckstück im Basispreis zu inkludieren, nicht gegen die europäische Verordnung 1008/2008 verstößt. Damit wurde die Klage abgewiesen, die eine kostenlose Mitnahme größerer Gepäckstücke in den Kabinenfächern gefordert hatte. In der Urteilsbegründung bezog sich das Gericht explizit auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall Vueling. Es wurde klargestellt, dass Passagiere zwar ein Anrecht auf die Mitnahme persönlicher Gegenstände von angemessener Größe haben, Fluggesellschaften jedoch nicht verpflichtet sind, größere Gepäckstücke für die Gepäckfächer unentgeltlich zu befördern. Die Entscheidung stützt die Argumentation der Airline, dass zusätzliche Dienstleistungen wie größeres Handgepäck oder Aufgabegepäck als optionale Services bepreist werden dürfen, um den Basisflugpreis niedrig zu halten. Neben der Gepäckfrage wies das Gericht auch weitere Beschwerden von Test Achats zurück. So wurden die nachfrageorientierte Preisgestaltung, die Gebühren für die Sitzplatzwahl sowie die Regelungen für Familienplätze als rechtmäßig eingestuft. Das Gericht sah in der Vorgehensweise von Ryanair keine erhebliche Beeinträchtigung der Wahlfreiheit der Verbraucher. Mit diesem Urteil schließt sich die belgische Justiz einer Reihe ähnlicher Entscheidungen in Deutschland, Italien und Spanien an, die die Tarifstruktur von Billigfluggesellschaften in den vergangenen Jahren wiederholt legitimiert haben. Vertreter von Ryanair begrüßten den Verzicht auf die Berufung als wichtigen Schritt für die Rechtssicherheit innerhalb der europäischen

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EU-Kommission stoppt geplante Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Dublin

Die Europäische Kommission hat die von der irischen Planungsbehörde An Coimisiún Pleanála vorgeschlagenen Betriebsbeschränkungen für die Nachtstunden am Flughafen Dublin als nicht vereinbar mit geltendem EU-Recht eingestuft. In einer am 10. Februar 2026 veröffentlichten Entscheidung stellte die Brüsseler Behörde fest, dass Irland gegen die Verordnung (EU) 598/2014 verstoßen hat. Die Kommission begründete ihr Urteil damit, dass alternative Maßnahmen zur Lärmminderung nicht ausreichend geprüft wurden, bevor tiefgreifende operative Einschränkungen festgelegt wurden. Die irischen Behörden wurden angewiesen, die Entscheidung zu überprüfen und die Kommission über das weitere Vorgehen zu informieren. Die umstrittenen Pläne sahen eine jährliche Deckelung auf 35.672 Flugbewegungen zwischen 23:00 Uhr und 07:00 Uhr vor, was einem Durchschnitt von etwa 98 Flügen pro Nacht entspricht. Zudem sollte der Betrieb auf der neuen Nordstartbahn während der Nachtstunden nahezu vollständig untersagt werden. Der aktuelle Flugbetrieb am größten Flughafen des Landes bleibt von dem Urteil vorerst unberührt, da die Beschränkungen bisher nicht in Kraft getreten waren. Irlands Verkehrsminister Darragh O’Brien erklärte, dass die Planungsbehörde die Kommissionsentscheidung nun auf Basis des Aircraft Noise Act von 2019 neu bewerten werde. Die Fluggesellschaft Ryanair begrüßte das Urteil aus Brüssel umgehend und bezeichnete die geplante Deckelung als illegal. Die Airline fordert von der Regierung unter Taoiseach Micheál Martin eine gesetzliche Neuregelung, um nicht nur die Nachtflugbeschränkungen, sondern auch die seit langem bestehende jährliche Kapazitätsgrenze von 32 Millionen Passagieren am Flughafen Dublin abzuschaffen. Branchenexperten weisen darauf hin, dass die Beibehaltung dieser Obergrenzen das wirtschaftliche Wachstum Irlands bremsen und die Konnektivität des Inselstaates gefährden könnte, während Anwohnervertreter weiterhin auf

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Wirtschaftsstandort unter Druck: Massive Kritik an der österreichischen Luftverkehrssteuer und Forderungen nach Reformen

Die Debatte um die Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Luftverkehrsstandortes hat am heutigen Mittwoch eine neue Eskalationsstufe erreicht. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Forderung nach einer sofortigen Abschaffung der Luftverkehrssteuer, die derzeit mit 12 Euro pro Passagier zu Buche schlägt. Während europäische Nachbarländer wie Ungarn, Italien und die Slowakei durch die Senkung von Abgaben und Gebühren versuchen, den Flugverkehr aktiv anzukurbeln, sieht sich die österreichische Bundesregierung mit dem Vorwurf der politischen Untätigkeit konfrontiert. Kritiker weisen darauf hin, dass der Flughafen Wien für das Jahr 2026 einen Rückgang des Passagieraufkommens um etwa 10 Prozent auf unter 30 Millionen Reisende prognostiziert. In diesem Marktumfeld warnen Branchenvertreter vor einer Abwanderung von Kapazitäten in kostengünstigere Regionen, was nicht nur den Tourismus, sondern auch den Arbeitsmarkt und regionale Investitionen nachhaltig schädigen könnte. Die kommenden Monate gelten als entscheidend, da im Juni der neue Haushaltsentwurf präsentiert wird und eine finale Abstimmung im Parlament für Juli vorgesehen ist. Die europäische Wettbewerbslandschaft im Wandel Die Luftfahrtbranche befindet sich in einem tiefgreifenden Umstrukturierungsprozess, bei dem die Kostenstrukturen der Standorte zunehmend über die Verteilung von Flugzeugflotten entscheiden. Während Österreich an seiner Steuer von 12 Euro festhält, haben Länder wie die Slowakei, Ungarn und Italien ihre Luftverkehrsabgaben bereits abgeschafft oder signifikant reduziert. Auch in Deutschland gibt es Bestrebungen, die steuerliche Last für Fluggesellschaften zu senken, um den Anschluss an das internationale Wachstum nicht zu verlieren. Schweden hat ebenfalls Schritte unternommen, um durch die Streichung von Sonderabgaben die Attraktivität seiner Flughäfen zu steigern. Diese Entwicklungen setzen Österreich unter Zugzwang. Fluggesellschaften wie Ryanair, Wizz

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Rechtsstreit um Informationsfreiheit: Ryanair wehrt sich gegen eDreams vor Hamburger Gericht

Die irische Fluggesellschaft Ryanair hat am 25. Februar 2026 eine Schutzschrift beim Landgericht Hamburg eingereicht, um eine drohende Zensur ihrer Pressemitteilungen durch das Online-Reiseportal eDreams zu verhindern. Hintergrund ist die öffentliche Kommunikation von Ryanair über vorangegangene Gerichtsurteile, in denen die Preisgestaltung und Rabattwerbung von eDreams als irreführend eingestuft wurden. Das Reiseportal versucht nun rechtlich zu unterbinden, dass Ryanair diese für eDreams negativen Feststellungen weiter verbreitet. Ryanair sieht darin einen Versuch, die Öffentlichkeit über gerichtlich bestätigte Missstände im Unklaren zu lassen, und verteidigt das Recht, Kunden über die Praktiken von Drittanbietern zu informieren. Das Landgericht Hamburg hat in der Vergangenheit bereits mehrfach gegen eDreams entschieden und Ordnungsgelder wegen der Nichteinhaltung von Transparenzvorgaben verhängt. Die Richter stellten fest, dass die Art und Weise, wie Preise auf der Plattform dargestellt werden, den Verbraucher täuscht. Diese rechtliche Einschätzung deckt sich mit Verfahren in anderen europäischen Ländern. So verhängte die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM kürzlich ein Bußgeld in Höhe von neun Millionen Euro gegen das Unternehmen. Die Begründung der italienischen Aufseher fiel deutlich aus: Das Prime-Abonnementmodell wurde als manipulativ und irreführend bezeichnet, da Kunden teilweise höhere Preise zahlten als Nicht-Mitglieder. Auch in Spanien gerät eDreams zunehmend unter Druck. Regionale Verbraucherschutzbehörden in Madrid sowie in Kastilien und León sanktionierten das Portal wegen zahlreicher Verstöße gegen geltendes Verbraucherrecht. Ryanair nutzt diese Urteile für eine breit angelegte Kampagne gegen nicht autorisierte Online-Reisebüros (OTAs), denen die Airline systematische Übermützung vorwirft. Das Unternehmen fordert von den europäischen Regierungen verbindliche Transparenzregeln für den gesamten Sektor. Gleichzeitig verweist Ryanair auf Partnerschaften mit „Approved

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