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Ticketerstattungen: Swiss erleidet Schlappe vor dem OLG Wien

Die Lufthansa-Tochter Swiss erlitt vor dem Oberlandesgericht Wien aufgrund einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation eine juristische Niederlage. Drei Klauseln, die die Rückerstattung von Ticketgeldern betreffen, wurden für rechtswidrig erklärt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Im Auftrag des Sozialministeriums ist der Verein für Konsumenteninformation gegen jene Punkte der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Swiss, die die Rückerstattung von Ticketgeldern regeln, vor Gericht gezogen. Die Fluggastrechteverordnung legt fest, dass bei einem gestrichenen Flug der bezahlte Preis binnen sieben Tagen zurückbezahlt werden muss, sofern das vom Passagier gewünscht ist. Eine Klausel der Swiss regelte, dass Rückerstattungen von Flugtickets, die per Kreditkarte bezahlt wurden, nur auf das Konto vergütet werden, mit dem die Tickets ursprünglich bezahlt wurden. Durch diese Klausel wurden andere Arten der Rückzahlung vollkommen ausgeschlossen. Das widerspricht der Fluggastrechte-Verordnung, die Zahlungsmethoden wie Überweisung, Scheck oder Barzahlung vorsieht, und ist daher unzulässig. „Besonders problematisch sind solche Klauseln, wenn bei einer Buchung der Flugpreis mit der Kreditkarte eines Vermittlers ohne das Wissen des Fluggastes gezahlt wurde“, erklärt Maximilian Kemetmüller, zuständiger Jurist im VKI, die Nachteiligkeit dieser Klausel. „Kommt es dann zu einer Rückzahlung auf diese Kreditkarte, bekommen die Fluggäste den Ticketpreis oft nur mit erheblicher Verspätung erstattet und in manchen Fällen auch gar nicht.“ Dazu kommt der Umstand, dass Swiss bei Tickets, die über Vermittler gebucht wurden, auf diese verwiesen wurde. Allerdings hat sich gerade während der Corona-Pandemie gezeigt, dass diese oftmals schwer greifbar sind und durchaus auf die Airline verweisen und sich nicht zuständig fühlt. „Durch dieses Urteil wurde erneut die Ansicht des VKI

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Air Baltic wird noch länger für Swiss fliegen

Unter durchaus lautstarkem Protest von Gewerkschaften hat sich Swiss im Herbst des Vorjahres dazu entschlossen sechs Airbus A220-300 von Air Baltic ins Wetlease zu nehmen. Die Zusammenarbeit mit dem lettischen Carrier wird auch im Sommerflugplan 2023 fortgeführt. Seit Beginn der Winterflugplanperiode 2022/23 fliegt Air Baltic mit sechs A220-300 im Rahmen einer Wetlease-Vereinbarung für Swiss. Dies stößt bei Arbeitnehmervertretern sauer auf, denn diese befürchten, dass so die Löhne unterlaufen werden sollen. Swiss-Chef Dieter Vranckx erklärte im Gespräch mit der Argauer Zeitung unter anderem, dass die Kooperation zumindest über den Sommer 2023 fortgeführt wird. Er betrachtet das Wetleasing als wichtige Entlastung für den eigenen Flugbetrieb. Eine genaue Dauer für die Zusammenarbeit nannte er nicht, aber er geht davon aus, dass diese auch über den Herbst 2023 hinaus weitergeführt wird.

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Lufthansa Technik übernimmt Software-Tochter von Swiss

Die Schweizer Airline hat aus strategischen Überlegungen ihre Anteile an Swiss Aviation Software (Swiss-AS) per Ende 2022 an Lufthansa Technik übertragen. Mit der Integration entstehe ein umfassendes Service-Ökosystem, das als digitales Rückgrat im Bereich Flugzeugwartung einzigartig sei, so Swiss International Air Lines. Die Softwarelösung Amos von Swiss-AS reiht sich damit ein neben die Plattformen Aviatar (Data & Analytics Solutions) und Flydocs (Digital Records & Asset Solutions), die bereits unter demselben organisatorischen Dach gebündelt sind. Swiss-AS bleibt auch in der neuen Aufstellung ein eigenständiges Unternehmen. Am Standort Schweiz wird langfristig festgehalten und die Anzahl der Mitarbeitenden soll weiter erhöht werden. „Wir freuen uns, die erfahrenen und erfolgreichen Kollegen der Swiss-AS in der Lufthansa Technik Gruppe begrüßen zu dürfen. Es macht uns stolz, dass die weltweit führende M&E/MRO-Software AMOS ein zentraler Bestandteil unserer strategischen Ausrichtung auf digitale Lösungen wird. Ab sofort bildet Amos zusammen mit Aviatar und flydocs das neue Digital Tech Ops Ecosystem. Mit dem Zusammenschluss setzen wir ein klares Signal, dass wir die Digitalisierung entlang des gesamten Tech-Ops-Wertstroms zum Nutzen unserer Kunden und gemeinsam mit ihnen vorantreiben wollen“, so William Willms, CFO von Lufthansa Technik.  

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Swiss: Aeropers-Mitglieder haben neuen GAV angenommen

Die Mitglieder der schweizerischen Pilotengewerkschaft Aeropers haben den mit der Fluggesellschaft Swiss abgeschlossenen Gesamtarbeitsvertrag mehrheitlich angenommen. Dieser wurde im Oktober 2022 vereinbart und ist am 1. Januar 2023 rückwirkend in Kraft getreten. „Der Weg zum neuen GAV war sehr steinig, aber der heute von den Aeropers-Mitgliedern angenommene Vertrag bringt für beide Seiten Vorteile“, sagt Clemens Kopetz, der Präsident des Pilotenverbandes Aeropers. „Wir haben uns nach der Einigung über die Eckwerte bei der Ausarbeitung der Details die nötige Zeit genommen, um klare Formulierungen zu finden, damit wir in den kommenden Jahren möglichst wenige Detaildiskussionen zur Auslegung des GAV2023 führen müssen“.

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Helvetic erwartet starke Nachfrage

Swiss greift im Winter auf alle 16 Flugzeuge von Helvetic zurück. Die Airline rechnet im Sommer 2023 selbst mit starker Nachfrage – und setzt in Zürich ihre größten Flugzeuge ein. Nonstop nach Zypern, Kreta und Hurghada: Helvetic zieht den Start der Sommersaison 2023 auf Anfang April vor. Die Airline wird von Zürich und Bern ein eigenes Programm anbieten. „Aufgrund der erwarteten hohen Nachfrage setzt Helvetic Airways auf den Strecken ab Zürich ihre grösseren Maschinen des Typs Embraer E195-E2 mit 134 Sitzplätzen ein“, teilte die Airline mit. In der aktuellen Wintersaison hat Helvetic ihre Flotte von 16 Flugzeugen komplett bei Swiss platziert. Die Schweizer Lufthansa-Tochter habe Helvetic in einem neuen Kooperationsvertrag ein Wet-Lease von mindestens sechs Flugzeugen zugesagt, wie das Onlineportal Aero berichtet. 

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Rauchentwicklung: Swiss-A320 musste Rücklandung in Zürich absolvieren

Am Samstag, den 6. Januar 2023 musste Swiss-Flug LX2086, durchgeführt mit dem Airbus A320-200 mit der Registrierung HB-IJM, eine Rücklandung auf dem Flughafen Zürich-Kloten absolvieren. Hintergrund ist, dass die Crew einen unklaren Geruch sowie Rauch an Bord wahrgenommen hat. Eigentlich sollte dieser Flug von Zürich nach Lissabon führen. Kurz nach dem Start meldeten die Piloten, dass sie Rauch in Kabine und Cockpit wahrgenommen haben. Der Steigflug wurde in einer Höhe von etwa 10.000 Fuß abgebrochen. Man nahm umgehend Kurs auf den Zürich-Kloten, wo man in etwa 20 Minuten nach dem Start sicher aufsetzen konnte. Nach der Landung konnten sämtliche Passagiere und Besatzungsmitglieder die HB-IJM sicher verlassen. Die betroffene Maschine wurde umgehend von der vorsorglich bereitgestellten Feuerwehr sowie Technikern überprüft. Die genaue Ursache der Rauchentwicklung wird noch untersucht.

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BGH: Fluggesellschaften müssen kein Risiko eingehen, um Verspätungen zu vermeiden

Der deutsche Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Fluggesellschaften kein Sicherheitsrisiko einzugehen haben, nur um Verspätungen und/oder Ausfälle vermeiden zu können. Hintergrund ist eine Klage, die Flightright gegen Swiss aufgrund außerplanmäßiger A220-Triebwerksinspektionen geführt hatte. Vor Gericht wurde ein Fall gebracht, in dem ein Reisender von Zürich nach Stuttgart fliegen wollte. An diesem Tag hatte Swiss vorsorglich sämtliche Airbus A220 aus dem Verkehr gezogen, um die Triebwerke zu überprüfen. Die Folge daraus: Auch dieser Flug wurde gestrichen. Der Passagier wandte sich an das Fluggastrechteportal Flightright, das aufgrund der Zahlungsverweigerung der schweizerischen Fluggesellschaft vor Gericht gezogen ist. In erster Instanz entschied das Amtsgericht Nürtingen, dass dem Reisende eine Entschädigung in der Höhe von 1.200 Euro zusteht. Dabei wurden nicht nur die Ausgleichsleistung im Sinne der Fluggastrechteverordnung zuerkannt, sondern auch weitere Kosten, die dem Kläger entstanden sind. Swiss ging und Berufung und das Landgericht Stuttgart entschied zu Gunsten der Fluggesellschaft. Der Fall landete vor dem Bundesgerichtshof, der sich der Rechtsmeinung des LG Stuttgart angeschlossen hat. In der Urteilsbegründung argumentieren die Höchstrichter unter anderem damit, dass es für Fluggesellschaften und Passagiere unzumutbar ist, dass ein Sicherheitsrisiko eingegangen werden muss, um Verspätungen und/oder Ausfälle zu vermeiden. Im konkreten Fall gab es gar eine behördliche Anweisung die Inspektionen vorzunehmen. Der BGH wies daher die Klage ab, so dass der Passagier komplett leer ausgeht und Flightright auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleibt.

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Swiss stellt wieder neue Piloten ein

Die Fluggesellschaft Swiss wird im kommenden Jahr wieder neue Piloten einstellen und gleichzeitig auch wieder Kadetten ausbilden lassen. Letztere erfolgt in Kooperation mit der European Flight Academy. Swiss International Air Lines wird im Jahr 2023 nach einer Corona bedingten Pause wieder neue Pilotenschüler rekrutieren und ausbilden lassen sowie 80 bereits von der Lufthansa Aviation Training Switzerland (LAT) ausgebildete First Officer einstellen. „Wir freuen uns sehr, nach zweijährigem Einstellungsstopp nun einer neuen Generation von Swiss Piloten Perspektiven und attraktive Arbeitsplätze über den Wolken bieten zu können und wieder neue Kollegen bei uns begrüßen zu dürfen. Wir möchten jetzt neues Cockpitpersonal ausbilden, um auch in Zukunft Nachwuchs für den Flugbetrieb von Swiss zu sichern“, so Stefan-Kenan Scheib, Head of Flight Operations.

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Ab 2025: Swiss bekommt fünf Airbus A350-900

Die Fluggesellschaft Swiss wird ab 2025 vorerst fünf Langstreckenflugzeuge des Typs Airbus A350-900 einflotten. Im Gegenzug wird man sich von den letzten vier A340-300 verabschieden, denn diese sollen „langfristig“ die Flotte verlassen, teilte das Unternehmen mit. Die Neuzugänge stammen aus einer Order der Konzernmutter Lufthansa, die im Jahr 2019 getätigt wurde. Damals hat die Kranich-Gruppe 25 Einheiten beim europäischen Flugzeugbauer Airbus bestellt. Die genaue Verteilung auf die Konzernmitglieder wird nun nach und nach festgelegt. Swiss erhält vorerst fünf Exemplare. Der erste Airbus A350-900 soll im Jahr 2025 zur Flotte der schweizerischen Fluggesellschaft stoßen. Die übrigen Exemplare sollen nach und nach übergeben werden, wobei Swiss dazu keinen genauen Zeitplan mitgeteilt hat. Sukzessive werden dann die Vierstrahler des Typs A340-300 ausgeflottet. „Wir freuen uns sehr, dass wir den Turnaround nach der Coronakrise erfolgreich geschafft haben und jetzt finanziell auf Kurs sind. Damit sind wir in der Lage, weiter in die Zukunft unseres Unternehmens, unsere Mitarbeitenden und die Qualität für unsere Fluggäste zu investieren. Mit der geplanten substanziellen Modernisierung unserer Langstreckenflotte stellen wir eine wichtige Weiche, um unsere Wettbewerbsfähigkeit langfristig und nachhaltig zu sichern“, erklärt Swiss-Chef Dieter Vranckx. „Die Entscheidung für den Airbus A350-900 ist ein klares Bekenntnis zu einem nachhaltigeren Flugbetrieb. Bei der Erreichung unserer ambitionierten Klimaziele wird er einen wesentlichen Beitrag leisten. Darüber hinaus bekräftigen wir mit der Einflottung dieses Flugzeugs der neuesten Generation mit zusätzlichem Komfort für unsere Gäste unsere Positionierung als Premium-Airline“.

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Swiss einigt sich mit Flugbegleitern auf neuen GAV

Zwischen Swiss und der Flugbegleitergewerkschaft Kapers wurde lange verhandelt und nun hat man sich auf die Eckpunkte für einen neuen Gesamtarbeitsvertrag geeinigt. Diese sieht unter anderem vor, dass das Einstiegsgehalt per 1. Jänner 2023 auf 4.000 Schweizer Franken erhöht wird. Die Gehälter sollen generell um mindestens vier Prozent angehoben werden. Die Arbeitnehmervertreter legen nun das Verhandlungsergebnis ihren Mitgliedern zur Abstimmung vor. Sofern dieses angenommen wird, soll es am 1. Jänner 2023 in Kraft treten. Der neue GAV23 hat eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren. „Ich bin sehr froh, dass damit der letzte Baustein gelegt werden konnte, um mit sämtlichen Berufsgruppen eine gute Basis für die kommenden Jahre zu schaffen“, so Swiss- CEO Dieter Vranckx. „Mit dem neuen Gesamtarbeitsvertrag möchten wir zum einen dem außerordentlichen Einsatz unserer Kabinenmitarbeitenden während der letzten Jahre Rechnung tragen, zum anderen auch die notwendige Stabilität und attraktive Perspektiven für eine erfolgreiche Zukunft in 2023 und darüber hinaus sicherstellen“.

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