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Veganista und The LaLa eröffnen am Flughafen Wien

Im Terminal 2 des Flughafens Wien-Schwechat eröffnete kürzlich Österreichs erstes kombiniertes Veganista & The LaLa Take-Away Restaurant auf einer Fläche von 60 Quadratmetern. Angeboten werden unter anderem vegane Speisen und Eis. Die gastronomische Einrichtung wird von den Schwestern Cecilia Havmöller und Susanna Paller betrieben. Eigenen Angaben nach haben diese sich mit ihrem Veganista & The LaLa Restaurant den Traum der Fusion der beiden Marken erfüllt.  „Wir erweitern das Angebot an heimischen Top-Marken am Flughafen Wien: Die Local-Heroes Cecilia Havmöller und Susanna Paller sind ab sofort mit einem Veganista/The LaLa Shop im Terminal 2 vertreten. Das Angebot an frischen veganen, koscher und halal Speisen passt perfekt an einen internationalen Ort wie den Flughafen. Rechtzeitig vor dem Sommer zieht damit auch ein veganer Eissalon auf dem Wiener Airport ein“, so Julian Jäger, Vorstand der Flughafen Wien AG.

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Kündigungsfristen im Tourismus: „Wirtschaftskammer ist schlechter Verlierer“

Der Oberste Gerichtshof hat eine Anfrage der österreichischen Wirtschaftskammer, ob der Tourismus eine Saisonbranche sei, mit Nein beantwortet. Damit ist klar: Die gesetzliche Angleichung der Kündigungsfristen von Angestellten (seit Oktober 2021) gilt auch im Hotel- und Gastgewerbe. „Endlich haben die Kolleginnen und Kollegen Rechtssicherheit. Die Ungerechtigkeit gehört der Vergangenheit an. Der jahrelange gewerkschaftliche Druck hat sich ausgezahlt“, so Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus der Gewerkschaft Vida, und schmettert damit ein Schreiben der Wirtschaftskammer an ihre Betriebe ab, aus dem hervorgeht, dass es weiterhin keine Rechtssicherheit gäbe. Seit Oktober gilt bei der Arbeitgeberkündigung sechs Wochen zum nächsten Quartal, bei der Arbeitnehmerkündigung vier Wochen zum Monatsletzten.  Im Schreiben rät die Wirtschaftskammer ihren Betrieben zwar dazu, tendenziell die neuen längeren Kündigungsfristen für Arbeiter anzuwenden, empfiehlt aber, sich eine mögliche Geld-Rückforderung – nach WKÖ-Sicht könnte auch die 14-tägige Kündigungsfrist angewendet werden, da keine Rechtssicherheit besteht – in der Endabrechnung vorzubehalten. „Das heißt, die Wirtschaftskammer erkennt die Bewertung des Gerichtshofes nicht an“, ist Tusch empört: „Es ist also so weit, die WKÖ sieht sich über dem Gesetz.“ Dabei sei die Entscheidung des OGH selbstverständlich zu akzeptieren, ortet Tusch absichtliches Stiften von Verwirrung seitens der WKÖ. Gewerkschafter Tusch sieht die Wirtschaftskammer viel mehr als schlechten Verlierer: „Die WKÖ hat mit der Anfrage die Absage des OGH provoziert – hoch gepokert, hoch verloren.“ Der Fachbereichsvorsitzende fordert WKÖ-Sprecher Spreitzhofer und Pulker auf, den verbreiteten Unsinn umgehend richtigzustellen. Dabei seien die Ausführungen nicht nur falsch, sondern würden auch die Gesinnung der Wirtschaftskammer-Vertreter offenbaren. „Die Rückforderung in angegebener Form

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FRA: Condor nimmt Flüge nach Los Angeles auf

Der deutsche Ferienflieger Condor fliegt ab sofort zwischen Frankfurt und Los Angeles. Der erste Condor-Flug DE2080 hob gestern Mittag vom Flughafen Frankfurt ab. An Bord des Flugzeugs, mit der Registrierung D-ABUP, waren rund 200 Passagiere, die sich auf den Weg an die Westküste der USA machten. Die Ferienfluggesellschaft bietet Fluggästen ab sofort mit je einem Flug dienstags, freitags und sonntags drei wöchentliche Verbindungen zum Los Angeles International Airport an. Zum Einsatz kommt eine Boeing 767 in der gewohnten Dreiklassenkonfiguration. Los Angeles steht seit diesem Sommer als komplett neues Ziel im Flugplan und bildet mit 15 weiteren Zielen in Nordamerika das größte Condor Amerikaprogramm der vergangenen Jahre.

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Österreich: Ryanair schafft die Masken ab – Austrian Airlines wartet ab

Ab 1. Juni 2022 sollen in Österreich die FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, so auch in Flugzeugen, nicht mehr notwendig sein. Das offizielle Wording von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) ist, dass die Maskenpflicht für voraussichtlich drei Monate pausiert werden soll. Ryanair bestätigte bereits, dass man ab 1. Juni 2022 auf Österreich-Flügen nicht mehr auf die Bedeckung von Mund und Nase pochen wird. Damit hat sich der zweitgrößte Anbieter am Flughafen Wien-Schwechat bereits darauf festgelegt, dass ab kommendem Mittwoch maskenlos geflogen werden kann. Dies gilt allerdings nur dann, wenn es keine gegenteilige Anweisung des Zielstaats gibt. Konkret bedeutet das, dass sich beispielsweise auf den Deutschland-Flügen vorerst nichts ändern wird. Austrian Airlines hingegen verhält sich noch abwartend. Eine Sprecherin erklärte auf Anfrage gegenüber Aviation.Direct: “Um die Umsetzung im Flugbetrieb bei Austrian Airlines zu evaluieren, bedarf es der Veröffentlichung der Verordnung zum Aussetzen der Maskenpflicht. Sobald der genaue Wortlaut bekannt ist, können wir die Handhabung an Bord unserer Flüge prüfen”. Österreich pocht derzeit noch als weltweit einziger Staat auf FFP2-Masken. Im europäischen Vergleich schafft man die Maskenpflicht an Flughäfen sowie an Bord von Flugzeugen vergleichsweise spät ab. Gesundheitsminister Rauch will auch nicht von einer endgültigen Abschaffung sprechen, sondern spricht lediglich von einer Pause, die in etwa drei Monate dauern soll. Wiens Bürgermeister sorgt für obskuren Sonderweg Allerdings bahnt sich in Österreich auch eine obskure Besonderheit an, denn Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) will erneut einen Sonderweg gehen und die FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht aufheben. Sofern Wien bis zum 1. Juni 2022 nicht einlenkt,

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OLG Wien kippt 32 Ryanair-Klauseln

Die Billigfluggesellschaft Ryanair erlitt vor dem Oberlandesgericht Wien eine juristische Schlappe. Die Arbeiterkammer Wien hatte gegen 35 Klauseln der Allgemeinen Beförderungsbedingungen geklagt. Davon wurden 32 Stück gerichtlich gekippt. Neben vielen unklaren Formulierungen und unzulässigen Beschränkungen bei der Geltendmachung von Ansprüchen sind auch diverse Gebühren verboten. Wesentlich für Konsumenten: die unzulässige Check-in-Gebühr, wenn man während der Buchung nicht klar darauf hingewiesen wird. Die zu Unrecht verlangte Check-in-Gebühr kann man mit dem AK Musterbrief zurückholen. Das Handelsgericht Wien hatte in erster Instanz mehrere Klauseln der Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Ryanair für unzulässig erklärt. Dagegen ging der irische Lowcoster vor dem Oberlandesgericht Wien in Berufung. Dieses bestätigte das Urteil des HG Wien weitgehend. Mal wieder waren die Check-in-Gebühren, die bereits bei der ehemaligen Fluggesellschaft Laudamotion gekippt wurden, der Dreh- und Angelpunkt des juristischen Vorgehens der Arbeiterkammer. Unzulässig ist das Erheben der Check-in-Gebühr dann, wenn Ryanair nicht bereits während dem Buchungsvorgang deutlich und unmissverständlich auf die Höhe hingewiesen hat. Mittlerweile hat der Carrier die Optik im Reservierungsvorgang geändert und weist tatsächlich darauf hin. Nicht erlaubt ist auch die Gebühr für das Neuausstellen der Bordkarte (20 Euro, wenn man sie nicht bei sich hat). Weitere Gebühren sind ebenfalls gesetzwidrig, wie ein gesondertes Entgelt für die Rückerstattung der Steuern – etwa bei Nichtantritt des Fluges – wenn die Fluglinie dafür Schuld hat. Auch die Frist für die Rückerstattung des Geldes an Konsument:innen ist viel zu kurz. Allgemeine Geschäftsbedingungen intransparent In den Beförderungsbedingungen sind zahlreiche Klauseln unklar formuliert, es gibt pauschale und kaskadenartige Verweise. Viele Bestimmungen sind für

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Klimaticket: City Airport Train gewährt nun 50 Prozent Rabatt

Das österreichische Klimaticket hat auf dem City Airport Train, der zwischen Flughafen Wien und Bahnhof Wien-Mitte Landstraße verkehrt, keine Gültigkeit. Ab 1. Juni 2022 soll man zumindest einen Preisnachlass in der Höhe von 50 Prozent bekommen. Die Privatbahn ist ein Joint-Venture der Österreichischen Bundesbahnen und der Flughafen Wien AG. Man ist kein Mitglied des Verkehrsverbund Ostregion und unter anderem aus diesem Grund nicht in das Klimaticket einbezogen. Auch die von Blaguss Reisen und Dr. Richard durchgeführten inländischen Fernbusverkehre unter der Marke Flixbus sind kein Bestandteil des Klimatickets. „Der City Airport Train leistet mit diesem Angebot nicht nur einen Beitrag zur nachhaltigen Reisegestaltung, sondern reagiert auch auf die rege Nachfrage seiner Passagiere. Wir sind stolz, so den Klimaschutz unterstützen und für alle InhaberInnen des KlimaTickets diese Reduktion anbieten zu können“, so die CAT Geschäftsführer Christoph Korherr und Michael Forstner.   Weiters erhalten Inhaber der Jahreskarte der Wiener Linien sowie der ÖBB-Vorteilscard beim CAT einen Preisnachlass in der Höhe von 50 Prozent. Im Zuge der Fahrkartenkontrolle sind die beiden zuvor genannten Karten oder das Klimaticket gemeinsam mit dem City-Airport-Train-Fahrschein vorzuweisen.

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Insolventer Flughafen Hahn kann auch im Juni Flugbetrieb fortsetzen

Der insolvente Flughafen Hahn wird nach Angaben seines Insolvenzverwalters auch im Juni den Flugbetrieb weiterführen. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter würden gezahlt, teilte er am Montag auf Anfrage des deutschen Luftfahrtportals Aero dmit. Der Flugbetrieb habe sich sowohl in der Passage als auch in der Fracht positiv entwickelt. Im Investorenprozess dauerten die Verhandlungen an, erklärte der Insolvenzverwalter. „Zu Einzelheiten können wir uns nicht äußern.“ Der Airport im Hunsrück, der aus Marketinggründen Flughafen Frankfurt-Hahn heißt, hatte im Oktober Insolvenz angemeldet. Der inzwischen ebenfalls angeschlagene chinesische Konzern HNA hatte 2017 für rund 15 Millionen Euro 82,5 Prozent des Flughafens vom Land Rheinland-Pfalz erworben. Hessen hält noch 17,5 Prozent.

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Ab 1. Juni 2022: Österreich „pausiert“ die FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Öffis

Mit Wirksamkeit zum 1. Juni 2022 lässt Österreichs Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) die Maskenpflicht auch in öffentlichen Verkehrsmitteln fallen. Dies schließt auch Flughafen-Terminals und Flugzeugkabinen ein. Mund und Nase müssen nur noch dann bedeckt werden, wenn es eine entsprechende Anweisung der Regierung der Ziel-Destination gibt. Ursprünglich wollte Rauch eisern daran festhalten, dass bis mindestens 8. Juli 2022 FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie im so genannten lebensnotwendigen Handel getragen werden müssen. Selbst zwei Anträge der Opposition auf Abschaffung wurden vergangene Woche von den Regierungsparteien ÖVP und Grüne im Nationalrat abgeschmettert. Der öffentliche Druck, der in den letzten Wochen unter anderem von Wirtschaftskammer, Handelsverband und einigen Experten, deren Empfehlungen von der Regierungslinie abgewichen sind, dürfte aber zu groß gewesen sein. Johannes Rauch will aber ausdrücklich nicht von einer endgültigen Abschaffung der FFP2-Maskenpflicht sprechen, sondern sein offizielles Wording lautet, dass es lediglich eine “Sommerpause” gibt. Er betonte während einer Pressekonferenz auch, dass er davon ausgeht, dass es zu einem Comeback der FFP2-Maskenpflicht kommen wird. Einen genauen Zeitpunkt nannte er nicht, jedoch kann man vermuten, dass es irgendwann im Herbst oder Winter 2022 soweit sein könnte. Ab 1. Juni 2022 muss man in Österreich nur noch in Krankenhäusern, Altersheimen und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen die FFP2-Maske tragen. An Bord von Zügen, Flugzeugen, Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen und sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln benötigt man dann keine FFP2-Maske mehr. Selbiges gilt auch für Supermärkte, Banken, Postämter, Drogerien und sonstige Geschäfte, die bislang dem so genannten lebensnotwendigen Handel zugeordnet waren. Auch in Bahnhöfen, Bus- und Flughafenterminals entfällt mit 1. Juni

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Air Baltic erhält 35. Airbus A220-300

Vor wenigen Tagen begrüßte die lettische Fluggesellschaft ihren 35. Airbus A220-300 Jet, registriert als YL-ABI, in Riga. Dies sei die dritte von acht geplanten Auslieferungen von Airbus A220-300 für dieses Jahr. Der Flieger ist Teil der 50 Airbus A220-300, die Air Baltic in Auftrag gegeben hat. Darüber hinaus halte der Carrier 30 Optionen und Kaufrechte für denselben Flugzeugtyp, wie die Airline in einer Aussendung mitteilt. Seit Mai 2020 führt die Fluggesellschaft alle seine Flüge mit einem einzigen Flugzeugtyp durch – dem Airbus A220-300.

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FRA: Condor fliegt wieder nach Phoenix und Anchorage

Condor nimmt die Verbindungen von Frankfurt nach Phoenix und Anchorage wieder auf. Zweimal wöchentlich, samstags und donnerstags, geht es ab jetzt in die Hauptstadt Arizonas. Dreimal wöchentlich, samstags, sonntags und donnerstags, steht zudem auch wieder Anchorage im Programm. Durchgeführt werden die Flüge mit einer Boeing 767, bei der die Gäste zwischen der Economy Class, der Premium Economy Class und der Business Class wählen können. Beide Ziele wurden pandemiebedingt pausiert, bevor sie jetzt wieder mehrmals wöchentlich im Rahmen des Condor-Flugplans angeflogen werden. Neben Phoenix und Anchorage fliegt Condor im Sommer 2022 insgesamt 12 Destinationen in den USA und vier Ziele in Kanada an.

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