
Rechtsstreit um Grand Hotel Wien: Eigentümer Al Jaber kündigt Widerstand gegen Verkauf an
Der langjährige Eigentümer des traditionsreichen Grand Hotel Wien am Kärntner Ring, Scheich Mohamed Bin Issa Al Jaber, geht juristisch gegen den gerichtlich genehmigten Verkauf des Hauses vor. Nach Angaben des Unternehmers weist die Entscheidung zur Veräußerung gravierende wirtschaftliche und rechtliche Mängel auf. Al Jaber argumentiert, dass der operative Betrieb des ältesten Fünf-Sterne-Hotels der Stadt im Jahr 2025 trotz technischer Refinanzierungsschwierigkeiten der Holdinggesellschaft EWH AG stabil geblieben sei und hohe Überschüsse erwirtschaftet habe. Er sieht in der gerichtlichen Freigabe einen unzulässigen Notverkauf, der den tatsächlichen Marktwert des Luxushotels massiv unterschätze und alternative Sanierungsoptionen vorzeitig abgeschnitten habe. Ein zentraler Kritikpunkt Al Jabers richtet sich gegen die Bewertungsgrundlage des Verfahrens. Laut dem Eigentümer habe sich das herangezogene Gutachten lediglich auf den Immobilienwert konzentriert und den Wert des laufenden Betriebs – einschließlich der renommierten Markenrechte und des Inventars – ausgeblendet. Zudem wird die Geschwindigkeit des Verkaufsprozesses moniert, der ausgerechnet in die Ferienzeiten im Sommer und Winter gelegt worden sei, was einen Fokus auf ein rasches Closing statt auf den Werterhalt vermuten lasse. Al Jaber verweist darauf, dass er sich bereits in fortgeschrittenen Gesprächen über ein Finanzierungspaket von 220 Millionen Euro befunden habe, welches alle Gläubigerforderungen vollständig abgedeckt und Mittel für Renovierungen bereitgestellt hätte. Zusätzliche Recherchen im Wiener Hotelmarkt verdeutlichen die Tragweite des Falls für den Tourismusstandort. Das Grand Hotel, das 1870 eröffnet wurde, gilt als Flaggschiff der Wiener Luxushotellerie. Branchenexperten verfolgen mit Skepsis, dass die Käuferseite Berichten zufolge einer spanischen Hotelgruppe nahesteht, die bisher vornehmlich im Drei- bis Vier-Sterne-Segment agiert. Al Jaber warnt davor,








