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Vor EuGH-Urteil: Booking.com schafft Bestpreisklausel ab

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Das Online-Buchungsportal Booking.com hat vor einer abschließenden EU-Rechtsprechung die umstrittenen Bestpreisklauseln im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) entfernt. Diese Klauseln, die Booking selbst als Preisparität bezeichnet, verpflichteten Hotels bisher, auf der Plattform mindestens ebenso günstige Preise anzubieten wie auf der eigenen Website. In Deutschland war dieser Schritt bereits zuvor erfolgt.

Booking begründete diesen Schritt damit, dass man die Verpflichtungen gemäß dem Digital Markets Act (DMA) erfüllen wolle, der darauf abzielt, den Wettbewerb im digitalen Markt zu fördern. Trotz der Argumentation, dass die Klauseln ein wettbewerbsfähigeres Umfeld schaffen und Verbrauchern einheitliche Preisvorteile bieten würden, habe man sich zur Entfernung entschieden, teilte Booking auf Anfrage mit.

Der Wegfall der Bestpreisklauseln folgt einer langen Auseinandersetzung zwischen Booking und der Hotellerie, die in Deutschland im Mai 2021 mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs ihren vorläufigen Höhepunkt fand. Das Gericht erklärte die Klauseln für rechtswidrig, nachdem der Streit seit 2015 durch die Instanzen gezogen war und das Bundeskartellamt involviert war.

Die Entscheidung von Booking erfolgte vor einer erwarteten EU-Rechtsprechung, die laut Einschätzung des EuGH-Generalanwalts die Bestpreisklauseln als Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht wertet. Eine endgültige Entscheidung des EuGH zu einer Schadensersatzklage von mehr als 300 deutschen Hotels gegen Booking wird in den kommenden Monaten erwartet.

Booking hatte die Klauseln stets verteidigt, um Trittbrettfahren zu verhindern, bei dem Kunden die Plattform für Informationen nutzen, aber dann direkt beim Hotel buchen könnten. Diese Argumentation wurde jedoch vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen, insbesondere vor dem Hintergrund von Bookings marktbeherrschender Stellung mit einem Marktanteil von über 60 Prozent im Bereich der Hotelbuchungsportale.

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