Wingcopter (Rendering: Zeitfracht).
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Wingcopter beantragt Zulassung in Japan

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Mit Unterstützung der Itochu Corporation hat Wingcopter die Musterzulassung für seine Lieferdrohne Wingcopter 198 in Japan beantragt und ist vor Kurzem zum Verfahren zugelassen worden.

Dies ist das erste Mal, dass eine Drohne eines ausländischen Unternehmens und das erste Mal, dass eine Starrflüglerdrohne für das Musterzulassungsverfahren für unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 vom Japan Civil Aviation Bureau (JCAB) des Ministeriums für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus zugelassen wurde.

Die Musterzulassung bezeichnet die offizielle Zulassung eines Flugzeugmusters/-typen zum Luftverkehr. Sie erfolgt durch die Luftfahrtbehörde des Staates, in dem das Luftfahrzeug später registriert wird. Im Rahmen der Zulassung wird überprüft, ob die zugrunde liegenden Vorschriften durch die Wingcopter 198 Modellreihe erfüllt wurden.

Bei erfolgreicher Zulassung erhält Wingcopter die Erlaubnis, in Japan Flüge der Stufe 4 durchzuführen. Stufe 4 bezieht sich auf Flüge außerhalb der Sichtweite eines Piloten (BVLOS) in bewohnten Gebieten, was den Anwendungsbereich für Lieferdrohnen erheblich erweitert. Damit wären Wingcopter und sein Partner Itochu unter den ersten Unternehmen, die in Japan einen kommerziellen BVLOS-Betrieb aufnehmen können. Mit seiner alternden Bevölkerung und abgelegenen Landschaften, darunter viele bewohnte Inseln, gilt das Land als einer der weltweit größten Märkte für Drohnenlieferungen in der Zukunft.

Itochu und Wingcopter wollen mit dem Wingcopter 198 Drohnen-Liefernetze und -dienste aufbauen, die als Luftbrücke zur Bewältigung verschiedener sozialer Herausforderungen dienen können, indem sie lebenswichtige und dringend benötigte Güter schnell und umweltfreundlich über viele Kilometer und über herausforderndes Gelände transportieren.

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