Oktober 2025

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Oktober 2025

Lettland verlängert Luftraumsperrung an Ostgrenze auf unbestimmte Zeit

Das baltische NATO- und EU-Land Lettland hat die nächtliche Sperrung seines Luftraums entlang der Grenze zu Russland und Belarus auf unbestimmte Zeit verlängert. Das teilte das Verteidigungsministerium in Riga mit. Die Maßnahme, die ursprünglich nach Drohnenvorfällen im Nachbarland Polen im September zunächst für eine Woche eingeführt und dann verlängert wurde, tritt damit in eine dauerhafte Phase ein. Die Sperrzone erstreckt sich über eine 50 Kilometer breite Zone entlang der Ostgrenze des Landes und gilt in einer Höhe von bis zu 6.000 Metern. Die Einschränkung des Flugverkehrs dient laut lettischen Behörden der Erhöhung der Sicherheit und der effektiveren Erkennung unautorisierter Flugobjekte. Die nächtliche Sperrung ist täglich von 20.00 bis 7.00 Uhr in Kraft. Die militärische Entscheidung fällt in eine Zeit, in der Luftabwehreinheiten an der Ostflanke der NATO verstärkt in Bereitschaft sind und die Luftwaffe neue Einsatzprotokolle trainiert. Der Hintergrund der Entscheidung ist die anhaltend angespannte Sicherheitslage in der Region. Die Grenzregion zu Russland (rund 283 Kilometer) und Belarus (rund 172 Kilometer) stellt einen Teil der EU-Außengrenze dar. Seit Beginn des Krieges in der Ukraine sind unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) wiederholt in den lettischen Luftraum eingedrungen. Verteidigungsminister Andris Sprūds hatte die Vorfälle mit russischen Drohnen über polnischem NATO-Gebiet als „Weckruf“ bezeichnet. Die Sperrung schafft auch Kapazitäten für Abfangjäger der NATO-Mission und für eigene Luftabwehrsysteme. Lettland folgt mit der unbefristeten Verlängerung dem Beispiel des Nachbarlandes Litauen, welches ebenfalls seine Luftraumsperre entlang der Ostgrenze zu Belarus bereits bis zum 1. Dezember verlängert hat. Litauen begründete diesen Schritt mit andauernden Sicherheitsbedenken und dem Risiko von

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Hohe Kosten für militärische Freistellung: Southwest Airlines zahlt 18,5 Millionen US-Dollar

Southwest Airlines hat sich im Rahmen einer Sammelklage mit ehemaligen und aktuellen Mitarbeitenden auf die Zahlung von 18,5 Millionen US-Dollar geeinigt. Die Kläger, darunter auch nicht-fliegendes Personal, warfen dem US-amerikanischen Carrier vor, gegen den Uniformed Services Employment and Reemployment Rights Act (USERRA) verstossen zu haben. Das Gesetz schützt die Arbeitsrechte von Militärreservisten und Veteranen. Der Vergleich, der in dieser Form die zweite hohe Zahlung innerhalb weniger Jahre darstellt, umfasst die Entschädigung von fast 2.800 Mitarbeitenden und verpflichtet die Airline, die Regelungen für die bezahlte kurze militärische Freistellung in den kommenden Jahren zu verbessern. Der Rechtsstreit unterstreicht die zunehmende Bedeutung der korrekten Umsetzung von Soldatenarbeitsrechten in der US-Wirtschaft. Die nun beigelegte Sammelklage wurde vom Southwest Airlines-Piloten und ehemaligen US Air Force Reserve-Offizier Jayson Huntsman als Hauptkläger im Jahr 2019 vor dem California Northern District Court in San Francisco eingereicht. Die Klage war eine Erweiterung einer ähnlichen, bereits 2017 von Huntsman initiierten Klage, die sich ausschliesslich auf die Piloten der Fluggesellschaft bezog. Jener erste Rechtsstreit, der die Rechte von 1.999 Piloten betraf, endete bereits 2018/2019 mit einem Vergleich über 18,8 Millionen US-Dollar zugunsten der Kläger. Kern des Konflikts: Verweigerte Gleichbehandlung Im Zentrum beider Klagen stand der Vorwurf, Southwest Airlines habe die USERRA-Bestimmungen verletzt. Das Bundesgesetz schreibt vor, dass Reservisten und Angehörige der Nationalgarde, wenn sie zum aktiven Dienst einberufen werden, in Bezug auf ihre Lohn- und Zusatzleistungen sowie ihre Karrieremöglichkeiten nicht schlechter gestellt werden dürfen als ihre Kollegen, die während dieser Zeit kontinuierlich im Dienst der Fluggesellschaft stehen. Jayson Huntsman und die

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Bundeskabinett beschließt umfassende Erweiterung der Bundespolizeibefugnisse

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zur Neufassung des Bundespolizeigesetzes auf den Weg gebracht, der eine deutliche Ausweitung der Befugnisse für die Bundespolizei vorsieht. Die Reform, die auch als Reaktion auf jüngste Drohnenvorfälle an Flughäfen gilt, umfasst neben neuen Kompetenzen zur Drohnenabwehr auch erweiterte Rechte zur Datenerhebung bei Flugreisen und zur Durchführung von Personenkontrollen. Ein zentraler Pfeiler der Gesetzesänderung ist die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Abwehr von unbemannten Fahrzeugsystemen – Drohnen kommen im über 30 Jahre alten Gesetz bislang nicht vor. Ein neuer Paragraph ermächtigt die Bundespolizei, geeignete technische Mittel gegen das System, dessen Steuerungseinheit oder Steuerungsverbindung einzusetzen. Dies ist dann zulässig, wenn andere Abwehrmaßnahmen aussichtslos oder wesentlich erschwert wären. Explizit genannt werden in der Gesetzesbegründung kritische Infrastrukturen wie Flughäfen, Bahnanlagen und Schiffe, die besonders geschützt werden sollen. Gleichzeitig soll die Bundespolizei selbst sogenannte „mobile Sensorträger“ (Drohnen) für die Bild- und Tonaufzeichnung, etwa zur Erstellung eines Lagebildes bei Demonstrationen, einsetzen dürfen. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte im Vorfeld angekündigt, zur Bewältigung der wachsenden „Drohnenbedrohung“ eine eigene, technologisch hochgerüstete Drohnenabwehreinheit bei der Bundespolizei aufzustellen. Des Weiteren ist der Aufbau eines Drohnenabwehrzentrums geplant, das die Koordination und Lagebewertung zwischen Bund und Ländern verbessern soll. Überdies soll das Luftsicherheitsgesetz geändert werden, um der Bundeswehr die Amtshilfe bei der Abwehr von Drohnengefahr, insbesondere bei militärischen Fluggeräten in größerer Höhe, formal zu ermöglichen. Die Justizministerin hatte in diesem Zusammenhang vor einem zu weitreichenden Einsatz der Bundeswehr im Innern gewarnt. Über die Drohnenabwehr hinaus sieht die Reform weitere umfassende Befugnisse vor. Dazu zählt die Möglichkeit

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Reise-Riese im Umbruch: Dertour-Hotelplan-Fusion führt zu Filialschließungen

Die Übernahme der Hotelplan Group durch die Dertour Group (Reisesparte der Rewe Group) im August 2025 markiert eine tiefgreifende Zäsur im Schweizer Reisemarkt. Obwohl die Fusion von der Wettbewerbskommission (Weko) ohne Auflagen genehmigt wurde, hat sie eine Phase der Ungewissheit für die rund 1500 Mitarbeitenden und die Kundschaft eingeläutet. Entgegen anfänglicher Beteuerungen der Unternehmensführung, das Filialnetz und die Marken zu erhalten, bestätigen aktuelle Berichte, dass der Abbau von Doppelspurigkeiten bereits in vollem Gange ist – was unweigerlich zu Filialschließungen und einem befürchteten Jobabbau führen wird. Die Fusion: Ein neuer Marktführer in der Schweiz Mit der Übernahme der ehemaligen Migros-Tochter Hotelplan, die Marken wie Hotelplan, Migros Ferien, Travelhouse und Toura-Veranstalter umfasst, avanciert die Dertour Group zum mit Abstand grössten Player im Schweizer Reisemarkt. Dertour ist in der Schweiz bereits mit den etablierten Marken Kuoni und Helvetic Tours präsent. Gemeinsam betreiben die beiden Konzerne über 150 Reisebüros in der Schweiz. Nach der Übernahme wird der Abstand zum verbleibenden Hauptkonkurrenten Tui Suisse deutlich ausgebaut. Die Weko hatte den Deal nach einer vertieften Prüfung ohne Auflagen genehmigt. Zwar führe der Zusammenschluss zu einer stärkeren Marktkonzentration, doch gäbe es genügend Alternativen für Reisende, etwa durch Online-Plattformen und Direktbuchungen, so die Begründung der Behörde. Die Migros hatte den Verkauf des grössten Teils der Hotelplan-Gruppe bekanntgegeben, um sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Die Hotelplan Group erzielte im Jahr 2024 einen Umsatz von 1,78 Milliarden Franken. Filialnetz auf dem Prüfstand: Die Synergie-Falle Das sichtbarste Zeichen der Integration und des Abbaus von Doppelspurigkeiten ist die anstehende Reduktion des

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Millionenstrafe gegen Ex-Anwalt von Leasingfirma nach Flugzeug-Betrug

Der frühere Vertreter der litauischen Leasingfirma Let’s Jet, Vladys Bagavičius, ist von einem Gericht in Litauen zur Zahlung von rund 1,6 Millionen Euro an die nigerianische Fluggesellschaft Hak Air verurteilt worden. Das Urteil des Bezirksgerichts Vilnius vom Oktober 2025 ist der jüngste juristische Schritt in einem seit über einem Jahrzehnt andauernden Streit um eine Flugzeug-Vorauszahlung, die Hak Air leistete, ohne jemals das vereinbarte Flugzeug zu erhalten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Bagavičius in seiner damaligen Funktion als Vertreter von Let’s Jet gemeinsam mit weiteren Führungspersonen den finanziellen Schaden von Hak Air verursacht hat. Im Zentrum der Vorwürfe stehen rechtswidrige Dividendenausschüttungen, die getätigt wurden, obwohl Let’s Jet bereits zahlungsunfähig war. Durch diese Ausschüttungen soll die Leasingfirma ihre Verpflichtungen gegenüber dem afrikanischen Kunden umgangen haben. Das Urteil reiht sich ein in eine Serie von Entscheidungen gegen die Verantwortlichen der mittlerweile in finanzielle Schieflage geratenen Firma. Der Fall zieht bereits seit längerem weite Kreise. Bereits im Mai 2025 hatte der Oberste Gerichtshof Litauens eine frühere Entscheidung bestätigt, wonach der damalige Geschäftsführer von Let’s Jet, Tadas Goberis, und die damalige Anteilseignerin AviaAM verpflichtet sind, über 4,7 Millionen Euro an Hak Air zurückzuzahlen. Mit dem nun ergangenen Urteil gegen Bagavičius, der mittlerweile aus der litauischen Anwaltskammer ausgeschlossen wurde, hat die nigerianische Fluggesellschaft einen weiteren Erfolg in der Durchsetzung ihrer Forderungen erzielt. Vladys Bagavičius wies die Vorwürfe umgehend zurück und kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Das Verfahren beleuchtet die langwierigen juristischen Herausforderungen, mit denen sich internationale Luftfahrtunternehmen bei grenzüberschreitenden Leasinggeschäften konfrontiert

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Verspätungen im Sommer 2025 trotz wachsenden Verkehrs reduziert – Strukturelle Probleme bleiben bestehen

Der europäische Luftverkehr hat im Sommer 2025 eine verbesserte Leistung bei der Pünktlichkeit gezeigt. Laut der europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt, Eurocontrol, ist die Zahl der Streckenverspätungen von Juni bis September um 31 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken, obwohl das Verkehrsaufkommen um 3,3 Prozent zugenommen hat. Die Ankunftspünktlichkeit stieg auf 71,6 Prozent, was einer Verbesserung um 6,4 Prozentpunkte entspricht. Trotz dieser Fortschritte spricht Eurocontrol von einem weiterhin unzureichenden Ergebnis. Strukturelle Engpässe wie der anhaltende Mangel an Fluglotsen, eine veraltete Luftraumstruktur und häufige Streiks, insbesondere in Frankreich, stellen weiterhin eine erhebliche Belastung für das gesamteuropäische System dar und führen dazu, dass die angestrebten Pünktlichkeitsziele der Europäischen Union verfehlt werden. Die europäische Luftfahrt blickt auf einen Sommer 2025 zurück, der zwar besser verlief, als von vielen Experten befürchtet, aber immer noch weit von einer stabilen Betriebslage entfernt ist. Die Anstrengungen von Eurocontrol und den nationalen Flugsicherungsdienstleistern zur Verbesserung der Netzwerkkoordination haben messbare Ergebnisse gezeigt: Die Minuten an Flugverkehrsmanagement (ATFM) bedingten Verspätungen pro Flug sanken im Juli 2025 im Vergleich zum Juli 2024 um 25 Prozent, wie aus Eurocontrol-Daten hervorgeht. Die Gesamtpünktlichkeit bei der Ankunft (Flüge, die innerhalb von 15 Minuten nach der planmäßigen Zeit landen) verbesserte sich im Juni bis August auf 71 Prozent, ein Anstieg von 6,5 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr. Der anhaltende Engpass: Personal und Struktur Trotz der erfolgreichen Reduzierung der Gesamtverspätungsminuten liegt die Hauptursache für die anhaltenden Probleme in strukturellen Defiziten des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems. Der Mangel an qualifizierten Fluglotsen bleibt in vielen europäischen Ländern eine chronische Herausforderung. Bereits

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„Cross Country Ski Holidays“ startet mit neuem Katalog

Die Spezialisten-Plattform Cross Country Ski Holidays hat rechtzeitig vor dem Start der kommenden Wintersaison ihren neuen Katalog 2025/26 vorgestellt und gleichzeitig ihre Website umfassend überarbeitet. Das Netzwerk, das sich auf Langlauf- und Skitourenurlaub in den Alpen fokussiert, will damit die Planung für Reisende vereinfachen, die ihre Ferien abseits der alpinen Skipisten verbringen möchten. Die Organisation setzt auf eine Bündelung von Fachwissen und qualitätsgeprüften Angeboten. Das neue, 76 Seiten starke Print-Verzeichnis sowie die runderneuerte Online-Plattform präsentieren die spezialisierten Angebote der angeschlossenen Betriebe. Aktuell umfasst das Netzwerk rund 38 Hotels und 24 Destinationen in vier Ländern des Alpenraums – namentlich Österreich, Italien, Slowenien und Deutschland. Die Mitgliedsbetriebe, die sich auf nordischen Wintersport spezialisiert haben, unterliegen dabei festgelegten Qualitätskriterien. Dazu gehören oft ein Loipeneinstieg in unmittelbarer Nähe zum Hotel, ein Langlauf-Info-Corner mit aktuellen Berichten zum Loipenzustand sowie spezielle Serviceleistungen wie ein Wachsbereich für die Skiausrüstung. Ziel der Neuausrichtung ist es, die Expertise und das Serviceangebot für die Gäste zu unterstreichen. Laut Obmann Enrico Comini steigen Urlauber bei Spezialisten ab, die ihre Leidenschaft für den Langlauf teilen. Die Qualität der Angebote sei durch die langjährige Erfahrung des Netzwerks als führende Plattform im nordischen Wintertourismus in den Alpen gesichert. Die neue digitale Präsenz ergänzt den Katalog durch praktische Funktionen wie einen Urlaubsfinder und die Bereitstellung von tagesaktuellen Loipenberichten. Damit will Cross Country Ski Holidays seinen Kunden eine zentrale Anlaufstelle für die Suche und Organisation ihres Langlauf- oder Skitourenurlaubs bieten. Zu den Partnerregionen des Verbunds zählen renommierte Gebiete wie die Olympiaregion Seefeld und die Ramsau am

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Boeing vor Übernahme von Spirit AeroSystems und tiefgreifender Umstrukturierung der Lieferkette

Der US-amerikanische Flugzeughersteller Boeing steht Berichten zufolge unmittelbar vor der kartellrechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission für die Übernahme seines ehemaligen Tochterunternehmens Spirit AeroSystems für 4,7 Milliarden US-Dollar. Diese Rückführung des wichtigsten Zulieferers soll Boeings Strategie zur Bewältigung einer anhaltenden Produktions- und Sicherheitskrise maßgeblich unterstützen, indem sie eine engere Kontrolle über die 737-Produktionslinie ermöglicht. Um Wettbewerbsbedenken auszuräumen, ist der Deal an die Bedingung geknüpft, dass Spirit jene Betriebsteile an Airbus und Dritte verkauft, die wichtige Komponenten für Konkurrenzmodelle herstellen. Der geplante Rückkauf von Spirit AeroSystems durch Boeing markiert einen Wendepunkt in der globalen Luftfahrtindustrie. Spirit, das 2005 im Rahmen von Kostensenkungsmaßnahmen ausgegliedert wurde, stellt etwa 70 Prozent der Struktur des 737-Rumpfes her und ist damit Boeings größter Lieferant nach Umsatz. Die Übernahme, die im Juli 2024 angekündigt wurde, zielt darauf ab, die Qualitätskontrolle zu verbessern und die Produktion zu stabilisieren, nachdem eine Reihe von Produktions– und Qualitätsproblemen bei Spirit die Auslieferungen des 737 MAX stark behindert hatten. Die Europäische Kommission soll ihre Entscheidung bis zum 14. Oktober bekannt geben, wobei eine Zustimmung unter Auflagen als wahrscheinlich gilt. Auflagen zur Sicherung des fairen Wettbewerbs Der Deal beinhaltet eine komplexe Neustrukturierung der globalen Lieferkette, um kartellrechtlichen Bedenken entgegenzuwirken, insbesondere jenen, die sich aus Spirits Rolle als wichtiger Zulieferer für Boeings Erzrivalen Airbus ergeben. Um eine faire Marktposition für andere Flugzeughersteller zu gewährleisten, haben Boeing und Spirit bereits vorgeschlagen, Geschäftseinheiten zu veräußern, die zentrale Airbus-Programme bedienen. Konkret sollen Standorte in Prestwick, Schottland, und Subang, Malaysia, die Airbus beliefern, sowie Nicht-Airbus-Aktivitäten in Belfast, Nordirland,

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Flughafen Weeze rechnet mit Passagierwachstum in den Herbstferien

Der Airport Weeze am Niederrhein verzeichnet zu Beginn der kommenden Herbstferien 2025 eine deutliche Steigerung der Verkehrszahlen. Nach Angaben des Flughafens werden in der Hauptreisezeit rund 132.000 Passagiere erwartet. Dies entspricht einem Zuwachs von etwa 7.000 Fluggästen im Vergleich zu den Herbstferien des Vorjahres, als noch rund 125.000 Reisende gezählt wurden. Die Zahl der geplanten Flüge steigt auf insgesamt 766, was einer Zunahme von 10,7 Prozent gegenüber 2024 entspricht. Der Flughafen setzt damit den in diesem Jahr beobachteten Wachstumstrend fort. Bereits im ersten Halbjahr 2025 übertraf der Airport Weeze mit über einer Million Passagieren das Vorjahresergebnis um 18 Prozent und steuert auf ein neues Jahres-Spitzenergebnis von mehr als zwei Millionen Fluggästen zu. Dieser kontinuierliche Anstieg der Passagierzahlen, der sich auch im Herbst bemerkbar macht, bestätigt die positive Entwicklung des Flughafens in der Region. Als beliebteste Destinationen im Herbstflugplan dominieren weiterhin die Mittelmeerziele. Die spanische Insel Mallorca (PMI) führt die Liste mit 38 Abflügen an. Dahinter folgen mit Girona (GRO), Málaga (AGP) und Alicante (ALC) weitere Ziele auf dem spanischen Festland. Auch Edinburgh (Schottland) sowie verschiedene Städte und Regionen an der Adria, in Italien und Marokko verzeichnen eine hohe Nachfrage bei Urlaubern und Besuchern von Freunden und Verwandten. Der Flughafen betont in diesem Zusammenhang seine Position als geschätzter regionaler Anbieter, der Reisenden attraktive Preise, kurze Wege und eine gute Erreichbarkeit bietet. Trotz der guten Vorbereitung des Flughafenpersonals auf den erwarteten Andrang wird Passagieren geraten, zur Vermeidung von Wartezeiten frühzeitig vor dem Abflug am Terminal einzutreffen.

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Tödlicher Zwischenfall auf Qatar Airways Flug führt zu Klage wegen widerrechtlicher Tötung

Der Tod eines 85-jährigen Passagiers an Bord eines Langstreckenfluges von Los Angeles nach Doha wirft ernste Fragen über die Flugsicherheitsprotokolle und die Reaktion der Besatzung auf medizinische Notfälle auf. Die Familie des Verstorbenen hat eine Klage gegen Qatar Airways eingereicht, die Fahrlässigkeit und widerrechtliche Tötung geltend macht. Im Zentrum der Vorwürfe steht die angebliche Verweigerung einer vorbestellten vegetarischen Mahlzeit, die zu einem Erstickungsanfall geführt haben soll, sowie die umstrittene Entscheidung des Kapitäns, das Flugzeug nicht umzuleiten. Der Fall bewegt sich in einer komplexen rechtlichen Grauzone des internationalen Luftrechts und könnte weitreichende Folgen für die Passagierwahrnehmung der Fluggesellschaft haben. Der tragische Tod des südkalifornischen Kardiologen Asoka Jayaweera auf dem Qatar Airways Flug von Los Angeles (LAX) nach Doha (DOH) zieht weitreichende rechtliche und öffentliche Konsequenzen nach sich. Berichten zufolge verstarb der 85-jährige Passagier, nachdem er mutmaßlich eine nicht vegetarische Mahlzeit erhalten hatte, die er vorbestellt hatte. Die Familie hat Klage eingereicht, die sich auf schwerwiegende Anschuldigungen stützt. Das Herzstück der Klage ist die Behauptung, dass Jayaweera die vorbestellte vegetarische Mahlzeit verwehrt wurde und ihm stattdessen angeblich geraten wurde, bei einer regulären Mahlzeit das Fleisch zu umgehen. Daraufhin soll er beim Essen erstickt sein. Die Familie führt in der Klage eine Aspirationspneumonie als letztendliche Todesursache an. Der umstrittene Ablauf an Bord Der Vorfall ereignete sich laut Berichten etwa zweieinhalb Stunden nach dem Start des rund 15,5-stündigen Fluges, als der Mahltzeitservice begann. Als die Besatzung mit der Verteilung der Mahlzeiten begann, eskalierte die Situation. Die Klage behauptet, die Flugbegleiter hätten die Problematik mit

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