Österreich: PCR-Testpflicht betrifft nur wenige Reisende

PCR-Testabstrich (Foto: EuroAirport | Greg Gonzalez).
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Österreich: PCR-Testpflicht betrifft nur wenige Reisende

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Österreichs Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) will die Einreisebestimmungen verschärfen. Er verkündete, dass Personen, die per Flugzeug aus den Niederlanden, Spanien und Zypern kommend, einreisen wollen sich einem PCR-Test direkt an den Flughäfen unterziehen müssen. Es klingt nach einer drastischen Verschärfung, aber genau genommen sind nur sehr wenige Reisende betroffen.

Bereits jetzt ermöglicht die Einreiseverordnung, dass man die Testung nicht im Ausland vornehmen muss, sondern sich binnen 24 Stunden in Österreich testen lassen kann und das kostenlos. Im Grunde handelt es sich also nur um eine Art “Nachhilfe”, dass man sich auch tatsächlich der Testung unterzieht.

Betroffen sind nämlich ausschließlich Passagiere, die nonstop aus den drei Ländern kommend nach Österreich fliegen und weder geimpft noch getestet sind. Personen, die einen negativen PCR-Test (maximal 72 Stunden alt) vorweisen können oder aber vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, müssen sich auch künftig keinem PCR-Abstrich an den österreichischen Airports unterziehen. Ein wenig unklar ist noch die Situation für Genesene, wobei es hier zu einer Anpassung kommen wird. Wer Covid-19 überstanden hat und zusätzlich eine Impfung erhalten hat gilt künftig im Sinne der Einreiseverordnung als vollständig geimpft.

Wenn man nach Österreich einreisen will und die 3G-Regel nicht erfüllen kann, muss man die so genannte Pre Travel Clearance ausfüllen. Diese ist bei der Einreisekontrolle dem Bundesheer vorzuweisen. Laut Wolfgang Mückstein ist also nur diese Personengruppe betroffen und auch nur aus Spanien, Zypern und den Niederlanden kommend. Der PCR-Test am Airport soll kostenlos sein und man muss auch nur dann in Quarantäne, wenn das Ergebnis positiv ausfällt. Der genaue Zeitpunkt der Umsetzung ist noch offen, denn Mückstein hat die entsprechende Verordnung noch nicht herausgegeben. Solange diese nicht im Bundesgesetzblatt publiziert wurde, ist mit Anpassungen zu rechnen. Generell gilt es darauf hinzuweisen, dass die Ankündigungen der Politiker in vielen Fällen nicht mit der rechtsverbindlichen Verordnung übereinstimmen. Betroffene Reisende sollten daher die Situation im Auge behalten.

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