Die europäische Luftfahrtbehörde EASA äußerte sich nun konkret zu einem „Fahrplan“ für den Wiedereinsatz der Boeing 737-Max in der Europäischen Union. In Kürze soll eine Lufttüchtigkeitsanweisung herausgegeben werden. In dieser werden die Bestimmungen für die Wiederzulassung des Musters festgehalten. Nach zwei verheerenden Abstürzen wurde der Boeing 737-Max nach und nach weltweites Flugverbot erteilt. Die U.S.-amerikanische FAA gab am 18. November 2020 wieder grünes Licht, kündigte jedoch an, dass man den „Lagerbestand“ des Herstellers penibel genau prüfen wird. Bis zum tatsächlichen Wiedereinsatz wird es daher auch in den Vereinigten Staaten noch einige Wochen oder gar Monate dauern. EASA-Chef Patrick Ky sagte nun in Paris, dass die Freigabe für kommerzielle Flüge im Jänner 2021 erfolgen könnte. Einen exakten Tag nannte er nicht, sondern verwies auf eine Einspruchsfrist, die sich aufgrund der Lufttüchtigkeitsanweisung ergeben wird. Anschließend müssen sowohl der Hersteller als auch der Operator sämtliche Auflegen erfüllen ehe der tatsächliche Wiedereinsatz erfolgen darf. Ryanair will die Strafzölle nicht bezahlen Einer der größten europäischen Kunden ist die Ryanair Group. Eddie Wilson, Vorstandsvorsitzender der operativen Fluggesellschaft Ryanair DAC, sagte im Rahmen der CAPA-Konferenz, dass der von ihm geleitete Carrier nicht für die Strafzölle aufkommen wird. Bedingt durch den Dauerstreit zwischen Airbus und Boeing bezüglich Subventionen, erhebt die Europäische Union einen Aufschlag von 15 Prozent. Selbstredend: Der irische Billigflieger will die Strafzölle nicht bezahlen und verhandelt mit dem U.S.-amerikanischen Flugzeugbauer über eine Kostenübernahme bzw. weitere Preisnachlässe. Ryanair erwartet die Auslieferung von insgesamt 135 Boeing 737 Max 200. Dabei handelt es sich um eine spezielle Billigfliegerausführung der