Amely Mizzi

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Amely Mizzi

Pilatus mit erfolgreichem Geschäftsjahr 2023

Das Geschäftsjahr 2023 war für Pilatus von großen Erfolgen gezeichnet. Trotz einer nach wie vor herausfordernden Zeit konnten dank einer ungebrochen hohen Nachfrage 148 Flugzeuge ausgeliefert werden. Mit einem Umsatz von 1,478 Milliarden Schweizer Franken, einem EBIT von 240 Millionen Schweizer Franken sowie einem Bestelleingang von 1,513 Milliarden Schweizer Franken schließt Pilatus das vergangene Jahr mit einem Spitzenergebnis ab. Pilatus hat im Vergleich zum bereits sehr erfolgreichen 2022 ein Umsatz-Plus von zehn Prozent sowie ein um sechs Prozent höheres Betriebsergebnis erzielt. Auch die Gesamtzahl der ausgelieferten Flugzeuge ist beeindruckend: Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 47 PC-24 und 101 PC-12 der Kundschaft übergeben. Im Geschäftsbereich der Government Aviation konnte Pilatus einen Folgeauftrag verbuchen: Die renommierte Spanische Luftwaffe hat sich entschieden, 16 weitere PC-21 zu kaufen. Im Mai wurde zudem der 2000. PC-12 an den langjährigen Kunden PlaneSense ausgeliefert – und im Oktober schließlich feierte Pilatus den Launch des neuen PC-24, welcher mit wesentlich mehr Zuladung und Reichweite aufwartet. Neben diesen Highlights, welche das vergangene Jahr geprägt haben, hatte Pilatus aber auch mit einigen Turbulenzen zu kämpfen: Die anhaltenden Probleme mit den Lieferketten und Versorgungsengpässe haben die Produktion negativ beeinflusst. Hansueli Loosli, Verwaltungsratspräsident von Pilatus, beurteilt das vergangene Jahr insgesamt sehr positiv: „Wir haben 2023 viel investiert: in Produkte, Mitarbeitende, Wachstum, Infrastruktur, Digitalisierung – und das alles mit stetigem Fokus auf die Bedürfnisse unserer Kundschaft“. Markus Bucher, CEO von Pilatus, ergänzt: „Die Resultate können sich sehen lassen und legen die Basis für eine vielversprechende, erfolgreiche und nachhaltige Zukunft“.

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Tibet Airlines ordert 40 C919 und zehn ARJ21

Die chinesische Fluggesellschaft Tibet Airlines hat während der Singapore Air Show die Bestellung von 40 Comac C919 bekanntgegeben. Weiters hat sich das Luftfahrtunternehmen für zehn ARJ21, die ebenfalls in der Volksrepublik China gefertigt werden, entscheiden. Die Henan Civil Aviation Development and Investment Group hat sechs ARJ21 bestellt. Auf der Messe ist ein C919 von China Eastern im Display zu sehen. Die Maschine wurde dazu nach Singapur überstellt.

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Hamburg: Eurowings-A320 erleidet doppelten Reifenplatzer

Aus Gran Canaria kommend hat am Sonntag, den 18. Feber 2024 ein von Eurowings betriebener Airbus A320 einen doppelten Reifenplatzer bei der Landung in Hamburg erlitten. Sämtliche Passagiere und Besatzungsmitglieder konnten den Mittelstreckenjet unverletzt verlassen. Der Mittelstreckenjet musste aufgrund der Beschädigung von der Runway abgeschleppt werden. Die Flughafenfeuerwehr kühlte aus Sicherheitsgründen das Fahrwerk. Die deutsche Flugunfallermittlungsbehörde BFU hat mittlerweile ein Verfahren eingeleitet. Die Maschine wurde in einen Hangar zur näheren Untersuchung geschleppt.

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Silk Avia hat erste ATR72-600 übernommen

Über den Leasinggeber Nordic Aviation Capital wurde die erste ATR72-600 an die usbekische Fluggesellschaft Silk Avia ausgeliefert. Der Carrier flottet insgesamt sechs Exemplare dieses Typs ein. Dabei bezieht man je drei Exemplare über den genannten Lessor sowie direkt von ATR. „Wir heißen Silk Avia herzlich in der ATR-Familie willkommen. Die Entscheidung für die ATR 72-600 ist ein wichtiger Schritt bei der Aufnahme des Flugbetriebs auf dem vielversprechenden Markt in Usbekistan und in ganz Zentralasien. Silk Avia wird eine Pionierrolle spielen, wenn es darum geht, die enormen Vorteile einer erschwinglichen und emissionsarmen regionalen Luftfahrt für diese dynamische Region zu demonstrieren. Unsere modernen Turboprop-Flugzeuge vom Typ ATR 72-600 sind die ideale Lösung, um Gemeinden miteinander zu verbinden und die nationale Wirtschaft durch ihre Effizienz und Flexibilität anzukurbeln. Ich freue mich darauf, ihre Fortschritte und ihr Wachstum über viele Jahre hinweg zu verfolgen“, so Alexis Vidal, SVP Commercial von ATR.

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Flughafenverband ADV kritisiert deutsche Klimapolitik

Die Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen hat Anfang dieser Woche eine zweitägige Gremientagung abgehalten. Im Zuge dessen übt man Kritik an der Politik der deutschen Bundesregierung. „Deutschland benötigt wirtschaftlich starke und nachhaltig aufgestellte Flughäfen, um die notwendige Konnektivität in die globalen Wirtschafts- und Handelsnetze zu garantieren. Besorgniserregend ist der weiter steigende Anteil der regulativ bedingten Abgaben und Gebühren. Dieser liegt in Deutschland bei 30 Prozent der gesamten Standortkosten einer Airline. Die aktuelle Erhöhung der Luftverkehrsteuer lässt die Belastungen weiterwachsen. Der Anteil an staatlichen Steuern und Gebühren verdoppelt sich gegenüber 2019, ohne dass die Flughäfen einen Einfluss darauf haben. Solch gravierende Mehrbelastungen führen zu einem weiteren Wettbewerbsverlust und letztendlich zu einer Schwächung des deutschen Wirtschaftsstandortes. Deutschland verliert bei der Erholung den Anschluss und ist das Schlusslicht in Europa. Die Recovery-Rate gegenüber der Vor-Corona-Zeit liegt teilweise unter 80 Prozent, während in unseren europäischen Nachbarländern der Luftverkehr zu alten Bestmarken zurückgekehrt ist“, so ADV-Präsident Stefan Schulte. „Für eine leistungsfähige und nachhaltige Entwicklung benötigen Deutschlands Flughäfen die Unterstützung von Bund und Ländern. Die deutschen Flughäfen dürfen im internationalen Wettbewerb um Airlines und neue Verbindungen nicht weiter den Anschluss verlieren. Dafür ist es essenziell, dass gemachte Förderzusagen nicht zurückgenommen werden. Notwendige Investitionsentscheidungen im Transformationsprozess zur Klimaneutralität sind auf Jahre angelegt und dürfen nicht einfach revidiert werden. Für einen zukunftsfähigen Luftverkehrsstandort Deutschland braucht es einen Dreiklang aus Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Die Luftverkehrswirtschaft wird einerseits durch die Erhöhung der Luftverkehrssteuer zusätzlich belastet, andererseits aber werden wichtige Zukunftsinvestitionen, wie die Anschaffungsförderung für elektrifizierte Fahrzeuge, der Ausbau der Ladeinfrastruktur oder

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American Airlines dreht an der Preisschraube: Aufgabegepäck wird teurer

Das Oneworld-Mitglied American Airlines hat kürzlich die Gebühren, die man für die Beförderung von Gepäckstücken, die am Check-in-Schalter abgeben kann, deutlich angehoben. Eigenen Angaben nach dreht man zum ersten Mal seit fünf Jahren an der Preisschraube. Früher war es weltweit üblich, dass zumindest 20 Kilogramm Gepäck inkludiert waren. Die Anzahl der Koffer spielte keine Rolle, sofern das Gesamtgewicht nicht überschritten wurde. Später kam dann das so genannte Piece-Konzept, bei dem nur noch ein Gepäckstück inklusive war. Bei vielen Anbietern durfte/darf dieses maximal 23 Kilogramm wiegen und wer einen zweiten Koffer dabei hat, wird zumindest in der Economy-Class zur Kasse gebeten. Draus entwickelten sich dann Tarife, in denen überhaupt kein Aufgabegepäck mehr inkludiert ist und schon ab dem ersten Koffer ein Aufpreis zu bezahlen ist. Dieser „Trend“ entwickelte sich zuerst in den USA und ist mittlerweile auch in Europa „Branchenstandard“ geworden. Es handelt sich um versteckte Preiserhöhungen. Zwar behaupten die meisten Carrier, dass man den reinen Flugpreis gesenkt habe und nur jene, die wirklich Gepäck aufgeben wollen, dafür bezahlen müssen, aber dies ist nur eine Schutzbehauptung, wenn man die Entwicklung der durchschnittlichen Preise gegenüberstellt. Wie viel extra zu bezahlen ist, kann unterschiedlich sein. Manche Anbieter erheben je nach Flugdauer fixe Zusatzgebühren, bei anderen ist das Pricing dynamisch und somit undurchblickbar. Laut einem Bericht von Simpleflying.com erhebt American Airlines für den ersten Koffer bei Onlinebuchung nun mindestens 35 U.S.-Dollar und für den zweiten 45 U.S.-Dollar. Bei Anmeldung am Airport fallen Zusatzgebühren von mindestens fünf U.S-Dollar. Auf Langstreckenflügen gelten erheblich höhere Sätze. Laut

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Teilweiser Stromausfall am Flughafen Münster/Osnabrück

Am Montag, den 19. Feber 2024, hatte der Flughafen Münster/Osnabrück am Vormittag mit Problemen im Bereich der Stromversorgung zu kämpfen. Es ist zu einem teilweisen Stromausfall gekommen. Dies soll jedoch keine Auswirkungen auf Starts und Landungen gehabt haben. Laut einer Erklärung der örtlichen Polizei ist ein technischer Defekt an Leitungen aufgetreten. Dieser wäre zwischenzeitlich von Technikern behoben worden.

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Neue FAA-Regeln bringen Boeing 767F-Produktion in Gefahr

Die Vereinigten Staaten von Amerika setzen gesetzliche Maßnahmen, die dazu führen sollen, dass Fluggerät, das besonders viel Treibstoff benötigt, aus dem Verkehr gezogen wird. Dies könnte auch die Einstellung der Produktion der Frachtvariante der Boeing 767 zur Folge haben. Die U.S.-amerikanische Zivilluftfahrtbehörde hat am 16. Feber 2024 eine neue Direktive veröffentlicht. Diese betrifft einige Muster, die ein 12.566 Pfund überschreitendes MTOW aufweisen. Bei Turbopropflugzeugen gilt ein Mindest-Startgewicht von 18.999 Pfund, so dass diese von den neuen Regeln betroffen sind. Ziel ist, dass die Fluggesellschaften und Hersteller regelrecht zwangsweise dazu ermutigt werden treibstoffeffiziente Maschinen einzusetzen bzw. auf den Markt zu bringen. Die neuen Standards gelten aber nur eingeschränkt für Flugzeuge, die bereits zugelassen sind. Hierbei kommt es auf den Zeitpunkt der FAA-Musterzulassung an. Sofern diese am oder nach dem 1. Jänner 2021 erteilt wurde, greifen die neuen Regeln ab dem 1. Jänner 2028. Allerdings werden etwaige Änderungen, die sich auf den Schadstoffausstoß und die Treibstoffeffizienz positiv auswirken berücksichtigt, sofern diese nach dem 1. Jänner 2023 vorgenommen worden sind. Die Boeing 767 wird momentan nur in der Cargo-Variante hergestellt und gilt als technisch veraltet. Die Musterzulassung wurde schon lange vor dem Stichtag erteilt, wobei der Stichtag im Jahr 2028 dann ebenfalls greifen würde, denn die FAA würde dann Neubauten nicht mehr registrieren. Somit ist damit zu rechnen, dass der U.S.-amerikanische Flugzeugbauer gezwungenermaßen die Produktion einstellen müsste. Dies dürfte aber nicht die einzige Ursache sein, denn die Nachfrage nach neuen B767F ist äußerst gering. Im Zuge des Verfahrens wurden Stellungnahmen aus der Branche

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Amsterdam: EU-Kommission wollte im Fall Jetblue eingreifen

Die EU-Kommission erklärte, dass man hinsichtlich der einstweiligen Verweigerung von Start- und Landerechten für Jetblue Airways am Flughafen Amsterdam-Schiphol mit „einstweiligen Maßnahmen“ eingeschritten wäre. Die Niederlande haben jedoch zuvor eingelenkt. Unter dem Deckmantel Lärm- und Umweltschutz will die Regierung die Anzahl der verfügbaren Slots am Schiphol Airport reduzieren. Dies hatte zur Folge, dass Jetblue Airways zunächst keine Start- und Landerechte für den Sommerflugplan 2024 zugewiesen bekommen hat. Dies brachte den Carrier regelrecht zur Weißglut und man suchte sich in den Vereinigten Staaten diplomatische Hilfe. Zeitweise stellten die U.S.-amerikanischen Behörden gar in Aussicht, dass als Gegenmaßnahme KLM zahlreiche Slots in den USA verlieren könnte. Rückendeckung gab es von der EU-Kommission, denn diese war sich mit Jetblue und den U.S.-Behörden einig, dass die Vorgehensweise der Niederländer gegen das Luftfahrtabkommen, das zwischen den USA und der EU besteht, verstoßen würde. Gar ein formelles Vertragsverletzungsverfahren wurde den Niederlanden angedroht. Letztlich lenkte die Regierung ein, denn die für dieses Jahr geplante Reduktion wurde zunächst zurückgezogen. In weiterer Folge waren dann wieder mehr Slots verfügbar und der Regulator hat dann auch welche an Jetblue Airways vergeben. Hinter den Kulissen dürfte es zwischen der EU-Kommission und der niederländischen Regierung noch heftiger gebrodelt haben als bislang bekannt. Die Europäische Kommission erklärte gar, dass man „einstweilige Maßnahmen“ in Vorbereitung gehabt hätte. Man wäre bereitgestanden, um einzugreifen, denn das Vorhaben der Niederländer hätte nicht nur gegen das erwähnte Luftfahrtabkommen verstoßen, sondern auch den Wettbewerb eingeschränkt. Daraus resultierend hätten Passagiere auf USA-Flügen mit höheren Preisen rechnen müssen. Jetblue Airways hat im

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Behördliche Passkontrollen: Was überprüfen die Beamten eigentlich?

Das Überqueren von Staatsgrenzen ist ein alltäglicher Akt für Millionen von Menschen weltweit. Doch hinter den unscheinbaren Schranken an Flughäfen, Landübergängen und Seehäfen verbirgt sich ein komplexes System von Passkontrollen, das von Beamten durchgeführt wird, um die Einreisebestimmungen eines Landes zu gewährleisten. In diesem Artikel werden die Details der Passkontrollen, die Überprüfungen der Beamten, die Konsequenzen von Einreiseverboten und Visumfehlern sowie die Auswirkungen auf Fluggesellschaften beleuchtet. Zunächst muss eindringlich darauf hingewiesen werden, dass das Vorzeigen des Reisepasses am Check-in-Schalter und/oder am Gate keine behördliche Passkontrolle ist. Gerade Wenigflieger sitzen oftmals dem Irrtum auf, dass es sich um eine echte Grenzkontrolle handeln würde. Das ist aber nicht der Fall, denn der „Check“ hat meistens die Ursache, dass lediglich sichergestellt werden soll, dass nicht unter falschem Namen geflogen wird. Das hat kommerzielle Gründe, denn die meisten Airlines erheben Zusatzgebühren für die Änderung des Passagiernamens. Weiters kann es auch behördliche Gründe haben, denn zahlreiche Staaten verlangen von den Fluggesellschaften, dass diese vorab checken, ob die Voraussetzungen für die Einreise in den Zielstaat erfüllt sind. So genannte Zurückweisungen bei der Passkontrolle nach der Landung sollen vermieden werden und auch das hat kommerzielle Interessen, denn die meisten Staaten verlangen von Airlines, dass diese Personen, denen die Einreise verweigert wurde, unverzüglich außer Landes bringen. Während der Corona-Pandemie haben viele Regierungen angeordnet, dass Verkehrsunternehmen bereits vor dem Einsteigen überprüfen, ob alle Unterlagen, die für die Einreise erforderlich sind, vorhanden sind. Beispielsweise hatte Deutschland eine solche Anordnung, Österreich jedoch zu keinem Zeitpunkt. Das hinderte übereifriges Bodenpersonal aber nicht

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