
Rechtsstreit um Vorstandszusammensetzung bremst Modernisierungskurs bei Thai Airways
Die thailändische Fluggesellschaft Thai Airways International (TG) sieht sich mit einer schwerwiegenden Führungskrise konfrontiert, die weitreichende Konsequenzen für ihre künftige Flottenstrategie und infrastrukturelle Entwicklung nach sich zieht. Ein gerichtlicher Beschluss vom 23. Dezember 2025 hat die Befugnisse des neu gewählten Vorstands vorerst ausgesetzt, wodurch das Unternehmen in zentralen Entscheidungsprozessen handlungsunfähig geworden ist. Infolgedessen stehen derzeit das Leasing von zehn zusätzlichen Boeing 787-Widebodies, ein milliardenschweres Wartungsprojekt am Flughafen Utapao sowie die dringend benötigte Erneuerung der IT-Systeme still. Da keine zeichnungsberechtigten Vorstandsmitglieder für die Unterzeichnung der entsprechenden Verträge zur Verfügung stehen, drohen Verzögerungen, die die Position der Airline im internationalen Wettbewerb schwächen könnten. Eine gerichtliche Anhörung am 6. Januar 2026 soll klären, ob die Beschlüsse der vorangegangenen Hauptversammlung rechtmäßig waren und die Handlungsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Hintergründe der juristischen Auseinandersetzung Der aktuelle Stillstand ist das Resultat einer tiefgreifenden Meinungsverschiedenheit zwischen dem Management, dem thailändischen Finanzministerium und einer Gruppe von Aktionären. Auf der Jahreshauptversammlung am 19. Dezember 2025 wurde beschlossen, die Anzahl der Vorstandsmitglieder von elf auf 15 zu erhöhen. Dieser Schritt sollte dem thailändischen Finanzministerium ermöglichen, durch die Ernennung von acht neuen Direktoren wieder eine stärkere Kontrolle über die Fluggesellschaft zu erlangen, nachdem diese im Zuge der COVID-19-Pandemie und eines umfassenden Sanierungsverfahrens ihre Rolle als Staatsunternehmen offiziell verloren hatte. Das Finanzministerium hält derzeit noch rund 47,9 Prozent der Anteile. Kritische Stimmen aus dem Aktionärskreis unter der Führung von Dr. Jermsak Pintong legten unmittelbar nach der Abstimmung Widerspruch ein. Sie werfen dem Unternehmen vor, dass die rein elektronisch abgehaltene Versammlung nicht den rechtlichen








