
Ab 12. November 2020: Verpflichtende Schnelltests bei Austrian Airlines
Austrian Airlines führt ohne Rechtsgrundlage ab 12. November ein, dass vor dem Abflug verpflichtend ein Antigen-Schnelltest absolviert werden muss. Vorerst ist dies auf die Kurse OS171/172 (Wien-Hamburg-Wien) beschränkt. Ein negatives Ergebnis ersetzt jedoch nicht einen ab 8. November 2020 zur Verkürzung der deutschen Zwangsquarantäne erforderlichen negativen PCR-Befund. „All jene Flüge, welche als sogenannte „Covid-19 Tested Flights“ geführt sind, sind auf der Austrian Website entsprechend gekennzeichnet und somit für den Fluggast bereits bei der Buchung erkenntlich. Zusätzlich werden die Fluggäste vor Abflug via Preflight E-Mail und Check-in Einladung informiert. Zum aktuellen Zeitpunkt ersetzt der Antigen-Schnelltest die behördlich vorgeschriebenen PCR-Tests nicht. Passagiere müssen also weiterhin die lokalen Einreiseregularien beachten“, schreibt die AUA in einer Aussendung. Zunächst sollen Flüge von/nach Hamburg betroffen sein. Die Flughafen Wien AG und Austrian Airlines AG stellten erst vor wenigen Tagen die Schnelltest-Station im Terminal 3 des Wiener Flughafens vor. Genutzt wurde diese bislang ausgesprochen selten, wie Lokalaugenscheine von Aviation Direct zeigten. Die Airline schwieg sich von Anfang an darüber aus welche Flüge für die Schnelltests ausgewählt werden. Jedenfalls soll diese erste Testphase noch bis zum 8. November 2020 laufen. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos, falls der gebuchte AUA-Flug überhaupt für Pilotphase ausgewählt wurde. Der zweite Schritt startet am 12. November 2020 auf der Strecke Wien-Hamburg-Wien. Dann soll die Teilnahme verpflichtend, aber weiterhin kostenfrei sein. Der Carrier bewegt sich mit dieser Ankündigung aus juristischer Sicht auf dünnem Eis, denn die Beförderung an ein Testergebnis für ein medizinisches Verfahren, das noch keine Zulassung hat, zu knüpfen, könnte ein








