
Australischer Gerichtshof weist Klage gegen Air Canada wegen Turbulenzen ab – Schadenersatz begrenzt
Der australische High Court hat am 14. Mai 2025 im Fall Evans & Anor gegen Air Canada ein Urteil gefällt, das die Forderungen von Passagieren (den Klägern) auf unbegrenzten Schadenersatz für Verletzungen, Schmerzen und Leiden abweist. Der Fall geht auf ein Ereignis im Jahr 2019 zurück, bei dem 35 Passagiere auf dem Weg nach Sydney verletzt wurden, als heftige Turbulenzen den Flug beeinträchtigten und zu einer Notlandung in Hawaii zwangen. Mutter und Tochter, Renae und Stephanie Evans, gaben an, seit 2019 unter anhaltenden Verletzungen zu leiden, die körperliches und psychisches Leid verursachen. Das summarische Urteil wies die Berufung der Passagiere zurück, die die Auslegung bestimmter Artikel anfechten wollten, welche die Haftungsbegrenzung internationaler Luftfahrtunternehmen im Zivilflugverkehr regeln. Das Gericht erkannte zwar eine grundsätzliche Haftung an, entschied jedoch, daß die von Air Canada zu zahlende Schadenersatzsumme nicht unbegrenzt sein würde. Die Montréaler Konvention als Grundlage der Haftungsbegrenzung Die Berufung der Passagiere zielte darauf ab, den Schadenersatz unter Berufung auf spezifische Artikel des Montréaler Übereinkommens von 1999 zu erhöhen. Dieses Abkommen legt Haftungsgrenzen für internationale Luftfahrtunternehmen zwischen allen Unterzeichnerstaaten fest. Eine wichtige Ergänzung des Übereinkommens findet sich in Artikel 25, der nach der Ratifizierung hinzugefügt wurde. Dieser Artikel sieht eine unbegrenzte Schadenersatzhaftung vor, wenn die Fluggesellschaft auf die Haftungsbeschränkungen verzichtet. Air Canada argumentierte, daß der Schadenersatz gemäß den Bestimmungen des Übereinkommens auf etwa 240.000 US-Dollar begrenzt sei. Die Kläger hingegen machten geltend, daß Air Canada gemäß Artikel 25 auf diese Einrede verzichtet habe und es somit keine finanziellen Beschränkungen hinsichtlich Tod oder Körperverletzung








