Jan Gruber

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Jan Gruber

Embraer oder Airbus: Lot will Regio-Flotte modernisieren

Polens Staatscarrier Lot beabsichtigt ihre Regionalflotte zu erneuern. Momentan besteht diese überwiegend aus Maschinen des Herstellers Embraer. Dass dies auch in Zukunft so bleibt, ist nicht in trockenen Tüchern, denn man verhandelt auch mit dem Airbus-Konzern. Beide Flugzeugbauer buhlen um eine Order, die aus voraussichtlich 84 Exemplaren bestehen sollen. Im Rennen sind die E2-Reihe von Embraer sowie die A220-Familie von Airbus Canada. Regierungsangaben nach sollen in Kürze die beiden Hersteller zur Abgabe von Angeboten eingeladen werden. Derzeit ist es noch völlig offen welcher der beiden Anbieter die besseren Karten hat. Für Embraer spricht, dass Lot bereits 43 Einheiten dieses Herstellers betreibt. Es handelt sich um die E1-Serie, denn den Nachfolger E2 hat man noch nicht in der Flotte. Für Airbus wäre es aber auch aus einem anderen Grund durchaus von Prestige die Order zu gewinnen, denn Lot gilt als treuer Boeing-Kunde. Mit dem A220 hat man ein Modell, das man für passender hält als die Flugzeuge der brasilianischen Konkurrenz. Bei Lot dürfte es aber nicht nur um solche Dinge gehen, sondern auch darum wer schneller liefern kann. Immerhin will das Unternehmen bis zum Jahr 2030 stark wachsen und sowohl bei Airbus als auch bei Embraer sind bestimmte Lieferslots nur schwer verfügbar, weil von anderen Kunden bereits ausgebucht. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass sich Lot bei Leasinggeber bedienen könnte. Es ist branchenbekannt, dass Lessoren gerne „auf Vorrat“ bestellen, um genau dann, wenn die Nachfrage hoch ist, kurzfristig an Kunden liefern zu können. Das hat aber seinen Preis, denn solche Verträge

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Flughafen Wien und Helga Krismer mit erneutem Schlagabtausch

Die niederösterreichische Politikerin Helga Krismer-Huber (Grüne) und die Flughafen Wien AG haben sich neuerlich einen Schlagabtausch über Medienaussendungen geliefert. So forderte die Grüne gemeinsam mit einem Landtagskollegen, dass der Rechnungshof den größten Airport Österreichs überprüfen solle. Der Airport konterte prompt und war den beiden Abgeordnete vor, dass diese eine „beschämende Unkenntnis“ haben sollen. Die Beteiligung der öffentlichen Hand wäre zu gering, um eine Zuständigkeit des Rechnungshofs auszulösen. Weiters: „So ist im Regierungsprogramm von Grünen und ÖVP (Seite 20) aus guten Gründen vereinbart, dass börsennotierte Aktiengesellschaften, an denen die öffentliche Hand weniger als 50% aber mehr als 25% hält, nicht vom Rechnungshof geprüft werden dürfen. Die Forderung der beiden grünen Abgeordneten nach Rechnungshofprüfung der mehrheitlich privaten Flughafen Wien AG widerspricht also eindeutig dem eigenen Regierungsprogramm, die beiden verlangen also den Bruch des grün-türkisen Regierungsprogramms. Laut Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes liegt bei der Flughafen Wien AG keine tatsächliche Beherrschung durch die öffentlichen Aktionäre vor und beträgt die öffentliche Beteiligung nur 40%, weshalb der Rechnungshof nicht prüfzuständig ist. Daraus die Behauptung abzuleiten, die Gesellschaft wäre nicht ausreichend kontrolliert, offenbart eine geradezu groteske Unkenntnis des Aktienrechts und der tatsächlichen Verhältnisse“.

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Lufthansa: Weiterhin schwache Green-Fare-Nachfrage

Eigenen Angaben nach habe die Lufthansa Group innerhalb eines Jahres etwa eine Million Tickets im so genannten „Green Fare“ verkaufen können. Lediglich etwa drei Prozent der Passagiere haben sich damit für dieses Angebot entschieden. Laut einer Aussendung von Lufthansa soll innerhalb der Business-Reisenden der Anteil etwas höher sein als der allgemeine Durchschnitt: Elf Prozent der „C“-Passagiere sollen sich für die so genannten „grünen Tarife“ entschieden haben. Während der Kranich-Konzern die „Green Fares“ als großen Erfolg feiert, scheint angesichts des Umstands, dass nur drei Prozent der Reisenden binnen eines Jahres diese gebucht haben, die Nachfrage eher schwach zu sein.

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Hamburg: Verwaltungsgericht kippt Bußgelder für verspätete Nacht-Landungen

Die Hamburger Umweltbehörde darf ab sofort keine Gebühren und/oder Ordnungsgelder für verspätete Landungen auf dem Airport verhängen. Bislang wurden Airlines, die nach 23 Uhr 00 gelandet sind, finanziell bestraft. Unter anderem Condor und Lufthansa hatten dagegen geklagt und vor dem zuständigen Verwaltungsgericht damit argumentiert, dass es für die Bußgelder keine Rechtsgrundlage geben würde. Airlines hatten allein für die Prüfung, ob die nächtliche Landung unvermeidbar war, zumindest 500 Euro an Bearbeitungsgebühren zu bezahlt. Kam die Behörde zum Schluss, dass es vermeidbar war, kam noch ein Bußgeld dazu. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat nun entschieden, dass die bisherige Praxis rechtswidrig war. Dies betrifft jedoch nur die Umweltbehörde, denn die regulären Nachtzuschläge, die an den Airport zu leisten sind, waren nicht Teil des Verfahrens und dürfen weiterhin erhoben werden.

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Nord LB könnte Flugzeug-Portfolio verkaufen

Die Norddeutsche Landesbank prüft derzeit Angebote von Investoren, die am Ankauf des Flugzeugportfolios interessiert sind. Erst im Frühjahr 2024 soll entschieden werden, ob und in welchem Umfang es tatsächlich zu Veräußerungen kommt. Die Nord LB ist seit vielen Jahren in der Finanzierung von Fluggeräten aktiv. Nun bahnt sich an, dass sich die Anstalt des öffentlichen Rechts zurückziehen könnte. Gemeint ist damit, dass laut einem Bericht von Reuters der Verkauf des gesamten Portfolios zur Debatte steht. Der Wert wird auf etwa drei Milliarden Euro geschätzt.

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Eriwan: Fly Arna bekommt AOC temporär entzogen

Die Wahrscheinlichkeit, dass die armenische Air-Arabia-Beteiligung Fly Arna in naher Zukunft wieder kommerziell abheben wird, ist stark gesunken, denn die Zivilluftfahrtbehörde Armeniens hat dem Unternehmen das AOC suspendiert. Noch wurde das Luftfahrtbetreiberzeugnis nicht endgültig entzogen, sondern es wurde lediglich vorläufig ausgesetzt. Das bedeutet, dass Fly Arna dieses auf Antrag zurückbekommen kann, aber nur dann wenn die Auflagen der Zivilluftfahrtbehörde erfüllt werden können. Üblicherweise räumen Ämter bei einer Suspendierung eine gewisse Frist ein und wenn sich innerhalb dieser nichts tut, das zur Wiedererlangung führen könnte, erfolgt ein endgültiger Entzug. Air Arabia ist bei Fly Arna lediglich Minderheitsgesellschafter und hat unter anderem die Flotte im Rahmen von Dry-Lease-Verträgen verleast. Das armenische Unternehmen ist mit großen Ambitionen gestartet, denn man betrachtete sich bereits als neuer National Carrier. Abgesehen von einigen Russland-Flügen und wenigen Verbindungen in andere Staaten, ist man aber nie so richtig aus den Startlöchern herausgekommen. Vor einigen Wochen hat man entschieden, dass der Flugbetrieb vorläufig eingestellt wird. Dies wurde damit begründet, dass das Konzept überarbeitet wird und man bereits in wenigen Wochen wieder in der Luft sein wird. Die nunmehrige Suspendierung des AOCs durch die Zivilluftfahrtbehörde dürfte dieses Vorhaben schwierig machen, denn für die Wiedererlangung sind stets Auflagen zu erfüllen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich die armenische Behörde auf eine Art „Deal“ einlassen wird, ist sehr gering. Hintergrund ist, dass man sich derzeit in einem Harmonisierungsprozess mit der Europäischen Union befindet. Die Regierung hat ein sehr großes Interesse daran, dass die Zivilluftfahrtbehörde von der EU als zuverlässiges Amt wahrgenommen wird. Man erwartet

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Alaska-Vorfall: Boeing weiß nicht welche Werkstechniker zuletzt an B737-Max-9 gearbeitet haben

In der Luftfahrt muss aus Sicherheitsgründen alles sehr genau dokumentiert werden. Normalerweise ist es Routine, dass notiert wird wer wann welches Teil eingebaut, ausgetauscht, geprüft oder repariert hat. Boeing hingegen kann laut NTSB gar nicht sagen wann von wem der defekte Türstopfen, der am 5. Jänner 2024 zum Vorfall mit einer B737-Max-9 bei Alaska Airlines geführt wurde, eingebaut hat. In einem Schreiben an den U.S.-Senat erklärt NTSB-Chefin Jeniffer Homendy, dass man derzeit nicht weiß wann und von wem das fehlerhafte Teil eingebaut wurde. Zwar ginge aus der Dokumentation hervor, dass am 19. September 2023 Reparaturarbeiten vom Hersteller durchgeführt wurden und dabei auch die Türstopfen aus- und wiedereingebaut wurden, aber weder der genaue Zeitpunkt noch der Umfang der Arbeiten oder gar die verantwortlichen Techniker wären bekannt. Boeing habe diesbezüglich entgegen wiederholter Anordnungen keine Auskünfte erteilt. Laut Homendy gäbe es Hinweise darauf, dass insgesamt 25 Boeing-Mitarbeiter mit den Reparaturen beschäftigt gewesen wären. Die Namen will oder kann der Hersteller der NTSB aber nicht bekanntgeben. Aus der Sicht der Behörde wäre dies aber für die Aufklärung des Vorfalls von essentieller Bedeutung, denn die Wahrnehmungen und Erinnerungen der Techniker könnten weitere Aufschlüsse bieten. Am 13. März 2024 schrieb die NTSB-Chefin an die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses des U.S.-Senats, dass sie von Boeing die Mitteilung bekommen habe, dass man ihr die Namen der Techniker deshalb nicht mitteilt, weil man es nicht wisse. Die Aufzeichnungen würde man nicht finden und die Aufnahmen der Überwachungskameras, mit denen die Arbeiten dokumentiert wurden, wären angeblich zwischenzeitlich schon überschrieben. Bei der

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Betriebsversammlung: Nur 37,14 Prozent der AUA-Mitarbeiter haben teilgenommen

Die Fluggesellschaft Austrian Airlines beschäftigt rund 3.500 fliegende Mitarbeiter. An der jüngsten Betriebsversammlung, die am vergangenen Donnerstag über die Bühne gegangen ist, haben offiziellen Angaben nach knapp 1.300 fliegende Beschäftigte teilgenommen. Damit haben sich weniger als die Hälfte der Betroffenen für die Anliegen von Betriebsrat und Gewerkschaft Vida interessiert. Auf den ersten Blick ist eine Zusammenkunft von 1.300 Beschäftigten, die unter anderem mit von den Arbeitnehmervertretern gecharterten Bussen ins Multiversum Schwechat gekarrt wurden, durchaus überwältigend. Bedenkt man aber, dass Austrian Airlines eben etwa 3.500 fliegende Mitarbeiter (Piloten und Flugbegleiter zusammenrechnet) beschäftigt, besagt dies auch, dass 2.200 AUA-Mitarbeiter bzw. 62,86 Prozent gar nicht erschienen sind. Generalversammlungen vieler Sportvereine, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen, wären gar nicht beschlussfähig, weil weniger als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder erschienen sind. Natürlich gibt es viele verschiedene Gründe warum man zu einer Mitarbeiterversammlung nicht erscheint, jedoch zählt unter dem Strich, dass lediglich 37,14 Prozent des fliegenden AUA-Personals an der jüngsten Betriebsversammlung teilgenommen haben. Es ist also überhaupt kein Zufall, dass nicht neuerlich ein „spontaner Warnstreik“ beschlossen wurde, denn dieser hätte die Arbeitnehmervertreter durchaus unter Bredouille bringen können. Für einen Streikbeschluss ist eine gewisse Mindestwahlbeteiligung stimmberechtigter Mitarbeiter notwendig. Diese können der Gewerkschaft angehören, jedoch ist das besonders in Firmen mit Betriebsrat keinesfalls ein Muss-Kriterium, denn Mitgliedschaften in Gewerkschaften sind prinzipiell freiwillig. Nimmt aber die ganz überwiegende Mehrheit an einer solchen Abstimmung gar nicht teil, so ist das notwendige Quorum unterschritten und somit kommt kein gültiger Beschluss zu Stande. In einem solchen Fall könnte ein Streikaufruf durchaus

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Memmingen: Ryanair stellt Zagreb-Flüge ein

Die Billigfluggesellschaft Ryanair wird die im Regelfall von Lauda Europe durchgeführten Nonstopflüge zwischen Zagreb und Memmingen einstellen. Die Aufgabe dieser Route, die momentan dreimal wöchentlich bedient wird, ist zum 30. März 2024 geplant. Laut Ex-Yu-Aviation.com waren im Vorjahr auf dieser Route 44.265 Reisende unterwegs. Die Auslastung der Flüge soll bei 87,9 Prozent gelegen haben. Ryanair machte keine näheren Angaben zur Aufgabe dieser Route.

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