
Drei Monate bedingt: In den Urlaub gereist, aber Hund zu Hause im Schlafzimmer eingesperrt
Haustiere können treue Begleiter sein, jedoch spätestens wenn es in den Urlaub geht und die Mitnahme des Tieres entweder mit hohen Kosten verbunden ist oder aber die Airline generell die Beförderung von Hund, Katze und Co. verweigert, kann es kompliziert werden. Sofern sich niemand findet, der das Tier betreut oder aber man sich keine Tierpension leisten kann, sollte man besser auf die Reise verzichten. Das kam für einen Salzburger nicht in Frage, denn er sperrte seine Pitpull-Hündin lieber in seinem Schlafzimmer ein. Auf seinen Urlaub wollte der Salzburger nämlich nicht verzichten und so wurde das Tier einfach sich selbst in der Wohnung überlassen. Der Magistrat der Stadt Salzburg schritt ein, denn es gab Hinweise von Nachbarn, denn der Vierbeiner machte unter anderem mittels lautem Bellen auf seine missliche Lage aufmerksam. Die rechtlichen Schritte für die zwangsweise Öffnung der Wohnung wurden durchgeführt und anschließend fand ein Amtstierarzt am 8. November 2022 ein abgemagertes Tier in einem verwüsteten Zimmer, das noch dazu mit Urin und Kot verschmutzt war, vor. Es wird vermutet, dass der Vierbeiner einige Wochen ohne Nahrung und Wasser gewesen sein könnte. Der verantwortliche Amtstierarzt hat veranlasst, dass die Pitbull-Hündin bei der Pfotenhilfe versorgt wird. Dort wurde das Tier aufgepeppelt. Dem einstigen Hundebesitzer wurde das Tier nicht nur entzogen, sondern er musste sich vor dem Landesgericht Salzburg verantworten. Der Magistrat der Stadt Salzburg hat nämlich Strafanzeige erstattet. Im Verfahren versuchte sich der Mann dahingehend zu rechtfertigen, dass er dachte, dass ein Freund regelmäßig nach dem Tier schauen würde. Nach drei







