
Missachtung der Passagierrechte: Ungarische Behörde ermittelt gegen Wizz Air
Nach Ryanair hat sich auch Wizz Air Hungary ein Verfahren der ungarischen Konsumentenschutzbehörde eingebrockt. Dem Carrier wird vorgeworfen, dass dieser die Passagierrechte kreativ zu Ungunsten der Fluggäste ausgelegt haben soll. Das ungarische Justizministerium, dem die Konsumentenschutzbehörde untersteht, hat eine offizielle Untersuchung in Auftrag gegeben. Konkret geht es um das Verhalten von Wizz Air im Falle von Stornierungen, Verspätungen und Ausfällen. Der Carrier weigert sich strikt auf andere Fluggesellschaften umzubuchen und das obwohl das die EU-Verordnung 261/2004 vorsieht und es auch einschlägige Judikatur des EuGH zu diesem Thema gibt. In zahlreichen Fällen, die Aviation.Direct vorliegen weigerte sich Wizz Air strikt die Kosten für Ersatzbeförderungen, Hotelunterkünfte oder notwendige Verpflegung zu übernehmen. Auch monatelange Wartezeiten auf die Erstattung der Ticketgelder sind keine Seltenheit. Der Kundenservice beruft sich auf Klauseln in den Beförderungsbedingungen, die laut Wizz Air von der „ungarischen Zivilluftfahrtbehörde genehmigt“ sein sollen. Selbstredend: Die Behörde dementiert dies und verweist darauf, dass die Prüfung von Beförderungsbedingungen und/oder AGB nicht in den Kompetenzbereich europäischer Luftfahrtbehörden fällt, sondern hierfür Zivilgerichte zuständig sind. Beispielsweise ist in Österreich eine Klage der Arbeiterkammer anhängig. In erster Instanz wurden knapp 80 Klauseln für rechtswidrig erklärt, jedoch erhob Wizz Air ein Rechtsmittel gegen das Urteil. Die Berufungsverhandlung wird im Herbst 2022 stattfinden. Ministerium wirft Verstöße gegen Fluggastrechte vor Laut ungarischem Justizministerium sollen sich die Beschwerden über das Verhalten von Wizz Air regelrecht türmen. Dabei geht es nicht nur um Flugunregelmäßigkeiten wie Streichungen und Verspätungen, sondern auch um den Umstand, dass Wizz Air im Falle von Flugplanänderungen die gesetzliche Verpflichtung eine






