Jan Gruber

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Jan Gruber

Viel Nachholbedarf: Sonst wird das nix mit der Klimawende dank der Bahn

Politik und so genannte Klimaschützer setzen große Hoffnungen in den Verkehrsträger Bahn, der laut deren Aussagen besonders umweltfreundlich sein soll. Doch gerade in Deutschland besteht akuter Nachholbedarf, denn vielerorts ist Barrierefreiheit ein Fremdwort und Toiletten können wahrliche Ekelzonen sein. So wird das einfach nichts mit der Klimawende. Bahnfahren war mal einfach: Vor der Abfahrt oder zur Not beim Schaffner gegen Aufpreis eine Fahrkarte kaufen und los kann es gehen. Die Preise waren immer gleich und mit Vorteilscard (ÖBB), Bahncard (DB) oder Halbtax (SBB) zahlte man die Hälfte. Aktionstickets gab’s schon immer, aber die Preise waren transparent und kalkulierbar. Das änderte sich schleichend, denn die Eisenbahngesellschaften haben in den letzten Jahren verstärkt auf das von Billigfliegern in die Luftfahrt gebrachte – und mittlerweile branchenübliche – flexible Pricing umgestellt. In erster Linie sind davon Fernstrecken betroffen, aber gelegentlich kann es auch im Regionalverkehr zu Überraschungen kommen, wenn eine ganze Flut von Tarifen für den gleichen Zug angeboten wird. Unterschiedliche Preise bei ÖBB und DB für die gleichen Züge Im grenzüberschreitenden Fernverkehr kann es einen verdammt großen Unterschied machen über welche Eisenbahngesellschaft man sein Ticket kauft und welchen Abfahrtsbahnhof man wählt. Beispielsweise bieten die ÖBB eine zuggebundene Bahnfahrt von Salzburg nach Stuttgart für rund 60 Euro an. Wählt man aber das kurz vor der Landeshauptstadt befindliche Elsbethen als Abfahrtsort, so sank in der Stichprobe der Preis auf 26,60 Euro. Noch günstiger ging es über die Homepage der DB: 23,90 Euro. Selbstverständlich für die tupfengleiche Bahnverbindung am gleichen Tag. Ein noch weniger nachvollziehbares Bild

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Condor: Boeing 767-300ER absolvierte Sicherheitslandung wegen Ölproblem

Die Ferienfluggesellschaft Condor musste am Samstag mit der Boeing 767-300ER D-ABUD auf dem Weg von Frankfurt nach Punta Cana eine Sicherheitslandung auf dem Flughafen Lissabon einlegen. Das Unternehmen bestätigte, dass Flug DE2162 außerplanmäßig in Portugal landen musste und gab als Grund eine Ölanzeige im Cockpit an. Die 29 Jahre alte Boeing 767-300ER soll unbestätigten Meldungen aus Portugal nach einen Ölverlust an Triebwerk 2 erlitten haben. Vorsorglich hielt der Flughafen Lissabon die Feuerwehr bereit. Dieses Vorgehen ist üblich, jedoch kam es zu keinem Einsatz. Die Passagiere konnten den Langstreckenjet sicher verlassen. Condor kommentierte eine Frage bezüglich Ölverlust nicht. „Wir können bestätigen, dass Flug DE2162 auf dem Weg von Frankfurt nach Punta Cana gestern rein vorsorglich in Lissabon außerplanmäßig zwischengelandet ist. Ursache für die Sicherheitslandung war eine Ölanzeige im Cockpit, die überprüft werden musste“, erklärte eine Condor-Sprecherin gegenüber Aviation.Direct. „Das Flugzeug landete sicher in Lissabon. Die Gäste und die Crew waren über Nacht in Hotels untergebracht und traten ihre Reise nach Punta Cana heute Mittag an Bord eines Ersatzflugzeugs an, das aus Frankfurt nach Lissabon positioniert wurde“. Die D-ABUD befindet sich weiterhin in Lissabon und wird laut der Condor-Medienreferentin derzeit von Technikern untersucht. Als Ersatzflugzeug wurde die ebenfalls rund 29 Jahre alte D-ABUC ferry nach Lissabon überstellt und anschließend wurde die Reise nach Punta Cana mit dieser Boeing 767-300ER fortgesetzt.

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Behinderter Mann wollte nach Pinkelunfall SAA-Flugzeug pfänden lassen

Im Dezember 2021 versuchte ein Mann, der ein Versäumnisurteil gegen South African Airways erwirken konnte, ein Flugzeug pfänden zu lassen. Es handelt sich um einen körperlich eingeschränkten Herrn aus Sambia, der sich mangels Benutzbarkeit der Toilette auf dem Sitz erleichtern musste. Frewillig hat der behinderte Passagier dies nicht getan und verklagte South African Airways in Sambia auf Schadenersatz, weil er sich sich erniedrigt gefühlt hatte. Der Ansicht seines Anwalts nach hätte der Carrier für eine Benutzbarkeit des stillen Örtchens sorgen müssen. Andernfalls wäre es nicht zu diesem für den Mann peinlichen Unfall gekommen. Der Vorfall ereignete sich bereits im Jahr 2019, jedoch reagierte South African Airways nicht, so dass der Fluggast vor Gericht zog. Da der Carrier nicht erschienen ist, hat der Richter ein so genanntes Versäumnisurteil zu Gunsten des Klägers erlassen. Eigentlich ist dieses vollstreckbar, so dass der Kläger versuchte eine SAA-Maschine auf dem Flughafen Lusaka pfänden zu lassen. Das ging aber gehörig daneben, denn laut lokalen Medienberichten soll es Schützenhilfe von Flughafen und einer lokalen AIrline aus Sambia gegeben haben, so dass der Gerichtsvollzieher die Pfändung nicht vollziehen konnte. Obendrein handelte es sich um ein Leasingflugzeug, so dass die Beschlagnahmung ohnehin aufgehoben werden hätte müssen. So konnte der Gerichtsvollzieher laut lokalen Berichten lediglich Computer, Büromöbel, zwei Drucker und einige andere Gegenstände im lokalen South-African-Büro pfänden. Diese reichen jedoch nicht aus, um die zugesprochene Summe einbringen zu können. Zwischenzeitlich soll der Carrier auch einen juristischen Versuch zur Bekämpfung des Säumnisurteils gestartet haben. Ob dieser von Erfolg gekrönt sein wird

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British Airways will London-Sydney reaktivieren

Nach fast zwei Jahren “Corona-Pause” will British Airways ab 27. März 2022 wieder auf der so genannten Känguruh-Route zwischen London Heathrow und Sydney (via Singapur) fliegen. In der ersten Woche soll die Route fünfmal bedient werden und anschließend täglich. Der Flugverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und Australien hat eine lange Tradition und ist fest in den Händen der Oneworld-Partner Qantas und British Airways. Die Corona-Pandemie führte dazu, dass die Routen über einen langen Zeitraum hinweg pausieren mussten. British Airways will nun im Sommerflugplan 2022 täglich auf der Strecke London (Heathrow)-Singapur-Sydney fliegen. Für die Wintersaison 2022/23 plant man derzeit mit sechs Umläufen pro Woche. Über eine lange Zeit hinweg verfolgte die australische Regierung die so genannte Null-Covid-Strategie. Die Grenzen waren weitgehend abgeriegelt und auch eigene Staatsbürger konnten oftmals nicht einreisen. Bei nur wenigen Coronafällen wurden ganze Metropolregionen unter Lockdown gestellt. Gebracht hat es nichts, denn die Strategie ist gescheitert und mittlerweile verworfen worden.

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Hochrisiko-Keule: Deutschland setzt 39 Staaten auf Reisewarnung

Das deutsche Robert-Koch-Institut schlägt mit der so genannten “Hochrisiko-Keule” so richtig um sich, denn man stuft stolze 39 Staaten neu als so genannte “Hochrisikogebiete” ein. Unter den Staaten, die das deutsche Negativsiegel erhalten haben befinden sich unter anderem Australien, Estland, Island, Irland und die Vereinigten Arabischen Emirate. Die Kriterien, die dazu führen, dass das Robert-Koch-Institute Staate als so genannte Hochrisikogebiete einstuft, sind äußert intransparent und zum Teil wenig nachvollziehbar, da häufig auch Staaten mit niedrigerer Inzidenz als die Budesrepublik auf diese “schwarze Liste” gesetzt werden. Damit verbunden ist stets eine Reisewarnung, die vom Außenministerium ausgesprochen wird. Pauschalreise haben davon aber nicht mehr viel, denn immer mehr Reiseveranstalter weigern sich aufgrund der inflationären und oftmals nicht nachvollziehbaren Praxis kostenfrei stornieren zu lassen. Die Umstufung in die so genannte Hochrisikoliste hat für vollständig Geimpfte und Genesene keine praktische Auswirkungen. Unter Umständen muss lediglich die so genannte Reiseanmeldung ausgefüllt werden. Ungeimpfte müssen ein zehntägige Quarantäne antreten, aus der man sich am fünften Tag auf eigene Kosten freitesten kann. Die Umstufungen treten mit Sonntag in Kraft. Gleichzeitig wird die Ukraine von der Hochrisiko-Liste des RKI gestrichen. Folgende Staaten sind neu auf der deutschen “Hochrisikoliste”: Angola Argentinien Australien Die Bahamas Bahrain Belize Der Plurinationale Staat Bolivien Cabo Verde Die Demokratische Republik Kongo Côte d’Ivoire Estland Fidschi Frankreich – die französischen Übersee-Departements Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, St. Martin und St. Barthélemy Gabun Ghana Grenada Guinea Island Israel Jamaika Katar Kenia Die Komoren Kuwait Luxemburg Mali Mauretanien Niederlande – die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande Aruba

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18 Jahre nach dem Absturz: Ehemaliger Flash-Airlines-Chef in Frankreich angeklagt

Der Absturz von Flash Airlines Flug 7K 604 ereignete sich bereits im Jahr 2004. DIe Airline existiert schon längst nicht mehr, jedoch werden  nun in Frankreich der damalige Firmenchef Mohamed Nour sowie weitere ehemalige Manager angeklagt. Am 3. Jänner 2004 sollte Flash Airlines mit der SU-ZCF von Sharm el Sheikh über Kairo nach Paris fliegen. Rund drei Minuten nach dem Start stürzte die Boeing 737-300 aus bis heute ungeklärter Ursache ins Rote Meer. Alle Besatzungsmitglieder und die Crew kamen dabei ums Leben. Die meisten der 148 Personen waren französische Staatsbürger auf dem Rückweg aus dem Ägypten-Urlaub. Das Ermittlungsverfahren wurde ursprünglich eingestellt, jedoch ordnete ein Berufungsgericht die Wiederaufnahme an. Unter anderem habe die Staatsanwaltschaft verabsäumt ausführliche Erklärungen vom ehemaligen Geschäftsführer von Flash Airlines einzuholen. Im September 2019 wurde das Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen. Laut Informationen der Agentur AFP wurde dem ehemaligen Flash-Airlines-Chef, Mohamed Nour, am 16. Dezember 2021 die Anklage postalisch zugestellt. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, dass Besatzungsmitglieder ohne erforderliche Qualifikation und/oder Ausbildung an Bord gewesen sein sollen. Auch soll es Verstöße bei den Ruhezeiten gegeben haben. Auch wurden in der Europäischen Union bei Vorfeldkontrollen zahlreiche Sicherheitsmängel gefunden. Die genaue Unfallursache konnte jedoch nie aufgeklärt werden, so dass verschiedene Theorien kursieren.

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Förderabrechnungen frisiert: Air Europa muss 14 Millionen Euro zurückzahlen

Die spanische Fluggesellschaft Air Europa muss aufgrund einer Gerichtsentscheidung rund 14 Millionen Euro an Fördergeldern zurückbezahlen. Dem Unternehmen wurde vorgeworfen, dass auf geförderten Strecken den Regionalregierungen höhere Ticketpreise vorgegaukelt wurden, jedoch den Einwohnern ein geringerer Betrag verrechnet wurde. Unter anderem die Balearan, Ceuta und Melilla subventionieren die Festland-Reisen ihrer Einwohner. Auf den innerspanischen Flügen muss während der Buchung die Resident-Nummer angegeben werden und dann reduziert sich der Flugpreis. Die Differenz wird von den jeweiligen Regionalregierungen aufgezahlt. Und genau da liegt das Problem: Das spanische Höchstgericht stellte fest, dass Air Europa gegenüber den Residents einen weit niederigen Preis verrechnete als jener, der bei den Regionalregierungen für die Ausbezahlung der Differenz angegeben wurde. Dem Carrier wurde vorgeworfen, dass man in betrügerischer Absicht falsche Abrechnungen vorgelegt habe. Das Gericht teilte die Ansicht und ordnet die Rückzahlung von 14 Millionen Euro an. Je nach Region bekommen Bewohner von Inseln oder abgelegenen Gebieten wie Ceuta und Melilla einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent auf Flüge zum spanischen Festland. Damit soll sichergestellt werden, dass beispielsweise Termine in der Hauptstadt wahrgenommen werden können und die Reisekosten leistbar bleiben. Im konrekten Fall, mit dem sich das spanische Höchstgericht zu befassen hatte, ging es den Zeitraum Jänner 2009 bis September 2010. Die Entscheidung hat sich länger hingezogen, da der Fall in Spanien durch sämtliche Instanzen gegangen ist.

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Kanada: Air Transat reduziert Winterflugplan um 30 Prozent

Die Omikron-Corona-Variante hat auch Auswirkungen auf den Winterflugplan 2021/22 der kanadischen Air Transat. In etwa ein Drittel aller Verbindungen werden gestrichen und aus dem Verkauf genommen. Der Carrier begründet die Kapazitätsrücknahme in erster Linie mit Omikron und den aktuellen Rekord-Neuinfektionszahlen in Kanada. Dies wird sich äußerst nachteilig auf die Nachfrage aus, so dass Anpassungen im Flugplan notwendig sein sollen. Vorerst hat man bis inklusive 25. Feber 2022 Kapazität herausgenommen, betont jedoch, dass bei Bedarf auch für die Zeit danach reduziert werden könnte. Erst kürzlich gab Air Transat bekannt, dass das seit langer Zeit bestehende Codeshare-Abkommen mit dem Mitbewerber Westjet ausgedehnt werden soll. Firmenchef Annick Guérard verfolgt eine Allianz-Strategie, zu der in den nächsten Wochen weitere Details kommuniziert werden sollen. Ursprünglich wollte der Mitbewerber Air Canada übernehmen, jedoch platzte der Deal unter anderem aufgrund wettbewerbsrechtlicher Bedenken der EU-Kommission.

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Mailand-Barcelona-Mailand: Singapore Airlines legt Fünfte-Freiheit-Strecke auf

Das Star-Alliance-Mitglied Singapore Airlines legt innerhalb von Europa eine zweite Fünfte-Freiheit-Strecke auf. Dabei handelt es sich um eine Verbindung zwischern Mailand und Barcelona (vice versa). Diese soll mir Airbus A350-900 bedient werden. Ab 17. Jänner 2022 legt Singapore Airlines die Flüge zwischen Mailand (Malpensa) und Barcelona zusammen. Sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückflug wird mit Zwischenstopp geflogen. Das hat zur Folge, dass Singapore Airlines im Rahmen der Fünften Freiheit auch innereuropäisch Passagiere befördern wird. Derzeit ist geplant, dass Mailand-Barcelona-Mailand an den Verkehrstagen Montag, Mittwoch und Freitag angeboten werden soll. Aviation.Direct hat auf einer anderen Fünfte-Freiheit-Strecke das “Europa-Produkt” von Singapore Airlines genauer unter die Lupe genommen. Näheres dazu unter diesem Link. Der Fünfte-Freiheit-Flugplan auf einen Blick: SQ378 Mailand Malpensa-Barcelona 0715-0850 SQ379 Barcelona-Mailand Malpensa 1010-1150

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Lübeck Air holt sich über Air Alsie Embraer 190 von German Airways

Die Zeitfracht-Tochter German Airways wird künftig auch für Lübeck Air fliegen. Im Sommerflugplan 2022 wird ein Embraer 190 samt Crew im Wetlease für Air Alsie fliegen. Das dänische Unternehmen setzt dann den Regionaljet unter der Marke Lübeck Air im Charter ein. Die Destinationen Dublin, Krakau, Ibiza, Menorca, Korsika und Sardinien sowie Zadar, die Kanalinseln, Reflavik und Bergen sollen auch mit Embraer 190 angesteuert werden. „Wir sind vor eineinhalb Jahren mit einer ATR 72-500 an den Start gegangen und verbinden Lübeck mit Bern, München, Stuttgart und Salzburg. Für einige der neuen Strecken ist es nun sinnvoll, auf einen Jet zu setzen“, so Lübeck Air Geschäftsführer Jürgen Friedel. Jetzt steht fest, mit welchem Fluggerät diese Strecken geflogen werden: „Es wird eine E190 der German Airways sein. Wir wachsen mit Augenmaß. Der entsprechende Wet-Lease-Vertrag zwischen den Partnern German Airways, Air Alsie und Lübeck Air wurde heute unterzeichnet“. Der Regionaljet von German Airways wird auf dem Flughafen Lübeck stationiert werden. Dazu Maren Wolters, Geschäftsführerin der Zeitfracht-Tochter: “Mit dem Erwerb des Flughafen Rostock haben wir unsere Position im Norden Deutschlands gestärkt. Die nun beginnende Zusammenarbeit mit der Lübeck Air passt wunderbar ins Konzept, da die Wartung unserer Flugzeuge von Köln nach Rostock verlagert wird und wir damit in direkter Nähe des Lübecker Flughafens sind.“

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