Jan Gruber

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Jan Gruber

Jetblue kündigt auch New York JFK-London Gatwick an

Ursprünglich wurde nur kommuniziert, dass Jetblue nach London-Heathrow fliegen wird. Firmenchef Robin Hayes hat nun die Katze aus dem Sack gelassen: Auch Gatwick wird mit New York JFK verbunden. Damit wird der Billigflieger die beiden größten Airports des Vereinigten Königreichs mit Airbus A321LR anfliegen. Der erste Langstreckenflug in der Firmengeschichte ist für den 11. August 2021 angekündigt. Die ab Boston geplante London-Strecke soll erst im Sommer 2022 eröffnet werden. Ursprünglich wollte Jetblue diese bereits im Herbst 201 aufnehmen. Der Carrier begründete die Entscheidung nicht näher. Während die Heathrow-Flüge bereits am 11. August 2021 aufgenommen werden, wurde der Starttermin für Gatwick auf den 29. September 2021 festgelegt. Tickets sind bereits im Verkauf und können für einen langen Zeitraum im Voraus gebucht werden. Jetblue ist jedenfalls davon überzeugt, dass die Dual-Strategie in London der richtige Weg sein soll.

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Ab Juli: Helvetic setzt E190-E2 ab Bern und Zürich ein

Die Fluggesellschaft Helvetic wird ab Anfang Juli 2021 die Maschinen des Typs Embraer 190-E2 auch auf eigene Rechnung zum Einsatz bringen. Der Erstflug ist für den 10. Juli 2021 geplant, berichtet CH-Aviation.com. Ab Zürich wird Helvetic Airways dieses Muster 10. Juli 2021 nach Heraklion und Kos im Charter in die Luft bringen. Ab 11. Juli 2021 fliegt der Carrier mit Embraer 190-E2 eigenwirtschaftlich nach Palma de Mallorca. Auf allen drei genannten Routen ist je ein Umlauf pro Woche geplant. Mit Embraer 190-E2 wird der Carrier auch ab Bern-Belp nach Heraklion und Palma fliegen. Die jeweiligen Erseteinsätze sind für den 10. Juli 2021 bzw. 11. Juli 2021 vorgesehen. Laut Berichten des Portals Aerotelegraph.com soll Swiss die Wetlease-Zusammenarbeit auf vier Maschinen reduzieren und damit halbieren. Mit Eurowings befindet man sich demnach in Gesprächen darüber, dass vier Jets von Helvetic für die Lufthansa-Billigtochter fliegen könnten. Letzteres ist noch nicht final entschieden.

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Quartalszahlen: 88,7 Prozent weniger Passagiere in Wien

Die Flughafen Wien AG konnte im ersten Quartal 2021 zwar ein positives EBITDA in der Höhe von 2,4 Millionen Euro erzielen, doch das Nettoergebnis ist mit minus 25 Millionen Euro tiefrot. Der Umsatz reduzierte sich um 64,4 Prozent. „Die dramatischen Zahlen unterstreichen, dass die Flugbranche dringend die Weiterführung der Corona-Kurzarbeit braucht, nur so kann eine Kündigungswelle verhindert werden. Zwar steigen die Buchungen, aber Flugverkehr und Tourismus sind noch nicht über dem Berg“, so Günther Ofner, Vorstand der Flughafen Wien AG. „Wer in den Urlaub fliegen will, sollte jetzt buchen, bevor die Ticketpreise wieder steigen. Wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann wieder reisen und sollte daher diese Chance auch ergreifen, der Grüne Pass ist dabei der Schlüssel zur Freiheit“. Die weltweite Covid-19-Pandemie hat anhaltend starke Auswirkungen auf den internationalen Reiseverkehr und damit auch auf den Flughafen Wien: Von Jänner bis März 2021 verzeichnete die Flughafen-Wien-Gruppe inklusive der Auslandsbeteiligungen Malta Airport und Flughafen Kosice einen Passagierrückgang von 88,7 Prozent auf insgesamt 677.344 Passagiere gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Am Standort Wien ging die Zahl der Passagiere um 88,4 Prozent auf 572.718 Reisende zurück. Die Zahl der Flugbewegungen sank von Jänner bis März 2021 um 78,6Prozent auf 10.418 Starts und Landungen. Die durchschnittliche Auslastung (Sitzladefaktor) ging von 65,4 Prozent auf 49,4 Prozent zurück. Das Frachtaufkommen sank um 5,0Prozent auf 60.172 Tonnen (Luftfracht und Trucking). Der Flughafen Malta verzeichnete im Q1/2021 einen Passagierrückgang um 90,2Prozent auf 98.495 Reisende. Der Flughafen Kosice verzeichnete im gleichen Zeitraum einen Rückgang um 87,7Prozent auf 6.131 Reisende. „Die

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Lufthansa klagte: EU-Gericht kippt Hahn-Beihilfen

Für den Flughafen Frankfurt-Hahn war das Urteil des Gerichts der Europäischen Union mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Schock: Die Vorstufe des EuGH kippte die Genehmigung einer Verlustabdeckung für den Zeitraum von 2017 bis 2021. Es geht um rund 25,3 Millionen Euro, die der Regionalflughafen zurückbezahlen muss, falls das Urteil rechtskräftig wird. Lufthansa hatte gegen die Genehmigung der EU-Kommission geklagt und obsiegte in erster Instanz. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass der deutsche Staat dieser Fluggesellschaft im Vorjahr mit bis zu neun Milliarden Euro unter die Flügel gegriffen hat und unter anderem Condor und Ryanair dagegen Klagen vor dem Gericht der Europäischen Union eingebracht haben. Die zuerst genannte Fluggesellschaft hat mehrmals staatlich besicherte Kredite bekommen. Das Urteil des EU-Gerichts enthält als Begründung unter anderem, dass die EU-Kommission die Einzugsgebiete von Hahn und Frankfurt/Main nicht ausreichend geprüft habe. Auch habe man sich nicht ausreichend mit den Geschäftsmodellen befasst. Die Kommission kann nun das Rechtsmittel der Berufung an den Europäischen Gerichtshof ergreifen. Daher bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.

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Österreich: So kommt bekommt man eine behördliche Impfbestätigung

Geht es rein nach dem Gesetz, so würden geimpfte Personen rasch und unkompliziert bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft bzw. in Statutarstädten beim Magistrat an behördliche Bescheinigungen über ihre Covid-Impfungen kommen. In der Praxis ist es aber ein kompliziertes Unterfangen, das ein wenig an den Passierschein A38 im Asterix-Comic erinnert. Personen, die beim Hausarzt oder bei einem anderen niedergelassenen Arzt ihre Injektionen erhalten haben, können sich dort in der Regel, die so gut wie auf der ganzen Welt anerkannt wird, ausstellen lassen. Problematisch wird es aber, wenn das Vakzin in einem Impfzentrum verabreicht wurde. Die Hausärzte dürfen grundsätzlich nur jene Diagnosen, die sie selbst gestellt haben oder aber valide aufgrund von ihnen veranlassten weiteren Untersuchungen (Klassiker: Blutuntersuchung im Labor) als definitiv attestieren. Das bedeutet, dass eine Impfung, die nicht selbst vom jeweiligen Arzt verabreicht wurde, auch nicht als definitiv bescheinigt werden darf. Der Mediziner könnte lediglich bestätigen, dass im gelben Papierimpfpass und in der elektronischen ELGA-Version die Covid-Impfungen eingetragen sind, nicht jedoch darf dieser bestätigen, dass geimpft wurde. Es sei denn beispielsweise der Hausarzt hat selbst geimpft. Wie kommen also Personen, die in Impfzentren ihre Covid-Immunisierungen erhalten haben, zu einer validen Bestätigung auf Papier? Grundsätzlich ist hierfür die jeweilige Bezirkshauptmannschaft, in deren Sprengel sich das Impfzentrum, in dem man die Impfung bekommen hat, zuständig. In Statutarstädten ist es der Magistrat (Beispiel Wien: MA15). Dort kann eine Passierschein A38-Tour drohen, denn ein System der organisierten Nichtzuständigkeit – obwohl die Rechtslage eindeutig ist – blüht. Offizielle Vordrucke sind gratis im Internet erhältlich Der einfachste

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Österreich anerkennt China-Impfstoff doch – Sputnik V nicht

Vor wenigen Tagen erklärte das Gesundheitsministerium Österreichs, dass Impfungen, die mittels Sinopharm (China) bzw. Sputnik V (Russland) vorgenommen wurden, mangels EMA-Zulassungen zu keinen Einreiseerleichterungen führen. Das war offensichtlich nur die halbe Wahrheit, denn ein Blick in die von Wolfang Mückstein (Grüne) unterschriebene Einreiseverordnung zeigt ein anderes Bild. Auf der Liste der Vakzine, die in Österreich zu Erleichterungen bei der Einreise führen, findet sich entgegen ursprünglicher Angaben des Mückstein-Ministeriums auch der chinesische Sinopharm-Impfstoff. Nicht enthalten ist der russische Sputnik-V, so dass dieser nicht anerkannt wird. Der Umstand, dass das chinesische Mittel zu Erleichterungen führt, wurde so zu keinem Zeitpunkt öffentlich von Mückstein und/oder seinem Ministerium kommuniziert. Ganz im Gegenteil: In einer Art Mini-PR-Kampagne betonte man sogar, dass nur jene Impfstoffe, die von der EMA zugelassen sind, anerkannt werden. Von der Anerkenntnis des chinesischen Impfstoffs profitieren unter anderem Personen aus Serbien, Tschechien und Ungarn, wo dieser auf Basis nationaler Notfallzulassungen zum Einsatz kommt. Serbien ist kein Mitglied der Europäischen Union, so dass dieser Staat auf EMA-Zulassungen sowieso nicht angewiesen ist. Die von Wolfang Mückstein unterschriebene Liste der Impfstoffe wurde im Bundesgesetzblatt II Nr. 222/2021 veröffentlicht. Der entsprechende Passus im Original aus der Verordnung des Ministers: „Anlage IImpfstoffe gemäß § 2 Abs. 3Comirnaty/BNT162b2/Tozinameran (INN) von BioNtech/Pfizer: 2 DosenChAdOx1_nCoV-19/ChAdOx1-S/AZD1222/Vaxzevria/ COVID-19 Vaccine AstraZeneca von AstraZeneca, und Covishield von Serum Institute of India: 2 DosenCOVID-19 Vaccine Janssen von Johnson & Johnson/Janssen Pharmaceuticals/Ad26.COV2.S Janssen (US + NL-Sites): 1 DosisCovid-19 Vaccine Moderna/mRNA-1273 von Moderna: 2 DosenSinopharm / BIBP (Beijing Bio-Institute of Biological Products Co-Ltd.) SARS-CoV-2 Vaccine (Vero Cell),

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Ryanair gewinnt Klagen gegen Staatshilfen für TAP und Air France-KLM

In Sachen der Klagen, die von Ryanair gegen Staatshilfen an diverse Fluggesellschaften erhoben wurden, obsiegte der Carrier in den Fällen von TAP und Air France-KLM. Das Gericht der Europäischen Union stellte in erster Instanz fest, dass die Genehmigung, die von der EU-Kommission erteilt wurde, nicht mit Unionsrecht in Einklang zu bringen ist. Das Urteil ist insofern besonders spannend, da selbiges Gericht, das als Vorstufe vor dem Europäischen Gerichtshof eingerichtet wurde, in vergleichbaren Fällen zu Ungunsten des Billigfliegers entschieden hat. Zwar erhob Ryanair stets das Rechtsmittel der Berufung an den EuGH, dennoch unterlag man eben in erster Instanz. Die Entscheidungen in Sachen Air France-KLM und TAP sind ausdrücklich noch nicht rechtskräftig, denn die unterlegenen Parteien, können Berufung an den EuGH erheben. Die Klagen von Ryanair richten sich ausdrücklich nicht gegen die Fluggesellschaften selbst, sondern gegen die von der EU-Kommission erteilten Genehmigungen für die Staatshilfen. Vereinfacht gesagt: Die betroffenen Airlines sind den Verfahren nur „Passagiere“ und haben nicht einmal Parteienstellung. Diesen bleibt nichts anderes übrig als abzuwarten was die Justiz entscheidet. „Eine der größten Errungenschaften der EU ist die Schaffung eines Binnenmarktes für den Luftverkehr. Die Genehmigung staatlicher Beihilfen für Air France-KLM und TAP durch die Europäische Kommission verstieß gegen die Grundprinzipien des EU-Rechts und kehrte den Prozess der Liberalisierung des Luftverkehrs um, indem Ineffizienz belohnt und unlauterer Wettbewerb gefördert wurde. Während der Covid-19-Pandemie wurden diskriminierende staatliche Subventionen in Höhe von über 30 Mrd. EUR an EU-Flaggenträger vergeben. Sofern die EU-Gerichte nicht im Einklang mit den heutigen Entscheidungen stehen bleiben, wird diese

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Grüner Pass ab 4. Juni 2021: Datenschützer laufen Sturm

Der vor einiger Zeit von Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) angekündigte „Grüne Pass“ soll am 4. Juni 2021 zumindest national an den Start gehen. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) kündigte dies an. Die App soll bereits „EU-fit“ sein, jedoch zunächst nur im Inland anwendbar sein. Im Unionsgebiet soll die Lösung spätestens ab 1. Juli 2021 im Reiseverkehr und bei nationalen Zugangsbeschränkungen zum Einsatz kommen. Österreich bringe schon im Juni 2021 eine App an den Start, die bereits die gemeinsamen Voraussetzungen erfüllen wird, so Mückstein. Allerdings hegen sich hinter den Kulissen immer mehr datenschutzrechtliche Bedenken, denn das Gesetz, das hinter der Applikation steht, sieht eine umfangreiche Verknüpfung verschiedenster Daten vor. Laut einem Bericht der Tageszeitung Kurier, der sich auf Epicenter Works beruft, sollen unter anderem aktuelle und historische Daten über den Beruf, Bildungsweg, Arbeitslosigkeiten, Krankenstände und gar das Einkommensniveau einfließen. Dies wäre – so das Institut – vom Gesetz her gedeckt. Die weitere Entwicklung bleibt daher abzuwarten, denn sollten tatsächlich derartig umfangreiche Datenverknüpfungen umgesetzt werden, so ist mit erheblichem Widerstand seitens Datenschützern zu rechnen. Der Einbezug der im vorherigen Absatz zitierten Informationen ergibt im Zusammenhang damit, dass nachgewiesen werden soll, ob man gestestet, geimpft oder genesen ist, überhaupt keinen Sinn. Einige Datenschützer befürchten, dass durch das Abscannen der QR-Codes regelechte Bewegungsprofile erstellt werden können. In der Tat konnten bislang weder die EU-Kommission noch die nationalen Regierungen schlüssig erklären wer eigentlich Zugriff auf die Abfragen bekommt und wo und wie lange diese gespeichert werden.

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Startup Joot legt sich neuen Namen zu: Leav Aviation

Das Airline-Startup des ehemaligen Germania-Chefs Johannes Klinsmann, änderte vor wenigen Tagen den Firmennamen. Dieser lautet nun nicht mehr Joot Aviation Project GmbH, sondern Leav Aviation GmbH. Das Unternehmen reichte – noch unter dem alten Namen – beim Luftfahrtbundesamt einen Antrag auf Erteilung von AOC und Betriebsgenehmigung ein. Auch sicherte man sich bereits erste Maschinen des Typs Airbus A320, wobei die erste Einheit schon in Deutschland eingetroffen ist. Nähere Einzelheiten dazu in diesem Artikel. Das Startup machte noch keine näheren Angaben zum Geschäftsfeld – Linie oder Charter/ACMI – oder möglichen Strecken. Die Änderung des Firmenwortlauts wurde zwischenzeitlich im deutschen Handelsregister veröffentlicht. Sitz von Leav Aviation ist weiterhin Köln.

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Klagenfurt: Restart der Flüge ab 4. Juni 2021

Ab 4. Juni 2021 wird Springer Reisen mit Charterflügen auf die griechische Insel Skiathos das „Comeback“ des Klagenfurter Flughafens einleiten. Austrian Airlines wird die Anbindung an das Drehkreuz Wien am 21. Juni 2021 reaktivieren. Die Konzernschwester Austrian Airlines wird ab 26. Juni 2021 wieder das Ziel Köln/Bonn anbieten. Rechtzeitig zum Start der Gastronomie am 19. Mai, eröffnet auch das neue Bistro „Gravity“ am Airport Klagenfurt. Das „Gravity“ liegt im Abflugbereich noch vor der Sicherheitskontrolle und ist damit sowohl für alle Passagagiere, als auch für alle Besucherinnen und Besucher am Flughafen frei zugänglich. Für den Umbau wurden die eingeschränkten Öffnungszeiten der letzten Monate genutzt. Das Gravity bietet eine breite Auswahl an heißen und kalten Getränken, sowie süßen und pikanten Snacks an. Das Angebot reicht von süßen Waffeln mit frischen Früchten, sowie Apfelstrudel bis hin zu belegten Weckerl oder auch gesunden Smoothies. Zusätzlich werden auch alle gängigen Trafikwaren und Lottoleistungen angeboten. Die Speisen und Getränke können gerne vor Ort konsumiert, aber auch mitgenommen werden. Bis zur vollständigen Aufnahme des Flugbetriebs hat das Bistro Montag bis Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr geöffnet, sowie selbstverständlich vor allen Abflügen.

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