Jan Gruber

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Jan Gruber

Ryanair startet neue Offensive gegen Buchungsplattformen

Seit vielen Jahren hat die irische Billigfluggesellschaft Ryanair ein offensichtliches Problem mit so genannten Buchungsplattformen. Der Carrier zog wiederholt gegen Vermittler vor Gericht, unterlag jedoch in den meisten Fällen. Nun meint der Konzern ein selbst kreiertes Sigel einführen zu müssen. Dieses soll laut Ryanair „Kunden vor Online-Reisebüros, die möglicherweise zu viel berechnen“ schützen. Gänzlich abwegig ist das nicht, denn die Zunft der so genannten Buchungsplattformen steht bei Konsumentenschützern wegen dubioser Extragebühren und zum Teil exorbitanter Aufschläge auf Airline-Spesen im Kreuzfeuer der Kritik. Ryanair wirft gar vor, dass so genannte „OTAs“ sogar Fake-Kontaktdaten angeben würden, um zu verhindern, dass die Airline direkt mit dem Passagier in Kontakt treten kann. Die „Price Checker“-Funktion ermöglicht es Kunden, die über ein Online-Reisebüro gebucht haben, den an Ryanair gezahlten Betrag für ihre Buchung mit dem vom Online-Reisebüro berechneten Betrag zu vergleichen. Kunden können nun klar erkennen, wo Online-Reisebüros, die nicht von Ryanair autorisiert sind, Flüge zu verkaufen, einen Aufschlag für ihre Flüge und Zusatzprodukte wie Gepäck und Sitzplätze berechnet haben. Um Kunden „zusätzlich zu schützen“, hat Ryanair ein neues Verifizierungs-Siegel eingeführt, das den Kunden garantiert, dass sie direkt auf der Ryanair-Website/App buchen. Kunden sollten nun immer prüfen, ob die Website, auf der sie buchen, das Verifizierungs-Siegel anzeigt. Ist dies nicht der Fall, sollten sie sich bewusst sein, dass sie über einen nicht-autorisierten Verkäufer von Ryanair-Flügen buchen. „Wir freuen uns, unseren neuen ‚Price Checker‘ und das Verifizierungs-Siegel auf der Ryanair.com Website und in der App einzuführen. Diese beiden neuen Funktionen helfen Kunden, die Fallstricke bei Buchungen

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„Lowcost zum Apothekerpreis?“ – Austrian Airlines sieht das anders

Passagiere, die auf der Suche nach Flugtickets im Deutschland-Österreich-Verkehr für Mai 2021 sind, werden möglicherweise feststellen, dass Austrian Airlines und konzernverbundene Anbieter die Preise zum Teil stark angezogen haben könnten. Die Nachfrage ist aufgrund beiderseitig bestehenden Quarantänebestimmungen durchaus gering. Austrian Airlines steht seit der Einführung des Paid-Caterings in Fachkreisen in der Kritik, denn dem Unternehmen wird unter anderem vorgeworfen, dass man ein „Lowcost-Produkt zum Apothekerpreis“ anbieten würde. Weiters sind Insider der Ansicht, dass die AUA insbesondere den Mitbewerbern Ryanair und Wizz Air eine regelrechte Steilvorlage liefern würde, da die Produkte – abgesehen von unterschiedlichen Abmessungen beim Handgepäck – deckungsgleich sind. Der Hauptunterschied würde im Preis liegen, denn dieser soll bei der Lufthansa-Tochter tendenziell höher sein. Gegenüber Aviation Direct stellte sich Austrian Airlines der im vorherigen Absatz zusammengefassten Kritik. Ein Sprecher antwortete auf die Frage, ob es tatsächlich zu Preiserhöhungen im Österreich-Deutschland-Verkehr gekommen ist: „Unsere Preise richten sich grundsätzlich nach Angebot und Nachfrage. Es könnte sein, dass auf dem Flug, den du gefunden hast, die günstigeren Buchungsklassen schon voll und nur mehr höherwertige Klassen verfügbar sind. Wir bepreisen grundsätzlich so, dass zumindest Kosten wie Landegebühren pro Passagier abgedeckt sind. Ticketpreise von 10 Euro, bei denen das jedenfalls nicht der Fall ist, halten wir aus Umweltschutz- und wirtschaftlichen Gründen für unverantwortlich“. Die Unterschiede zwischen den Produkten der Lowcost-Konkurrenz (Ryanair und Wizz Air) sowie Austrian Airlines sollen im Detail liegen, so der Medienreferent: „Darüber hinaus gibt es weitere Punkte: Wir bieten mit der Austrian Melangerie zum Beispiel hochwertige, frisch hergestellte Speisen von Do

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SunExpress startet Verkauf von Air-Cairo-Flügen

Die türkische Ferienfluggesellschaft SunExpress lässt im Sommerflugplan 2021 die Ägypten-Flüge ab Deutschland von Air Cairo durchführen. Hintergrund ist, dass man bedingt durch die Schließung des deutschen Ablegers auf einen Partner angewiesen ist. Die Kooperationsflüge sind für den Reisezeitraum von Ende Mai bis Ende Oktober 2021 buchbar. Während Air Cairo die Flüge nach Hurghada durchführen wird, ist SunExpress für die gesamte Flugplanung, das Revenue Management und den Vertrieb verantwortlich. Gemeinsam bieten die beiden Unternehmen in der Sommersaison ein Ägypten-Programm ab Deutschland, Österreich und der Schweiz an mit bis zu drei Verbindungen pro Woche je nach Abflugort. Zur Auswahl stehen Ägypten-Urlaubern Hurghada-Verbindungen ab Berlin, Bremen, Basel, Köln, Düsseldorf, Frankfurt, Hannover, Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Stuttgart, Wien und Zürich. Die Preise für die bereits buchbaren Strecken starten One-Way bei 139,99 Euro. „Viele sind schon geimpft und können deswegen den Tests gelassen entegen sehen – und die Quarantäne bei Rückkehr entfällt in vielen Fällen“, kommentiert SunExpress-CCO Peter Glade. „Wir freuen uns sehr, dass es nun mit den Ägypten-Flügen losgeht und sind sicher, dass wir zahlreichen Kunden damit einen erholsamen Urlaub ermöglichen werden.

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Finnair schließt neuen Piloten-KV ab

Die Geschäftsleitung von Finnair und die Pilotengewerkschaft Palta haben sich auf einen neuen Kollektivvertrag geeinigt. Dieser gilt bis zum 30. September 2024 und soll der Airline das Überleben nach der Corona-Pandemie erleichtern. Dazu gehören der Übergang von einer auf dem Dienstjahr basierenden Gehaltsstruktur zu einer auf dem Stellenangebot basierenden Gehaltsstruktur sowie Maßnahmen, mit denen die Saisonalität des Flugverkehrs effektiver ausgeglichen werden kann. „Mit dem neuen Tarifvertrag zeigen unsere Piloten ihre Bereitschaft, mitten in der größten Krise in der Geschichte der Luftfahrt konstruktiv zur Wiederaufbauphase von Finnair beizutragen“, sagt Johanna Karppi, Senior Vice President Human Resources bei Finnair. „Ich freue mich, dass wir uns gemeinsam auf Lösungen einigen konnten, die die Wettbewerbsfähigkeit von Finnair unterstützen und gleichzeitig sicherstellen, dass Finnair auch in Zukunft ein guter Arbeitgeber für finnische Piloten ist. Die lange Vertragslaufzeit bringt uns Vorhersehbarkeit und unterstützt die langfristigen Bemühungen zum Aufbau der Zukunft von Finnair“. Pasi Vuorio, Verhandlungsführer bei Palta, ergänzt: „Die Vereinbarung ist eine ausgewogene Einheit, die die herausfordernde Situation berücksichtigt, mit der das Unternehmen inmitten der Pandemie konfrontiert ist. Dank gebührt auch dem Verhandlungsteam der Piloten“.

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Austrian Airlines: Comeback der Flüge mit Zwischenstopp

Im Mai 2021 wird Austrian Airlines wieder innerdeutsche Flüge durchführen. Dabei handelt es sich um so genannte Dreiecksflüge, die auf zwei Routen jeweils an Samstagen durchgeführt werden, bestätigte das Unternehmen. Hintergrund ist laut AUA die derzeit „etwas schwächere Nachfrage“. Passagiere, die im Mai 2021 an Samstagen mit Austrian Airlines nach Hamburg oder Stuttgart fliegen wollen, müssen sich auf eine Zwischenlandung einstellen. In Richtung der Hansestadt wird diese auf dem Flughafen Berlin-Brandenburg durchgeführt. Nach Stuttgart gibt es in der bayerischen Landeshauptstadt München einen Zwischenstopp. Die Durchführung erfolgt nach folgenden Mustern: Wien-München-Stuttgart-Wien bzw. Wien-Berlin-Hamburg-Wien. „Auf diese Weise können wir unseren Kunden im Mai weiterhin eine Verbindung am Samstag Vormittag zu diesen vier Destinationen anbieten“, so ein Sprecher der Austrian Airlines gegenüber Aviation.Direct. Die Point-to-Point-Beförderung innerhalb Deutschlands ist derzeit nicht vorgesehen.

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Merkel-Notbremse: Mit dem Fahrrad legal zum Flughafen?

Große Teile Deutschlands leiden derzeit unter der von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) durchgesetzten „Notbremse“. Diese sieht unter anderem nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab einer Siebentagesinzidenz von 100 vor. Während Fahrradfahren erlaubt bleibt, sollen jegliche Reisen unterbleiben. Das schließt auch Fahrten mit dem Auto, der Bahn oder Flüge ein. Doch aufgrund internationaler Abkommen kann Deutschland gar kein nächtliches Flugverbot für alle Airports verhängen. Das führt zum Kuriosum, dass die Ankunft während der „Sperrstunde“ legal ist, aber die Heimreise im Auto wäre dann illegal. Geht man aber zu Fuß oder nutzt das Fahrrad, dann bewegt man sich zumindest in einer Grauzone. Der Branchenverband BDL fordert die deutsche Regierung dazu auf, dass die An- und Abreise erlaubt bleibt. Dabei stößt man im Umfeld von Angela Merkel aber vorerst auf taube Ohren. Lufthansa erklärte gegenüber verschiedenen Medien, dass man derzeit nicht damit rechnet, dass der Flugbetrieb aufgrund der „Notbremse“ eingeschränkt werden muss. Während beispielsweise Österreich mittlerweile konkrete Termine für die Öffnung noch geschlossener Sparten nennt, deuten deutsche Politiker an, dass es vor Ende Mai 2021 zu keinen Lockerungen kommen soll. Es wäre eher mit weiteren Verschärfungen zu rechnen. Der Nutzen nächtlicher Ausgangssperren ist eher gering, wie auch das Beispiel Österreich zeigt.

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Treibstoffpumpen: EASA lässst A320 überprüfen

Die europäische Luftfahrtbehörde EASA sieht bei einigen Maschinen der Typen Airbus A319, A320 und A321 eine mögliche Explosionsgefahr. Betroffen sind Flugzeuge, die vor dem 30. Juni 2015 produziert wurden und bestimmte Treibstoffpumpen verwenden. Laut der Lufttüchtigkeitsanweisung könnte es dazu kommen, dass ein lockerer Sperrstift am Impellerschaft eine Funkenquelle darstellen könnte. Das könnte laut EASA dann gefährlich werden, wenn die Pumpe nicht vollständig mit Kerosin gefüllt ist. Airbus legte der Behörde eine Liste mit Seriennummern vor. Die Behörde verfügte, dass die betroffenen Teile innerhalb von zehn Tagen, spätestens jedoch nach 50 Flügen, ausgetauscht werden müssen. Die Operator sollen von Hersteller Airbus ebenfalls kontaktiert werden. Im unwahrscheinlichen Fall, dass ein Betreiber die Nachbesserung unterlassen sollte, ist das betroffene Fluggerät automatisch mit einem Flugverbot belegt. Dieses gilt solange bis die Anweisung der EASA erfüllt wird.

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Einreise nach Österreich: Hochinzidenzgebiete treffen nur Pendler

Im Zuge der letzten Verlängerung der Covid-Einreiseverordnung führte Österreich zusätzlich eine neue Kategorie „Hochinzidenzgebiet“ ein. Diese trifft in erster Linie Pendler, denn deren Testergebnisse sind nicht mehr sieben Tage, sondern nur noch maximal 72 Stunden gültig. Für die „Allgemeinheit“ hat die Listung in Anlage B der Verordnung keine unmittelbaren Auswirkungen. Österreich gestattet derzeit nur aus Australien, Island, Neuseeland, Singapur, Südkorea und Vatikan kommend die Einreise ohne Quarantäne. Aus allen anderen Staaten kommend gilt – sofern man nicht unter eine Ausnahme fällt – eine zehntägige Absonderung, aus der man sich am fünften Tag freitesten kann. Weiters muss bei der Einreise ein negativer Antigen- oder PCR-Test vorgelegt werden. Besonderheit: Personen mit Wohnsitz in Österreich können diesen auch innerhalb von 48 Stunden im Inland nachholen. Mit Stand 25. April 2021 sind Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Polen, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern als so genannte Hochinzidenzgebiete eingestuft. Pendler müssen sich daher häufiger testen lassen. Zuletzt wurde die Republik Malta von der so genannten Anlage B gestrichen. Da derzeit keine Flugverbindungen zwischen Wien und Luqa bestehen, dürften sich die Auswirkungen in sehr eng gesteckten Grenzen halten. Pendler gibt es jedoch zwischen den beiden Staaten. Beispielsweise soll es bei der Fluggesellschaft Lauda viele „Pendler“ zwischen den Büros Schwechat und Pieta (Malta) geben.

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Laudamotion: Stansted-Vorfall nun vor dem EuGH

Der Europäische Gerichtshof muss sich mit dem Laudamotion-Triebwerksdefekt und der anschließenden Evakuierung der damaligen OE-LOA befassen. Der Vorfall ereignete sich am 1. März 2019 auf dem Flughafen London-Stansted. Eine Österreicherin verklagt das Unternehmen, da sie aufgrund des Zwischenfalls eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten hat. Die britischen Unfallermittler kritisierten in ihrem Abschlussbericht die ehemalige österreichische Fluggesellschaft heftig. Unter anderem wurde vorgeworfen, dass es der verantwortlichen Senior-Flugbegleiterin an Vorerfahrung gemangelt habe. Ihre Beförderung fand nach weniger als einem Jahr Praxis statt. Auch ist die Behörde der Ansicht, dass die Räumung der Maschine nicht notwendig war und obendrein Anweisungen des Kapitäns missachtet wurden. Die Piloten waren gar überrascht, dass plötzlich Passagiere rund um die Maschine zu sehen waren. Da jedoch das noch funktionierende Triebwerk nicht abgeschaltet war, jedoch die Evakuierung eingeleitet wurde, wurde ein Passagier laut Gerichtsunterlagen „mehrere Meter durch die Luft geschleudert“. Die Dame zog vor Gericht. Eine Insassin der OE-LOA erlitt durch den Vorfall eine posttraumatische Belastungsstörung und reichte Klage beim Bezirksgericht Schwechat (Geschäftszahl: 17 C 1014/19z-7) ein. Die beklagte Laudamotion GmbH hielt es für nicht notwendig der Ladung des Gerichts nachzukommen, so dass die erste Instanz ein Versäumungsurteil erlassen hat. Bedingt durch die Abwesenheit wurde dem Standpunkt der klagenden Partei vollinhaltlich entsprochen. Das Urteil des Bezirksgerichts Schwechat ist mit dem 12. November 2019 datiert. Laudamotion „schwänzte“ erste Gerichtsverhandlung Offenbar wurde der Geschäftsleitung von Laudamotion die Tragweite des Säumnisurteils klar, denn dem Fluggast wurde eine hohe Summe Schadenersatz zugesprochen. Auch können sich daraus kostspielige Haftungen für Folgeschäden ergeben. Dagegen erhob die ehemalige

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Wien: Kostenlose PCR-Tests für ankommende Passagiere

Ab sofort gibt es am Flughafen Wien-Schwechat für ankommende Passagiere die Möglichkeit einen kostenlosen RT-PCR-Test zu absolvieren. Dieser findet nicht im Testzentrum des Airports statt, sondern in der Bipa-Filiale im Ankunftsbereich des Terminals 3 kann pro Person ein Kit an der Kassa abgeholt werden. Dies bestätigte der Leiter der Rewe-Austria-Konzernkommunikation gegenüber Aviation Direct. In der Bundeshauptstadt Wien gibt es für Personen, die hier wohnen oder arbeiten, seit einigen Wochen die Möglichkeit kostenlose RT-PCR-Tests in Bipa-Filialen zu beziehen. Die Gurgeltests werden eigenständig unter Anleitung einer Web-App absolviert. Die Proben können dann unter anderem bei den Rewe-Austria Töchtern Bipa, Billa, Billa Plus, Penny Markt und an BP-Tankstellen in Einwurfboxen abgegeben werden. Der Befund wird anschließend in englischer und deutscher Sprache vom Labor Life Brain per E-Mail geschickt. Neu ist, dass am Flughafen Wien ankommende Reisende ein solches Kit in der Bipa-Filiale im Ankunftsbereich des Terminals 3 kostenfrei abholen können. Der Einwurf der Probe ist jedoch nur in Wien möglich. Dazu Konzernsprecher Paul Pöttschacher: „Am Flughafen gibt es für jeden Ankommenden die Möglichkeit, 1 Packung kostenlosen PCR Gurgeltest bei BIPA abzuholen. Eine Abgabe ist nur an Rewe Group Standorten in Wien möglich“. Kostenfreier Test kann für die Einreise nach Österreich genutzt werden Die aktuelle Einreiseverordnung sieht grundsätzlich vor, dass ein negativer Antigen- oder PCR-Befund vorgelegt werden muss. Allerdings gibt es für Personen, die einen Wohnsitz in Österreich haben, eine kleine Ausnahme, denn diese können innerhalb von 48 Stunden die Testung in nachholen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Stationen der Apotheken und Länder,

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