Jan Gruber

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Jan Gruber

Bangladesh bannt Europa und Inlandsflüge

Bangladesh bannt seit 5. April 2021 sämtliche Passagierflüge, die in Europa gestartet sind. Davon ausgenommen ist laut NOTAM nur das Vereinigte Königreich. Die Maßnahme soll bis vorerst 12. April 2021 andauern. Der Flugverkehr innerhalb des Landes wird temporär komplett untersagt. Abgesehen von wenigen Ausnahmen, beispielsweise aus medizinischen Gründen oder Cargo, sind sämtliche kommerziellen Flugbewegungen innerhalb von Bangladesh untersagt. Dies schließt ausdrücklich auch Charter und die General Aviation ein. Das Land will so die Bewegungsmöglichkeiten der Bevölkerung einschränken, denn im gleichen Zeitraum führt man einen so genannten Lockdown durch. Die internationalen Passagierflüge werden aus zahlreichen Ländern, darunter auch ganz Europa – ausgenommen UK – gebannt. Es ist derzeit nicht absehbar, ob die harten Maßnahmen tatsächlich per 12. April 2021 aufgehoben werden oder aber verlängert werden. Die Regierung will mit harten Lockdownmaßnahmen die jüngste Corona-Welle in den Griff bekommen.

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Kommentar: Die Krux mit der Kurzarbeit

Die Kurzarbeit wird immer wieder von Politik, Unternehmern, aber auch Gewerkschaften als Wundermittel zur Überwindung der Coronakrise dargestellt. Bislang konnten viele Arbeitsplätze so gerettet werden, doch gerade in der Luftfahrt zeigen sich vermehrt Schwachstellen, die von Arbeitgeberseite bei der Ausverhandlung von Kollektivverträgen nicht bedacht wurden. In Österreich ist nur der Grundlohn von der Kurzarbeit erfasst. Das bedeutet, dass für die Berechnung keine variablen Gehaltsbestandteile herangezogen werden. Auch bei Austrian Airlines wirkt sich das besonders bei Flugbegleitern äußerst nachteilig auf dem Bankkonto aus, so dass einige Nebenjobs ausüben müssen. Da die Gastronomie schon länger geschlossen ist und keinerlei Aussicht auf eine baldige Öffnung besteht, ist die Situation besonders schwer. Bereits im Herbst machten die Gewerkschaft Vida und einige Medien auf diese komplizierte Situation aufmerksam. Vida-Fachgruppenobmann Daniel Liebhart verwies auf die Warnungen der vergangenen Jahre, denn im Falle einer Krise, die mittels Kurzarbeit überbrückt werden muss, sind die variablen Lohnbestandteile nicht erfasst. Das bedeutet, dass das reale Einkommen nicht etwa 80 Prozent beträgt, sondern deutlich darunter liegt, denn für das Arbeitsmarktservice sind aus gesetzlichen Gründen die variablen Teile nicht existent. Auf Dauer ist das für Menschen in Kurzarbeit ein ernsthaftes Problem, denn die Löhne befanden sich bereits vor der Corona-Pandemie in einer Abwärtsspirale. Dies ist insbesondere dem harten Wettbewerb geschuldet. Während Austrian Airlines und deren Beschäftigte von der Kurzarbeit profitieren können, sieht es bei den Mitbewerbern Lauda Europe und Wizz Air noch härter für die Mitarbeiter aus. Diese haben ein Lohnsystem, das sich durch niedrige Grundlöhne kombiniert mit stunden- und/oder sektorabhänigen Bezahlungen

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Etihad fliegt nun zwischen Abu Dhabi und Tel Aviv

Golfcarrier Etihad Airways schrieb am Dienstag mit dem ersten Linienflug auf der Strecke Abu Dhabi-Tel Aviv ein Stück Luftfahrtgeschichte. Erstmals ist der staatliche Carrier des Emirates Abu Dhabi linienmäßig zwischen den beiden Staaten unterwegs. Das diplomatische Tauwetter führt nach und nach zur Aufnahme von immer mehr Verbindungen zwischen der Golfregion und Tel Aviv. Doch Etihad wird nicht lange im Monopol fliegen, denn auch Wizz Air Abu Dhabi will diese Route bedienen. Der Staatscarrier konzentriert sich auf den Hub-Verkehr während der Lowcoster eher Point-to-Point-Reisende ansprechen will. Dennoch bleibt die Einreise nach Israel aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin schwierig. Es wird damit gerechnet, dass es zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und Israel aufgrund der hohen Durchimpfungsraten bald zu Lockerungen kommen wird. Etihad Airways wird jedenfalls im April und Mai 2021 vorerst zweimal pro Woche zwischen den beiden Städten pendeln. Je nach weiterer Entwicklung der Pandemie soll die Frequenz auf bis zu sieben Flüge pro Woche angehoben werden. Vorläufig setzt der Golfcarrier Maschinen des Typs Boeing 787-9 ein, jedoch ist die Umstellung auf Airbus A321 geplant.

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SkyWork-Pleite: Konkursamt entlastet ehemaligen Airline-Chef

Im Nachgang der SkyWork-Pleite wurde der ehemalige Firmenchef Martin Inäbnit nun durch das Konkursamt Bern-Mittelland entlastet. Eine ausführliche Prüfung habe ergeben, dass sich keine Hinweise auf pflichtwidriges Verhalten ergeben haben. Im Sommer 2018 meldete der Carrier überraschend Konkurs an. Fast zwei Jahre lang prüfte die Insolvenzverwaltung das Gebaren der einstigen Regionalfluggesellschaft und kam zum Schluss, dass sich keine Hinweise auf pflichtwidriges Verhalten von Verwaltungsratspräisdent Martin Inäbnit ergeben. Daher wurde nun der Antrag gestellt, dass auf eventuelle Schadenersatzansprüche gegen das Management verzichtet wird. Dies geht aus einem Anschreiben an die rund 1.000 Gläubiger der SkyWork hervor. In der Konkursmasse befinden sich momentan 1,8 Millionen Schweizer Franken. Diese sollen in erster Linie zur Tilgung der Lohnforderungen des Personals und den damit zusammenhängenden Sozialversicherungskosten verwendet werden. Die übrigen Gläubiger sollen eine siebenprozentige Quote erhalten. Gegen den Verteilungsplan haben laut Berner Zeitung unter anderem ein ehemaliger Mitarbeiter (Forderung: 10.000 Franken) und der Leasinggeber Jetstream Aviation (Forderung: 650.000 Franken) ein Rechtsmittel eingelegt. Beim Vermieter soll sich allerdings eine Lösung abzeichnen, denn dieser soll laut dem Medienbericht das Saab-2000-Ersatzteillager zugesprochen bekommen. SkyWork Airlines musste im Sommer 2018 Konkurs anmelden. Die Airline galt zwar als angeschlagen, konnte sich jedoch finanziell erholen. Unter anderem wurde dem Unternehmen einige Monate vor der Pleite ein nachrangiges Darlehen über zehn Millionen Schweizer Franken gewährt. Über dieses wird ebenfalls gestritten, denn der Gläubiger könnte möglicherweise komplett leer ausgehen. Zum Zeitpunkt des Konkursantrags soll SkyWork flüssige Mittel in der Höhe von 2,36 Millionen Schweizer Franken gehabt haben. Dem gegenüber standen allerdings Verbindlichkeiten von

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Urteil mit Folgen: Nordica ist Rechtsnachfolger von Estonian Air

Ein Urteil, das Ende März 2021 in zweiter Instanz in Tallinn ergangen ist, könnte drastische Auswirkungen auf die Zukunft von Nordica und Xfly haben: Das Berufungsgericht urteilte, dass Nordica der Rechtsnachfolger der im Jahr 2015 in die Insolvenz geflogenen Estonian Air ist. Das hat zur Folge, dass Nordica laut lokalen Medienberichten für die Schulden von Estonian Air aufkommen muss. Der Carrier bezog nach Ansicht der EU-Kommission illegale staatliche Beihilfen. Die Rückzahlung wurde durch einen Insolvenzantrag umgegangen. Der Staat gründete anschließend Nordica als neuen Flag Carrier. Das Berufungsgericht ist der Ansicht, dass eine Art nahtloser Übergang erfolgt ist und daher die Neugründung als Nachfolger zu betrachten ist. Auch für die zur Rückzahlung angeordnete Staatshilfe, die zur Pleite von Estonian Air geführt hatte, muss nun Nordica aufkommen. Die Finanzlage ist aber angespannt, denn das staatliche Unternehmen wurde erst kürzlich mittels eines staatlich garantierten Darlehens und zusätzlicher Zuschüsse gerettet. Weiters muss Nordica laut dem Urteil auch für ausstehende Estonian-Löhne in der Höhe von etwa 1,5 Millionen Euro sowie für alle anderen Verbindlichkeiten aufkommen. Allerdings äußerte sich zwischenzeitlich Nordica-CEO Erki Urva dahingehend, dass man die ausstehenden Estonian-Löhne bezahlen könne. Hinsichtlich der im Jahr 2015 zur Rückzahlung angeordneten Staatshilfe sagte er in einem TV-Interview, dass es derzeit keine Anzeichen dafür gibt, dass die Regierung diese tatsächlich bei Nordica einfordern wird. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, denn gegen das Urteil kann noch eine Revision an das Höchstgericht eingelegt werden.

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Kontrollen in Deutschland: Erst gejammert, jetzt lästig?

Die Interpretation des Abkommens von Schengen ist seit dem Beginn der Flüchtlingskrise besonders in Deutschland ein Kapitel für sich. Während der Corona-Pandemie kontrollierte man im Flugverkehr oftmals gar nicht und verwies darauf, dass dies rechtlich im Schengen-Raum nicht möglich ist. Nun werden alle Flüge formell als “Non-Schengen-Ankünfte” betrachtet. Davon ausgenommen sind Inlandsverbindungen. Das hat zur Folge, dass die Bundespolizei auch Passkontrollen vornimmt. Gleichzeitig soll diese die zur Einreise notwendigen negativen Coronatests überprüfen. Laut Exekutive wird primär auf das Datum des Abstrichs geachtet. Weiters gleicht man die Daten auf dem Dokument mit jenen im Pass oder Personalausweis ab. Deutschland stand monatelang als “Schlupfloch” im Kreuzfeuer der Kritik, denn an den meisten Airports wurden auch aus so genannten Risikogebieten ankommende Passagiere überhaupt nicht kontrolliert. Die Folgen daraus waren, dass “Aussteigekarten” mit Fake-Daten abgegeben werden konnten, aber auch Passagiere ihre eigentliche Herkunft verschleiern konnten. Beispielsweise konnte in Wien angegeben werden, dass man aus Frankfurt kommt. Die nun durchgeführten Grenzkontrollen durch die Bundespolizei stoßen dann auch gleich wieder auf Kritik, denn laut Bayerischem Rundfunk sollen sich zahlreiche Mallorca-Rückkehrer über diese Maßnahme beschwert haben. Ohne negativen Test könne man ja gar kein Flugzeug besteigen. Eine “Vorab-Sichtung” durch die Airline ist aber keine behördliche Einreisekontrolle. Erschwerend kommt dazu, dass die spanischen Behörden einem deutschen Arzt, der mutmaßlich Gefälligkeitsatteste (PCR-Befunde) für Reisende ausgestellt haben soll, das Handwerk gelegt haben. Dem Mediziner deutscher Herkunft, der auf Mallorca eine Ordination unterhalten hat, wird vorgeworfen, dass er ohne Untersuchung negative PCR-Befunde ausgestellt habe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Kassel-Calden saniert sich mit Verkauf von Grundstücken

Der bereits während der Bauphase heftig kritisierte Regionalflughafen Kassel-Calden besserte im Vorjahr die Kasse durch den Verkauf von Grundstücken auf. Insgesamt wurden 481.000 Euro eingenommen, wobei davon 450.000 aus Transaktionen mit der Hessischen Landesgesellschaft stammen. Diese Zahlen gehen aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Linkspartei im hessischen Landtag hervor. Über die Landesgesellschaft erwarb Hessen insgesamt drei Hektar Grund zum Preis von 450.000 Euro. Laut FAZ handelt es sich bei dieser Firma um ein Siedlungsunternehmen, das ein Gewerbegebiet errichten will. Kassel-Calden bessert sich bereits seit einigen Jahren die Finanzen mittels Grundstücksverkäufen auf. So nahm man laut FAZ im Jahr 2019 1,47 Millionen Euro ein. Käufer von 8,65 Hektar für 1,3 Millionen Euro war ebenfalls die Hessische Landesgesellschaft. Somit griff Hessen wiederholt indirekt unter die Flügel. Der umstrittene Regionalflughafen gilt als defizitär und konnte sich auch vor der Corona-Pandemie keiner hohen Nachfrage erfreuen.

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József Váradi: „AUA-Staatshilfe ist Verschwendung von Steuergeld“

Im Sommer 2021 wird es aufgrund von Überkapazitäten gepaart mit zurückhaltender Nachfrage besonders billige Flugtickets ab Wien-Schwechat geben. Mittelfristig rechnet Wizz Air aber mit einer Konsolidierung des Markts und damit auch mit steigenden Preisen. Dies erklärte Airline-Chef József Váradi im Gespräch mit der Tageszeitung “Der Standard”. Die momentane Marktlage in Wien beschreibt der Manager als “schlecht” und verweist darauf, dass es beispielsweise in Rumänien, Algerien, Mazedonien, Serbien und Skandinavien besser läuft. In Österreich soll die Nachfrage bei etwa zehn Prozent des Niveaus vor der Krise liegen, in den zuvor genannten Märkten bei 35 Prozent. Besonders kritisch sieht Váradi die Staatshilfe, die Austrian Airlines gewährt wurde. Diese bezeichnet er im Gespräch mit dem Standard als “Verschwendung von Steuergeld”. Wien und Salzburg sind in der Strategie von Wizz Air wichtige Märkte. Man strebt in Österreich weiterhin einen Marktanteil von rund 20 Prozent an. Im Sommer 2021 sind momentan Städtereisen so gut wie gar nicht gefragt. Viel mehr würden – so Váradi – die Passagiere verstärkt Flüge ans Mittelmeer buchen. Zwar rechnet der Airline-Manager mit einer anziehenden Nachfrage, jedoch hat man aus finanzieller Sicht das Jahr 2021 bereits abgehakt. Váradi geht davon aus, dass Wizz Air auch heuer einen signifikanten Verlust schreiben wird. Sofern die Impfungen voranschreiten rechnet er für das kommende Jahr mit einem Gewinn. Angesprochen auf die von Österreichs Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) geplante Mindestpreise für Flugtickets, holte der Wizz-Air-Chef gegenüber dem Standard zum verbalen Rundumschlag gegen den Mitbewerber Austrian Airlines aus: “Jeder Kilometer, den ein Passagier mit AUA fliegt, ist

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Air Canada sagt Transat-Übernahme ab

Air Transat wird nicht vom Mitbewerber Air Canada übernommen. Die beiden Unternehmen teilten mit, dass die Transaktion nicht vollzogen wird. Grund dafür sind nahezu unüberwindbare Bedenken der EU-Kommission. Man habe zwar weitreichende Zugeständnisse angeboten, jedoch gingen diese Brüssel nicht weit genug. Für Air Canada wäre die Übernahme ein Schnäppchen gewesen, doch Air Transat gerät nun ordentlich unter Druck. Bereits vor einigen Wochen wies der Carrier in einer Mitteilung darauf hin, dass die Finanzmittel nahezu aufgebraucht sind. Beziffert wurde der Bedarf an frischem Geld mit rund 500 Millionen kanadischen Dollar. Andernfalls droht der Fluggesellschaft die Insolvenz. Der Transat-Konzern prüft nun die Airline-Tochter eigenständig fortzuführen, will aber auch mögliche andere Käufer unter die Lupe nehmen. Zuletzt zeigte ein kanadischer Investor Interesse, doch ob ein Vertrag abgeschlossen werden kann, wird sich noch zeigen. Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass ein Zusammenschluss von Air Canada und Air Transat zu einer starken Marktdominanz zwischen Europa und Kanada geführt hätte.

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Air France: Slots abgeben oder keine Staatshilfe

Die EU-Kommission erhöht den Druck auf die französische Regierung und Air France in Sachen neuerlicher Staatshilfe: In Paris-Orly müssen definitiv Start- und Landerechte an Mitbewerber abgegeben werden, da es andernfalls keine Bewilligung für die Gewährung der Finanzmittel geben wird. Der französische Finanzminister Bruno Le Maire teilte dazu mit: „Wir haben eine Rahmenvereinbarung mit EU-Kommissarin Margrethe Vestager über neue Finanzhilfen für Air France”. Zuvor wurde wochenlang um eine Lösung gerungen, denn Air France war nicht bereit im Gegenzug für die Staatshilfe Slots an Mitbewerber abzutreten. Nun liegt es an der Fluggesellschaft: Wenn diese das Geld haben will, muss sie in Paris-Orly Start und Landerechte abgeben. Andernfalls gibt es kein Geld vom französischen Staat. Ursprünglich war die Rede davon, dass 24 Slotpaare abgetreten werden müssen. Le Maire wollte diese Stückzahl in einem TV-Interview nicht bestätigen und sagte, dass es weniger wären. Die genaue Anzahl ist daher noch nicht allgemein bekannt. Es ist auch nicht auszuschließen, dass um diese noch hinter den Kulissen verhandelt wird. Wenig überraschend meldete sich auch Ryanair schnell zu Wort: “Kommissarin Vestager muss in ihren Gesprächen mit der französischen Regierung standhalten. Entweder erhält Air France keine staatlichen Beihilfen, oder es sollten geeignete Abhilfemaßnahmen getroffen werden, um faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Fluggesellschaften zu gewährleisten. Dies muss beinhalten, dass Air France Kapazitäten an wichtigen französischen Flughäfen aufgibt. Die 24 täglichen Slots in Paris Orly, auf die in einigen Medienberichten verwiesen wird, reichen nicht aus, und die Kommission muss noch weiter gehen.”

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