Staatshilfen: EU-Gericht weist erste Ryanair-Klagen ab
Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair erlitt vor dem Gericht der Europäischen Union eine Schlappe. Die Vorstufe des EuGH entschied, dass die Genehmigung der staatlichen Beihilfen für SAS und Air France rechtmäßig ist. Die Klage des Lowcosters richtete sich gegen das grüne Licht der EU-Kommission. Das EU-Gericht, das seinen Sitz in Luxemburg hat, folgte der Argumentation von Ryanair, dass diese Hilfsmaßnahmen nur Carriern, die im jeweiligen Land ihren Sitz haben, nicht. „Die Ausweitung dieser Behilfe auf Unternehmen, die nicht in Frankreich ansässig sind, hätte es im Gegensatz dazu nicht möglich gemacht das Ziel zu erreichen, den wirtschaftlichen Schaden der in Frankreich tätigen Fluggesellschaften so präzise und ohne das Risiko einer Überkompensation auszugleichen”, so das Gericht. Auch im schwedischen Fall wurde die Klage von Ryanair abgewiesen. In einer ersten Reaktion nimmt der irische Billigflieger die Entscheidung zunächst zur Kenntnis. Man schreibt jedoch, dass man sich eine Berufung an den Europäischen Gerichtshof vorbehält, da sowohl in Schweden als auch in Frankreich der Zugang zu den Beihilfen an Airlines, die ihren Sitz im jeweiligen Land haben, vorbehalten sind. Der Carrier schreibt auch, dass die Angelegenheit nun an den EuGH verwiesen werde. Ryanair stellt Irland als armes Land dar In einer Aussendung erklärt ein Ryanair-Sprecher: „Eine der größten Errungenschaften der EU ist die Schaffung eines echten Binnenmarktes für den Luftverkehr, der auf dem Prinzip einer gemeinsamen EU-Luftfahrtlizenz beruht – eine für jede Fluggesellschaft. Eine Staatsangehörigkeitsbedingung in einem staatlichen Beihilfesystem ist eindeutig nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar. Ryanair ist eine wirklich europäische Fluggesellschaft. Wir haben kein reiches








