
Gratis-Selbsttests „flächendeckend“ erst ab 15. März 2021
Der Nationalrat gab am Mittwochabend grünes Licht für die seitens der Opposition schon länger geforderten „Wohnzimmer-Coronatests“. Diese sollen ab 1. März 2021 in Apotheken zur Abholung bereitliegen. Grundvoraussetzungen: Gültige Krankenversicherung und Geburt vor dem 1. Jänner 2006. Ähnlich wie bei den Impfungen wird zu Beginn akute Mangelwirtschaft herrschen. Auch wenn die Politik und die Chefin der Apothekerkammer sich dafür loben, dass drei Millionen Kits ab kommender Woche zur Abholung bereitstehen, täuscht dies nicht darüber hinweg, dass es diese in vielen Apotheken frühestens ab 15. März 2021, also zwei Wochen später geben wird. Das Nachbarland Deutschland schafft übrigens die von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angekündigten kostenlosen Testungen durch Apothekenpersonal nicht zum 1. März 2021. Bundeskanzlerin Merkel (CDU) intervenierte persönlich. Die Erklärung warum jüngere Menschen von den kostenlosen Selbsttests ausgenommen sind, ist ein wenig zynisch. Diese Gruppe würde ohnehin zweimal pro Woche in den Schulen getestet werden. Allerdings können auch Personen, die sich von ELGA und/oder der eMedikation abgemeldet haben, massive Probleme bekommen und gar von der Abholung der kostenfreien Selbsttests ausgeschlossen sein. Der beschlossene Entwurf sieht nämlich vor, dass die Abgabe über das ELGA-System abgewickelt werden soll. So war auch in der Mitteilung des Gesundheitsausschusses zu lesen, dass nur Personen, die an ELGA teilnehmen zur Inanspruchnahme der kostenlosen Selbsttests berechtigt sind. Interessanterweise ist in der Medienmitteilung vom Mittwoch, in der sich Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) mit gegenseitigem Eigenlob bezüglich der Gratis-Testungen durch Apothekenpersonal sowie der bevorstehenden kostenlosen „Wohnzimmertests“ überschütten, nichts mehr zu lesen. Dazu der österreichische







