Jan Gruber

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Jan Gruber

Wizz Air kündigt Basis in Sarajevo an

Bereits seit einiger Zeit wurde spekuliert, dass Wizz Air vor der Eröffnung einer Basis am Flughafen Sarajevo stehen könnte. Jetzt ist es offiziell, dass in Bosnien und Herzegowina die Base Nummer 41 eröffnet werden soll. Ab Mai 2021 wird eine Maschine des Typs Airbus A320 stationiert. Der Billigflieger kündigt insgesamt neun zusätzliche Flugverbindungen in sieben Länder an. Dabei handelt es sich um die Ziele Charleroi, Kopenhagen, Dortmund, Eindhoven, Göteborg, London Luton, Memmingen, Basel-Mulhouse und Paris Beauvais. Wizz Air ist seit 2013 in Bosnien und Herzegowina tätig. Der erste Flug führte von Tuzla nach Malmö. Eigenen Angaben nach hat der Carrier in den letzten acht Jahren rund drei Millionen Passagiere ab diesem Staat befördert. „Zuallererst möchten wir betonen, dass wir sehr erfreut sind, dass die Fluggesellschaft Wizz Air sich entschieden hat, die Basis auf unserem Flughafen zu errichten. Wir glauben, dass dies eine Nachricht ist, die von unseren zahlreichen Bürgern mit Freude begrüßt werden wird, aufgrund der erschwinglichen Tarife und der Destinationen, die Wizz Air plant. Wir sind besonders erfreut, dass dies auch Ziele sind, wo unsere Diaspora lebt“, Nermin Zijadić, Direktor der Abteilung für Luftverkehr und Luftfahrtservice am Flughafen Sarajevo. Andás Rado, Senior Corporate Communications Manager von Wizz Air, fügt hinzu: „Nach acht Jahren erfolgreicher Operationen nach Bosnien und Herzegowina freue ich mich, unsere zweite bosnische Basis in Sarajevo anzukündigen, da wir das Potenzial und die Nachfrage nach Low-Cost-Reisen in diesem Land sehen. Die heutige Ankündigung unterstreicht unser Bestreben, unsere Präsenz in Bosnien und Herzegowina auszubauen und noch günstigere Reisemöglichkeiten

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Maskenverweigerer nach Kopfstoß gegen Ryanair-Steward verhaftet

Ende letzter Woche kam es auf einem Ryanair-Flug von Teneriffa nach Manchester zu einem Zwischenfall mit einem Maskenverweigerer. Dieser endete für den 24-jährigen Mann auf der Polizeidienststelle am britischen Zielort. Mittels eines Kopfstoßes verletzte der Störenfried sogar einen Flugbegleiter. Dem Vernehmen nach soll der Passagier betrunken gewesen sein und einem Flugbegleiter gedroht haben, dass er ihm den Kopf einschlagen werde. Laut der Zeitung Daily Mail soll er drei Viertel einer Vodkaflasche intus gehabt haben. Die Aufforderung den Mund-Nasen-Schutz wieder aufzusetzen wurde nicht nur ignoriert, sondern dem Kabinenpersonal wurde auch massiv gedroht. Der Kapitän informierte die Flugsicherung über den Vorfall an Bord und versuchte eine Umleitung auf einen anderen Airport zu erreichen. Das wurde jedoch von der ATC verweigert, denn aufgrund der Corona-Pandemie waren jene Airports, die zum Zeitpunkt der Drohung in Frage gekommen sind, gesperrt. Somit wurde die Reise nach Manchester fortgesetzt. Die Flugbegleiter konnten die Situation in der Kabine in den Griff bekommen und den Störenfried ruhig stellen. Das nachstehende Video, das von Passagieren mit Mobiltelefonen aufgenommen wurde, zeigt den Vorfall sowie die anschließende Verhaftung. Verhaftung nach der Landung Nach der Landung auf dem britischen Airport betrat die Polizei die Boeing 737-800 und führte den 24-jährigen Mann ab. Die anderen Passagiere sollen das Einschreiten der Exekutive mit lautem Applaus gutgeheißen haben. Die lokal zuständige Staatsanwaltschaft ordnete die Verhaftung an und ermittelt wegen Sachbeschädigung und Gefährdung der Luftsicherheit. Zwischenzeitlich fand bereits eine erste Anhörung durch den Untersuchungsrichter statt. In dieser soll der Beschuldigte angegeben haben, dass er bereits rund eine

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BER meldetet nochmals weniger Flüge und Passagiere

Der Flughafen Berlin-Brandenburg verzeichnete im Jänner 2021 einen weiteren Rückgang. Im direkten Vergleich mit dem Vorjahresmonat – damals noch Tegel und Schönefeld zusammengezählt – wurden um etwa 91 Prozent weniger Passagiere abgefertigt. Der BER zählte im Jänner 2021 insgesamt 207.620 Fluggäste. Das sind etwa 57.000 weniger als im Dezember 2020. Die Anzahl der Flugbewegungen reduzierte sich auf etwa 4.000 Starts und Landungen. Zum Vergleich: Schönefeld und Tegel hatten im Jänner 2020 gemeinsam rund 20.000 Movements. Somit ging die Nutzung um etwa 80 Prozent zurück. „Der erneute Lockdown hat die ohnehin geringe Nachfrage nach Flugreisen weiter gedrückt und zu erneuten drastischen Verkehrsrückgängen an allen deutschen Flughäfen geführt. Die dramatische wirtschaftliche Situation wird sich erst dann allmählich ändern, wenn genügend Impfstoffe flächendeckend zur Verfügung stehen. Wir stehen aber gerade in der Krise als verlässlicher Partner bereit, um die Versorgung der Hauptstadtregion mit lebenswichtigen Gütern zu gewährleisten“, so BER-Chef Engelbert Lütke Daldrup. Weniger dramatisch sind die Einbrüche bei der Luftfracht. Im Januar 2021 wurden etwa 1.703 Tonnen Luftfracht bewegt. Diese Zahl bewegt sich auf dem Niveau der vergangenen Monate. Im Vergleich zum Januar des letzten Jahres ist der Frachtverkehr um rund 35 Prozent zurückgegangen. Aufgrund der geringen Nutzung wird der Flughafen Berlin-Brandenburg temporär nur noch das Terminal 1 nutzen. Die Ex-Schönefeld Gebäude, die als Terminal 5 bezeichnet werden, sollen Mitte Feber 2021 für zumindest ein Jahr vom Netz genommen werden. Das Terminal 2, das sich rechts neben dem Terminal 1 befindet, bleibt weiterhin geschlossen. Um genau zu sein: Das T2 wurde noch gar

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Ex-Assistent von Lauda-Chef heuert in Klagenfurt an

Der bisherige Assistent von Laudamotion-Geschäftsführer Andreas Gruber hat einen neuen Job: Seit 1. Feber 2021 ist Maximilian Wildt Head of Airline Marketing am Flughafen Klagenfurt. Für die mittlerweile stillgelegte Ryanair-Tochter war der Manager seit 2018 tätig. „Mit Maximilian Wildt holen wir uns einen jungen, aber bereits sehr erfahrenen Airline-Experten an Bord, mit dessen Expertise wir den Bereich Airline Marketing auf neue Beine stellen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit“, erklärt Klagenfurt-Chef Nils Witt. „Ich freue mich sehr, gemeinsam mit einem engagierten Team zur Weiterentwicklung des Airport Klagenfurt beitragen zu können. Unser Ziel ist es, nach der für die gesamte Branche äußerst herausfordernden Corona-Krise, möglichst rasch mit voller Energie durchzustarten und die Potenziale des Flughafens und seines Catchments zu nutzen, sowie neue Kooperationspartner ins Boot zu holen“, so Maximilian Wildt.

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U.S.-Gericht verlängert Latam-Gläubigerschutz

Die sich unter Gläubigerschutz nach Chapter 11 befindliche Fluggesellschaft Latam bekommt mehr Zeit für die Vorlage eines Sanierungsplans. Das Gericht in New York gab dem Antrag des Unternehmens statt und verlängerte die Frist bis zum 30. Juni 2021. Als Folge der Corona-Pandemie meldete die chilenische Airline in den Vereinigten Staaten ein Insolvenzverfahren nach Chapter 11 an. Eigentlich hätte der Sanierungsplan bis Ende Jänner 2021 stehen müssen, doch Latam konnte glaubhaft machen, dass aufgrund der derzeit für die gesamte Branche unklare Situation mehr Zeit benötigt wird. Im Vorfeld gab es seitens einiger Gläubiger Widerstand gegen den Antrag. Diese wollten erreichen, dass eine maximale Fristverlängerung von 120 Tagen erteilt wird. Das Gericht folgte jedoch dem Antrag der Airline. Der Sanierungsplan muss dem aktuellen Informationsstand nach bis zum 23. August 2021 von den Gläubigern angenommen werden. Zuvor muss dieser dem Verfahrensrichter vorgelegt werden.

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Nach chinesischem Übernahmeversuch: Ermittlungen gegen Motor Sich

Zwei Tage nachdem der Präsident der Ukraine, Volodymyr Zelensky, ein Dekret zur Sanktionierung chinesischer Investoren unterzeichnet hatte, die die Kontrolle über Motor Sich erlangen wollten, leitete der Sicherheitsdienst der Ukraine „Ermittlungs- und Betriebsmaßnahmen in der Stadt Saporischschja“ ein, in der der ukrainische Motorenhersteller tätig war sollte am 31. Januar eine Hauptversammlung abhalten. Die Regierung will verhindern, dass das Unternehmen und die Technologie in ausländische Hände geraten. Befürchtet wird, dass dies andernfalls die nationale Sicherheit gefährden könnte. Konkret geht es um den Aktionär Skyrizon, dessen Anteile seit einigen Jahren eingefroren sind. Diesem wird unter anderem vorgeworfen eine Briefkastenfirma auf den Britischen Jungferninseln zu sein, jedoch defacto unter der Kontrolle Chinas zu stehen. Die Behörden sollen nun mögliche illegale Aktivitäten bei Motor Sich ermitteln. Die Ermittlungen, für die die Unschuldsvermutung gilt, sind noch nicht abgeschlossen. Vorgeworfen wird auch, dass Skyrizon über eine Kooperation mit einem Oligarchen eine Beteiligung „mit Strohmann“ erwerben wollte. Aufgrund der noch von der Trump-Regierung ausgesprochenen Sanktionen gegen China landete das chinesische Unternehmen am 14. Jänner 2020 auf der schwarzen Liste. Die Firmengruppe des Oligarchen vertritt laut lokalen Medienberichten die Ansicht, dass es sich um einen „seriösen Käufer“ handeln würden und gab sich hinsichtlich der U.S.-Sanktionen unwissend und überrascht. USA vermuten China als Strohmann für Russland Doch es wird noch schräger: Am 31. Jänner 2021 wurde eine Sitzung abgehalten, die nachträglich seitens des Aufsichtsrats für illegal erklärt wurde. Dagegen schießt nun Skyrizon verbal und behauptet, dass man rechtmäßiger Eigentümer von Motor Sich wäre und das Management dies anzuerkennen habe.

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Qantas-Chef deutet A380-Comeback an

Im Gegensatz zu einigen anderen Fluggesellschaften geht Qantas davon aus, dass es ein Comeback der Airbus A380-Flotte geben wird. Die Maschinen im Long-Time-Storage und einzelne hatten unmittelbar zuvor sogar noch eine neue Kabine bekommen. Das aktualisierte Interieur konnte aber bislang kein einziger Passagier erleben. Vor einiger Zeit war Qantas der Ansicht, dass die Maschinen frühestens im Jahr 2023 ihr Comeback feiern könnten. Zuletzt gab es aber auch einige Indizien, die auf ein endgültig es Aus hingedeutet haben. Dem tritt Alan Joyce, Vorstandschef des australischen Carriers, entgegen. Er ist der Ansicht, dass die Vierstrahler möglicher doch noch eine Zukunft in der Flotte haben könnten. Die Maschinen werden erst seit dem Jahr 2007 von Qantas eingesetzt. Bei Lufthansa und Air France sieht man das anders, denn die französische Airline schaffte bereits Fakten und Lufthansa-Chef Carsten Spohr sagte wiederholt, dass der Wiedereinsatz des Superjumbos „äußerst unwahrscheinlich“ ist. Trotzdem behauptet Alan Joyce, CEO von Qantas, dass die verbleibenden Doppeldecker-Quadjets der Fluggesellschaft möglicherweise noch eine operative Zukunft haben werden. „Mit Blick auf das Qantas-Netzwerk glauben wir, dass es Möglichkeiten geben wird diese Flugzeuge einzusetzen. Irgendwann“, so der Chef der größten Airline Australiens während dem Eurocontrol-Meeting. Wann das mögliche Comeback erfolgen könnte sagte er jedoch nicht.

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Lufthansa: Erneut Maskenverweigerer von Polizei abgeführt

Am Montag hatte Lufthansa erneut Probleme mit einem pöbelnden Maskenverweigerer. Diesmal ereignete sich der Vorfall auf dem Flughafen Frankfurt am Main. Die Bundespolizei führte den 45-jährigen Kanadier ab und kassierte eine Sicherheitsleistung in der Höhe von 1028,50 Euro. Laut Mitteilung der Exekutive soll sich der Passagier strikt geweigert haben einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen. Dies habe unmittelbar nach dem Boarding zu einer lautstarken Diskussion mit der Crew geführt. Dabei sollen sowohl die Flugbegleiter als auch andere Passagiere massiv beleidigt worden sein. Der Kapitän entschied dann, dass dem 45-jähren Mann die Beförderung verweigert wird. Da er das Flugzeug nicht freiwillig verlassen wollte, wurde die Exekutive gerufen. Beamten der Bundes- und Landespolizei führten den Kanadier, der eigentlich nach Vancouver fliegen wollte, dann ab. In München ereignete sich erst vor wenigen Tagen ein ähnlicher Vorfall, der ebenfalls Lufthansa betraf und der Kapitän gar die Rückkehr der Maschine zum Gate vollzog. Laut Medienmitteilung wurde gegen ihn nun ein Strafverfahren wegen Beleidigung und ein Ordnungswidrigkeitsverfahrens wegen des Verstoßes gegen das Luftsicherheitsgesetz eingeleitet. Da der aus Kanada stammende Mann keinen Wohnsitz in Deutschland hat, musste er eine Sicherheitsleistung in der Höhe von 1028,50 Euro hinterlegen. Anschließend konnte er die Dienststelle der Bundespolizei auf freiem Fuß verlassen.

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KLM baut den Bordservice wieder aus

Einige Fluggesellschaften, darunter auch KLM, haben mit Beginn der Corona-Pandemie den Bordservice stark eingeschränkt oder gar gänzlich abgeschafft. Der niederländische Carrier teilte nun mir, dass man diesen Ende Jänner 2021 wiederaufgenommen hat. Dieser soll unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen erfolgen. Aus diesem Grund ist auch die Auswahl weiterhin eingeschränkt. Das bedeutet, dass auch weiterhin nur wenige Getränke bzw. Snacks an Bord angeboten werden. Ob und wann das Angebot, das man vor der Pandemie hatte, reaktiviert wird, ist noch offen. Die EASA legte im Frühjahr 2020 nahe, dass die Airlines zur Reduktion der Kontakte ihren Bordservice einschränken sollen. Das war bei manchen „Premium-Carriern“ ein willkommener Vorwand, um diesen auf ein sehr karges Niveau zu reduzieren oder gleich auf Paid-Catering umzustellen. Einige Lowcoster haben jedoch nur verändert, dass es keine gedruckten Speisekarten mehr gibt und die Bezahlung nur mit Kreditkarte erfolgen kann.

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Ryanair: Deutsches Gericht untersagt Check-in-Abzocke

Der irische Billigflieger Ryanair kassierte nun auch in Deutschland in Sachen Check-In-Gebühr eine Niederlage vor Gericht. Das Landgericht Frankfurt urteilte, dass bereits während dem Buchungsprozess transparent auf diese Kosten hingewiesen werden muss. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, mit einer Berufung des Carriers ist zu rechnen. Die deutsche Wettbewerbszentrale klage Ryanair aufgrund der umstrittenen Check-In-Gebühr in der Höhe von 55 Euro. Diese wird von vielen Passagieren als überraschend empfunden. Das Landgericht Frankfurt befasste sich unter der Geschäftszahl Az 3-06 O 7/20 mit der Angelegenheit und gab der klagenden Partei in erster Instanz recht. „Das Landgericht schloss sich in seinem Urteil der Auffassung der Wettbewerbszentrale an. Ryanair sei sowohl nach der Luftverkehrsdiensteverordnung als auch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verpflichtet, auf die Kosten für das Einchecken am Schalter im Rahmen der Buchung hinzuweisen. Die dazu in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegebenen Hinweise, die der Kunde nicht zwingend lesen muss, seien nicht ausreichend, weil auf diese Kosten klar und transparent hinzuweisen sei. Auch eine Information über die Möglichkeit des Online-Check-Ins zwei Tage vor dem Abflug per E-Mail oder gar am Schalter sei nicht ausreichend“, schreibt die Wettbewerbszentrale in einer Aussendung. „Das Gericht folgt in seiner Entscheidung auch der Auffassung der Wettbewerbszentrale, dass die Fluggesellschaft nicht nur im Rahmen der konkreten Buchung, sondern generell auf ihrer Webseite und nicht erst in den AGB auf diese – wenn auch optional – entstehenden Zusatzkosten hinweisen muss“. „Bei allem Verständnis für die Digitalisierung im Tourismusbereich müssen die Kosten für solche, wenn auch optionalen, Standardleistungen für den

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