Jan Gruber

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Jan Gruber

Null-Abstand in Berlin sorgt für Aufregung

Abstandhalten gilt am Flughafen Berlin-Brandenburg offenbar nicht vor der Passkontrolle der Bundespolizei. In sozialen Netzwerken sorgen Aufnahmen, die Personen zeigen, die dicht an dicht in einem engen Raum stehen, für Aufregung. Dabei sind nur zwei Non-Schengen-Flüge kurz nacheinander angekommen. Dies sorgte aber schon dafür, dass es zu einem dichten Gedränge vor der Einreisekontrolle gekommen ist. Die Exekutive und das Sicherheitspersonal des Airports schritten nicht ein. Der Flughafen Berlin-Brandenburg spielt den Vorfall auch herunter und sagte, dass dies nicht der Regelfall sein soll. Als Ausrede wurde auch angeführt, dass eine Maschine rund eine Stunde früher als geplant angekommen wäre. Diese Zustände sind aber kein Einzelfall, denn auch am Flughafen Wien-Schwechat kommt es bei den Einreisekontrollen regelmäßig zu dichtem Gedränge. Besonders bei der sich im Terminal 3 befindlichen Passkontrolle für Non-Schengenflüge ist es baulich äußert beengt, so dass Abstände häufig nicht eingehalten werden können. Teilweise sind auch keine Bodenmarkierungen vorhanden.

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Air Cairo stellt Deutschland- und Schweiz-Flüge wieder ein

Die Fluggesellschaft Air Cairo kappt aufgrund der derzeit schwachen Nachfrage die Strecken zwischen Deutschland und Ägypten. Die Pause soll vorerst bis zum 31. März 2021 andauern. Laut Mitteilung des Carriers wird auch die Zürich-Route vorläufig ausgesetzt. Damit war das Unternehmen nicht ganz vier Wochen zwischen Ägypten und Deutschland bzw. der Schweiz unterwegs. Erst am 19. Dezember 2020 wurden die Destination Hurghada ab Frakfurt am Main, Düsseldorf und Zürich reaktiviert. Air Cairo begründet die neuerliche Flugpause mit den aufgrund der Corona-Pandemie harten Einreise- und Quarantänebestimmungen, die zu einer faktisch nicht vorhandenen Nachfrage geführt haben.

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Sebastian Kurz hält neuerdings nichts von Landeverboten

Der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sorgt mit Äußerungen, die er am Montag getätigt hat, nicht nur für zusätzliche Verwirrung, sondern fährt Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) direkt vor den Bug. Beispielsweise sagte der Regierungschef, dass Landeverbote unsinnig sind, denn die Fluggäste würden auf Umsteigeflüge über andere Staaten ausweichen. Die Anordnung, dass Passagierflüge, die im Vereinigten Königreich bzw. Südafrika gestartet sind, wurde von Anschober unterschrieben und erst kürzlich verlängert. Dass diese Maßnahme wenig sinnvoll ist, wurde in der Branche öfters diskutiert, denn ein simpler Umstieg in einem anderen Land führt dazu, dass die Reisenden nicht mehr vom Bann erfasst sind. Bundeskanzler Sebastian Kurz fuhr nun seinem Gesundheitsminister öffentlich verbal vor den Bug und bezeichnete den Bann als „nur bedingt sinnvoll“, denn die Fluggäste würden in der Praxis auf Umsteigeflüge über andere Länder ausweichen, so dass die Landeverbote „unsinnig“ sind. Bemerkenswert ist allerdings, dass Kurz als Regierungschef äußerst häufig in die Ressorts seiner Minister eingreift und entsprechende „Anpassungen“ ganz nach seinen Wünschen und Vorstellungen vornehmen lässt. Insbesondere im Gesundheitsressort ist dies mittlerweile an der Tagesordnung. Dass Kurz, der die Landeverbote offensichtlich zunächst mitgetragen hatte, diese nun kritisiert, mutet absurd an. Es war der österreichische Bundeskanzler selbst, der die Bevölkerung hinsichtlich der „weihnachtlichen Einreisebestimmungen“ belogen hatte. In einer Pressekonferenz versicherte er, dass diese nur bis zum 10. Jänner 2021 gelten würden. Bekanntermaßen wurde nach diesem Datum gar eine Verschärfung verordnet, wobei der Text von Anschober unterschrieben wurde. Doch genau bei diesem Thema wird es noch absurder, denn ausgerechnet Sebastian Kurz, der noch vor

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Airbus richtet Zentrallager in Hamburg ein

Airbus nimmt in Hamburg künftig die Bereiche Logistik und Lager wieder selbst in die Hand und übernahm dazu die bislang von Kühne+Nagel betriebene Lagerhaltung in der Hansestadt. Die Umstellung soll im März 2021 starten. Weiters wurde eine neue Logistiktochter gegründet, die am Juli 2021 ein Zentrallager betreiben soll. Von Hamburg aus sollen künftig Komponenten für die Montagelinien in den USA und China verschifft werden und das in Eigenregie, berichtet die Welt am Sonntag. Airbus will mit dieser Maßnahme die Kosten senken und gleichzeitig auch bessere Eingriffsmöglichkeiten bei Qualitätsproblemen haben. In Hamburg entsteht daher auf einer Fläche von 45.000 Quadratmetern das größte konzerneigene Logistik- und Lagerzentrum. Intern wird dieses als „Skyhub“ bezeichnet. Airbus wird hierfür auch zusätzliches Personal benötigen und geht davon aus, dass beim Wiederanziehen der Nachfrage „einige hundert Jobs“ entstehen werden.

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Deutschland: Viele Passagiere ohne Einreiseanmeldung oder mit Fake-Daten

Die Bundesrepublik Deutschland scheint ein Problem mit den elektronischen Einreiseanmeldungen zu haben, denn laut Bundespolizeipräsidium sollen etwa 13 Prozent der Reisenden im Flugverkehr diese fehlerhaft oder gar nicht ausfüllen. Dies bestätigte die Exekutive gegenüber der DPA. Die Dunkelziffer dürfte jedoch noch deutlich höher liegen, denn systematische Kontrollen finden bei Ankünften aus der Schengen-Region nicht statt. Lediglich stichprobenartig führen die Beamten der Bundespolizei Überprüfungen statt. Im Zeitraum von 8. November 2020 bis inklusive 10. Jänner 2021 gab es 185.800 elektronische Einreiseanmeldungen. Bei 24.540 Stück wurden laut DPA Mängel festgestellt oder aber war diese überhaupt nicht vorhanden. Deutschland verlangt, dass bei einem Aufenthalt in einem vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebiet diese Anmeldung online ausgefüllt werden muss. In Ausnahmefällen kann eine so genannte Ersatzmitteilung auf Papier befüllt werden. Damit nehmen es aber offensichtlich viele Reisende nicht sonderlich genau. Die vormaligen „Aussteigekarten“ machten es den Behörden auch nicht gerade einfacher, denn oftmals wurden diese mit Fakedaten befüllt. Allerdings mangelt es in Deutschland an systematischen Kontrollen.

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Deutschland: Viele Thomas-Cook-Geschädigte haben Staatshaftung gar nicht abgerufen

Die Bundesrepublik Deutschland bezahlte innerhalb eines Jahres rund 70 Millionen Euro an etwa 50.000 ehemalige Thomas-Cook-Kunden, die aus der Insolvenzabsicherung nichts oder nur einen Teil erhalten haben, aus. Dies geht aus einer Anfragebeantwortung der Regierung im Bundestag hervor. Bemerkenswert ist allerdings, dass offensichtlich nur 60 Prozent der Anspruchsberechtigten überhaupt einen Antrag eingereicht haben. Die Bundesrepublik Deutschland hat hierfür 225 Millionen Euro budgetiert gehabt. Abgerufen wurde jedoch nur ein Bruchteil. Hintergrund ist, dass Deutschland das Gesetz über die Absicherung von Pauschalreisen entgegen der EU-Richtlinie schlampig umgesetzt hat. Die Haftung des Versicherers wurde mit 100 Millionen Euro beschränkt, da man nicht damit gerechnet hat, dass ein Brachenschwergewicht wie Thomas Cook kollabieren könnte. Wegen der mangelhaften Umsetzung wäre die Bundesrepublik Deutschland in Amtshaftung gekommen. Man wollte einer Schwemme von Klagen entgehen und entschied sich daher den Anspruch anzuerkennen. Abgerufen wurde das Geld nur von einem Bruchteil der Berechtigten.

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Flug verspätet oder gestrichen: Das steht Ihnen zu und so holen Sie sich Ihr Geld!

Verspätungen und Streichungen sorgen immer wieder für Ärger, denn Geschäftsreisende verpassen möglicherweise wichtige Termine und private Trips können vermiest werden. Passagiere haben aber in den meisten Fällen das Recht auf Betreuungsleistungen, Ersatzbeförderung und gegebenenfalls sogar auf Geld. In diesem Leitfaden stellt Aviation.Direct die wichtigsten Passagierrechte vor und gibt Ihnen wertvolle Tipps. Das wohl allerwichtigste vorab: Die Rechtsgrundlage für die Passagierrechte nach EU-VO 261/04 können Sie unter diesem Link im PDF-Format in deutscher Sprache herunterladen. Anspruch auf Betreuungsleistungen (beispielsweise Mahlzeiten) besteht ab nachstehenden Verspätungen: Flüge bis 1.500km Entfernung: ab zwei Stunden oder mehr Flüge ab 1.500km innerhalb der EU: ab drei Stunden oder mehr Flüge zwischen 1.500km und 3.500km (nicht innerhalb der EU): ab drei Stunden oder mehr Flüge über 3.500km (nicht innerhalb der EU): ab vier Stunden oder mehr Die Fluggesellschaft hat die Betreuungsleistungen, zu denen Mahlzeiten, Getränke, Telefonate und E-Mails zählen, kostenfrei zu Verfügung zu stellen. Je nach Einzelfall und Dauer der Verspätung müssen auch eine Hotelunterkunft und ein Transfer zwischen Airport und Hotel und zurück gestellt werden. Sollte die Airline das nicht tun, so sollten unbedingt alle Belege aufgehoben werden, so dass diese nachträglich eingefordert werden können. Wichtig: Der Anspruch auf Betreuungsleistungen besteht, wenn der Flug am Tag des Abflugs gestrichen wurde oder aber nach obenstehender Staffelung verspätet ist. Ausgelöst wird die Betreuungspflicht zu jenem Zeitpunkt, zu dem für die Airline die Verspätung absehbar ist. Das bedeutet, dass die Abflugsverspätung maßgeblich ist. Wann kommt man in den „Genuss“ von Ausgleichszahlungen? Ein wenig anders verhält es sich bei den Ausgleichsleistungen, denn für

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Mietwägen: Schützen Sie sich vor Abzocke!

Ein Mietauto am Urlaubs- oder Geschäftsreiseort ist für viele sehr wichtig und manchmal auch unerlässlich. Doch immer wieder fangen die Probleme schon bei der Abholung des Wagens an und bei der Rückgabe und sogar danach kann es Ärger geben. Aviation.Direct hat die wichtigsten Punkte, auf die Sie achten sollten, zusammengefasst. Das wichtigste vorab: Bei den meisten Anbietern müssen Sie eine Kaution mit Ihrer Kreditkarte hinterlegen. Falls Sie keine haben, erkundigen Sie sich vor der Buchung nach Alternativen. Manchmal werden auch Debit-Karten (Debit Mastercard, Visa Debit) oder sogar Bargeld akzeptiert. Worauf ist bei der Buchung zu achten? Bei der Buchung lauern schon die ersten Fallen, denn es tummeln sich im Internet viele Vermittler, die tolle Leistungen versprechen und manche suggerieren sogar, dass sie selbst Vermieter wären. In Wahrheit ist man als Vermittler tätig und die Versicherungsleistungen stammen dann nicht vom Leistungsträger selbst, sondern vom Vermittler. Das kann bei der Abholung zu Überraschungen und in manchen Ländern sogar zu Abzockversuchen führen. Wenn Sie sich für ein Angebot eines Vermittlers entscheiden sollten, fragen Sie diesen wie im Falle des Falles die Schadensregulierung abläuft. Bei einer Direktbuchung beim Vermieter haben Sie nur diesen als Ansprechpartner und eine „Zwischeninstanz“ ist ausgeschaltet. Sie können das gewünschte Versicherungspaket gleich online auswählen und vermeiden damit lästige Verkaufsversuche am Counter. Buchen Sie nach Möglichkeit immer Tarife, die Sie auch kurzfristig stornieren können und erst bei der Abholung am Schalter bezahlen müssen. Wie läuft das mit der Kaution? Beachten Sie, dass Sie im Regelfall auch dann, wenn Sie bereits an einen

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München: Maskenverweigerer aus Lufthansa-Jet abgeführt

Eine Flugreise ohne Maske endete für einen 51-jährigen Niederländer nicht in Südafrika, sondern auf der Inspektion der Bundespolizei München. Der Lufthansa-Jet befand sich bereits auf dem Weg in Richtung Startbahn, doch der Kapitän entschied sich zur Rückkehr und Beiziehung der Exekutive. Laut Mitteilung der Bundespolizei ereignete sich der Vorfall am Donnerstagabend auf dem Flughafen München. Der 51-Jährige soll sich trotz mehrfacher Aufforderung durch das Kabinenpersonal geweigert haben einen Mundnasenschutz aufzusetzen. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das Flugzeug bereits auf dem Weg in Richtung Runway. Eine Flugbegleiterin informierte den Kapitän und ersuchte diesen um eine Entscheidung. Diese folgte prompt, denn die Cockpitbesatzung entschied sich zur Rückkehr auf die Parkposition. Über den Funk wurde die Bundespolizei angefordert, die den Niederländer dann mit vier Beamten anrückte und ihn aus dem Verkehrsflugzeug „entfernte“. Die anderen Passagiere konnten dann ihre Reise nach Südafrika fortsetzen, der 51-Jähre wurde auf der Bundespolizeiinspektion verhört. „Der unbelehrbare Fluggast konnte dem startenden Flugzeug nur noch von außen hinterherblicken und wird sich nun wegen einem Verstoß nach dem Luftsicherheitsgesetz verantworten müssen“, so die Bundespolizei Flughafen München in einer Medienmitteilung. Dem Niederländer könnte nun eine empfindliche Geldstrafe blühen.

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ICAO: Weltweiter Flugverkehr um 60 Prozent eingebrochen

Laut der Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) verzeichnete der zivile Passagierflugverkehr im Vorjahr einen Rückgang um 60 Prozent. Weltweit wurden 1,8 Milliarden Fluggäste befördert, wodurch die Branche auf das Niveau des Jahres 2013 zurückgefallen ist. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 flogen weltweit 4,5 Milliarden Fluggäste. Aufgrund der Pandemie ist es wenig überraschend, dass der Löwenanteil des Rückgangs im internationalen Verkehr verzeichnet wurde. Hierfür sind unter anderem harte Einreise- und Quarantänebestimmungen, die sich nachteilig auf die Nachfrage ausgewirkt haben, verantwortlich. Laut ICAO wurden um 74 Prozent weniger Reisende im internationalen Verkehr gezählt. Dagegen war der Einbruch auf Inlandsflügen nicht ganz zu heftig. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation teilte mit, dass dieser sich um etwa die Hälfte reduzierte. Für das laufende Jahr 2021 rechnet die ICAO damit, dass die Nachfrage im ersten Quartal gering bleiben wird. Auch wird nicht ausgeschlossen, dass aufgrund der Verschärfung der Maßnahmen diverser Staaten ein weiterer Rückgang zu verzeichnen sein wird. Mit einer Steigerung rechnet man auf zärtlichem Niveau erst im Frühjahr und Sommer 2021.

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