Jan Gruber

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Jan Gruber

IATA will „digitalen Reisepass“ vorantreiben

Der Weltluftfahrtverband IATA treibt angesichts der Coronakrise eine Art „Reisepass“ in elektronischer Form voran. In einer App sollen die Passdaten sowie Corona-Impf- und Testnachweise gespeichert werden. Mittels eines QR-Codes sollen Kontrollen einfach gestaltet werden. Ziel des Vorstoßes ist es, dass die Quarantänebestimmungen zahlreicher Staaten zu Fall gebracht werden. Auch wird damit argumentiert, dass mittels dieser elektronischen Lösung die Kontakte an den Flughäfen weiter reduziert werden. Dies soll zur Verhinderung von Ansteckungen beitragen. Die IATA will dies der Politik „schlüsselfertig“ liefern und hat bereits eine App entwickelt, die in Kürze in Kooperation mit British Airways auf Praxistauglichkeit getestet wird. Geplant ist, dass diese dann im ersten Quartal 2021 allgemein zur Verfügung steht. Der Weltluftfahrtverband will die App auch Fluggesellschaften, die nicht der IATA angehören, zur Verfügung stellen. Man gibt sich zuversichtlich, dass die Regierungen vieler Staaten diese digitale Lösung akzeptieren werden.

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Air Cairo kehrt nach Frankfurt zurück

Der Ferienflieger Air Cairo wird ab 19. Dezember 2020 wieder die Flughäfen Frankfurt am Main und Düsseldorf mit Hurghada verbinden. Zunächst sind zwei wöchentliche Umläufe geplant, die bis vorerst bis zum Ende der Winterflugplanperiode 2020/21 angeboten werden sollen. Laut Mitteilung wird der Carrier Maschinen des Typs Airbus A320 einsetzen. Air Cairo war in den letzten Jahren wiederholt im Verkehr zwischen Deutschland und Ägypten tätig. Weiters setzen diverse Reiseveranstalter im Charter auf die Dienstleistungen dieser Airline.

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Heathrow: Höchstgericht gibt grünes Licht für dritte Piste

Dies Höchstgericht des Vereinigten Königreichs erteilte grünes Licht für die Errichtung der geplanten dritten Start- und Landebahn am Flughafen London-Heathrow. Eine Anfang des Jahres durch den Court of Appeal ergangene Untersagung wurde gekippt. Das Urteil der Vorinstanz sorgte international für Aufsehen, denn es wurde damit begründet, dass der Bau einer dritten Piste nicht mit den Klimazielen des Pariser Abkommens in Einklang zu bringen sind. Das Höchstgericht sah die Angelegenheit anders und hob die Entscheidung auf. Damit ist der Weg nun endgültig frei. Das Gericht begründete die nunmehrige Entscheidung damit, dass die Pläne zum Zeitpunkt der Einreichung mit den Klimaschutzauflagen übereingestimmt haben. Heathrow kann nun das Projekt fortsetzen. Die Erweiterung ist umstritten und zahlreiche Betroffene, Klimaschützer, aber auch Londons Bürgermeister Sadiq Kahn zogen vor Gericht. Komplett in trockenen Tüchern ist die Errichtung der dritten Piste allerdings noch nicht, denn es muss noch die formelle Baugenehmigung erteilt werden. Das Höchstgericht stellte übrigens auch mit, dass das Pariser Klimaabkommen nicht zwingend berücksichtigt werden muss.

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Malta schreibt Vorfelderweiterung aus

Der Malta Airport, eine Tochter der Flughafen Wien AG, schreibt die Errichtung von sieben zusätzlichen Abstellflächen für Verkehrsflugzeugen aus. Das als „Apron X“ bezeichnete Projekt ist das größte Investment seit 1998. Der zusätzliche Vorfeldbereich entsteht zwischen Apron 8 und Apron 9 und soll die Abfertigungskapazität deutlich erhöhen. Laut Ausschreibung wird Apron X in der Lage sein sieben Narrow-Bodies oder drei Widebodies gleichzeitig abzufertigen. Auch werden neue Taxiways und Gebäude für Ground Handling Gerätschaften errichtet. Die Stromversorgung der Flugzeuge soll durch im Boden installierte Anschlüsse erfolgen und die Beleuchtung mittels LED-Technik umgesetzt werden. Derzeit läuft die Ausschreibungsphase. Bis 12. Feber 2021 können Baufirmen ihre Angebote einreichen. Im Anschluss soll der Zuschlag erteilt werden.

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Brussels erhielt erste Tranche des Staatskredits

Die Lufthansa-Tochter Brussels Airlines nahm die erste Tranche des 290 Millionen Euro schweren Staatskredits in Anspruch. Ausbezahlt wurden laut lokalen Medienberichten 130 Millionen Euro, die das Überleben in der laufenden Wintersaison sichern sollen. Die belgische Regierung gewährt aufgrund der Corona-Pandemie ein staatlich besichertes Darlehen in der Höhe von 290 Millionen Euro. Weitere 170 Millionen Euro sollen von Konzernmutter Lufthansa bereitgestellt werden, wobei davon 70 Millionen Euro für den Umbau von Brussels Airlines verwendet werden sollen. Rund 1.000 Jobs sollen abgebaut werden. Die vom Kranich überwiesenen Gelder sind mittlerweile aufgebraucht. Der vereinbarte Ablauf ist, dass zunächst diese Mittel aufgebraucht werden müssen, ehe Brussels die erste Tranche aus dem staatlich besicherten Kredit in Anspruch nehmen darf. Die Rückzahlung muss bis spätestens 2026 erfolgen.

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Urteil: Tui muss deutlich auf Erstattungsansprüche hinweisen

Der Reiseveranstalter Tui Deutschland ist aufgrund eines Anerkenntnisurteils des Landgericht Hannover dazu verpflichtet künftig die Einforderung von Erstattungsansprüchen coronabedingter Reiseabsagen nicht unangemessen schwer zu machen. Auf der Internetseite müssen Informationen, die Konsumenten deutlich darauf hinweisen, dass diese einen Anspruch auf Rückzahlung haben, angebracht werden. Auch muss klar erklärt werden wie Kunden, deren Reisen abgesagt wurden, zu ihrem Geld kommen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband klagte, da die entsprechende Unterseite nicht gerade einfach zu finden war. „Seit Beginn der Corona-Pandemie versuchen viele Reiseveranstalter und Fluggesellschaften Kunden das Geld für abgesagte Reisen nicht zu erstatten“, so Verbraucherzentrale-Vorstand Klaus Müller, der kritisiert, dass viele Reiseveranstalter ihren Kunden suggeriert haben, dass nur Umbuchungen oder Gutscheine möglich sind. Das Gesetz sieht aber einen Erstattungsanspruch in Form von Geld vor. Tui Deutschland anerkannte den Rechtsanspruch, weshalb das Landgericht Hannover ein so genanntes Anerkenntnisurteil erlassen hat. Das Unternehmen betont, dass die Homepage seit Oktober 2020 entsprechend der gerichtlichen Entscheidung angepasst wurde.

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TAL Aviation vertritt neu Montenegro Airlines

Der derzeit aufgrund Corona-Pandemie angeschlagene Carrier Montenegro Airlines ernannte TAL Aviation Germany zum General Sales Agent für Deutschland und Österreich. Neben der Öffentlichkeitsarbeit übernimmt das Team um Country Manager Sven Meyer alle Vertriebs- und Marketingtätigkeiten und ist somit Hauptansprechpartner für alle B2B-Handelspartner, wie Reiseveranstalter, Reisebüros, OTAs und Consolidators und Endkunden. Montenegro Airlines fliegt seit über zwei Jahrzehnten Deutschland und Österreich an – das ganze Jahr über nach Frankfurt und Wien und in den Sommermonaten zusätzlich nach München, Düsseldorf, Leipzig und Hannover. „Selbst in der Covid-19 Krise führten wir die Flüge in Übereinstimmung mit höchsten Sicherheits- und Gesundheitsstandards durch und freuen uns nun über die Unterstützung von TAL Aviation, um die positive Entwicklung in den Märkten zu beschleunigen“, sagt Vlastimir Ristić, CEO von Montenegro Airlines.

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Australien: Swissport übernimmt Qantas-Ground-Handling

Das australische Oneworld-Mitglied Qantas will die Kosten senken und an jenen Airports, an denen man bisher das Ground Handling selbst durchführte, künftig von externen Dienstleistern erbringen lassen. In „Downunder“ ist diese Maßnahme besonders bei Arbeitnehmervertretern stark umstritten. Nun der Carrier mit, dass in Melbourne, Sydney und in der Hauptstadt Canberra ein Vertrag mit Swissport abgeschlossen wurde. Der Kontrakt läuft vorerst fünf Jahre und soll in etwa 70.000 Flüge pro Jahr umfassen. Ob es für das Qantas-Personen einen Betriebsübergang geben wird oder nicht, steht noch nicht fest.

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Österreichs „Anti-Weihnachten-Verordnung“ hat kein Ablaufdatum

Die Republik Österreich anerkennt ab 19. Dezember 2020 auch negative Antigen-Befunde bei der Einreise. Das ist auch so ziemlich die einzige gute Neuigkeit, die aus der am Dienstag veröffentlichten Verordnung hervorgeht. Im Gegensatz zu den Ankündigungen von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hat diese nämlich kein „Ablaufdatum 10. Jänner 2021“, sondern ist unbefristet. Damit ist keinesfalls gewährleistet, dass ab 11. Jänner 2021 wieder die „alten“ Regeln gelten. Zuletzt stellte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) die „Drohung“ in den Raum, dass die „Anti-Weihnachten-Verordnung“ länger als ursprünglich angekündigt in Kraft bleiben könnte. Der Text, der im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, hat im Gegensatz zu den vorangegangenen Verordnungen kein Ablaufdatum. Die meisten Personen werden nicht unter Ausnahmen fallen und sind daher von der Verschärfung der Einreisebestimmungen betroffen. Diese sehen vor, dass wenn man sich in Ländern, die nicht auf der Anlage „A“ genannt sind, aufgehalten hat, eine zehntägige Quarantäne eingehalten werden muss. Freitesten ist frühestens ab Tag Fünf möglich. Neu ist lediglich, dass anstatt dem teuren PCR-Test auch der wesentlich günstigere Antigen-Schnelltest als Alternative genutzt werden kann. Ohne Quarantäne darf man nur noch einreisen, wenn man sich zuvor in einem der nachstehenden Länder aufgehalten hat: Australien, Finnland, Irland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay, Vatikan. Ist das nicht der Fall, so blüht Quarantäne. Es sei denn man fällt unter besondere Personengruppen, für die es Ausnahmen gibt. Für diese entfällt die Absonderung, wenn ein negativer PCR- oder Antigen-Befund vorgelegt werden kann, der nicht älter als 72 Stunden ist. Wird die Testung erst

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Wien: Restart für Emirates Chauffeursservice

Ab 17. Dezember 2020 bietet Emirates Airline für Passagiere der First- und Business-Class in Wien-Schwechat wieder einen inkludierten Chauffeurservice an. Ankommende Passagiere können diesen für bis zu 50 Kilometer nutzen, um beispielsweise ins Hotel oder nach Hause gefahren zu werden. Um den Chauffeurdienst in Anspruch nehmen zu können, ist eine Reservierung notwendig. Diese kann über das Internet, telefonisch oder im Reisebüro gleichzeitig mit der Flugbuchung getätigt werden. Aufgrund der Corona-Maßnahmen dürfen derzeit maximal drei Personen pro Fahrzeug befördert werden. Auf Anfrage sind auch Kindersitze verfügbar.

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